Ich stimme zu, dass der Grad der Einschränkung und damit berechtigterweise auch der Grad der Behinderung bei autistischen Menschen ganz wesentlich von den Lebensumständen abhängt und das von seiten der Behörden berücksichtigt werden sollte. Eigentlich trifft das sogar auf alle Behinderungen zu, daher bin ich auch Anhängerin des sozialen Modells von Behinderung. Einen Grad der Behinderung von mindestens 50, also einen Schwerbehindertenstatus, halte ich bei Autisten jedoch in jedem Fall für angemessen. Einfach zur Schutzfunktion. Autisten haben oft kaum ein tragfähiges soziales Netzwerk. Sofern sie nicht sehr wohlhabend sind oder aus einer solidarischen Großfamilie stammen, kann eine kleine Änderung in den Lebensumständen leicht dazu führen, dass alles wie ein Kartenhaus zusammenbricht. Auch, wenn der Betreffende vorher gut zurecht kam. Da kann es essentiell sein, dann zumindest via SBA den besonderen Schutz- und Unterstützunsbedarf etabliert zu haben.
Was die Diagnose selbst betrifft, halte ich nicht nur aus diesem Grund für richtig, sie auch ohne akuten Leidensdruck zu vergeben. Gerade die, bei denen es "gut gegangen" ist, können Vorbilder für sinnvolle Unterstützungsformen sein.