Weiterhin heisst es: Aufgrund der fehlenden Angaben zur (früh)kindlichen Entwicklung und der damit einhergehenden unvollständigen anamnestischen Informationen kann nur die Verdachtsdiagnose des Asperger-Syndroms gestellt werden.
Man sagte mir in Dresden dass ohne die anamnestischen Angaben die Diagnose nicht so sicher wäre wie mit den Angaben aber dass sie trotzdem die Diagnose vergeben können wenn sie anderweitig gerechtfertigt ist und gebraucht wird.