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21.02.2019 Einladung des BMJV zur Teilnahme am Diskussionsprozess „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht – Austausch mit Selbstvertreterinnen und Selbstvertretern“

21.02.2019 Einladung des BMJV zur Teilnahme am Diskussionsprozess „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht  – Austausch mit Selbstvertreterinnen und Selbstvertretern“

Vom BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) erhielten wir eine Einladung zur Teilnahme an der Diskussion bzgl. des m Diskussion Reformprozesses zu „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht“. Am 21.02.19 sollte ein erstes  Austauschtreffen mit SelbstvertreterInnen stattfinden. Als Begründung nannte das BMJV das Art. 4, Abs. 3 der UN-Behindertenrechtskonvention niedergelegte, partizipativ zu gestaltende Beteiligungsgebot. I.d.S. sollten auch die von rechtlicher Betreuung  Betroffenen einbezogen werden.  Für den Autismusbereich erklärte sich eine Vertreterin von Aspies e.V. zur Teilnehme bereit. Leider kam es aber aufgrund fehlender Barrierefreiheit nicht zu diesem Austauschtreffen.

Im Einladungsschreiben nannte das BMJV Teilnehmerbeschränkung  auf max. 80 Personen. In einem Brief  hatte Aspies e.V. dem BMJV bereits im Vorfeld mitgeteilt, dass es schwierig sei, aufgrund der behinderungsbedingten Unsicherheiten der in Frage kommenden Personen überhaupt jmd. zu finden, der sich eine Teilnahme zugetraut hätte.

Offensichtlich waren die Barrieren nicht nur für AutistInnen mit rechtlicher Betreuung sehr hoch, sondern auch für Menschen aus anderen Betroffenengruppen. Denn gemeldet hatten sich, außer unserer Vertreterin, nur noch 2 weitere Teilnehmende, weshalb die Veranstaltung abgesagt wurde.