Hi allerseits.
Noch ein neues Problem: der Betrag, um den sich die studentische Krankenversicherung wegen der Bafög-Erhöhung nun erhöht, ist mir nun bekannt. Zum Glück habe ich rechtzeitig mitbekommen, dass sie teurer wird - und rechtzeitig meine alte KV gekündigt.
Meine Krankenversicherung kostet ab Oktober 104,31€. Gegenüber den bisherigen Beiträgen eine Verteuerung um 14,31€ oder 15,9%. Bemessen an meinem Arbeitseinkommen würde ich, wäre ich nicht "nebenbei" Studentin, für KV und PV insgesamt 76,2€ zahlen. Mit anderen Worten: ich zahle jeden Monat 28,11€, aufs Jahr gesehen also 337,32€, dafür drauf, dass ich studiere; obwohl mir nicht die Wahl bleibt, mich als Arbeitnehmerin zu versichern, was die günstigere Option wäre, da ich dafür regulär >20h/Woche arbeiten müsste, was ich nicht kann, da ich deutlich behindert bin.
Das "Werkstudenten"privileg"", das Grundlage dafür ist, dass ich die erhöhten (Pauschal-)Beiträge entrichten soll, vor dem Hintergrund, dass ich bei weniger als 20 Wochenstunden Arbeit angeblich mehr studiere als arbeite, ist bei weniger als 20 Wochenstunden keine Option, sondern Pflicht. Ich betrachte mich als eindeutig diskriminiert, da ich als Behinderte mit 20 Wochenstunden bereits deutlich mehr arbeite als studiere, mich aber dennoch nicht über meinen Job versichern darf. Da ich unterhalb des Existenzminimums lebe, ist die Situation existenziell bedrohlich für mich. Für den Betrag, den ich künftig draufzahlen soll, muss ich zwei Stunden mehr arbeiten gehen - denn bei Mehrverdienst wird auch mein Wohngeld gekürzt, da das Wohngeldamt weiterhin den 10%-Abzug für die KV vorsieht, obwohl ich deutlich mehr als 10% meines Einkommens zahle.
Der Vollständigkeit halber möchte ich auch die anderen Punkte, hinsichtlich derer man als Student zum Negativen diskriminiert wird, erwähnt haben: keine Befreiung von den Rundfunkgebühren, keine Absicherung im Fall der Arbeitslosigkeit, keine ergänzenden existenzsichernden Leistungen, und die vermeintlichen Privilegien sind fast alle an ein sehr junges Alter gekoppelt. Die studentische Versicherung bringt ebenso Nachteile mit sich - es gibt kein Krankengeld, wenn man mal mehr als sechs Wochen nicht arbeiten kann. Und das, obwohl man bereits draufzahlt. Die KV bekäme sogar mehr Geld, wenn ich über meinen Job versichert wäre, da mein Arbeitgeber dann ebenfalls Beiträge entrichten müsste.
Natürlich kann ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, wobei natürlich absehbar ist, dass ich klagen müsste. Wie seht ihr die Chancen? Kann ich meinen bereits auf Kindergeld und Schwerbehinderung angesetzten Anwalt bitten, die Situation für mich einzuschätzen, auf dass er die Sache übernimmt, falls ich widerspreche und klage? Wie sieht es mit dem Kindergeldanspruch als Behinderte aus, wenn ich unter 20 Wochenstunden arbeitete, aber damit durchkäme und unter 20 Wochenstunden als Arbeitnehmerin versichert wäre?