Fördersummen der gesetzlichen Krankenkassen
Die Summe der Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V durch die „GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene“ betrug im Jahr 2023: 26.000,00 €
Die Summe der krankenkassenindividuellen Fördermittel nach § 20h SGB V durch den BKK Dachverband e.V. betrug im Jahr 2022: 5275,14 €.
Die Summe der Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V durch die „GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene“ betrug im Jahr 2022: 28.500,00 €
Die Summe der Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V durch die „GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene“ betrug im Jahr 2021: 25.500,00 €
Die Summe der Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V durch die „GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene“ betrug im Jahr 2020: 23.000,00 €
Die Summe der krankenkassenindividuellen Fördermittel nach § 20h SGB V durch den BKK Dachverband e.V. betrug im Jahr 2019: 5157,80 €
Die Summe der Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB durch die „GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene“ betrug im Jahr 2019: 18.000,00 €
Die Summe der Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB durch die „GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene“ betrug im Jahr 2018: 16.000,00 €
Die Summe der Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB durch die „GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene“ betrug im Jahr 2017: 16.000,00 € Die Summe der Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB durch die „GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene“ betrug im Jahr 2016 pauschal: 9.000,00 €