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01.03.2019 Bericht über Petition zur Zweiklassenbehandlung behinderter Menschen im Steuerrecht

01.03.2019 Bericht über Petition zur Zweiklassenbehandlung behinderter Menschen im Steuerrecht

Auf unserer letzten Mitgliederversammlung hatte unser Vereinsmitglied Dr. Klaus Renziehausen seinen Plan einer Petition zur Zweiklassenbehandlung behinderter Menschen im Steuerrecht präsentiert. Er hat diese Petition hat nun ausgearbeitet und zu dieser Problematik mehrere Artikel veröffentlicht. Hier seine Erläuterung des Themas:

Gemäß § 33b Einkommensteuergesetz (EStG) erhalten behinderte Menschen einen Pauschbetrag, den sie bei der Steuererklärung geltend machen können. Dieser Pauschbetrag kann für Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf geltend gemacht werden.

Dieses Gesetz ist aber in einer Weise abgefasst, die bei Menschen mit niedrigen Graden der Behinderung unter 50 zu einer Zweiklassenbehandlung in Abhängigkeit von der genauen Behinderungsform führt.

Denn Menschen mit einem GdB ab 25 bis 45 erhalten die Pauschbeträge nur dann immer, wenn die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat. Den genauen Gesetzestext dazu kann man hier nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html

Dies ist aber eine Ungleichbehandlung von behinderten Menschen per Gesetz. Denn es ist nicht einleuchtend, wieso ein Mensch mit einer Behinderung, die den Bewegungsapparat nicht betrifft, in der Regel erst ab einem GdB von 50 einen Pauschbetrag erhält, während ein durch seine Behinderung in seiner Beweglichkeit eingeschränkter Mensch schon ab einem GdB von 25 diesen Pauschbetrag immer erhalten kann.

Durch diese Ungleichbehandlung werden Menschen mit Behinderungen praktisch so in zwei Klassen eingeteilt, dass Menschen ohne Einbußen der körperlichen Beweglichkeit gegenüber Menschen mit diesen Einbußen „behinderte Menschen zweiter Klasse“ sind – und es gibt keinen ersichtlichen Grund für diese Schlechterstellung außer dem leider in den Köpfen der Menschen verbreiteten falschen Vorurteil, dass Behinderungen, die man Menschen nicht direkt ansehen kann, keine „echten Behinderungen“ seien.

Durch diese rechtliche Schlechterstellung werden Autisten benachteiligt, und diese Schlechterstellung muss abgeschafft werden. Daher habe ich am 2. Januar dazu eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Momentan warte ich noch darauf, dass diese zur öffentlichen Mitzeichnung freigegeben wird. Sobald diese Freigabe erfolgt ist, werdet ihr hier auf der Vereinswebseite von Aspies e.V. darüber informiert werden.

Neben dem Verein Aspies e-V- Menschen im Autismusspektrum werde ich außerdem noch von der Autismusambulanz Halle, dem Verein LunA – Leipzig und Autismus e.V und der sich für behinderte Menschen in Behörden Sachsen-Anhalts einsetzenden AGSV LSA unterstützt.

Außerdem habe ich zu dieser Zweiklassenbehandlung bereits zwei Artikel veröffentlicht:

1. Ein Artikel wurde in den kobinet Nachrichten veröffentlicht. Ihr könnt ihn hier online lesen:

https://kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/38919/Kritik-an-Zweiklassenbehandlung-im-Steuerrecht.htm/?search=Zweiklassenbehandlung

2. Eine weiterer Artikel steht in der Zeitschrift autismus, Nr. 86 (Dez. 2018), S. 50-51.