Hallo mal wieder.
Ich dachte mir, es wäre sinnvoll, dafür einen eigenen Thread zu eröffnen:
Mir liegt ein Mitgliedschaftsantrag vom VdK vor; die Mitgliedschaft zog ich in Erwägung, weil ich gerne auf Bafög fürs 11.+ Semester klagen möchte (s. anderer Thread) und der VdK einer schwerbehinderten Studentin in Thüringen (ich wohne in NRW) über eine Klage zehn Jahre, d.h. 20 Semester, Bafög gesichert hat.
Wenn man dort Mitglied ist, gibt es, so ich das richtig verstehe, keine PKH mehr, weil man dann anderweitigen Rechtsschutz hat. Hinzu kommt, dass mir als Neumitglied Zusatzkosten entstünden, u.a. in Form eines "Solidaritätsbeitrags". Während ich PKH kostenfrei erhielte, allenfalls 15€ beim Anwalt anfielen, müsste ich für die Mitgliedschaft beim VdK 60€ jährlich (ab nächstem Jahr mehr) + Gebühren für Widerspruch und Klage + Solidaritätsbeitrag leisten, d.h. ich müsste von einem sehr geringen Einkommen ca. 300€ investieren. Korrektur: Es sind wohl nur der einjährige Mitgliedsbeitrag + Kosten für Widerspruch und Klage, ca. 100€, also ca. 200€ fürs erste Jahr, wenn in diesem Widerspruch eingelegt und geklagt wird. Leider las ich sehr verschiedene Erfahrungen zum VdK.
Was denkt ihr? Ist eine Mitgliedschaft lohnenswert, oder sollte man eher auf die PKH "pochen"?
Meine bisherigen Erfahrungen mit PKH zeigen mir, dass der engagierte Anwalt seinen Aufwand sehr gering hält - was verständlich ist, sich in einem komplexen Fall, als welchen ich diesen bezeichnen würde, aber schnell ungünstig auswirken kann.
Danke!
LG
Lissy