Klage gegen Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge als Student bzw. Unmöglichkeit der Versicherung als Arbeitnehmer, wenn behindert

  • Ja, so etwas meinte ich auch. Oder eben, dass denen was einfällt, wie ich die Klage beschleunigen könnte.

    Was könnte ich denen wohl mitteilen? Ich schrieb die nun erst mal an und bat allgemein um Hilfe, ohne den Fokus auf einen eventuellen Einfluss des Sozialamtes auf das Versorgungsamt zu legen. Außerdem kontaktierte ich das Sozialamt Münster, eigentlich wäre das in Warendorf zuständig, aber die haben keinen Behindertenbeauftragten...

    Hat eigentlich irgendjemand Erfahrungswerte, ob es sinnvoll wäre, parallel die Familienkasse zu verklagen, um zwei Optionen zu haben, den Anspruch zu erhalten? Oder wäre das wohl mit dem Risiko verbunden, dass ich die Kindergeldnachzahlung dann für die verlorene Klage hergeben darf?

  • Kriegst du Prozesskostenhilfe?
    Und wie weit ist denn das Kindergeld? Antrag? Widerspruch? Kindergeld wird nur noch 6 Monate rückwirkend vom Antrag an gezahlt. Wenn du also einen "alten" Antrag am laufen hast wäre es zu überlegen den am Leben zu halten. Wenn das nach EStG ist kann man schon im Widerspruch ein Ruhen des Verfahrens beantragen, hier § 363 Abs. 1 AO.

    Wobei laut der Dienstanweisung Kindergeld (https://www.bzst.de/DE/Behoerden/K…l#js-toc-entry4) gäbe es noch die Möglichkeit einer Untersuchung durch die Reha-Stelle der Bundesagentur für Arbeit, "ob das Kind nach Art und Umfang seiner Behinderung in der Lage ist, eine arbeitslosenversicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes auszuüben." Mag zwar unwahrscheinlich sein, aber könnte auch zum Ziel führen.

  • Ja, danke, ich habe das Sozialamt und die Behindertenbeauftragte von NRW kontaktiert und bin gespannt, ob ich Antwort erhalten und, falls ja, diese mir weiterhelfen wird. Es ist weniger Pessimismus denn Erfahrung, wenn ich davon ausgehe, dass das wieder einmal nicht fruchten wird, aber hope dies last Der Fokus liegt auf der Beschleunigung der Klage auf Zuerkennung einer Schwerbehinderung zum Erhalt von Kindergeld.

    Wenn das immernoch nicht fruchtet, und du keine Angst davor hast dein problem als Person öffentlich zu zeigen, kannst du auch ein Video machen wo du vor einer eigenen Kamera dein problem schilderst und lädst das ganze auf youtube hoch. Irgendwelche Leute sehen das dann sicher und haben vielleicht Ideen oder teilen es und dann hat man zumindest auch eine Chance das das problem offen gesehen wird.


    Nun, ich habe tatsächlich gleich mal bei der Piratenpartei angefragt, ob ein Beitritt möglich ist. Ich weiß nicht, ob ich imstande wäre, mich im direkten Menschenkontakt zu beteiligen, aber vielleicht ist das auch irgendwie schriftlich möglich.

    Ich weiß jett eher wenig über diese Partei außer das sie sich für die Rechte von internetusern stark machen, weniger für Menschen mit Behinderung und Sozialschwache. Ich habe auch schon seit Jahren nichts mehr von denen in den Medien gesehen.

    Go bad or go home!

  • Kriegst du Prozesskostenhilfe?
    Und wie weit ist denn das Kindergeld? Antrag? Widerspruch? Kindergeld wird nur noch 6 Monate rückwirkend vom Antrag an gezahlt. Wenn du also einen "alten" Antrag am laufen hast wäre es zu überlegen den am Leben zu halten. Wenn das nach EStG ist kann man schon im Widerspruch ein Ruhen des Verfahrens beantragen, hier § 363 Abs. 1 AO.

    Wobei laut der Dienstanweisung Kindergeld (https://www.bzst.de/DE/Behoerden/K…l#js-toc-entry4) gäbe es noch die Möglichkeit einer Untersuchung durch die Reha-Stelle der Bundesagentur für Arbeit, "ob das Kind nach Art und Umfang seiner Behinderung in der Lage ist, eine arbeitslosenversicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes auszuüben." Mag zwar unwahrscheinlich sein, aber könnte auch zum Ziel führen.

    Ja, mittlerweile geht es um Kindergeld für 25 Monate. Da uns niemand gesagt hat, dass der Anspruch für mich fortbestehen kann (im Gegenteil, "Kindergeld fällt ausnahmslos mit 25 weg!"), konnte der Antrag leider erst im März ´18 gestellt werden. Aber bis sechs Monate rückwirkend ab dem Monat, der diesem vorausging, d.h. August 2017, dürfte Anspruch bestehen (so er mir allgemein zuerkannt wird )

    Ist das "Ruhen des Verfahrens" denn notwendig? Die Familienkasse wartet aktuell einfach ab, was in der Schwerbehinderungsklage passiert. Ich verliere dadurch ja nicht den Anspruch von August 2017 bis sechs Monate vor Klagegewinn, d.h. der Zeitraum wird nicht neu festgelegt, oder?

    Ich dachte nur, es wäre sinnvoll, einerseits auf den GdB 50 zu klagen und andererseits die Familienkasse zu verklagen, um gerichtlich die erhebliche Mitursächlichkeit meiner Behinderung für mein Außerstandesein zum Selbstunterhalt feststellen zu lassen. Je nachdem, was zuerst "durchgeht", wäre ich eventuell schneller fertig und könnte schneller Kindergeld erhalten.

    Ergänzung: ja, Anwalt hatte Prozesskostenhilfe für mich beantragt (und bei meiner detailliert geschilderten Symptomatik, meinem Einkommen und Nichtvorhandensein von Vermögen ist absehbar, dass ich die erhalte, weiß nicht, wie da der aktuelle Status ist).

    Einmal editiert, zuletzt von Lissy (23. August 2019 um 19:57)

  • ung: ja, Anwalt hatte Prozesskostenhilfe für mich beantragt (und bei meiner detailliert geschilderten Symptomatik, meinem Einkommen und Nichtvorhandensein von Vermögen ist absehbar, dass ich die erhalte, weiß nicht, wie da der aktuelle Status ist).

    Haben die dich schon kontaktiert wegen Unterlagen die nachweisen wieviel Geld du hast?
    Ich hatte das mit der Prozesskostenhilfe auch mal gehabt vor wenigen Jahren, und nachdem ich den Antrag dafür ausgefüllt hatte, wollten die einiges von mir wissen. Ich musste zum Beispiel Kontoauszüge von 6 Monaten einreichen und eine Beschreibung wie ich lebe und womit ich Geld verdiehne etc da ich ja auch kein Geld von Ämtern bezog. Das war sehr kompliziert und aufwändig weil die nicht eindeutig in ihren Anfragen formulierten was für Unterlagen sie wollten etc. Bis also was passierte hampelte ich da über einem halben Jahr herum nur die Unterlagen zuzusenden bis dann alles komplett vorlag und weiter gemacht wurde.

    Go bad or go home!

  • Haben die dich schon kontaktiert wegen Unterlagen die nachweisen wieviel Geld du hast?Ich hatte das mit der Prozesskostenhilfe auch mal gehabt vor wenigen Jahren, und nachdem ich den Antrag dafür ausgefüllt hatte, wollten die einiges von mir wissen. Ich musste zum Beispiel Kontoauszüge von 6 Monaten einreichen und eine Beschreibung wie ich lebe und womit ich Geld verdiehne etc da ich ja auch kein Geld von Ämtern bezog. Das war sehr kompliziert und aufwändig weil die nicht eindeutig in ihren Anfragen formulierten was für Unterlagen sie wollten etc. Bis also was passierte hampelte ich da über einem halben Jahr herum nur die Unterlagen zuzusenden bis dann alles komplett vorlag und weiter gemacht wurde.

    Ja, wir haben denen meine letzten Lohnabrechnungen, meine Kontostände und einen Nachweis über meine laufende Insolvenz vorgelegt, scheinbar wurde das so akzeptiert. Wäre aber irgendwie skurril, wenn nicht, wenn man schon unterhalb des Existenzminimums lebt Obwohl, vielleicht werden die - wie beim Wohngeld - skeptisch, "davon kann man ja nicht leben!"...

  • Dann würden die nachfragen und wie bei mir um eine Stellungnahme dazu bitten. Wie lange wartest du denn schon seit dem letzten Schritt?

    Na ja, vielleicht machte mein Wohngeldbezug es einfacher, die Wohngeldhöhe habe ich ja auch nachgewiesen (läuft nur über meinen Freund), dadurch kann das Gericht sichergehen, dass meine Verhältnisse bereits behördlich geprüft wurden. Zuletzt begründete meine Anwalt die Klage. Die Klagebegründung liegt dem SG nun seit zweieinhalb Wochen vor. Und nun warte ich darauf, dass man Zweifel an meiner Konstitution hat und einen Gutachter einschaltet, aber das kann ja scheinbar dauern :nerved:

  • Die Klagebegründung liegt dem SG nun seit zweieinhalb Wochen vor. Und nun warte ich darauf, dass man Zweifel an meiner Konstitution hat und einen Gutachter einschaltet, aber das kann ja scheinbar dauern

    Bei mir handelte es sich ja um was anderes, aber ich mein ich habe auch über 3 Wochen gewartet bis es weiter ging, 2 Wochen waren es jedenfalls nicht sondern mindestens ungefähr einen Monat.
    Irgendwann bekam ich dann einen Termin zur Anhörung bei 2 Gutachtern, aber wie gesagt es ging ja auch um was anderes, es ging um meine Vornamensänderung, dafür brauchte ich keinen Anwalt und bei mir wurden auch zwei Gutachten gmacht. Ich hatte das beim Amtsgericht Dortmund gemacht, vielleicht geht da sowas schneller als bei Sozialgerichten.

    Go bad or go home!

  • Hi!

    Eine juristische Lösung für Dein Problem habe ich nicht. Es ist meiner Einschätzung nach sehr speziell - gerade auch, weil es mehrere Rechtsgebiete umfasst und ich bin kein Jurist.
    Sollte Dein Anwalt das Mandat nicht übernehmen - und vielleicht selbst dann - würde ich es mit einem der Rechtsberatungsangebote versuchen, die von vielen Sozialträgern (z.B. AWO) angeboten werden. Und zwar gar nicht mal wegen der Frage, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Vielleicht gibt es auch eine ganz andere Lösung, ganz andere Möglichkeiten, Dein Auskommen zu sichern. Ganz andere Geldtöpfe, die Du anzapfen kannst ... .

    Ich kontaktierte auf Anraten in einem anderen Forum Herrn Armin Laschet

    gibt es wohl Personen, die man sinnvoll kontaktieren könnte, um womöglich irgendetwas zu bewirken?

    Am sinnvollsten ist immer, Bundestags- und Landtagsabgeordnete Deines Wahlkreises in der Bürgersprechstunde anszusprechen. In Deinem Fall/ bei Deinem Anliegen natürlich eher diejenigen der "linken" Parteien; also SPD, Grüne, Linke. Danach ginge ich aber trotzdem noch zum CDU- Abgeordneten, weil der bei Euch zur Regierungsfraktion gehört.

    Of course I talk to myself! :nod: Sometimes I need expert advice. :prof:

  • Hi!

    Eine juristische Lösung für Dein Problem habe ich nicht. Es ist meiner Einschätzung nach sehr speziell - gerade auch, weil es mehrere Rechtsgebiete umfasst und ich bin kein Jurist.
    Sollte Dein Anwalt das Mandat nicht übernehmen - und vielleicht selbst dann - würde ich es mit einem der Rechtsberatungsangebote versuchen, die von vielen Sozialträgern (z.B. AWO) angeboten werden. Und zwar gar nicht mal wegen der Frage, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Vielleicht gibt es auch eine ganz andere Lösung, ganz andere Möglichkeiten, Dein Auskommen zu sichern. Ganz andere Geldtöpfe, die Du anzapfen kannst ... .

    Am sinnvollsten ist immer, Bundestags- und Landtagsabgeordnete Deines Wahlkreises in der Bürgersprechstunde anszusprechen. In Deinem Fall/ bei Deinem Anliegen natürlich eher diejenigen der "linken" Parteien; also SPD, Grüne, Linke. Danach ginge ich aber trotzdem noch zum CDU- Abgeordneten, weil der bei Euch zur Regierungsfraktion gehört.

    Ja, die Situation ist wohl ziemlich ungewöhnlich - leider habe ich bisher nur sehr negative Erfahrungen mit Sozialberatungen gemacht, keine wies mich auf die Kindergeldoption hin, eine sagte mir explizit, ich solle doch mal gründlich überlegen, ob ich das Richtige studiere. Hilfreich ist das nicht. Rechtsberatung durch eine juristisch kompetente Person wäre womöglich noch sinnvoll, aber so oder so hat mein Anwalt das Mandat schon übernommen. Ich denke, damit belasse ich es erst einmal - ich habe die letzten drei Jahre wirklich sehr viel zum Thema "finanzielle Unterstützung für behinderte Studenten" recherchiert, bin alle Sozialleistungen, von denen ich jemals gehört hatte, durchgegangen, aber keine sieht Unterstützung für Fälle wie diesen vor. Das Realistischste wäre noch ein Teilzeitstudium, da ich damit u.U. ALG II beziehen könnte - aber dafür müsste ich die Uni - und daher den Studiengang - wechseln, was ich nicht möchte.

    Was ich ungeachtet meiner Situation, unter Schonung meiner Ressourcen zum Bewältigen meiner eigenen Situation, aber unbedingt tun möchte, ist das gestern im Thread erwähnte Sensibilisieren von Menschen für entsprechende Situationen.

    Das ist wieder das Ärgerliche. Ich bin wohl ziemlich gut im schriftlichen Schildern von Problemen, aber in Person würde ich impulsiv daherreden, stottern und mich wohl ständig verhaspeln, was mich dann ewig "verfolgen" und mir Schuldgefühle bescheren würde. Habe letztens die Polizei "angehalten", um ihr von Randalierern zu berichten, denen ich just begegnet war - ich bin da so komisch aufgetreten, die müssen gedacht haben, ich hätte irgendwie geartete Drogen konsumiert. Spontanes oder interaktives Sprechen vor vielen unbekannten Menschen ist purer Stress, daher fällt das leider flach. :( Ob das wohl auch schriftlich Sinn macht?

  • Ja, mittlerweile geht es um Kindergeld für 25 Monate. Da uns niemand gesagt hat, dass der Anspruch für mich fortbestehen kann (im Gegenteil, "Kindergeld fällt ausnahmslos mit 25 weg!"), konnte der Antrag leider erst im März ´18 gestellt werden. Aber bis sechs Monate rückwirkend ab dem Monat, der diesem vorausging, d.h. August 2017, dürfte Anspruch bestehen (so er mir allgemein zuerkannt wird )
    Ist das "Ruhen des Verfahrens" denn notwendig? Die Familienkasse wartet aktuell einfach ab, was in der Schwerbehinderungsklage passiert. Ich verliere dadurch ja nicht den Anspruch von August 2017 bis sechs Monate vor Klagegewinn, d.h. der Zeitraum wird nicht neu festgelegt, oder?

    Ich dachte nur, es wäre sinnvoll, einerseits auf den GdB 50 zu klagen und andererseits die Familienkasse zu verklagen, um gerichtlich die erhebliche Mitursächlichkeit meiner Behinderung für mein Außerstandesein zum Selbstunterhalt feststellen zu lassen. Je nachdem, was zuerst "durchgeht", wäre ich eventuell schneller fertig und könnte schneller Kindergeld erhalten.

    Ergänzung: ja, Anwalt hatte Prozesskostenhilfe für mich beantragt (und bei meiner detailliert geschilderten Symptomatik, meinem Einkommen und Nichtvorhandensein von Vermögen ist absehbar, dass ich die erhalte, weiß nicht, wie da der aktuelle Status ist).

    Notwendig ist das nicht. Es verhindert nur, dass die Behörde eine Entscheidung trifft bevor der Ruhensgrund entfällt. Wenn die aber eh abwarten, dann reicht das auch.

    Mit PKH sollte dich die Klage nichts kosten. Aber wenn die Familienkasse wartet, dann macht es keinen Sinn die zu verklagen. Für den Nachweis der Ursächlichkeit brauchst du die 50 GdB. Da macht es keinen Sinn, das Kindergeld unnötig zu beschleunigen. Spätestens das Gericht wird das Verfahren eh ruhen lassen bis der SBA da ist (oder nicht). Schlimmstenfalls könnte es sogar ohne SBA durchurteilen, deinen Anspruch auf Kindergeld ablehnen und verlierste am Ende die 25 Monate die du bisher erwartet hast, sind ja immerhin fast 5000€.

  • Mit PKH sollte dich die Klage nichts kosten.

    Wenn man verliert, schon. Dann muss man die Kosten vom Gegner zahlen, also dem Finanzamt. Das imit Kindergeld ist alles beim Finanzgericht und dort ist Klagen nicht kostenlos, wie beim Sozialgericht. Jedenfalls sagte das mal jemand von einer Sozialberatung zu mir.

    Einmal editiert, zuletzt von Febry (24. August 2019 um 18:53)

  • Wenn man verliert, schon. Dann muss man die Kosten vom Gegner zahlen, also dem Finanzamt. Das imit Kindergeld ist alles beim Finanzgericht und dort ist Klagen nicht kostenlos, wie beim Sozialgericht. Jedenfalls sagte das mal jemand von einer Sozialberatung zu mir.

    Stimt, auch mit PKH muss man die Prozesskosten des Gegners tragen wenn man verliert.
    Allerdings tragen Finanzbehörden ihre Kosten immer selber. https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe…lle_3/index.php
    Bleiben also noch die Gerichtskosten, die werden aber bei PKH ohne Ratenzahlung vom Staat übernommen.

  • Notwendig ist das nicht. Es verhindert nur, dass die Behörde eine Entscheidung trifft bevor der Ruhensgrund entfällt. Wenn die aber eh abwarten, dann reicht das auch.
    Mit PKH sollte dich die Klage nichts kosten. Aber wenn die Familienkasse wartet, dann macht es keinen Sinn die zu verklagen. Für den Nachweis der Ursächlichkeit brauchst du die 50 GdB. Da macht es keinen Sinn, das Kindergeld unnötig zu beschleunigen. Spätestens das Gericht wird das Verfahren eh ruhen lassen bis der SBA da ist (oder nicht). Schlimmstenfalls könnte es sogar ohne SBA durchurteilen, deinen Anspruch auf Kindergeld ablehnen und verlierste am Ende die 25 Monate die du bisher erwartet hast, sind ja immerhin fast 5000€.

    Ja, danke, ich hatte gar nicht erst erwogen, dass ich damit nicht durchkomme. Ich war mir sicher, dass man meine Behinderung als entweder zu 25% mitursächlich für mein Außerstandesein zum Selbstunterhalt oder eben als ursächlich für das Fortdauern der Ausbildung erklären würde, aber nur weil es so ist, komme ich damit ja noch lange nicht durch. Die Kindergeldklage kann ich also noch starten, falls mir tatsächlich keine Schwerbehinderung zuerkannt werden sollte.

    Hat noch jemand Tipps, was den GdB 50 angeht? Wie ich fast sichergehen kann, den zu kriegen? Ich mache mir deswegen massive Sorgen, obwohl mein Psychiater sich dafür aussprach, mir deutlich mehr als 50 zu geben... :m(:

    Wenn man verliert, schon. Dann muss man die Kosten vom Gegner zahlen, also dem Finanzamt. Das imit Kindergeld ist alles beim Finanzgericht und dort ist Klagen nicht kostenlos, wie beim Sozialgericht. Jedenfalls sagte das mal jemand von einer Sozialberatung zu mir.

    Gut zu wissen. In Insolvenz befindlich und von weniger als Grundsicherung lebend... wäre das wohl ein sinnvollerweise zu vermeidendes Risiko

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