Arbeitshilfe bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen im SGB IX

  • Zwangsuntersuchungen und Begutachtungen im Schwerbehindertenrecht sind eindeutig "zwei Paar Schuhe".

    Waspie, du vermischst da ganz unterschiedliche Dinge und unterstellst den Beteiligten per se, dass sie nicht selbstständig denken können.

    Für deren Einsortierung hilft die Arbeitshilfe nicht wirklich, gerade dem Fachfremden nicht.

    Außerdem finde ich es ganz erstaunlich, dass es immer wieder passiert, dass sich Personen "gar nicht mehr dazu äußern wollen" und danach einen umfangreichen Kommentar abgeben.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Hier der Link zum aktuellen "Arbeitskompendium", Band I


    https://rp-giessen.hessen.de/antraege-und-infos-0


    Die Beiratsbeschlüsse finden sich nunmehr in Bd. II desArbeitskompendiums, das sich ansonsten aber „lediglich“ mit dem SER (= Soziales Entschädigungsrecht, also Bundesversorgungsgesetz, Opferentschädigungsgesetz, Impfschutzgesetz etc.) beschäftigt.

    Hier der entsprechende Link:

    https://rp-giessen.hessen.de/informationen-und-kontakte

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    Einmal editiert, zuletzt von Capricorn (27. Januar 2023 um 17:39)

  • Zwangsuntersuchungen und Begutachtungen im Schwerbehindertenrecht sind eindeutig "zwei Paar Schuhe".

    Genau der gleiche Zwang wie bei den Trans. Wer sich in einem SBA-Verfahren nicht begutachten lassen will kriegt keinen GdB. Übrigens ohne so ne saubere Rechtsgrundlage wie bei den Trans.

    Außerdem finde ich es ganz erstaunlich, dass es immer wieder passiert, dass sich Personen "gar nicht mehr dazu äußern wollen" und danach einen umfangreichen Kommentar abgeben.

    Was daran liegt, dass sich zu den Antowrten Gedanken blden, die dann tagelang belasten und weggeschrieben werden müssen. Besonders bei provokanten und abkanzlenden Aussagen.

  • Außerdem finde ich es ganz erstaunlich, dass es immer wieder passiert, dass sich Personen "gar nicht mehr dazu äußern wollen" und danach einen umfangreichen Kommentar abgeben.

    Was daran liegt, dass sich zu den Antowrten Gedanken blden, die dann tagelang belasten und weggeschrieben werden müssen. Besonders bei provokanten und abkanzlenden Aussagen.

    Gut, dass das niemand hier macht.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Wer sich in einem SBA-Verfahren nicht begutachten lassen will kriegt keinen GdB.

    Wenn die Arztberichte sehr gut sind, dann geht es oft auch ohne Begutachtung.
    Aber wenn nicht, kann das Versorgungsamt oder das Gericht ja auch nicht einfach seine Glaskugel befragen.

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

  • Da man einen Antrag stellen muss, um einen Schwerbehindertenstatus offiziell zu machen, d. h. für die Öffentlichkeit mit einem bundesweit gültigen Nachweis auch nachvollziehbar zu machen (besonders bei "unsichtbaren" Behinderungen), ist es aus meiner Sicht auch sinnvoll, jemanden zu begutachten, in wie weit er/sie diesen Anspruch auch erfüllt.
    Wenn die vorgelegten ärztlichen Befunde die Einordnung in das bestehende System der VersMedV nicht "hergeben" (manchmal sind Menschen auch gar nicht in ärztlicher Behandlung - hier müsste @Shenyas Vorschlag mit der Glaskugel noch mal in Erwägung gezogen werden - :fun: ), dann wird jemand zur Untersuchung eingeladen.
    Niemand ist verpflichtet, daran teilzunehmen. Es gibt keine Zwangsvorführung.
    Aber das Schwerbehindertenverfahren ist ein Antragsverfahren, d. h. , man geht davon aus, dass die AntragstellerInnen auch ein Interesse an einer Feststellung nach dem SGB IX haben.
    Eine gewisse Mitarbeit ist den Antragstellern schon zuzumuten. Notfalls kann man auch einen Haus- (oder Heim-) Besuch durchführen.

    Ich wiederhole mich, aber oft genug wissen die behandelnden Ärzte gar nicht, um was es beim Schwerbehindertenausweis oder den Merkzeichen geht und schreiben gefühlte 10 000 Diagnosen auf, ohne einmal zu erwähnen, wie es den Betreffenden mit diesen Diagnosen tatsächlich "geht". Also wo es deutlich über das altersentsprechende Maß hinausgeht. Dass eine 90jährige keinen Marathon mehr läuft (ja, gibt es vielleicht auch, die stellt vermutlich aber keinen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung...), dürfte klar sein. Aber auch nicht jede 90jährige ist dement oder bettlägerig.

    Eine Inaugenscheinnahme oder Begutachtung ergibt also oft genug einen Sinn, der dem Interesse beider Seiten dienen dürfte.
    Und Waspie hat natürlich Recht darin, dass niemand einen feststellbaren GdB bekommt, der gar keine verwertbaren Informationen den Ämtern zukommen lassen will. Aber das ist dann eine individuelle Entscheidung. Die Ämter können das nicht ändern und müssen es auch nicht werten.
    Außerdem wird die bis dahin geleistete Arbeit (Anlage einer Akte/eines E-Falles) den unentschiedenen(?) AntragstellerInnen auch nicht in Rechnung gestellt.
    Service des Staats. Dafür zahle ich gerne Steuern.
    Aber das hier

    Genau der gleiche Zwang wie bei den Trans. Wer sich in einem SBA-Verfahren nicht begutachten lassen will kriegt keinen GdB. Übrigens ohne so ne saubere Rechtsgrundlage wie bei den Trans.

    ist ein sehr stark hinkender Vergleich. Dessen Schuh ziehe ich mir nicht an.

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    Einmal editiert, zuletzt von Capricorn (29. Januar 2023 um 13:41)

  • Teil II beschreibt die Bewertung bei schizophrenen Psychosen.
    Der Text ist nochmal umfangreicher und spielt hier im Forum wohl keine große Rolle, deshalb spare ich ihn mir (und euch).

    Vielen Dank für deine Mühe die Arbeitshilfe einzustellen. Ich wäre sehr interessiert an dem Teil über Psychosen. Wenn es nicht zu viel Mühe macht und Interesse auch bei anderen bestünde, könntest du diese Anhaltspunkte vielleicht auch noch einstellen? Das wäre toll. Leider bin ich davon zusätzlich betroffen (momentan im Residualzustand nach monatelanger Episode).

  • Ja, verstehe ich, aber momentan bin ich damit überfordert.
    Komme frühestens nächste Woche dazu.....

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  • Die der Beurteilung im Schwerbehindertenrecht und im sozialen Entschädigungsrecht zugrunde liegende Versorgungsmedizin-Verordnung (mit Anlage zu § 2 usw...) ist hier im Spezialforum bereits "angepinnt", siehe ganz oben.
    Abgekürzt wird diese Verordnung (mit mittlerweile 5 Änderungs-Verordnungen) meist VersMedV oder VMG, versorgungsmedizinische Grundsätze.

    Federführend und verantwortlich ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, bmas abgekürzt.
    Vor der VersMedV galten lange die "Anhaltspunkte...." als "Bibel" der versorgungsärztlich tätigen Gutachter.

    Hier der wichtige Link: BMAS - Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

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  • .....ich schiebe es mal wieder hoch....
    .....ist ja nicht falsch, auch wenn es jetzt eine neue "Arbeitshilfe" gibt...

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  • Die neue Arbeitshilfe wird wohl im nächsten Jahr offiziell irgendwo zum Download zur Verfügung stehen. Wenn ich es erfahre, werde ich berichten.

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  • Für diejenigen, die in Bayern wohnen:
    -die bayerische Versorgungsverwaltung hat ein umfangreiches Kompendium für die verschiedenen Fachgebiete in Bezug auf Schwerbehinderung verfasst.
    - könnt ja mal nachfragen, ob das auch "Normalsterbliche" ( :fun: ) zu sehen bekommen. Könnte beim Beantragen helfen.

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  • Ich schiebe dies Thema einfach mal wieder nach oben....!

    Den Teil 2 der "alten" Arbeitshilfe habe ich nicht mehr kommentiert. Inzwischen gibt es ja eine neue Fassung, die letztes Jahr ab Mai an alle Versorgungsämter gehen sollte.

    Das dürfte das sein, was swante80 zugänglich gemacht hat (siehe anderes Thema hier im Unterforum).

    Viel Erfolg allen NutzerInnen!

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  • magician8

    Hier solltest du dich mal schlau machen, damit du weißt, wie du argumentieren solltest. Damit meine ich die ersten Seiten im Unterforum.

    Wenn du es schließlich nicht weiterverfolgen möchtest - kann ja sein - , dann akzeptiere den GdB 40 und stelle einfach später einen Änderungsantrag für einen höheren GdB.

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