Schwerbehinderung, Diagnosen und Arbeitsvertrag

  • @Schwarzwaldmarie
    Das kommt wohl darauf an, was man beantragen möchte - denke ich.
    Ich werde als Gleichgestelle (GdB 40 wegen Sehbehinderung) aktuell beim IFD betreut und beraten - ohne einen zwischengeschalteten Träger. Ist das vielleicht eine andere Variante, die du meinst?
    So gut kenne ich mich da nicht aus.

    Jedes isolierte Bewusstsein macht sich auf den Weg - wie die Kraft des Wassers V_V

  • Als ich anno 2012/2013 den IFD benötigte (damals noch mit 30 oder 40 GdB) musste meine damalige Algll Stelle als Träger für die Kosten aufkommen.

    Als ich danach (Ende 2013) meine anerkannte Schwerbehinderung (60 GdB) hatte und erneut den IFD benötigte ging dies ohne der Zusage eines zusätzlichen Trägers für die Kosten des IFD.

    Und das wird heute noch so vom IFD gehandhabt.

  • Allerdings ist noch ein dubioser Passus in der "Ergänzungsvereinbarung",

    Jetzt bin ich aber neugierig.Woraus besteht dieser Passus?
    Ansonsten schließe ich mich dem an was schon HCS geschrieben hat.Diese "Ergänzungsvereinbarung" sieht doch arbeitsrechtlich gesehen mehr als fragwürdig aus.

  • Ab einer Beschäftigtenzahl von 20 muß sowieso ein Mensch mit Schwerbehinderung beschäftigt werden. Vielleicht kann Deine Chefin dann ja mit Dir die Ausgleichsabgabe einsparen

    Ich weiß nicht so genau, wie das bei uns ist..... :roll: Wir sind inzwischen relativ viele Kolleginnen, aber ich blicke langsam nicht mehr durch, wer festangestellt ist oder nur pauschal versteuert arbeitet, weil einige Kolleginnen mit wenigen Stunden nach der Elternzeit wieder angefangen haben. Und ich weiß auch nicht, ob Teilzeitkräfte, so wie ich mit z.B. 25 Wochenstunden genauso viel zählen für die Anzahl der Mitarbeiter wie eine Vollzeitkraft. Aber das werde ich herausfinden..... ;) Und ich hoffe, dass ich bald den GdB 50 vorliegen habe, denn dann muss ich mich gar nicht mehr gleichstellen lassen. :d

    Jetzt bin ich aber neugierig.Woraus besteht dieser Passus?

    Der Passus betrifft die Art und Weise der Krankmeldung im akuten Krankheitsfall. Bis dato war es so, dass man erst ab dem dritten Tag der Krankheit eine AU brauchte, und die Chefin auch damit einverstanden war, wenn man die AU per Post versandte. Nun will sie die AU vom ersten Tag an, und sie soll auch sofort am ersten Tag vorgelegt werden, was mit der Post nicht funktioniert. Wir hatten das Thema schon mal im Team, damals meinte die Chefin, es wäre doch sinnvoller wegen Kleinigkeiten wie einem Tag Migräne nicht sofort zum Arzt zu gehen, sondern sich einfach einen Tag krank zu melden. Sie meinte noch, damit würde man auch umgehen, dass der Arzt vielleicht länger krank schreibt. Nun hat sie sich über die Forderung der jungen Kollegin mit Kindern so geärgert, dass sie das "neu gestaltet" :irony: hat. Das hatten wir schon mal. Sie fühlt sich bei so etwas persönlich angegriffen und reagiert dementsprechend mit repressiven Maßnahmen.

    Ich habe das gerade im Internet recherchiert. Sie hat leider das Recht dazu, das in den Arbeitsvertrag aufzunehmen und einzufordern. 8o Da muss man dann eventuell total verrotzt in der Praxis aufschlagen und alle Patienten und Patientinnen und Kolleginnen anstecken.... Juchu! :sarcasm: Geklärt werden müsste noch, was passiert, wenn man nicht laufen und/oder Auto fahten kann? :roll:

    Immer wenn mir jemand sagt ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin sehr erleichtert...... :d

  • Soweit ich informiert bin, bedingt was ich letztens in Medien mitbekam, sollen geplant sein, die Krankmeldumgen in Form von gelben Krankmeldungsschein abgeschafft werden und digitalisiert werden.

    Dies bedeutet dann im Folge, dass die Krankenkassen und der Arbeitgeber die Krankmeldung digital erhalten werden, sowie sie der Arzt ausstellt.

    Das wird dann zukünftig einiges an Übermittlungszeot sparen. Somit wird nur noch verbleiben den Arzt aufzusuchen. Sollte der Arzt einen gut kennen (das man nichts vorschwindelt) so kann eine Krankmeldung durch den Arzt auch per Telefonat erfolgen und zukünftig irgendwann auch per Video-Verbindung mit dem Arzt.

    Aktuell bei Deinem Fall haben wir zwar manches noch nicht, aber es wird kommen.

    Und per Telefonat, in einem Notfall wo ich anno 2009 wegen einem Nervenzusammenbrich fix und fertig war, genügte ein Anruf am Handy meines damaligen Hausarztes für absulute Notfällen an einem Samstag, damit mich dieser am WE karnkschrieb für mein Arbeitgeber. Somit musste ich Anfang der folgende Woche die Krankmeldung nur noch beim Hausarzt abholen und es dem Arbeitgeber aushändigen lassen.

  • Beschäftigte im Sinne des SGB IX sind auch Teilzeitkräfte mit mind. 18 Std. wöchentlich.

    Die AU muss nicht persönlich vorgelegt werden, falls es krankheitsbedingt nicht möglich ist. Dann genügt auch die Übersendung per Post.

    Du kannst übrigens auch einmal die Möglichkeit in Betracht ziehen, einen Betriebsrat bei Euch zu installieren. Dann wärest Du als Betriebsratsmitglied unkündbar. Bei dieser Chefin scheint das auch mal überfällig... :oops:

  • Soweit mir bekannt ist, gehen Diagnosen einen Arbeitergeber nichts an. Deshalb stehen sie auf der AU ja auch nicht auf dem Exemplar welches für den Arbeitgeber bestimmt ist.

    Bei einem GdB von 30 kannst du schon den Integrationsfachdienst einschalten. Vielleicht machst du dich mal kundig, wo in deiner Nähe solch einer ist und vereinbarst dort einfach
    mal einen Termin. Denke man kann dich dort auch beraten.

    Du hast natürlich auch die Möglichkeit einen Gleichstellungsantrag zu stellen. Da wirst du dann einem Behinderten gleichgestellt und du hättest dann auch den Kündigungsschutz.

  • Soweit mir bekannt ist, gehen Diagnosen einen Arbeitergeber nichts an. Deshalb stehen sie auf der AU ja auch nicht auf dem Exemplar welches für den Arbeitgeber bestimmt ist.

    Genau. Solange das keine Folge der Arbeit ist oder meine Arbeit beeinträchtigt hat mein AG kein Recht darauf irgendwelche Diagnosen zu erfahren.

  • Nun will sie die AU vom ersten Tag an, und sie soll auch sofort am ersten Tag vorgelegt werden, was mit der Post nicht funktioniert.

    Ja, das erstere kann der AG fordern. Dafür braucht es auch keine Zusatzvereinbarung. Dass das Ding aber auch am ersten Tag bei ihm ist sicher nicht - das geht ja nur, wenn man persönlich erscheint, was z.B. mit gebrochenem Bein, oder etwa einer Noro-Virus-Infektion (da sperren sie Dich ja gleich in die Isolierstation) nicht möglich ist.

  • Du kannst die Gleichstellung auch sofort beantragen (am besten über den VdK, die nehmen Dir die Arbeit ab), noch während Dein Antrag auf Erhöhung des GdB läuft.

    Ich werde am Montag auf jeden Fall beim VdK anrufen und erstmal fragen, ob ich das rechtlich gesehen so unterschreiben darf, ohne dass meine Chefin das gegen mich verwenden kann wenn doch mal irgendwas rauskommen sollte über meine Diagnosen. Ich werde mich auch erkundigen, ob so ein Passus überhaupt rechtens ist. Aber ich gehe inzwischen auch davon aus, dass ich die genauen Diagnosen nicht mitteilen muss. Was gut ist: Auf dem Schreiben für´s Finanzamt, auf dem die 30% draufstehen, steht unten drunter, dass die Behinderung zu einer dauerhaften Einschränkung der Beweglichkeit geführt hat. Das ist deswegen gut, weil meine Chefin über meine Rückenprobleme sowieso Bescheid weiß, und dieser Zusatz impliziert, dass ich die 30% (nur) wegen des Rückens habe. :d

    Bis die Post da ist genügt bei uns ein Scan der AU. Vielleicht ist das ja für deine Chefin auch eine Lösung?

    Super Idee! :thumbup: Ich werde sie fragen, ob ich die AU fotografieren kann und ihr das Foto schicken, weil ich keinen Scanner habe.

    Bei einem GdB von 30 kannst du schon den Integrationsfachdienst einschalten. Vielleicht machst du dich mal kundig, wo in deiner Nähe solch einer ist und vereinbarst dort einfach
    mal einen Termin. Denke man kann dich dort auch beraten.

    Da werde ich mich auf jeden Fall als nächstes dran wenden, das ist ebenfalls eine sehr gute Idee! :thumbup:

    das geht ja nur, wenn man persönlich erscheint, was z.B. mit gebrochenem Bein, oder etwa einer Noro-Virus-Infektion (da sperren sie Dich ja gleich in die Isolierstation) nicht möglich ist.

    Wenn ich dann Noro habe, fahre ich hin, und ganz entgegen meiner sonstigen Gewohnheit werde ich alle herzen und küssen, und dann meine AU auf den Tisch legen mit der Bemerkung: Ach übrigens, ich habe das Noro Virus, ich hoffe, ich habe Euch jetzt nicht angesteckt! :lol: :lol: :lol: :fun:
    Wetten der Passus wird nochmal geändert? :nod:

    Immer wenn mir jemand sagt ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin sehr erleichtert...... :d

  • Wenn ich dann Noro habe, fahre ich hin, und ganz entgegen meiner sonstigen Gewohnheit werde ich alle herzen und küssen, und dann meine AU auf den Tisch legen mit der Bemerkung: Ach übrigens, ich habe das Noro Virus, ich hoffe, ich habe Euch jetzt nicht angesteckt!

    Die Idee gefällt... :d das mit dem Integrationsfachdienst klappt aber erst nach der Anerkennung der Gleichstellung.

  • das mit dem Integrationsfachdienst klappt aber erst nach der Anerkennung der Gleichstellung.

    Ich war gerade mal auf deren Internetseite, sie werben damit, dass man sich kostenlos beraten lassen kann, auch wenn man noch keine Schwerbehinderteneigenschaft anerkannt hat oder gleichgestellt ist.

    Sie schreiben, dass sie bewusst ein niedrigschwelliges Angebot machen wollen. Finde ich gut, da rufe ich gleich Morgen mal an. ;)

    Immer wenn mir jemand sagt ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin sehr erleichtert...... :d

  • Bei Integrationsfachdienst beraten sie dich auf jeden Fall. Ich war auch mal bei denen und da hatte ich auch erst einen GdB von 30 und war nicht gleichgestellt. Die hätten mir da auch weitergeholfen.
    Habe dann nur einen anderen Weg eingeschlagen.

  • Ich habe heute beim Integrationsfachdienst angerufen. Die Frau am Telefon war sehr nett.

    Aber die Frage ist eine arbeitsrechtliche, und juristische Fragen dürfen die Mitarbeiter des IFD nicht beantworten, das sie in ihren Reihen keine Juristen haben. Sie meinte trotzdem, ihrem Gefühl nach wäre die Formulierung meiner Chefin eine Unverschämtheit und wahrscheinlich rechtswidrig, aber wenn ich es mit Sicherheit wissen wolle, müsse ich einen Juristen befragen.

    Also rufe ich am Montag den VdK an, die hatten heute keine Telefonsprechzeiten. Aber die haben Juristen in ihren Reihen und dürfen ihre Mitglieder auch rechtlich beraten, ich bin gespannt! 8-)

    Immer wenn mir jemand sagt ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin sehr erleichtert...... :d

  • Der VdK konnte mir leider auch nicht weiterhelfen, da er im Bereich Arbeitsrecht nicht beraten darf. Daher musste ich eine Juristin mit Schwerpunkt Arbeistrecht kontaktieren.
    Jetzt weiß ich es aber mit absoluter Sicherheit:
    Solange eine Krankheit, Behinderung oder auch tiefgreifende Entwicklungsstörung meine Arbeitsleistung auf dieser Arbeitsstelle nicht beeinträchtigt, darf die Arbeitgeberin nicht danach fragen, und ich brauche ihr keine Diagnosen mitzuteilen.
    Ich habe das Recht diese, weil nicht auf eine konkrete Leistungsschwäche bezogene, unzulässige Frage unwahr zu beantworten. Die Juristin riet mir sehr eindringlich davon ab, meiner Arbeitgeberin überhaupt irgendwelche Diagnosen mitzuteilen.
    Nach der Schwerbehinderung darf sie fragen, aber nicht, was der Schwerbehinderung für Diagnosen zugrunde liegen.

    Du kannst übrigens auch einmal die Möglichkeit in Betracht ziehen, einen Betriebsrat bei Euch zu installieren. Dann wärest Du als Betriebsratsmitglied unkündbar. Bei dieser Chefin scheint das auch mal überfällig...

    Grundsätzlich eine gute idee, aber dann kann ich sofort meine Sachen packen, weil die Chefin mich nur noch mobben würde (oder besser gesagt bossen würde). Sie ist einfach so..... :nerved: Sie würde das als absoluten Affront empfinden. Und dann wird es echt übel.

    Schneckentanz, in was für Branche arbeitest Du?
    Sofern Du es mitteilen möchtest.

    Das hatte ich völlig überlesen. Ich bin Diplom-Heilpädagogin und arbeite therapeutisch mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Bereich Sprache und Kommunikation.

    Immer wenn mir jemand sagt ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin sehr erleichtert...... :d

  • .....müsste ich mich komplett neu einarbeiten, was ich mir, so erschöpft wie ich bin, einfach nicht mehr vorstellen kann. Ich hoffe einen GdB von 50% zu bekommen um früher in Rente zu gehen, und dann eventuell noch 1-2 Tage pro Woche weiter zu arbeiten, weil ich aufgrund der Tatsache, dass ich nie in der Lage war, Vollzeit zu arbeiten, nur eine kleine Rente bekommen werde. Zu diesem Zweck ist meine Nische dort Gold wert..... Da ich inzwischen gelernt habe, mich sehr diplomatisch zu verhalten, früher musste ich immer herausposaunen, was ich gerade dachte geht es auch im allgemeinen mit meiner Chefin. Ich mache keine Verbesserungsvorschläge mehr, wenn sie etwas sagt oder anordnet, dann tue ich es kommentarlos, ich bedanke mich für jeden Scheiß bei ihr, und siehe da, sie ist zufrieden....

    Das ist dann die energiesparende Variante...wahrscheinlich clever angesichts deiner Möglichkeiten/Notwendigkeiten.

    Zur wahrheitsgemäßen Antwort bzw. Nicht-Antwort bei Schwerbehinderung haben ja schon viele geschrieben.
    Das mit der Au-Bestätigung ab 1. Tag ist rechtlich so, aber alles (auch das Vorlegen des Nachweises) muss verhältnismäßig geschehen. Und "unverzüglich" heißt nur: Ohne unnötige Bummelei, also ohne absichtliche Verzögerung. Notfalls hilft eine telefonische Information an die Vorgesetzte, dass die schriftliche Krankmeldung unterwegs sei.
    Wenn man bettlägerig krank ist, geht es halt nicht anders. Denn auf der anderen Seite hast du als Arbeitnehmerin auch die Verpflichtung, deine Erkrankung auszukurieren und sie nicht mutwillig zu verschlimmern, indem du mit Fieber zum Briefkasten hüpfst x(

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

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