Dauer der Klage auf Schwerbehinderung vor dem SG

  • Neben den schonmal erwähnten Gründen macht es auch aus einem 4. Sinn nicht separat mit dem SG zu reden:
    Direkte Handlungen des Klägers sind verbindlich, was im Ergebnis dazu führen könnte, dass Verfahrenshandlungen vorgenommen werden ohne dass der Anwalt das mitbekommt oder die im Widerspruch zu solchen des Anwaltes stehen. Bittet der Kläger z.B. um ein schnelles Ende des Verfahrens, nachdem der Anwalt eine weitere Beweisaufnahme beantrag hat, dann könnte das so interpretiert werden, dass der Antrag des Anwalts zurückgenommen wurde.


    Es gibt nur das allgemeine Beschleunigungsgebot. Heisst ein Verfahren soll so schnell wie möglich erledigt werden. Das kann zu Eilfällen führen. Das sind aber dann oft Haftfragen. Ein GdB-Verfahren, bei dem mit Gutachten und viel Schriftverkehr ein Sachverhalt ermittelt wird gibts das nicht wirklich.

  • Sehr schade. Aber wahrscheinlich ist es einfach der absolute Ausnahmefall, dass jemand dringend aufs Kindergeld angewiesen ist. Als die Callcenter-Dame der Familienkasse mir vor zwei Jahren riet, wenn ich kein Geld zum Leben habe, doch zum Jobcenter zu gehen, bin ich innerlich so ausgerastet, dass ich ihr am liebsten "durch den Hörer gekommen" wäre.

    Ergänzung zum gestrigen Beitrag: Ja, ich habe mir mein Studium lange nicht zugetraut. Auch war ich sieben Jahre in der Oberstufe, obwohl es mir nicht an Intelligenz mangelt. Im ersten Anlauf hätte ich es gar nicht schaffen können, weil ich emotional im "Hauptschulmodus" festhing, habe mich durchweg wie eine Hochstaplerin gefühlt, die zum eigenständigen Denken nicht befähigt ist, sich aber geschwollen ausdrücken kann. Erst nach über drei Jahren war ich soweit, die Oberstufe mehr oder minder ernsthaft anzugehen.

    Auch wenn ich medikamentös noch nicht optimal eingestellt bin, werde ich mich diesem Semester nun (fast) voll stellen. Die Abschlussklausur meines Griechischkurses, in dem ich aber schon einige Sprachkenntnisse erwerben konnte, verschiebe ich um ein Semester. Zwei Kurse habe ich bereits bestanden, für einen steht eine Hausarbeit an, nächste Woche schreibe ich zwei Klausuren, eventuell hole ich noch eine Hausarbeit aus einem vergangenen Semester nach. Und für den Informatikkurs wird wohl die nächsten sechs Wochen sehr viel gelernt werden. Es wird wohl minimal auf 20 Leistungspunkte hinauslaufen. Das sind immerhin (minimal) 2/3 der regulären Leistung, trotz der Behinderung und trotz des Nebenjobs. Falls alles glattläuft, habe ich in diesem Semester drei Module abgeschlossen. 10 Leistungspunkte sind bisher mein semesterweises Maximum... Aber wenn mich eines wesentlich am Lernen hindert, ist es das alltägliche Reinsteigern nach Triggern zu verschiedensten Themen - Hauptschule, Zahnfehlstellung, Bafög, Kindergeld, Behinderung, Freundschaften, Polyamorie, Bevormundung, Studentendiskriminierung... Aber solange ich am Ende dieses Semesters im dreistelligen Leistungspunktbereich angekommen bin, bin ich schon zufrieden.
    .

    Einmal editiert, zuletzt von Lissy (23. Januar 2020 um 23:32)

  • Zitat von Lissy

    ist es das alltägliche Reinsteigern nach Triggern zu verschiedensten Themen - Hauptschule, Zahnfehlstellung, Bafög, Kindergeld, Behinderung, Freundschaften, Polyamorie, Bevormundung, Studentendiskriminierung... Aber solange ich am Ende dieses Semesters im dreistelligen Leistungspunktbereich angekommen bin, bin ich schon zufrieden.

    8o

  • Was meinst du? Die vielen Trigger, oder den dreistelligen Leistungspunktebereich? :d
    Da ich von Ersterem ausgehe: ja, es ist tatsächlich so, dass ich durch aus Sicht anderer noch so irrelevante "Kleinigkeiten" in den "Reinsteigermodus" gerate und da dann stundenlang nicht rauskomme. Dann kann ich weder putzen noch lernen oder gut arbeiten... Das habe ich aber bisher auch nicht bei meinem Psychiater thematisiert - und allenfalls am Rande bei meinem Psychotherapeuten. Welche Diagnose wäre da wohl naheliegend? Komplexe posttraumatische Belastungsstörung?

  • Nein, kann man die überhaupt erhalten, wenn nur ADHS + Komorbiditäten diagnostiziert wurden?

    Das einzige dahingehende Angebot der Uni, das ich im kommenden Semester zu nutzen plane, ist das wöchentliche Treffen bei der Zentralen Studienberatung, bei dem sich mehrere psychisch kranke Studenten treffen und über ihre Pläne und Fortschritte sprechen.

  • Interessant:

    Mein Anwalt hatte zum Sachverständigengutachten Stellung genommen, d.h. dargelegt, weshalb 50 weiterhin gerechtfertigt seien.
    Daraufhin wurde der Sachverständige vom Gericht gebeten, zu dieser Stellungnahme wiederum Stellung zu nehmen.
    Da behauptet er nun, dass er in seinem Gutachten von einer sehr schwierigen Einschätzbarkeit meines Behinderungsgrades geschrieben und mehrfach impliziert habe, dass der GdB von 40, den er mir attestierte, von vornherein "sehr stark" gewesen, also haarscharf an der 50 vorbeigeschrammt sei.
    Es sei lediglich nicht ersichtlich gewesen, dass meine Probleme konstant vorhanden sind - sollten sich dafür nun aber Anhaltspunkte ergeben, sei auch ein GdB von 50 zu rechtfertigen, und die Stellungnahme meines Psychiaters spreche wohl dafür.

    Für mich klingt das nach textgewordener Kapitulation, als wollte er auf jeden Fall versucht haben, mich mit 40 "abzuspeisen", und sich nun aus der Verantwortung ziehen. :nerved:

    Wenngleich hier vermutlich wieder meine Paranoia reinspielt - ich hatte den wirklich dringenden Eindruck, als wollte er sich wie der Retter des Bildungssystems aufspielen, indem er einem unter niedriger Intelligenz leidenden, lediglich ob sozialen Drucks studierenden Loser wie mir die Schwerbehinderteneigenschaft nicht zuerkennt, woraufhin dieser Loser das dringend benötigte Kindergeld nicht erhält und aufgrund mangelnder Finanzierungsmöglichkeiten ggf. sein Studium abbrechen muss und doch lieber 'ne Bäckerlehre macht. Dass er einen Studienabbruch und eine anderweitige Orientierung meinerseits dringend befürworte, explizierte er im Begutachtungsgespräch sogar - obwohl ihn keiner danach gefragt hatte und die Beurteilung meiner Studierfähigkeit nicht nur nicht seine Aufgabe ist, sondern er dazu auch gar nicht qualifiziert ist.

    Klingt aber insgesamt positiv, oder?

  • Ja, es scheint sich doch endlich auf die Schwerbehinderung zuzubewegen.


    Diese "starken" oder "schwachen" GdB-Werte sind eine Spezialität der Gutachter vor Gericht.
    Damit wird, wie es jeweils gebraucht wird, ein GdB nach oben oder unter "korrigiert".
    In der Vers.-med. - Verordnung steht gar nichts von schwachen oder mittleren oder starken GdB-Werten. Die leben einzig und allein in den Gutachten :nerved:

    Es sei lediglich nicht ersichtlich gewesen, dass meine Probleme konstant vorhanden sind - sollten sich dafür nun aber Anhaltspunkte ergeben, sei auch ein GdB von 50 zu rechtfertigen, und die Stellungnahme meines Psychiaters spreche wohl dafür.

    Jetzt noch ein bisschen in diese Richtung pushen, und der Drops ist gelutscht :nod:

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Danke, das erleichtert mich schon mal. :) Vertraue da nun noch mal meinem Anwalt, dass er das noch Unklare "richtigdreht".

    Wie lange dauert es wohl noch, bis ein "Urteil gefällt" wird? Das Gericht gab meinem Anwalt 5 Wochen Zeit zum Antworten, die Stellungnahme erhielt ich aber noch am selben Tag, also heute, und ich nahm auch umgehend Stellung dazu. Ich vermute einfach mal, dass es dann nicht noch ein halbes Jahr dauert, oder? Also der Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens, für den Fall, dass sie doch bei 40 bleiben sollten...

    Und habe ich, wenn ich die 50 erhalte, auch sicher, dass man die rückwirkend anerkennt, wenn der ursprüngliche Antrag dahingehend gestellt worden war?
    Davon stand nämlich leider nix mehr in der Klagebegründung drin, wenngleich mein Anwalt meinte, dass er sich darum kümmere...

  • Gleich platze ich vor Wut...

    Habe mich gerade noch mal über die rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft informiert und dabei festgestellt, dass man Kindergeld nicht als hinreichenden Grund für eine rückwirkende Feststellung akzeptiert.

    Ich erinnere mich dunkel, dass Waspie mal davon schrieb, dass seine Schwerbehinderung zwar allgemein anerkannt worden sei, aber das Klageverfahren wegen der rückwirkenden Feststellung doch noch nicht nicht abgeschlossen sei, sondern genau deshalb in die nächste Instanz ging, habe ich das richtig in Erinnerung?

    Seit 2 Jahren warte ich auf Kindergeld, seit 1 1/4 Jahren auf die Feststellung der rückwirkenden Schwerbehinderteneigenschaft, damit ich Kindergeld erhalte und nicht mehr existenziell bedroht bin, weil ich mir trotz der Behinderung und des Verwehrens aller Sozialleistungen bis auf einen lächerlichen Wohngeldbetrag, den ich auch nur dann erhalte, wenn ich überhaupt nicht wenig nebenbei arbeite, einen berufsqualifizierenden Abschluss erarbeite. Weder das Versorgungsamt noch das Sozialgericht explizierten bisher, dass Kindergeld kein hinreichender Grund für die rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderung sei. Das ist aber wohl erst einmal der Fall, wie das SG Dresden 2004 urteilte: S 7 SB 340/02 ...und wenn man mir den GdB von 50 ab Antragstellung zuerkennt, kann man mir auch gleich nur 10 zuerkennen oder es auch ganz lassen, dann brauche ich gar keinen Behinderungsgrad.

    Sorry, aber das ist lächerlich. Eine schnöde Steuererstattung stellt einen hinreichenden Grund dar, dass ein Kind in Ausbildung sein Existenzminimuim nicht decken kann, hingegen nicht! Ich raste hier gleich aus. Kindergeld ist in meinem Fall kein "Ausgleich" für Steuerzahlungen meiner Eltern, sondern wegen deren Unterhaltsunfähigkeit dringend benötigt und problemlos abzweigungsfähig.
    Vier bis sechs Jahrzehnte Sozialhilfe wären für mich erheblich einfacher und für den Staat erheblich teurer! :evil: :evil: :evil: Eine Steuererstattung kann ich nicht als Grund angeben, da ich eben gesundheitsbedingt gar nicht in der Lage bin, so viel zu arbeiten, dass ich überhaupt Steuern zahle. :nerved: :m(:


    Sollte ich wohl meinen Anwalt darauf hinweisen und das sofortige (im Familienkassentempo, also eine Antwort = drei Monate) Abweisen des Widerspruchs gegen den ablehnenden Kindergeldbescheid erzwingen, so dass wir direkt vor dem Finanzgericht gegen die Familienkasse klagen können und nicht noch ewig auf eine Schwerbehinderung warten müssen, die mir ohnehin nicht bis zu dem Zeitpunkt, da ich sie brauche, zuerkannt werden wird und mir damit absolut gar nichts bringt?

    Es sage mir bitte einer, dass ich die Situation fehlinterpretiert habe oder es aktuellere Urteile gibt, die etwas anderes sagen... ich kann bald wirklich nicht mehr.
    Wenn ich Glück habe und meinen akut gefährdeten Nebenjob nicht ganz verliere, habe ich ab April monatlich noch 450€ + 70€ Wohngeld.
    Nach Abzug aller Kosten bleiben mir wieder 300€ weniger als Hartz IV, wahrscheinlich nicht mal mehr das Geld für meine Medikamente, mit Glück für Essen, oder ich muss ohne Strom leben oder in der Uni schlafen, weil ich kein Geld fürs Heizen habe. :shake: :nerved:

  • Habe mich gerade noch mal über die rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft informiert und dabei festgestellt, dass man Kindergeld nicht als hinreichenden Grund für eine rückwirkende Feststellung akzeptiert.

    Also: Der Grund für die Beantragung der rückwirkenden Feststellung wird zwar gerne abgefragt, aber du musst dich gar nicht rechtfertigen, wenn du es aus einem nachvollziehbaren Grund wie eben die Weiterzahlung vom Kindergeld beantragt hast und die Rückwirkung dafür benötigst.

    Ein wichtige Voraussetzung ist aber diese: Die Behinderung bzw. die Schwerbehinderung muss schon zum Zeitpunkt der beantragten Rückwirkung vorgelegen haben, und zwar in dieser (vollen) Höhe - sonst wäre es ja "nur" eine Behinderung, aber eben keine Schwerbehinderung (GdB 50 und mehr).

    Deine Argumentation von oben sollte der Anwalt vor allem sich zu eigen machen und damit jonglieren! letzteres nicht spöttisch gemeint

    Vorsicht beim Gutachten: Viele Gutachter im Schwerbehindertenrecht sagen gar nix zur gewünschten Datierung (ab wann...?). Also drauf achten.

    Sollte ich wohl meinen Anwalt darauf hinweisen und das sofortige (im Familienkassentempo, also eine Antwort = drei Monate) Abweisen des Widerspruchs gegen den ablehnenden Kindergeldbescheid erzwingen, so dass wir direkt vor dem Finanzgericht gegen die Familienkasse klagen können und nicht noch ewig auf eine Schwerbehinderung warten müssen, die mir ohnehin nicht bis zu dem Zeitpunkt, da ich sie brauche, zuerkannt werden wird und mir damit absolut gar nichts bringt?



    Keine Ahnung!! Die Familienkasse hat bei uns erst geschrieben, dass sie den Ausgang des Schwerbehindertenverfahrens abwarten wollen. Und dann bekam ich ohne weiteres plötzlich den Ablehnungsbescheid!
    Aus angeblich finanziellen Gründen. Gegen den klage ich nun.
    Ein Ende der Sozialgerichtsklage ist noch nicht in Sicht. Die Gerichte sind hoffnungslos überlastet. Aber dafür können wir ja nichts.
    Trotzdem, manchmal habe ich den Eindruck, die Gutachtenaufträge werden mit der Gießkanne verteilt, damit die Akten erst mal schön lange vom Tisch sind!

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

    2 Mal editiert, zuletzt von Capricorn (19. Februar 2020 um 17:56)

  • Um diesen Thread abzuschließen:

    Die Klage dauerte ca. acht Monate und endete mit einem Vergleich, in dessen Rahmen mir die Schwerbehinderung (GdB 50) zuerkannt wurde, aber nicht rückwirkend, sondern nur bis 2018.

    Um nicht schließlich doch mit GdB 40 abgespeist zu werden und in die nächste Instanz gehen zu müssen, entschied ich mich für die Vergleichsannahme.

    Unter Umständen ist, um das volle mir zustehende Kindergeld zu erhalten, dessentwegen ich ja überhaupt dringend als schwerbehindert anerkannt werden wollte, eine Klage vor dem Finanzgericht notwendig.

  • dessentwegen ich ja überhaupt dringend als schwerbehindert anerkannt werden wollte, eine Klage vor dem Finanzgericht notwendig.

    Das heißt, du müsstest jetzt nochmal ganz woanders klagen, um dieses Kindergeld möglicherweise noch zu bekommen?
    Das ist wirklich so kompliziert und umständlich, ich finde das unmöglich.
    Ich bin erstaunt das du so viel kraft dafür hast, ich hätte da schon längst augegeben.
    Jetzt hast du aber den gdB von 50 erhalten, ist das richtig?
    Ist der wenigstens unbefristet?

    Go bad or go home!

  • Na ja, ohne Kindergeld habe ich Schwierigkeiten, meinen Lebensunterhalt zu finanzieren, hinzu kommt die große Nachzahlung, die im Raum schwebt, und da ich ohne Kindergeld und Bafög nicht an ein Einkommen oberhalb des Existenzminimums gelangen kann und es für mich keine Alternative zur Beendigung meines Studiums gibt, ist das für mich der einzige sinnvolle Weg.
    Läuft ja quasi "nebenher". Neben Studium, Werkstudentenjob, Haushalt und Bafög-Verfahren... :d Aber ja, mittlerweile sinds 2 1/4 Jahre, 2 Jahre davon alleine für den Widerspruch, langsam wirds schon lächerlich. :nerved: Habe schon zig psychotherapeutische und psychiatrische Nachweise und jetzt den Nachweis über die Schwerbehinderung eingereicht und frage mich, was nun wohl noch fehlt.
    Bin auch wenig begeistert, dass die Familienkasse mitgeteilt hat, dass sie die Antwort am Montag losgeschickt habe, mein Vater niemanden erreichen konnte und mein Anwalt nun frühestens am Montag reagieren und mir mitteilen kann, wie der status quo aussieht. :|

    Meinem derzeitigen Stand zufolge werde ich das Kindergeld ab dem Monat der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft erhalten - den Rest, d.h. KG für die 1,25 Jahre davor, muss ich einklagen. Sind aber auch 3000€, und nach dem ganzen Theater, das ich bis hierhin mit der Familienkasse hatte, angefangen beim Falschberatenwerden, woraufhin ich bereits Anspruch auf weitere 3000€ KG verlor, will ich darauf nicht verzichten.

    Genau, habe 50. Aber leider nicht unbefristet, nein. Befristet bis 2024 oder so, ein Jahr zuvor soll eine Überprüfung erfolgen. Bei meinen Diagnosen gibt es wohl nur sehr selten bis nie "auf Anhieb" unbegrenzt gültige Ausweise - eine Aspie-Diagnose, die das rechtfertigen könnte, habe ich ja nicht.

  • Achso verstehe, ich vermute hier zeigt sich der Staat von seiner teilweise immernoch altmodischen Weise, vonwegen studieren ist nur für jene vorgesehen die Geld haben.
    Wenn du das Studium abbrechen würdest, hättest du vermutlich wieder Anspruch auf irgendwelche Staatshilfen sei es ALGII pder Grundsicherung oder irgendwas in der Art, aber ich finde auch das es nicht sein kann das Leute die studieren da so allein gelassen werden. In deinem Fall wärst du ja entweder auf Eltern angewiesen bei denen du wohnen kannst die dich dann auch durchfüttern (wenn man das so sagen will) oder einen freund/Lebenspartner hast, der für euch beide sorgen kann. Ich finde da man nicht beides erzwingen kann, sollte es auch für alleinstehende Menschen Möglichkeiten geben aber vermutlich gibt es da keine Gesetze. Ich frage mich wie andere studierende Menschen das machen die sich nicht auf das mit der Behinderung und dem Kindergeld berufen können, und selbst bei deinem Fall scheint das ja mehr als schwer zu sein.
    Ich hatte ja auch schon öfter Probleme mit ähnlichen Dingen, im Moment versuche ich wieder in die Familien-krankenversicherung zurückzuwechseln solange ich noch nicht in die WfbM kann, und dann zumindest über diesen Zeitraum nicht mehr selbst zahlen zu müssen. Ich habe mir die Frage andersherum gestellt. Welche Argumente könnten sie bringen die eine Ablehnung rechtfertigen, und nicht nur die Fragen, welche Kriterien muss ich erfüllen damit ich das was ich möchte auch bewilligt bekomme.

    Go bad or go home!

  • Ja, in diesem speziellen Fall kommen leider noch diverse Besonderheiten hinzu (weshalb mein Therapeut schon meinte, dass ich damit rechnen müsse, dass Behörden etc. mir die Gesamtsituation einfach nicht abkaufen :d Ist eigentlich kein Problem, dann sollen sie Nachweise verlangen, aber ich glaube, viele Menschen trauen sich nicht, Zweifel am Wahrheitsgehalt einer Erzählung zu explizieren, und handeln dann lieber, als wäre diese ohnehin erfunden):

    Meine Mutter ist bereits seit einigen Jahren tot, bin also Halbwaise, mein Vater ist selber "arm", der könnte mir nicht mal ´ne Abstellkammer zur Verfügung stellen, wenn ich meine Wohnung verlöre, wohnt zudem am anderen Ende meines Bundeslandes und ist nun auch noch an Hautkrebs erkrankt. Mein Freund ist selber quasi-"bedürftig", studiert und lebt von Elternunterhalt. Bin über die "mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt" ja schon in die Privatinsolvenz gerutscht.

    Und ja, stimmt, man fällt als behinderte (Halb)Waise, die das 25. Lebensjahr vollendet hat, durch die meisten Raster. Ich gebe mir immer Mühe, hinter mangelhaften Unterstützungmöglichkeiten nicht Böswilligkeit zu vermuten, sondern einfach nur mangelndes Nachdenken, aber mitunter ist das schwierig.
    Es gab auch noch keinen ähnlich gelagerten Fall, der sich durch diverse Instanzen geklagt hat. Das motiviert mich aber umso mehr, einen solchen Präzedenzfall zu schaffen. Okay, es wäre schön gewesen, hätte die Familienkase nicht ständig "nachgetreten", indem sie z.B. den Umstand, dass ich zusätzlich zu meiner Behinderung, meinem Studium, meinem Nebenjob alle Behördensachen alleine regeln muss, nicht bewertet, als wäre ich alleine aufgrunddessen kaum behinderungsbedingt beeinträchtigt.
    Aber okay, weil die Kindergeld-Angelegenheit sich bis hierhin schon so lange zog, habe ich überhaupt erst 1. Insolvenz angemeldet und 2. weiterrecherchiert und darüber erfahren, dass ich sogar Bafög wieder erhalten kann. Insgesamt weist der Umstand, dass ich das Kindergeld nicht direkt erhielt, für mich persönlich also eine deutlich positive finanzielle Bilanz auf.

    Sollte ich nun also das laufende Kindergeld und die Nachzahlung bis 2018 erhalten, hat sich die Schwerbehinderungsklage ja durchaus schon gelohnt, auch Kindergeld für 19 Monate ist schon ein deutlicher Puffer.
    Aber auf das Kindergeld für die Zeit, in der ich tatsächlich weit unter dem Existenzminimum lebte, mich kontinuierlich bewarb, aus vielen Jobs rausflog, traumatische Joberfahrungen sammelte und mich überschuldete, also 2017-2018, werde ich definitiv nicht verzichten...

    Erhältst du denn mittlerweile Kindergeld?

    Soweit ich weiß, wird die Familienversicherung in der Regel nicht rückwirkend bewilligt - daher solltest du schnellstmöglich deinen behandelnden bzw. einen mit deinen Diagnosen vertrauten Facharzt konsultieren und dir die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bescheinigen lassen, wenn dein Einkommen entsprechend gering ist. Dass sie von nachweislich Beeinträchtigten den Freiwilligenbeitrag verlangen, erscheint mir irrsinnig, der Beitrag ist für einen Einkommenslosen horrend. :nerved: Womöglich kann sich da auch rückwirkend was machen lassen, wenn du nachweislich falsch beraten worden sein solltest, so dass die Beiträge erstattet werden können - aber da kenne ich mich leider nicht aus...

  • Da frage ich mich... 2017 teilte ich meiner KK mit:

    "[...] Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll! Vorab, ich bin psychisch nicht auf der Höhe. Leide seit meiner Kindheit unter krankhafter Ängstlichkeit und chronischen Depressionen (attestiert, keine Ahnung, ob man bei der AOK darauf Zugriff hat). [...]

    Reicht das als Nachweis darüber aus, dass ich chronisch krank/"behindert" war? Hätte man mich darauf aufbauend darauf hinweisen müssen, dass mir möglicherweise eine Familienversicherung zusteht?

  • Sollte ich nun also das laufende Kindergeld und die Nachzahlung bis 2018 erhalten, hat sich die Schwerbehinderungsklage ja durchaus schon gelohnt

    Ja da kommen ja mehrere tausend € zusammen wie du oben glaube ich erwähnt hast.
    Jetzt mit diesen Corona-möglichkeiten gibt es da auch keine Sache die du beantragen kannst?
    Ich weiß nicht mehr ob es da nicht auch Zuschüsse für Studenten gab oder nicht.


    Erhältst du denn mittlerweile Kindergeld?

    Kindergeld habe ich nie wirklich erhalten. Ich will nur wieder zurück in die Familien-krankenversicherung weil ich die vorher selbst bezahlen musste ohnen einen Job zu haben, und durch die Behinderung + nicht in der Lage sein den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, und bei der Mutter lebend, würde mir das zustehen, wenn man sich die Formalien vom Gesetz anschaut. Die Behinderung ist ja Autismus und die bestand schon vor dem 21. Lebensjahr. Das kann ich zwar nicht in dem Sinne nachweisen weil ich keine Diagnosedokumente habe die zeigen das ASS schon vor dem 21. Lebensjahr diagnostiziert wurde, aber ich habe einige andere Dokumente die belegen das ich schon als Kind in Behandlung war, auffällig war und das ASS durch den ICD allein schon vor dem 5. Lebensjahr vorhanden ist und als angeboren gilt, schließt sich die Frage eigentlich aus.

    Kindergeld habe ich mal bekommen nach der Scheidung meiner Eltern als ich 15 war aber mein vater hat sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt und ich habe dann Bafög beantragt. Nach der Schule kam ich direkt in ALGII und das Baföf hörte auf. Da war ich dann auch schon 21 oder sowas. Da war ich über die krankenversichert. Danach kam ich in eine Maßnahme und war quasi angestellt und als angesteller versichert. Dann kam ich in einen Minijob wo ich nicht mehr versichert war über den Arbeitsgeber, und ich habe mich dann freiwillig versichert. Das war vor 10 Jahren. Ich habe den Minijob aber nach nur einem halben Jahr verloren und musste so nun knapp 10 Jahre diese Versicherung selber tragen von keinem Einkommen. Ich wollte damals schon da raus aber die ließen mich nicht. Ich konnte nur wechseln in eine andere KV, aber das ging nur wenn man einen anderen Arbeitgeber vorweisen konnte und das konnte ich ja nicht.
    Jetzt habe ich letztes jahr meine SbA bekommen und man sagte mir das man mit der Behinderung zurück in die Familienkasse kann.


    Womöglich kann sich da auch rückwirkend was machen lassen, wenn du nachweislich falsch beraten worden sein solltest, so dass die Beiträge erstattet werden können - aber da kenne ich mich leider nicht aus...

    Das ist bei mir sogar passiert, man hat mich angelogen aber das kann ich nicht beweisen, ist also sinnlos.

    Ich bin gerade dabei, habe denen alle Unterlagen zu Diagnosen, SBA Bescheid und so weiter, + eine Einschätzung dazu das ich nicht auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeiten kann eingereicht.
    Das war vor ca 2 Wochen.


    Hätte man mich darauf aufbauend darauf hinweisen müssen, dass mir möglicherweise eine Familienversicherung zusteht?

    Das hätten sie vermutlich gemacht wenn diese Diagnosen vor dem 21. Lebensjahr bevor du in eine eigene Versicherung wechselst gesagt, wenn sowas vorher vorliegt müssen die das, die Eltern kümmern sich idR auch darum weil sie dich ja bei sich versichert haben.
    Meine Erfahrung ist, das man darauf nicht aufmerksam gemacht wird, jedenfalls nicht von denen.
    Wenn man bereits in einer für sie gewinnbringenden KV steckt, wollen die einen sicher nicht wieder in die für dich günstigere Familien-KV wechseln lassen, damit machen sie ja verlust.
    Und rückwirkend missverständlich gezahlte Beiträge die man eigentlich nie hätte zahlen müssen wieder zurück geben wollen die sicher auch nicht, da werden die sich besonders bei sehr hohen beträgen mit Händen und Füßen gegen wehren.
    Wenn man es hoch rechnet habe ich in den vergangenen 10 Jahren unnötig jeden Monat 150-190€ an die gezahlt, nur weil ich vorher nicht wusste das ich eine Behinderung habe.
    Ich hatte da ja den SbA und die Diagnose noch nicht.
    Ich war auch wärend dessen seit 2015 in dauerhafter Behandlung, daher fände ich es auch etwas unfair das ganze Geld wieder zurück zu verlangen.

    Go bad or go home!

  • ....eine Klage vor dem Finanzgericht notwendig.

    Das habe ich ja gerade hinter mir und zwar mit Erfolg! :thumbup:

    Ich kann mein Glück noch immer kaum fassen, denn ich bin an eine Richterin geraten, die tatsächlich gelesen hat, was ich ihr geschrieben habe!

    Inhalte interessieren nämlich nach meinen Erfahrungen kaum noch irgendwen.

    Deswegen könnte ich mir vorstellen, dass die Klage vor dem Finanzgericht nicht die schlechteste Idee wäre, Lissy!

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

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