Mitgliedschaft beim VdK sinnvoller als PKH?

  • Hallo mal wieder.

    Ich dachte mir, es wäre sinnvoll, dafür einen eigenen Thread zu eröffnen:
    Mir liegt ein Mitgliedschaftsantrag vom VdK vor; die Mitgliedschaft zog ich in Erwägung, weil ich gerne auf Bafög fürs 11.+ Semester klagen möchte (s. anderer Thread) und der VdK einer schwerbehinderten Studentin in Thüringen (ich wohne in NRW) über eine Klage zehn Jahre, d.h. 20 Semester, Bafög gesichert hat.
    Wenn man dort Mitglied ist, gibt es, so ich das richtig verstehe, keine PKH mehr, weil man dann anderweitigen Rechtsschutz hat. Hinzu kommt, dass mir als Neumitglied Zusatzkosten entstünden, u.a. in Form eines "Solidaritätsbeitrags". Während ich PKH kostenfrei erhielte, allenfalls 15€ beim Anwalt anfielen, müsste ich für die Mitgliedschaft beim VdK 60€ jährlich (ab nächstem Jahr mehr) + Gebühren für Widerspruch und Klage + Solidaritätsbeitrag leisten, d.h. ich müsste von einem sehr geringen Einkommen ca. 300€ investieren. Korrektur: Es sind wohl nur der einjährige Mitgliedsbeitrag + Kosten für Widerspruch und Klage, ca. 100€, also ca. 200€ fürs erste Jahr, wenn in diesem Widerspruch eingelegt und geklagt wird. Leider las ich sehr verschiedene Erfahrungen zum VdK.
    Was denkt ihr? Ist eine Mitgliedschaft lohnenswert, oder sollte man eher auf die PKH "pochen"?
    Meine bisherigen Erfahrungen mit PKH zeigen mir, dass der engagierte Anwalt seinen Aufwand sehr gering hält - was verständlich ist, sich in einem komplexen Fall, als welchen ich diesen bezeichnen würde, aber schnell ungünstig auswirken kann.

    Danke!

    LG

    Lissy

    Einmal editiert, zuletzt von Lissy (16. September 2019 um 12:37)

  • Du musst beim VdK 1 Jahr Mitglied sein, sonst zahlst du einen Jahresbeitrag extra. Zudem zahlst du halt bei jedem Widerspruch und jeder Klage.
    Dafür bist du dann auch an den VdK gebunden. Wenn der also keine Ahnung hat und nur Mist baut, dann hast du das nachsehen. Bei deinen Exotenthemen ist Ahnungslosigkeit ziemlich wahrscheinlich. Der VdK bei mir hat "garantiert", dass es kein Kindergeld und keine Familienversicherung geben würde... völlig falsch.
    Sehr viel engagierter als ein Anwalt auf Sparflamme war der auch nicht. Im Grunde eine Zwischenstation für die Post, bei der wie ich im Nachhinein erfuhr auch wesentliche Teile aussortiert und nicht weitergeleitet wurden.
    Aber wie schon in nem dutzend Threads thematisiert: Die Qualität des VdK schwankt je nach Kreisverband.

    Wenn ich die Wahl hätte würde ich die PKH vorziehen.

  • Du musst beim VdK 1 Jahr Mitglied sein, sonst zahlst du einen Jahresbeitrag extra. Zudem zahlst du halt bei jedem Widerspruch und jeder Klage.
    Dafür bist du dann auch an den VdK gebunden. Wenn der also keine Ahnung hat und nur Mist baut, dann hast du das nachsehen. Bei deinen Exotenthemen ist Ahnungslosigkeit ziemlich wahrscheinlich. Der VdK bei mir hat "garantiert", dass es kein Kindergeld und keine Familienversicherung geben würde... völlig falsch.
    Sehr viel engagierter als ein Anwalt auf Sparflamme war der auch nicht. Im Grunde eine Zwischenstation für die Post, bei der wie ich im Nachhinein erfuhr auch wesentliche Teile aussortiert und nicht weitergeleitet wurden.
    Aber wie schon in nem dutzend Threads thematisiert: Die Qualität des VdK schwankt je nach Kreisverband.

    Wenn ich die Wahl hätte würde ich die PKH vorziehen.

    Danke für deine Antwort, das klingt ja erst mal nicht sonderlich "dolle". Wenn die Qualität je nach Kreisverband erheblich schwankt: hat rein zufällig jemand, der das hier liest, Erfahrungen mit dem VdK in Münster oder dem in Warendorf?

  • PKH muss man i.d.R. wieder zurückzahlen. Das heißt falls du planst nicht nur auf die Zahlung von Geldern zu klagen sondern auch mal selbst Geld zu verdienen wäre PKH zurückzahlen dran.

    Surprised by the joy of life.

  • Zitat von Lissy

    Meine bisherigen Erfahrungen mit PKH zeigen mir, dass der engagierte Anwalt seinen Aufwand sehr gering hält - was verständlich ist, sich in einem komplexen Fall, als welchen ich diesen bezeichnen würde, aber schnell ungünstig auswirken kann.

    Die Frage ist, ob der VDK in der Hinsicht besser arbeitet. Vermutlich sind die Chancen in etwa gleich. Man kann vermutlich Glück haben und einen Anwalt finden, der dir wirklich helfen will und seinen Beruf als Berufung sieht und nicht nur als "Geld mitnehmen", genauso wie man Glück beim VDK haben kann und dort sachkundige Bearbeiter finden kann.
    Ich würde fast dazu tendieren, einen wirklich fähigen Anwalt zu suchen, der sich für dich einsetzt oder vorab herauszufinden, ob der zuständige Bearbeiter beim VDK Ahnung hat. Wenn es um einen komplexen Fall geht, ist dass das A und O. In meinem VDK-Bezirk war der Sachbearbeiter vom VDK selbst mit einfachsten Angelegenheiten überfordert. Es gibt auch noch den SoVD, wo man Unterstützung bekommen kann.

    Wenn man vor Gericht verliert, muss man ja die Kosten des Gegners zahlen, wenn ich richtig informiert bin. Gäbe es da Unterschiede, je nachdem, ob man von einem Anwalt über Prozesskostenhilfe oder über den VDK vertreten wird?

  • PKH muss man i.d.R. wieder zurückzahlen. Das heißt falls du planst nicht nur auf die Zahlung von Geldern zu klagen sondern auch mal selbst Geld zu verdienen wäre PKH zurückzahlen dran.

    Klar habe ich vor, mal "selbst Geld zu verdienen" (ungeachtet dessen, dass ich das aktuell bereits tue, weil man mir die Unterstützung verweigert). Aber selbstverständlich erst nach Abschließen mindestens eines Studiums (und damit des Erwerbs der ersten beruflichen Qualifikation), und das wird noch dauern. Wenn ich die Klage verlieren sollte, werde ich weiterhin nebenbei arbeiten und damit ohnehin bestimmt die vier Jahre + Klagedauer (also die prozesskostenhilferelevante Zeitspanne) studieren müssen, um alleine den Bachelor abzuschließen. Wenn ich "gewinne", zwar weniger lange, dafür bin ich dann aber nicht diejenige, die die Kosten der PKH tragen muss. Dass mein "Studieren" so lange dauert, habe ich nicht alleine zu verschulden. Dass meine Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen können, gar nicht.

    Sorry, falls ich "Schnippischkeit" unberechtigterweise herausgelesen haben sollte, ich bin da manchmal etwas übersensibel, was sich im Aspie-Forum vielleicht stellenweise negativ auswirkt. ;) Ich denke, damit, dass ich mein Studium abbräche und qualifikationslos "auf der Couch hinge", wäre niemandem geholfen; die Option, das Studium um weitere fünf oder gar mehr Jahre zu ziehen, weil ich es trotz bestehender Behinderung "nebenbei" selber finanzieren muss, ist sicherlich auch nicht viel sinnvoller. Und die, dass ich für mich einen Schlussstrich ziehe, um eine Behindertenwerkstatt zu umgehen, in der mein Unterforderungstrauma reinszeniert wird, sicher auch nicht. Aber sorry, ich schweife wieder ab.

    Die Frage ist, ob der VDK in der Hinsicht besser arbeitet. Vermutlich sind die Chancen in etwa gleich. Man kann vermutlich Glück haben und einen Anwalt finden, der dir wirklich helfen will und seinen Beruf als Berufung sieht und nicht nur als "Geld mitnehmen", genauso wie man Glück beim VDK haben kann und dort sachkundige Bearbeiter finden kann.Ich würde fast dazu tendieren, einen wirklich fähigen Anwalt zu suchen, der sich für dich einsetzt oder vorab herauszufinden, ob der zuständige Bearbeiter beim VDK Ahnung hat. Wenn es um einen komplexen Fall geht, ist dass das A und O. In meinem VDK-Bezirk war der Sachbearbeiter vom VDK selbst mit einfachsten Angelegenheiten überfordert. Es gibt auch noch den SoVD, wo man Unterstützung bekommen kann.

    Wenn man vor Gericht verliert, muss man ja die Kosten des Gegners zahlen, wenn ich richtig informiert bin. Gäbe es da Unterschiede, je nachdem, ob man von einem Anwalt über Prozesskostenhilfe oder über den VDK vertreten wird?

    Ist es wohl dreist, vorab nachzufragen? :d Meine erste Mail-Anfrage wurde damit beantwortet, dass ich bitte erst Mitglied werden solle, bevor man irgendetwas beantwortet. :m(:
    Danke für den Tipp mit dem SoVD, den kannte ich bisher nicht. Ich mache mich da mal schlau. Falls jemand damit Erfahrungen hat, wäre das sicher auch interessant.

    Die Frage, ob im Falle des Verlierens bei Eingeschaltethaben des VdK keine oder geringere Kosten anfallen, interessiert auch mich. Ich vermute mal, dass nicht, da die zurückzuzahlenden Kosten sich auf den gegnerischen Anwalt beziehen, oder?

  • Hi there,

    der SoVD macht zwar auf mich persönlich einen besseren Eindruck - - das liegt aber einzig und allein am energischen Auftreten eines (1) Ortsverbands, und das ist auch schon ein Weilchen her. Könnte sich also auch gewandelt haben (das mit dem guten Eindruck).

    VdK macht lieber Politik für seine Stammbelegschaft, womit die "Kriegsversehrten" und Anverwandte gemeint sind, als sich als sozialmedizinisch kämpferischer Anwaltsersatz für Gelegenheitsmitglieder zu gebärden. Aber auch das ist mein persönlicher Eindruck, und der hängt genauso von den unbeholfen agierenden Ortsmitgliedern(die ich kennengelernt habe) ab. Sicherlich gibt es auch geschicktere Rechtsbeistände im VdK.....aber:

    BEIDE nehmen Geld für ihre Leistungen.

    Mein persönlicher Favorit: Einen gut spezialisierten Anwalt, also Fachanwalt (oder -anwältin) für Sozialrecht beauftragen.
    Und eine kulante Rechtsschutzversicherung rechtzeitig abschließen (vorher, bevor man sie benötigt).

    Die Anwaltsliste vom Forum scheint ganz aktuell i.O.

    @Lissy
    Soweit ich das kenne: Dein Anwalt sollte dir dezidiert Auskunft über die zu erwartenden Kosten geben können. Auch was sein Honorar betrifft. Und wo es überhaupt PKH gibt und wo nicht.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

    Einmal editiert, zuletzt von Capricorn (19. September 2019 um 17:26)

  • Danke für deine Antwort. Das ist leider das Ding - mir geht es ja konkret um Schwerbehinderung, Kindergeld und Bafög, scheinbar ist es in allen drei Hinsichten zu spät, um dafür eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Aber langfristig ist das sicher eine gute Lösung, wenn die finanzielle Situation mal in halbwegs trockenen Tüchern ist.
    Ich denke, ich werde in diesen Fällen bei PKH bleiben.

  • @Lissy: Du kannst als Studentin auch einer Gewerkschaft beitreten; dort wird in der Regel Sozial- und Arbeitsrechtsschutz gewährt, und zwar auch für Fälle, die bereits in der Vergangenheit begonnen haben. Die Höhe des Beitrags ist vom Einkommen abhängig, meistens 1-2 % des Bruttogehaltes. Da dort häufig derartige Fälle auftreten, sind die beschäftigten Anwälte meist kompetent.

  • PKH muss man i.d.R. wieder zurückzahlen. Das heißt falls du planst nicht nur auf die Zahlung von Geldern zu klagen sondern auch mal selbst Geld zu verdienen wäre PKH zurückzahlen dran.

    Das stimmt, allerdings verfällt diese Frist nach 7 Jahren. ich hatte PKH wegen meiner Vornahmens und Personenstandsänderung, die wurde mir auch gewährt, man schrieb aber auch das, falls sich meine finanzielle Situation innerhalb der nächsten 7 Jahre ändert und ich einen gewissen Satz überschreite, muss ich denen das von mir aus mitteilen und das zurück zahlen.
    Ist in meinem Fall wohl eher unwarscheinlich das das passiert, aber bei einem Studenten mit besseren Anpassungsmöglichkeiten, wäre das eher möglich.
    Wenn diese 7 Jahre verstrichen sind, und du noch keinen Job bis dahin hast der diesen Höchstsbetrag übersteigt, können die das später auch nicht mehr einfordern.
    Es scheint so zu sein das diese Verjährungsfristen dafür unterschiedlich sind, das hängt davon ab worum es genau geht. Eine Nahmensänderung ist was anderes als eine Straftat oder ein Verkehrsdelikt oder das was Lissy machen will.
    Diese Seite hier scheint aber eine gute Ratgeberseite für Prozesskostenhilfe allgemein zusein: https://www.prozesskostenfinanzierung.de/prozesskostenhilfe-verjaehrung/

    Go bad or go home!

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