Schwerbehinderung, Diagnosen und Arbeitsvertrag

  • Ich habe gerade eine für mich sehr dringliche und wichtige Frage.
    Bisher habe ich einen GdB von 30% wegen ADS, LWS Syndrom und chronischer Magenschleimhautentzündung. Ich hatte das meiner Chefin nicht mitgeteilt, weil es sie m. E. nicht betrifft. Änderungsantrag wegen Asperger, rez. Depressionen etc. ist gestellt. Heute habe ich dann eine "Ergänzungsberei barung zum Arbeitsvertrag" in meinem Fach gefunden. Da steht unter anderem:
    Die Arbeitnehmerin erklärt, dass sie..... keine körperlichen oder gesundheitlichen Mängel, wie z. B. chronische Krankheiten verschwiegen hat und zum Zeitpunkt dieses Vertrages den Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes nicht unterliegt.
    Über das Bestehen .....,von Rechten aus dem Schwerbehindertengesetz.....ist die Arbeitgeberin unverzüglich Mitteilung zu machen. (Deutsch: 6, setzen! :lol: )
    Ich habe ihr jetzt gesagt, dass ich 30% habe, aber nicht weswegen, sie weiß aber von meinen Rücken- und Magenproblemen, weil ich deshalb schon längerfristig krank war.
    Es haben alle eine Ergänzungsvereinbarung bekommen, aber die einzige Kollegin, die von meiner AS Diagnose weiß, sagt, ihr Text sieht anders aus.... :?
    Meine Frage lautet jetzt:
    Kann ich meiner Chefin trotzdem meine Diagnosen ADS, Asperger und rez. Depressionen verschweigen ohne dass sie, falls sie es doch mal erfährt, deshalb einen Kündigungsgrund hat?
    Also hat sie ein Recht, alle Diagnosen zu erfahren oder nur den GdB?
    Natürlich kann ich dazu den VdK befragen, aber die haben jetzt keine Öffnungszeit, und ich möchte meine Chefin nicht misstrauisch machen, indem ich die Unterschrift zu lange hinauszögere. Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten! :)

    Immer wenn mir jemand sagt ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin sehr erleichtert...... :d

  • Ich kenne es so, dass man keine Diagnose mitteilen muss, die keine Auswirkung auf die Arbeit hat, also wenn es dich bei der Arbeit nicht behindert. Ich habe meinem Arbeitgeber auf Nachfrage meine AS Diagnose mitgeteilt, weil es den einen oder anderen Aspekt gibt, wo mich der Autismus einschränkt beim Arbeiten. Die Diagnose Bipolare Störung habe ich dagegen verschwiegen, weil diese Erkrankung in der Regel keine Auswirkung auf meine Arbeit hat. Letzteres ist stärker stigmatisiert, denn wer will schon eine manisch-depressive Buchhalterin beschäftigen. 8o :shake:

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    Glaub nicht alles, was du denkst.
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    Einmal editiert, zuletzt von kim (2. Oktober 2019 um 19:16)

  • Also hat sie ein Recht, alle Diagnosen zu erfahren oder nur den GdB?

    Definitiv kann Dir das nur ein Arbeitsrechtler sagen, aber rein logisch müsstest Du es verschweigen dürfen. So, wie der Text formuliert ist, hättest Du sogar lügen dürfen, was den GdB angeht, denn derartige Fragen sind unzulässig. Du bist lediglich verpflichtet, den Arbeitgeber über Krankheiten zu informieren, die Deine Arbeitsfähigkeit dauerhaft einschränken, und selbst dann nur über das Faktum, nicht über die genaue Diagnose. Nicht umsonst steht die Diagnose ja auch auf dem Gelben Zettel nicht drauf. Klar kann sie Dir kündigen wegen sowas, aber die Kündigung wäre dann rechtswidrig - nützt Dir erfahrungsgemäß nix, sowas endet immer mit einer Abfindung, aber das gilt auch, wenn sie Dir kündigt, weil ihr Dein Gesicht nicht gefällt (was natürlich ebenso unzulässig ist).

    Ganz abgesehen davon: solch eine "Ergänzungsvereinbarung" ist ebenso eine zweiseitige Sache wie jeder andere Vertrag. Sie kann ziemlich sicher selbst bei einem eigentlich rechtssicheren Text nicht erzwungen werden - die Verweigerung der Unterschrift ist keine Verletzung Deiner vertraglichen Pflichten, die Vereinbarung enthält keine betrieblich notwendigen Änderungen (das wäre etwa der Fall, wenn Abläufe so geändert werden müssten, dass sich daraus ganz andere Anforderungen ergäben), vielmehr fordert sie in vermutlich rechtswidriger Weise, dass Du Dinge offenlegst, die den Arbeitgeber nichts angehen. Da denke ich mir mein Teil: entweder sucht sie einen Hebel, um Dich (oder vielleicht auch noch jemand anderes) rauszuwerfen, oder sie will nur allgemein Druck aufbauen. Mein Tipp: sofort Gleichstellung beantragen, dann kannst Du sie ggf. auf den Tisch legen, wenn der VdK das für eine sinnvolle Strategie hält - denn damit würdest Du ja den entsprechenden Kündigungsschutz aktivieren. Ob Du das Ding unterschreibst oder nicht, ist wahrscheinlich juristisch irrelevant - wenn ich richtig liege, darfst Du bei sowas ja lügen. Ich denke, ich würde die Unterschrift verweigern mit der Begründung, dass ich nicht sehe, warum ich unterschreiben sollte. Sie möge Gründe nennen, warum das a) notwendig ist und b) was ich davon habe.

    Edit: Die Reaktion auf die Verweigerung der Unterschrift sagt dann auch einiges über ihre Absichten. Wenn ihre Begründung in die Richtung geht "weil ich das will", würde ich sowieso nicht unterschreiben, weil dann klar ist, dass es ihr darum geht, die Sache rechtswidrig durchzusetzen.

    Einmal editiert, zuletzt von HCS (2. Oktober 2019 um 19:46)

  • Soweit mir bekannt ist muss man eine Schwerbehinderung nur angeben, wenn die erwähnte Behinderung die zu tätigende Arbeit betrifft.


    Und Asperger würde ich im Arbeitgeber nur über Dienste wie z.B dem IFD (Integrationsfachdienst) dem Arbeitgeber mitteilen. Denn Dienste wie z.B. der IFD können Dich dabei unterstützen.

    Einmal editiert, zuletzt von Windtänzerin (2. Oktober 2019 um 20:30) aus folgendem Grund: Verstoß gegen Forenregel 4.1.! Bitte die Forenregeln beachten!

  • @Schwarzwaldmarie, @HCS und @kim, erstmal vielen Dank für Eure Antworten!

    Die Reaktion auf die Verweigerung der Unterschrift sagt dann auch einiges über ihre Absichten. Wenn ihre Begründung in die Richtung geht "weil ich das will", würde ich sowieso nicht unterschreiben, weil dann klar ist, dass es ihr darum geht, die Sache rechtswidrig durchzusetzen.

    Ihre Absichten sind schon seit Jahren klar, es sind keine guten.... Eine Arbeitskollegin wollte gerne die Regelung mit dem "Kinderkrankenschein" schriftlich im Arbeitsvertrag haben. Das hat sie so geärgert, dass sie einen total repressiven Text aufgesetzt hat. Es geht immer nur um Macht, es darf nichts widersprochen werden, ihre Ideen sind die einzigen, die gut sind, letztes Jahr sind alleine vier Kolleginnen gegangen, weil sie die Nase voll hatten. (RW) Sie hat schon zweimal versucht mich loszuwerden, hat mich gemobbt, weil sie nichts gegen mich in der Hand hatte. Aber sie hat auch anderen Kolleginnen schon übelst mitgespielt, sie ist einfach kein netter Mensch! Wenn ich nicht unterschreibe, kann ich gleich kündigen.
    Ich plane zu unterschreiben, aber die neuen Diagnosen zu verschweigen. Ich habe die Schriftstücke aber erstmal mitgenommen und werde am Montag zur Sicherheit beim VdK anrufen und fragen wie das rechtlich aussieht. Sollte bei meinem Änderungsantrag, der gerade läuft, 50% rauskommen, dann werde ich es ihr auch mitteilen und dann brauche ich die Gleichstellung ja nicht mehr. Sollten keine 50% rauskommen, beantrage ich die Gleichstellung und lege Widerspruch beim Versorgungsamt ein.

    Immer wenn mir jemand sagt ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin sehr erleichtert...... :d

  • Ab 50 GdB hast Du den Status Schwerbehinderung erreicht und kannst dann selbst den IFD beauftragen wenn es um Deinen Arbeitsplatz geht.

    Und sollte Deine Chefin bei Deiner Arbeitsleistung als Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung Defizite bei Deiner Arbeitdöeistung erwähnen, so kann dann später der IFD ein Gutachten Deiner Arbeit erstellen und dies dann dem Integrationsamt einreichen. Ggf. kann, bei einem Gutachten über manch Defizite von Dir, als Nachteilsausgleich Deine Firma eine Bezuschussung erhalten.

  • Über das Bestehen .....,von Rechten aus dem Schwerbehindertengesetz.....ist die Arbeitgeberin unverzüglich Mitteilung zu machen.

    Soweit ich weiß, ist man keineswegs verpflichet seinem Arbeitgeber eine (Schwer)behinderung mitzuteilen, wenn die Behinderung nicht die Arbeit beeinflusst. Diese Forderung ist demnach rechtswidrig.

    Wenn man seinen GdB bzw. die Gleichstellung nicht mitteilt, hat man aber auch keine Rechte dem AG gegenüber wie z.B. die zusätzlichen Urlaubstage. Ich habe z.B. meine Gleichstellung meinem AG mitgeteilt, weil ich mich dann auch von Mehrarbeit freistellen lassen kann.

    Wenn ich von meiner Chefin gemobbt werden würde (eigentlich ja Bossing), würde ich mir wahrscheinlich einen neuen Job suchen, weil mir meine Gesundheit mehr wert ist. (Ich war schonmal in einer Mobbing/Bossing Situation und habe nach einem Jahr meine Kündigung eingereicht.)

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    2 Mal editiert, zuletzt von kim (2. Oktober 2019 um 21:30)

  • Die aktuelle Situation ist: Du hast derzeit einen GdB von 30 - damit bist du nicht schwerbehindert. Dies kannst du ihr guten Gewissens mitteilen. Was danach sich entwickelt ist zum Zeitpunkt Ihrer Frage und deiner Antwort nicht relevant.
    Alle anderen Diagnosen außer denen, welche du ihr so wieso schon mitgeteilt hast, sind deine Privatsache - so fern du sie nicht wie bereits oben genannt - verwenden möchtest im Zusammenhang mit einer späteren eventuellen Gleichstellung oder zuerkannten Schwerbehinderteneigenschaft.

    Bleibt nur noch die Frage, ob du dir diesen Arbeitsplatz mit dieser Vorgesetzten dauerhaft wirklich noch zumuten willst, wie @kim schon schrieb.

    Jedes isolierte Bewusstsein macht sich auf den Weg - wie die Kraft des Wassers V_V

  • sind deine Privatsache - so fern du sie nicht wie bereits oben genannt - verwenden möchtest im Zusammenhang mit einer späteren eventuellen Gleichstellung oder zuerkannten Schwerbehinderteneigenschaft.

    Noch nicht einmal das - allerspätestens bei einem bestehenden Arbeitsvertrag (evtl. sogar in einem Bewerbungsgespräch, das müsste ein Jurist wissen) muss man neu bekannt gewordene (nicht aufgetretene!) Behinderungen/GdBs, insbesondere die Möglichkeit, dass sie zu einer Gleichstellung oder einem GdB>45 führen können, dem Arbeitgeber nicht anzeigen, geschweige denn, dass er ohne konkreten Anlass Auskunft darüber fordern kann (und ein konkreter Anlass ist eben nicht ein Kantinengerücht, sondern eine nue Leistungsschwäche des AN).

    Ich plane zu unterschreiben, aber die neuen Diagnosen zu verschweigen.

    Das ist mE die einzige sinnvolle Alternative zu dem, was ich als meine wahrscheinliche Reaktion beschrieben hatte. Der Unterschied liegt allein im persönlichen Naturell, es ist keine sachliche, sondern eine rein persönliche Entscheidung, welche der beiden Varianten man wählt - kurzfristig einen Konflikt riskieren, wie bei meiner Wahl, oder erst mal Ruhe zu haben, wie bei Deiner.

  • Wenn ich von meiner Chefin gemobbt werden würde (eigentlich ja Bossing), würde ich mir wahrscheinlich einen neuen Job suchen, weil mir meine Gesundheit mehr wert ist.

    Bleibt nur noch die Frage, ob du dir diesen Arbeitsplatz mit dieser Vorgesetzten dauerhaft wirklich noch zumuten willst, wie @kim schon schrieb.

    Grundsätzlich habe Ihr da völlig recht, nur bin ich jetzt 60 Jahre alt und habe in diesem Betrieb ansonsten eine Nische, die ich so leicht nirgendwo wieder finde. Woanders, wenn ich denn überhaupt in meinem Alter noch etwas finden würde, müsste ich mich komplett neu einarbeiten, was ich mir, so erschöpft wie ich bin, einfach nicht mehr vorstellen kann. Ich hoffe einen GdB von 50% zu bekommen um früher in Rente zu gehen, und dann eventuell noch 1-2 Tage pro Woche weiter zu arbeiten, weil ich aufgrund der Tatsache, dass ich nie in der Lage war, Vollzeit zu arbeiten, nur eine kleine Rente bekommen werde. Zu diesem Zweck ist meine Nische dort Gold wert..... :d Da ich inzwischen gelernt habe, mich sehr diplomatisch zu verhalten, früher musste ich immer herausposaunen, was ich gerade dachte :m(: geht es auch im allgemeinen mit meiner Chefin. Ich mache keine Verbesserungsvorschläge mehr, wenn sie etwas sagt oder anordnet, dann tue ich es kommentarlos, ich bedanke mich für jeden Scheiß bei ihr, und siehe da, sie ist zufrieden..... :nerved: :lol:

    Immer wenn mir jemand sagt ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin sehr erleichtert...... :d

  • Grundsätzlich habe Ihr da völlig recht, nur bin ich jetzt 60 Jahre alt

    Die Information fehlte mir - dann bist Du natürlich in einer komfortablen Position. Mein Rat: sofort Gleichstellung beantragen - als Begründung kannst Du ja den Wisch von Deiner Chefin vorlegen, das sollte reichen. Und dann die Gleichstellung sofort im Betrieb geltend machen. Ü60 plus Gleichstellung=praktisch unkündbar, da müsstest Du schon ziemlich tief in die Kasse greifen, um irgendwie eine Kündigung möglich zu machen.

  • Es besteht für Dich keinerlei Verpflichtung, irgendwelche Diagnosen dem Arbeitgeber mitzuteilen, nur weil dieser es gerne wissen möchte. Wird eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung im laufenden Arbeitsverhältnis festgestellt, besteht für Arbeitnehmer keine Pflicht, den Betrieb hierüber zu informieren. Eine Mitteilungspflicht besteht nur, wenn sich die Behinderung direkt auf die Ausübung der Tätigkeiten auswirkt und diese nur noch zum Teil oder gar nicht mehr ausgeführt werden können.
    Da Du noch nicht einmal gleichgestellt bist, brauchst Du die Ergänzung zum Arbeitsvertrag daher nicht zu beachten oder gar zu unterschreiben.
    So ganz nebenbei ist seit Einführung des SGB IX und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) die tätigkeitsneutrale Frage nach einer Schwerbehinderung grundsätzlich unzulässig. Daher kannst Du Deine wißbegierige Chefin mit dem Passus

    Über das Bestehen .....,von Rechten aus dem Schwerbehindertengesetz.....ist die Arbeitgeberin unverzüglich Mitteilung zu machen.

    sogar vor Gericht bringen.
    Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen.

  • Und sollte Deine Chefin bei Deiner Arbeitsleistung als Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung Defizite bei Deiner Arbeitdöeistung erwähnen, so kann dann später der IFD ein Gutachten Deiner Arbeit erstellen und dies dann dem Integrationsamt einreichen. Ggf. kann, bei einem Gutachten über manch Defizite von Dir, als Nachteilsausgleich Deine Firma eine Bezuschussung erhalten.

    Das ist interessant zu wissen!
    Manchmal, wenn ich sehr überlastet bin, dann mache ich schon mal bei der Orga kleinere Fehler. Das ist mir immer sehr peinlich, weil ich im Grunde sehr genau bin und alles immer 150%ig haben möchte. Aber es passiert mir dennoch. Die stellvertretende Leitung, mit der ich mich gut verstehe, und die mich schon einige Male gerettet hat, wenn es Probleme mit der Chefin gab, meinte letztens noch, das passiert anderen auch. Ich weiß allerdings nicht, ob sie mich nur trösten wollte, oder ob sie das tatsächlich so meint. Sie ist jedenfalls so ein bisschen wie eine Integrationshelferin für mich in dem Betrieb nur nicht offiziell. Sie weiß inzwischen auch über die AS Diagnose Bescheid.

    Immer wenn mir jemand sagt ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin sehr erleichtert...... :d

  • Fast hätte ich es vergessen: Gibt es bei Euch einen Betriebsrat oder eine Schwerbehindertenvertretung? Der Betriebsrat müsste bei derartigen Änderungen des Arbeitsvertrages eigentlich beteiligt werden.

    Edit: Es kann sein, dass Deinem Antrag auf Erhöhung des GdB zunächst nicht entsprochen wird; in dem Fall solltest Du, wie HCS es schon vorschlug, möglichst bald die Gleichstellung beantragen; beides ist zugleich möglich. Dann kannst Du das Widerspruchs- oder Klageverfahren in Ruhe abwarten (meines dauert jetzt schon zwei Jahre).

    Einmal editiert, zuletzt von 0035454741 (2. Oktober 2019 um 23:49)

  • Ü60 plus Gleichstellung=praktisch unkündbar, da müsstest Du schon ziemlich tief in die Kasse greifen, um irgendwie eine Kündigung möglich zu machen.

    So ganz nebenbei ist seit Einführung des SGB IX und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) die tätigkeitsneutrale Frage nach einer Schwerbehinderung grundsätzlich unzulässig.

    Vielen Dank für die wertvollen Informationen! Ich bin inzwischen schon wieder recht entspannt was die Sache anbelangt. :nod: Heute Nachmittag dachte ich kurzfristig mich trifft der Schlag! (RW) :fun:

    Immer wenn mir jemand sagt ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin sehr erleichtert...... :d

  • Fast hätte ich es vergessen: Gibt es bei Euch einen Betriebsrat oder eine Schwerbehindertenvertretung? Der Betriebsrat müsste bei derartigen Änderungen des Arbeitsvertrages eigentlich beteiligt werden.

    Leider nicht, es ist ein kleiner Betrieb. Allerdings ist noch ein dubioser Passus in der "Ergänzungsvereinbarung", den habe ich heute einer anderen Mitarbeiterin gezeigt, die sich gleich ziemlich aufgeregt hat und meinte, dass wir darüber mit der Chefin nochmal reden sollten. Wir werden sehen was passiert..... ;)

    Immer wenn mir jemand sagt ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin sehr erleichtert...... :d

  • Das geht auch schon mit einer Gleichstellung.

    Jedoch mit dem Unterschied, dass man bei einer Gleichstellung (30 bis 40 GdB) dazu einen Träger (z.B. Arbeitsagentur etc.) für die Kostenübernahme benötigt und ab 50 GdB direkt als Mensch mit einer Schwerbehinderung zum IFD kann und dann der IFD mit dem Integrationsamt abrechnet.

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