Hilfe bei Antrag auf Schwerbehindertenausweis u.a. Merkzeichen B

  • Da habe ich bisher andere Informationen zu. Hast du da was schriftliches zu?

    Was denn für Informationen?


    Du möchtest was lesen, bitte schön:
    Grundbegriffe der Beurteilung, Nr. 17


    In ärztlichen Stellungnahmen gibt es immer wieder auch einen Passus wie den hier "Keine Behinderung sind folgende Leiden, weil sie keinen GdB von mindestens 10 betragen:....."

    jetzt möchte ich aber wirklich wissen, was dir die Beantwortung deiner Frage an Mehrwert gebracht hat.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Das es gerade nicht so ist, dass man einen GdB von 0 erhält. Was auch in dem Schreiben so nicht zu erlesen ist.
    Und ich werde dir nicht das Konzept von Fragen und Antworten erst erklären, dass solltest du mit ein wenig nachdenken auch wissen.

    Grüße aus der Pegasus Galaxie. :)

  • Zitat von Grand Theft Autismo

    Und du kannst googlen, dass man erst ab GdB 20 als behindert gilt, darunter nicht.

    Ich weiß ja nicht, in welcher Zeit du groß geworden bist, aber Google zählt ganz sicher nicht als Quellenangabe. :shake: :thumbdown:

  • Wenn ich nun Merkzeichen "B" ankreuze und es abgelehnt wird, ist dann der ganze Antrag auf einen SBA abgelehnt, oder könnte dann ein SBA ohne Merkzeichen bewilligt werden?

    Der SBA kann auch ohne Merkzeichen bewilligt werden - bzw. können die Merkzeichen abgelehnt werden. Das war bei mir so.


    G beinhaltet die Gründe, weshalb man B braucht.

    Magst du erklären, wie du das meinst? Mir erschließt sich das nämlich nicht. B ist bei mir abgelehnt worden, weil es das angeblich ohne G nicht gibt - und für G waren nicht ausreichend Gründe angeführt (da muss ich einen Verschlechterungsantrag stellen).

    Ich brauche das B nicht weil ich eine G-ehbehinderung habe oder H-ilflos bin, sondern weil ich mich allein z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zurecht finde. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

    ~ Es ist kein Zeichen von Gesundheit, an eine von Grund auf kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein. ~

  • Tja, Praxis und Theorie. :lol:
    Bei mir wurde das auch erst abgelehnt. Ich ging in den Widerspruch und hatte eine Anwältin. Die hatte ich vorher gut aufgeklärt über meine Probleme. :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von Teddy1 (15. Oktober 2019 um 02:19)

  • Google ist keine Quelle, aber das was man dort findet. Ich möchte dich Mal sehen mit Quellen, die du nicht gegoogelt hast. Ständig verlinkst du hier Internetquellen.

    Könntest du dann selbst deine Internetquelle hier angeben, statt andere aufzufordern Suchmaschinen zu verwenden? Das würde die Diskussion vereinfachen.

  • Das ganze Dokument widerlegt deine Aussage, dass kein GdB von 0 vergeben werden kann

    Diese Interpretation ist mE ziemlich abwegig - dass bei der Auflistung die 0 als Untergrenze des Spielraums der Einstufung aufgeführt wird, beweist in keiner Weise, dass ein GdB von 0 vergeben werden kann oder gar wird. Ich halte das für extrem unwahrscheinlich - oder kennt hier jemand einen Bescheid, in dem ein GdB von 0 zuerkannt wurde? Wohl nicht, denn in solch einem Fall schickt die Behörde einen ablehnenden Bescheid, und das heißt eben nicht GdB 0, sondern "Behinderteneigenschaft abgelehnt".

    Man kann seine sture Rechthaberei auch bis zur Lächerlichkeit weitertreiben - aber vielleicht hörst Du ja vorher doch noch auf.

  • dass bei der Auflistung die 0 als Untergrenze des Spielraums der Einstufung aufgeführt wird, beweist in keiner Weise, dass ein GdB von 0 vergeben werden kann

    Sehe ich auch so.

    Es gibt bei der Feststellung des GdB die Variante, dass kein GdB festgestellt wird. Dies entspricht dann der ominösen 0 als Untergrenze.
    Es wird in diesem Fall kein GdB vergeben. Man kann nicht nichts vergeben.

  • Ich weiß generell nicht was diese Diskussion über diese 0 als GdB hier soll. Es hat garnichts mit dem Thread hier zutun und es kommt mir so vor als wolle der User der hier auf die anderen förmlich losgegangen ist nur provuzieren. Wenn das Thema so wichtig ist, warum wird nicht einfach ein neuer Thread darüber aufgemacht wo man dann das ganze sachlich klären kann anstatt andere zu beschuldigen?
    Ich finde das Thema selbst auch nicht uninteresannt, aber ich finde es ist kein grund anderen vorzuwerfen sie wollten immer Recht haben :thumbdown:

    Go bad or go home!

  • Ich bedanke mich, für die Antworten die auf meine Fragen eingegangen sind.
    Ich werde den Antrag mit "B" stellen und meine Angststörung angeben. Mal schauen, wie die Behörde drauf ist ;)
    Wenn nicht reicht mir auch ein SBA ohne Merkzeichen, da ich wie gesagt selten Bahn fahre.

    Die nebensächliche Diskussion hat den Thread sehr unübersichtlich gemacht.
    Wenn ein Mod diese Beiträge entfernt, wäre ich damit einverstanden. Das wäre auch für spätere Leser einfacher im Thema zu bleiben.

    LG

  • Wenn ein Mod diese Beiträge entfernt, wäre ich damit einverstanden. Das wäre auch für spätere Leser einfacher im Thema zu bleiben.

    :thumbup:


    Ich werde den Antrag mit "B" stellen und meine Angststörung angeben. Mal schauen, wie die Behörde drauf ist

    Ja, mach das so, entweder du bekommst es, oder halt nicht.
    Wichtig ist nur das die Ärzte die du mit in dem Antrag angibst, deine Probleme gut erklären können. Rede am besten mit denen nochmal darüber (falls nötig) oder gebe ihnen eine Liste die ihnen hilft den Bericht für das Amt zu schreiben. Ich habe das auch gemacht und es wurde von meinen Ärzten dankend angenommen. Ich warte leider noch auf das Ergebnis, aber ich denke es ist alle mal besser als es nicht zu machen und die Ärzte dann rumrätseln zu lassen, weil es dann passieren kann das sie nur erklären das du die Diagnose bekommen hast, und die bei dem Amt dann nicht wirklich erkennen wo das Problem liegt.

    Go bad or go home!

  • @Mindfreak Ich finde es gut, dass du den Antrag stellen willst. Du kannst ja da auch ruhig B ankreuzen und musst dann halt abwarten, was die Behörde mit deinem Antrag macht.
    Sollte es weniger wie einen GdB von 50 werden hast du ja noch die Möglichkeit des Widerspruchs. Drücke dir auf jeden Fall die Daumen.

  • Aber erst ab einem GDB ab 80. Vorher sind ausschließlich körperliche Einschränkungen maßgeblich.https://www.betanet.de/merkzeichen-g.html

    Ist in der Praxis nicht zwingend so.
    Ich habe z.B. GdB 70 + G +B wegen Orientierungsstörungen/ Reizüberflutung. Also es kommt schon auch auf die Atteste/ Argumentation an (ich hoffe mal nicht, dass ich "Glück" hatte und ein Fehler beim Amt passiert ist, sonst wird der SBA in der Form mir wohlmöglich nächstes Mal wieder aberkannt)

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