Ja, mag sein, dass du da Glück hattest. Als wir unser Bruttoeinkommen von ca. 1000€ angaben, wurde uns mitgeteilt, dass dieses Einkommen noch nicht plausibel sei, da wir (wenige Prozent) unter den 80% des Regelsatzes lägen. Eine detaillierte Rechnung, dass und weshalb wir damit auskommen, da wir schlichtweg geringe Lebenshaltungskosten haben und fast nie weggehen, interessierte die ansonsten nette Wohngelddame nicht. Schlussendlich mussten die Eltern meines Freundes ihm noch etwas zuschießen, damit wir überhaupt Wohngeld erhalten konnten.
Manchmal frage ich mich auch, ob ich einfach besonders viel jammere Aber andererseits scheint wirklich viel zusammenzukommen - keine staatliche oder familiäre Unterstützung (bis eben auf Wohngeld), bis auf Vater alle tot, Schulden, psychisch (schwer(-))behindert, Sozialkrüppel und auf Biegen und Brechen, unter Suizidgedanken für den Falle eines Abbruchs das Studium beenden wollend. Dafür muss man wohl ziemlich stur sein, aber ohne ein gewisses Maß an Sturheit macht man wohl nicht als Erster in der Familie Abitur.
Bei der Sache mit dem Kindergeld, dessentwegen ich die Schwerbehinderungsklage ja erst erhob, kann ich mich scheinbar sogar noch glücklich schätzen. Es ist nicht als Sozialleistung gedacht, sondern als "Entlastungsleistung" den Eltern gegenüber, daher riet die Familienkasse mir damals, doch zum Jobcenter zu gehen. Diese Entlastung scheint wichtiger zu sein als die Grundabsicherung eines Behinderten. Daher gibt es in meinem Fall auch nur Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz, nicht nach dem Bundeskindergeldgesetz. Und daher ist mein Kindergeldanspruch gefährdet, wenn ich Vollwaise zu werden drohe...
Sorry, dass ich euer Forum so "volljammere", aber vielleicht hilft der Ausgang dieser Sache ja dem einen oder anderen weiter.