Dauer der Klage auf Schwerbehinderung vor dem SG

  • Zitat von Waspie

    Eine Garantie für ein rechtsstaatliches Verfahren ist auch das LSG nicht.
    ...
    Auf Richter ist jedenfalls kein Verlass.

    Oh, das klingt brutal. Bist du dann eine Ebene höher gegangen oder war das Verfahren dann beendet? Wie hast du diese Erlebnisse verarbeitet? Ich finde es grauenhaft, wenn die Stellen, die für Gerechtigkeit stehen sollten, so vorgehen. Ich bin immer wieder entsetzt, was in Deutschland möglich ist. Deine Einschätzung zur Gerichtsbarkeit kann ich nur bestätigen.

  • Zitat von Zaph

    Wenn jeder den Richter anschwärzen könnte, weil er mit dem Urteil nicht einverstanden ist, dann würde das System endgültig und komplett zusammenbrechen.

    Wenn die Gerichtsbarkeit Kontrollen unterliegen würde, wäre das meiner Meinung nach sehr dienlich für einen Rechtsstaat.

    Dafür gibt es doch die nächst höhere Instanz, oder nicht?

    Gibt es noch andere Kontrollinstrumente, die die Justiz kontrollieren oder diese überprüfen? Was ist mit Rechnungshöfen? Oder werden da die Richter ausgelassen? Dann würde das einem Unrechtsstaat schon ziemlich nahe kommen.

  • Dafür gibt es doch die nächst höhere Instanz, oder nicht?

    Das habe ich ja schon erwähnt:

    Aber es gibt doch die Dir bekannte Möglichkeit, das nächsthöhere Gericht mit der Prüfung des Urteils zu beauftragen. Das ist doch ein akzeptabler Ersatz für "anschwärzen".

    Was ist mit Rechnungshöfen? Oder werden da die Richter ausgelassen?

    AFAIK prüfen die nur die Finanzen. Und dann auch nicht "Macht der Richter einen seiner Bezahlung entsprechenden guten Job?".

  • Vollzitat vielleicht.

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

  • Es könnte auch sein, dass die damit einfach nur versuchen, ihr Arbeitsvolumen zu dezimieren.Oftmals sind dann andere Dinge wichtiger, als inhaltlich korrekte Entscheidungen zu treffen. Ich glaube deshalb nicht mehr daran, dass Gerichte gerechte Entscheidungen treffen.

    Könntest du bitte mit solchen wilden Unterstellungen aufhören? Glaubst du, die schreiben mit Absicht irgendwas falsches, weil sie jemanden persönlich was schlechtes wollen?
    Es ist eine verdammt schwierige Sache eine Urteilsbegründung zu schreiben und dies aus einem Wust von Informationen aus manchmal Hunderten oder Tausenden von Seiten. Natürlich kann da auch mal was falsch sein, durcheinander oder vergessen werden. Der Richter wird aber immer versuchen das Beste zusammenzutragen, weil es nämlich auch für ihn nicht gut ist, wenn die nächsthöhere Instanz das ganze auseinandernimmt und als falsch bewertet.
    Das man als Betroffener seinen Fall am Besten kennt und daher Fehler findet, die anderen evtl nicht mal auffallen würden, ist jawohl total normal.
    Aber nur weil du keine Ahnung von System hast, berechtigt es dich nicht, so einen verallgemeinernden Bockmist zu verbreiten.
    Und das wird Lissy auch nicht helfen, ihr noch Angst zu machen.

    Die weit verbreitete, aber falsche Auffasung unter Richtern. Sie haben die Gutachten kritisch zu prüfen, nachzufragen und insbesondere auch den Parteien die Möglichkeit zu geben, nachzuvollziehen, warum der Sachverständige zu seinem Ergebnis kommt. Tun sie das nicht sondern schreiben einfach "Der Sachverständige sagt", dann ist das genau genommen ein Entzug des gesetzlichen Richters.

    Natürlich müssen sie ein Gutachten prüfen. Und zwar, ob die Fragen die gestellt wurden, beantwortet wurden. Und ob es Ungereimtheiten gibt. Da kann aber auch mal was untergehen. Es ist aber nicht die Aufgabe des Richters, die Kompetenz des Gutachters grundsätzlich in Frage zu stellen. Und wenn jemand Fehler findet oder etwas aus dem Gutachten nicht versteht, so steht es einem frei, dass schriftlich zu äußern, damit der Gutachter dazu Stellung nehmen kann.
    Mich nervt es wirklich, dass andere immer meinen es besser zu wissen, als jemand der das jahrelang studiert hat. Richter sind immer die Besten Jurastudenten und sicher nicht zu dumm für ihren Job.

    Wenn die Gerichtsbarkeit Kontrollen unterliegen würde, wäre das meiner Meinung nach sehr dienlich für einen Rechtsstaat.
    Dafür gibt es doch die nächst höhere Instanz, oder nicht?

    Richter sind an Recht und Gesetz gebunden. An mehr nicht. Würde irgendjemand Einfluss auf die Entscheidung eines Richters nehmen können, wären wir kein Rechtsstaat mehr. Das sollte auch dir klar sein.
    Die nächsthöhere Instanz ist auch nicht dafür da, den Richter zu kontrollieren, sondern neutral alle Punkte nochmal neu zu bewerten und auf Formfehler im Verfahren zu kontrollieren.

  • Ansonsten hat @zaph absolut recht mit dem was er sagt.
    Auch wenn es nicht jedem passt.


    Mit tut es leid, dass viele Verfahren Fehler beinhalten und es damit zu Fehlentscheidungen kommen kann. Aber das macht niemand mit Absicht, genauso wenig wie wir unsere Arbeit mit Absicht falsch machen, um dann einen "auf den Deckel" zu bekommen.

    Und @Lissy hat eben offenbar einen Gutachter erwischt, der das ganze nicht so ganz gut gemacht zu haben scheint.
    Dann bringt es aber nichts, auf massig Seiten die eigenen Probleme darzulegen, sondern es wäre viel Besser, sich auf die offensichtlichen Fehler zu kontrollieren, um die Glaubwürdigkeit des Gutachters zu untergraben.
    Und dann kann man es auch richtig stellen.

  • Natürlich müssen sie ein Gutachten prüfen. Und zwar, ob die Fragen die gestellt wurden, beantwortet wurden. Und ob es Ungereimtheiten gibt. Da kann aber auch mal was untergehen.

    Ja, im Grundsatz richtig. Aaaaaber.....

    Wie ich schon mal anderswo sagte, lese ich diese Sachverständigengutachten seit 1990 im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts und im Schwerbehindertenrecht.

    Erfahrung alleine ist zwar auch nicht immer das Gelbe vom Ei (RW), aber einen zeitlichen Längsschnitt kann ich schon erkennen und beurteilen.

    In diesem Zeitraum hat sich qualitativ nicht viel gebessert.
    Das Arbeitspensum der Richter*innen ist jedoch angestiegen, und zwar deutlich.
    Darauf haben Richter keinen großen Einfluss, auch wenn FruchtigBunt anderer Meinung zu sein scheint.

    Seit ca. 10 Jahren lesen ich immer häufiger Gutachten, in denen die gestellten Fragen nur teilweise beantwortet wurden, und das schert offenbar keinen Bummi.
    Im medizinischen Bereich wird in jenen Gutachten oft zwischen Anamnese (Wiedergabe der Krankengeschichte), Befund (Untersuchungsstatus) und geklagten Beschwerden (aktueller Status aus Sicht der Probanden) nicht unterschieden.

    Gutachter mischen also subjektive Klagen und objektive Daten zu einem einheitlichen Ergebnis-Brei, manchmal gespickt mit einem unangenehmen Beigeschmack des "Doktor allwissend", der gütig lächelnd über den Wassern schwebt.

    Geradezu entzückt bin ich, wenn ein Gutachter mal Klartext redet. Auch wenn "meine" Seite dabei vielleicht nicht so gut wegkommt....was leider selten ist (ich meine das "gute" Gutachten).

    Selten geschieht es denn auch, dass Sozialrichter einen Sachverständigen noch einmal Stellung nehmen lassen zu ihren Ausführungen im abgegebenen Gutachten.
    Und noch seltener ist's, dass ein Richter sich überzeugen lässt von der Kritik an dem von ihm ausgesuchten Sachverständigen. Aber es passiert hin und wieder.


    ....bringt es aber nichts, auf massig Seiten die eigenen Probleme darzulegen, sondern es wäre viel Besser, sich auf die offensichtlichen Fehler zu kontrollieren, um die Glaubwürdigkeit des Gutachters zu untergraben.

    Das kann ich nur bekräftigen!

    Ehrlich gesagt hätte ich auch wenig Lust, einen Bericht über viele Seiten Punkt für Punkt mit dem Gutachten, für das viel Geld gezahlt wurde, abzugleichen. Aber wenn wichtige Punkte offenbar falsch wiedergegeben wurden, werde ich doch vielleicht an der Glaubhaftigkeit dieses Gutachtens mal kratzen.....

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Richter wissen im Normalfall über Autismus und die Besonderheiten von Behinderungen eher wenig. Das hängt auch damit zusammen, dass bestimmt 90% aller Verfahren vor dem Sozialgericht ALGII Verfahren sind.
    Genau deshalb muss er sich auf die (vermeintlichen) Profis verlassen. Nämlich die Gutachter. Wenn die sich mit vielen Krankheiten richtig gut auskennen und immer gute Gutachten dazu machen, dann wird der Richter dem Urteil folgen. Weil er selbst nämlich als medizinischer Laie absolut keine Ahnung von psych. Erkrankungen hat. Und deshalb wird er auch in den seltensten Fällen vom Urteil des Gutachters abrücken.

    Nun wissen wir alle hier im Forum sehr gut, dass das Erkennen und Diagnostizieren von Autismus schwierig ist. Und dann sind im Normalfall auch die eigentlich richtig guten Gutachter total falsch mit ihrem Gutachten. Weil sie es nicht besser wissen. Das bedeutet aber eben nicht, dass die vorsätzlich jemanden falsch begutachten.

    Und daher bleibe ich dabei. Wenn ich verständlich machen möchte, wo meine Probleme liegen, dann muss ich das für jeden verständlich erklären und eindeutige Fehler berichtigen, sofern sie für die Entscheidung von Bedeutung sein könnten.

  • Wenn ich verständlich machen möchte, wo meine Probleme liegen, dann muss ich das für jeden verständlich erklären und eindeutige Fehler berichtigen, sofern sie für die Entscheidung von Bedeutung sein könnten.

    Korrekt.

    Trotzdem kann man Pech haben und an Richter*innen/ehrenamtliche Richter geraten, die auf teufelkommraus nicht von der Gutachter-Einschätzung abweichen möchten.
    Genauso kann man Glück haben und alles läuft ohne Schwierigkeiten ab wie gewünscht.

    Was viele hier irritiert: Rechtsprechung hat allgemein nicht das Image, dass es auf Pech oder Glück bei der Zuteilung der Kammern ankommt/ ankommen darf!

    Leider ist es ja so, dass - da das Sozialrecht sehr umfangreich ist - das Schwerbehindertenrecht nur einen kleinen Anteil an den Verfahren einnimmt. Siehe auch

    ....dass bestimmt 90% aller Verfahren vor dem Sozialgericht ALGII Verfahren sind.

    ...., was vermutlich nicht dazu führt, dass die Sozialrichter 150% ihrer Energie und Aufmerksamkeit auf die Klageverfahren im SchwbG richten. (Ich möchte keinem Unrecht tun, so sieht allerdings meine Erfahrung aus...)

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Mich nervt es wirklich, dass andere immer meinen es besser zu wissen, als jemand der das jahrelang studiert hat. Richter sind immer die Besten Jurastudenten und sicher nicht zu dumm für ihren Job.

    Mich nervt es, wenn Personen persönlich angegangen werden nur weil sie es besser wissen.
    Das Jura-Studium beinhaltet Zivilrecht, Strafrecht und etwas Verwaltungsrecht. Dabei wird fast immer mit konstruierten, klaren Fällen gearbeitet, an denen dann auswendig gelernte, nicht selten alte und völlig künstliche (nicht sleten auch abwegige) Rechtsdiskurse vorgeführt werden. Das ist dann auch das, wodrin die späteren Richter die Besten sind. Auswendig lernen und unkritisch nachplappern. Das ist auch dann die Messlatte für die "Dummheit". Der Charakter spielt aber z.B. keine Rolle, bzw. ist sogar eher schädlich.
    Es kommt nichts, erst recht nicht prüfungsrelevant, vor, was mit der Ermittlung eines Sachverhalts, der Beurteilung der Qualität von Gutachten, der Aussage einer Statistik oder der Psychologie der Entscheidungsfindung zu tun hat. Auch wie man juristisch korrekt einen Sachverhalt ermittelt fehlt im Jurastudium völlig.
    Das sind aber im Grunde die praktisch wichtigen Dinge, denn anders als in der Studientheorie ist die Praxis davon dominiert, was für ein Sachverhalt vorliegt. Die Rechtsfolgen sind durch Gesetze und höhere Rechtssprechung vorgegeben.
    Wie "lernt" ein Jungrichter das dann? Der kommt am ersten Tag zum Gericht, kriegt von einem Altrichter eine Liste mit den pflegeleichten Gutachtern des Gerichts (schreiben nicht viel, geben klare, direkt zitierbare Antworten, schreiben auch mal das was der Richter schon vorgibt) in die Hand gedrückt und macht den Rest dann nach einer Mischung aus Versuch und Irrtum und dem Nachmachen Dessen, was die Altrichter schon von ihren Vorgängern gelernt haben. Und in der Zeit als Proberichter wird jeder Zweifel und jedes Hinterfragen weggeschliffen. Oder es ist halt Schluss mit dem Richtersein.

    An Recht und Gesetz sollten sie gebunden sein, nur winden sie sich über ihre selbstinterpretierte Richterliche Unabhängigkeit da raus. Das geht dann auch sehr weit, z.B. haben die deutschen Richter alle! Nazirichter freigesprochen.
    Tatsächliche Einflüsse, wie z.B. eine hohe Arbeitsbelastung werden hingegen ignoriert. Wehrt sich ein Richter doch dagegen, wird der aussortiert. Von daher ist es auch Humbug zu sagen, man müsse dem das nur Erklären. Der Richter wird sich die meisten Schreiben nichtmal durchlesen geschweige denn durchdenken (was er müsste). Und er ist natürlich auch der Behörde näher, denn für beide ist der Betroffene eine Nummer auf einer Akte und da der selbe Richter über Jahre die selben Behördenvertreter hat, wird er da zwangsläufig beeinflusst, schon alleine dadurch, dass ihm die Behörde Arbeit erspart, wenn sie sein Ermittlungsergebnis übernimmt und ihm so die Arbeit eines Urteils erspart. Der Betroffene, für den es um viel geht und der vllt. gar auf seinen Rechten besteht, der macht Arbeit und ist lästig.

  • ...., was vermutlich nicht dazu führt, dass die Sozialrichter 150% ihrer Energie und Aufmerksamkeit auf die Klageverfahren im SchwbG richten. (Ich möchte keinem Unrecht tun, so sieht allerdings meine Erfahrung aus...

    Vorallem ist mit Schwerbehindertenrecht keine Reputation zu gewinnen, weil es 1.) keinen Juristen interessiert und 2.) die Praxis die ist, dass man die Entscheidung eh an den Gutachter auslagert.

  • Das sind aber im Grunde die praktisch wichtigen Dinge, denn anders als in der Studientheorie ist die Praxis davon dominiert, was für ein Sachverhalt vorliegt. Die Rechtsfolgen sind durch Gesetze und höhere Rechtssprechung vorgegeben.

    Das bezieht sich auf die Situation Studium versus "richtiges Leben" als Richter*in an einem deutschen Gericht, und ich fürchte, es ist genau so wie von @Waspie beschrieben.

    Vor etwas mehr als 10 Jahren habe ich aber auch (noch) Urteile gelesen, die durch ihre Wohlabgewogenheit und vorangegangene sorgfältige Sachverhaltsermittlung meinen Respekt verdienten.
    Solche Urteile vermisse ich inzwischen. Nicht nur, aber auch im Bereich der Sozialgesetze.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Das ist jetzt nach einigen neuen Antworten etwas kontextarm, aber hier noch einmal die Antwort, die gelöscht wurde:

    Gerade leider wieder nicht viel Zeit, weil ich zur Arbeit muss, aber "Pippi Langstrumpf-Prinzip"? Bekäme ich, was ich "will", hätte ich für die lebenslange soziale Isolation, meine Integrationsprobleme in Sozialleben, Studium und Beruf, meine ichbezogenen Probleme und kontinuierliche Psycho- und Pharmakotherapie den adäquaten GdB von 70-80. 50 sind schon ein deutlicher Kompromiss, zu dem es aber - und auch ich, als medizinischer Laie, verstehe, was die versorgungsmedizinischen Leitlinien und einschlägige Urteile als psychische Schwerbehinderung und mittelgradige Anpassungsschwierigkeiten definieren - definitiv langt.

    Außerdem langt es ebenso mit den Dingen, die nicht annähernd laufen, wie ich will - Schwerbehinderung, Bafög, Kindergeld, ALG II. Jedem in diesem Land steht ein menschenwürdiges Existenzminimum zu, aber mich - als behinderte Studentin - darf man davon ausnehmen. Würde ich das Studium abbrechen und die Aufnahme jedweden Jobs verweigern, dürfte man mir laut höchster Instanz maximal 30% des Regelsatzes kürzen. Auch da läuft sicherlich nicht alles glatt und gibt es leider auch Fälle, die durchs Raster fallen, aber Studenten pauschal von Grundsicherungsleistungen auszunehmen, ist schlichtweg asozial.

    Zum Rechtssystem und dessen Implikationen kann ich aber leider wenig sagen. Nur erfuhr ich eben, dass mein Anwalt dieses Schreiben meines Psychiaters dem Gericht gezielt nicht geschickt hatte, weswegen er mich nun, da er erfuhr, dass ich dem Gericht dieses zukommen lassen hatte, kritisierte, ich solle Welchen Sinn kann das Verschweigen dieses Dokuments haben?
    Die Richterin schrieb ihm: "Die dieser Stellungnahme beigefügte ärztliche Bescheinigung vom08.08.2019 lag hier bislang noch nicht vor."
    Mein Anwalt schrieb mir daraufhin, ich solle bitte von unmittlebarer Korrespondenz mit dem Sozialgericht absehen. Was soll ich dann tun? :|

  • Nur erfuhr ich eben, dass mein Anwalt dieses Schreiben meines Psychiaters dem Gericht gezielt nicht geschickt hatte, weswegen er mich nun, da er erfuhr, dass ich dem Gericht dieses zukommen lassen hatte, kritisierte, ich solle --hier fehlt vielleicht etwas? ----Welchen Sinn kann das Verschweigen dieses Dokuments haben?
    Die Richterin schrieb ihm: "Die dieser Stellungnahme beigefügte ärztliche Bescheinigung vom08.08.2019 lag hier bislang noch nicht vor."
    Mein Anwalt schrieb mir daraufhin, ich solle bitte von unmittlebarer Korrespondenz mit dem Sozialgericht absehen.

    Upps.... ja, ich bin sprachlos.

    Der kursive, fettgedruckte Einschub ist von mir, weil mir da der Zusammenhang fehlt.
    Es ist üblich, dass Anwälte ihre Mandanten wenn schon, denn schon vor Gericht vertreten. Es ist auch üblich, dass Schriftstücke über die Kanzlei verschickt werden. Auch den entgültigen Bescheid bekämest du zuerst wohl über deinen Anwalt.
    Wenn die Kammervorsitzende selbst schreibt, dass sie ein gewisses Dokument noch nicht vorliegen sah, ist es doch wohl gut, dass es nun endlich vorgelegt wurde. Vielleicht hilft es ja bei der Beurteilung und hilft sogar, die Meinung umschwenken zu lassen, dass dein Anliegen (die Klage) keine Erfolgschancen habe. Du weißt doch, was drin steht?
    Hat dein Anwalt gemeint, es sei eher schädlich, dieses Schreiben vorzulegen?
    Das ist der einzige Grund, der aus meiner Sicht Sinn ergibt (für sein Vorgehen).

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • 1. Es steht etwas ungünstiges drin.
    2. Er hat es verpennt weiterzuleiten.
    3. Er wollte es zurückhalten um es in einem bestimmten Kontext vorzulegen, z.B. als Teil der Stellungnahme zum Gutachten.

  • Oh, ja, tut mir leid, da wollte ich zweimal schreiben, dass mein Anwalt mich bat, keine eigenständige Korrespondenz mit dem SG zu unterhalten.

    Ich habe ja das Problem, dass ich eher zu viel als zu wenig denke, frage und schreibe. Daher habe ich meinen Anwalt mit vielen Anfragen "genervt", die er schon relativ früh zu beantworten aufhörte, was sicherlich legitim ist, immerhin erhalte ich PKH - aber ich fürchte, dass dieses Schreiben dabei untergegangen ist. Auch muss ich das Obige korrigieren: er teilte nicht mit, er habe es dem Gericht gezielt nicht geschickt, sondern er kritisierte nur, dass ich das SG eigenständig angeschrieben hatte. Aber hätte ich das nicht getan, wäre meine Anfrage wohl wieder untergegangen... Das ist ein Zwiespalt, der aber definitiv nicht so ausgehen soll, dass ich die Klage verliere, weil das Schreiben, in dem mein behandelnder Facharzt mir mindestens mittelgradige Anpassungsschwierigkeiten und damit einen mit mindestens 50 bis 70 zu beziffernden GdB attestiert, untergeht und nicht beachtet wird.

    Besteht eigentlich eine Chance, dass das SG bei Bedarf meinen Psychiater zu Wort kommen lässt, ohne dass ich ein Gutachten nach §109 finanzieren muss?

  • Besteht eigentlich eine Chance, dass das SG bei Bedarf meinen Psychiater zu Wort kommen lässt, ohne dass ich ein Gutachten nach §109 finanzieren muss?

    Man kann den als Zeugen laden lassen. Wäre dann ein sogenannter sachverständiger Zeuge.

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