18.06.2019: Petition beim Bundestag bzgl. Zweiklassenbehandlung behinderter Menschen im Steuerrecht: Petition ist jetzt online und kann unterzeichnet werden
18.06.2019: Petition beim Bundestag bzgl. Zweiklassenbehandlung behinderter Menschen im Steuerrecht: Petition ist jetzt online und kann unterzeichnet werden
Dr. Klaus Renziehausen, Mitglied bei Aspies e.V., hat eine Petition zum Steuergesetz §33b Einkommensteuergesetz (EStG) beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Der Beweggrund: Dieses Gesetz diskriminiert Menschen mit „unsichtbaren“ Behinderungen wie Autismus, Epilepsie oder Diabetes, die nicht in ihrer körperlichen Beweglichkeit eingeschränkt sind. Am 01.03.2019 wurde auf der Webseite von Aspies e.V. darüber berichtet: https://www.aspies.de/news.php#62
Die Petition hat die Id.-Nr. 89647 und kann online ab dem 13.06.2019 bis
11.07.2019 unterzeichnet werden unter: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2019/_01/_02/Petition_89647.html
Inhaltliche Details dieser Petition:
Gemäß § 33b Einkommensteuergesetz (EStG) erhalten behinderte Menschen einen Pauschbetrag, den sie bei der Steuererklärung geltend machen können. Dieser kann für behinderungsbedingte Mehraufwendungen geltend gemacht werden, z.B. für notwendige Hilfen bei den gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Lebens.
Menschen mit einem GdB ab 25 bis 45 erhalten die Pauschbeträge nur dann, wenn die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat. Der aktuelle Gesetzestext siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html
Dies ist eine Zweiklassenbehandlung behinderter Menschen per Gesetz. Denn es ist nicht einleuchtend, wieso ein Mensch mit einer Behinderung, die den Bewegungsapparat nicht betrifft, i.d.R. erst ab einem GdB von 50 einen Pauschbetrag erhält, während er bei einer die Beweglichkeit einschränkenden Behinderung bereits ab einem GdB von 25 gewährt wird.
Es gibt keinen ersichtlichen Grund für diese Schlechterstellung von Menschen mit auf den ersten Blick nicht sichtbaren Behinderungen. Es sei denn es existierte beim Gesetzgeber die Vorstellung, dass diese keine „echte“ Behinderung oder keine vergleichbaren Mehraufwendungen in der Lebensführung hätten wie Menschen mit Einschränkungen des Bewegungsapparats. Diese Vorstellung ist jedoch falsch.
Weitere Informationen zu diesem Thema u.a. hier:
1. Artikel in kobinet Nachrichten:
2. Artikel in der Zeitschrift „autismus, Nr. 86“ (Dez. 2018), S. 50-51.“
3. Twitter (Retweets sind ausdrücklich erwünscht): https://twitter.com/AutiKlaus/status/1139880738126540802
Wir würden uns freuen, wenn Sie unser Anliegen mit einer Unterschrift unterstützen u./ o. durch die Weitergabe dieser Informationen Dritte auf diese Petition hinweisen würden.