Vorgespräch steht an - wie erkläre ich es meinem Chef?

  • Hallo ihr Lieben,

    am 30. August habe ich einen Termin zum Vorgespräch in einer Autismus Sprechstunde.
    Diese ist leider relativ weit entfernt von mir und der Termin fällt genau in meine Arbeitszeit. Was bedeutet, dass ich weder davor, noch danach zur Arbeit erscheinen kann.
    Nun stellt sich mir seit Wochen die Frage, wie ich das meinem Chef erklären bzw. was ich ihm sagen soll bezüglich des Termins. Denn ich denke mal, dass es doch recht ungewöhnlich ist, wenn jemand den gesamten Tag aufgrund eines Termines fehlt.. :? :(
    Ich bin noch in Ausbildung, Urlaubstage habe ich keine mehr übrig, da wir schon Anfang des Jahres vorausplanen müssen, wann wir Urlaub nehmen wollen und ich sowieso nur den Mindesturlaub von 20 Tagen habe..
    Und ehrlich gesagt habe ich auch keine Ahnung, wie genau man sowas handhabt. Ich bin mit der Situation also komplett überfordert und das eigentlich bei jedem Arzttermin, der in meine Arbeitszeit fällt...
    Bisher habe ich die fehlenden Stunden einfach an anderen Tagen wieder aufgearbeitet.


    Nun stellt sich mir natürlich die Frage, was ich nun mache. Es ist ein sehr kleiner Betrieb von gerade mal insgesamt 4 Leuten. Ich habe mit meiner Kollegin darüber geredet und sie meinte zwar, ich könnte ganz offen mit ihm reden, aber ich weiß trotzdem nicht so genau, was ich ihm sagen soll. :?

    Zumal es, wenn es den Verdacht gibt oder dieser sich bestätigt, eben auch noch 2 Folgetermine gibt zur weiteren Abklärung. Gibt es hier Berufstätige, die eine ähnliche Situation schon einmal durchlebt haben? Wie habt ihr es euren Vorgesetzten gesagt?
    Selbst wenn ich es ihm nicht direkt sagen sollte, weiß er es spätestens nachdem ich ihm dann den Zettel der Ärztin bzw. der Klinik gebe, die bestätigen, dass ich dort gewesen bin, wo ich war...

    Ich bin sehr verunsichert. Und weiß nicht so recht, wie ich es meinem Chef erklären soll. Oder ob überhaupt. :shake:

    Über Hilfe würde ich mich wirklich sehr freuen..

  • Sag doch einfach, dass Du wegen eines Arzttermins nicht kommen kannst und Du die Stunden vor bzw. nacharbeiten wirst. Dann machst Du halt mal acht Tage mit neun Stunden in den folgenden Wochen. Das sollte kein Problem sein. Eine Bestätigung musst Du meines Wissens nicht vorlegen.

    Andere Berufstätige müssen die Stunden jedenfalls auch nachholen oder sie halten sich dafür Urlaubstage zurück.

    Einmal editiert, zuletzt von TalkativeP (6. August 2019 um 22:41)

  • Eine Bestätigung musst Du meines Wissens nicht vorlegen.

    Die fordert er von mir ein - ich weiß nicht ob es daran liegt, dass ich ein Azubi bin, aber ich musste bisher bei jedem meiner Arzttermine hinterher einen Zettel vom Arzt mitbringen, dass ich in der und der Zeit dort gewesen bin - mit Unterschrift und Stempel. :?

    Na, dann weiß ich ja jetzt wenigstens, dass es so, wie ich es gemacht habe, richtig war... Mir konnte dazu nie jemand eine Antwort geben.

    Krankschreiben lassen hatte ich auch überlegt. Aber ich habe da immer etwas Skrupel, wenn ich nicht wirklich krank bin.

  • Dann frag doch mal nach bei der Autismusambulanz, ob sie Dir nicht einen neutralen Nachweis des Termins unterschreiben können.
    Wenn das eine größere Klinik ist, kann man da vermutlich wenige Rückschlüsse ziehen.

    _,.-o~^°´`°^~o-.,_Ich ess Blumen...,.-o~^°´`°^~o-.,_

  • Ich habe zwar noch keine Terminzusage und werde auch nichts vorlegen müssen, da ich selbstständig auf Honorarbasis arbeite, aber ich werde, wenn es soweit ist, sagen, dass ich einen Facharzttermin habe, der leider nicht verschiebbar ist. Was ja auch der Wahrheit

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass auf dem Attest-Zettel "Autismus-Ambulanz" steht. Da steht vermutlich das Krankenhaus drauf. Falls im Stempel etwas von Psychiatrie o.ä. steht, könntest du darum bitten, dass das Attest nur unterschrieben und nicht gestempelt wird, sodass der Name des Arztes erkennbar ist.

    "Auf der Metaebene lässt sich Abstand gewinnen zum Geschehen. [...] Und dabei zeigt sich, dass es andere Perspektiven, andere Erlebensweisen und viel mehr Möglichkeiten für Lösungen gibt, als sich der Mensch in seiner alten kleinen Welt hatte träumen lassen." (Brit Wilczek)

  • Sag doch einfach, dass Du wegen eines Arzttermins nicht kommen kannst und Du die Stunden vor bzw. nacharbeiten wirst. Dann machst Du halt mal acht Tage mit neun Stunden in den folgenden Wochen. Das sollte kein Problem sein. Eine Bestätigung musst Du meines Wissens nicht vorlegen.

    Andere Berufstätige müssen die Stunden jedenfalls auch nachholen oder sie halten sich dafür Urlaubstage zurück.

    Wieso denn nacharbeiten?

    Wenn ein Arzttermin notwendig ist, dann muß gar nichts nachgearbeitet werden. Beispiele: starke Zahnschmerzen durch herausgefallene Füllung; notwendige Blutuntersuchung (wobei es feste Zeiten für die Blutentnahme gibt). Auch darf der Arbeitgeber keinen Arzt vorschreiben, der z.B. andere Zeiten anbietet o.ä.

    Für Vorsorgeuntersuchungen, die sich auch verschieben ließen, gilt das hingegen nicht.

    Wie es nun mit Terminen zur Diagnostik bei einer Autismusambulanz aussieht, kann ich nicht beantworten. Andererseits können solche Termine mit in der Regel sehr langen Wartzeiten ja auch nicht einfach verschoben werden. Aber da müßte jemand anderes näheres dazu erläutern.

  • aber ich musste bisher bei jedem meiner Arzttermine hinterher einen Zettel vom Arzt mitbringen, dass ich in der und der Zeit dort gewesen bin - mit Unterschrift und Stempel.

    Das ist ganz normal, das muss jeder Arbeitnehmer. Ist ja auch verständlich.

    Wenn ein Arzttermin notwendig ist, dann muß gar nichts nachgearbeitet werden. Beispiele: starke Zahnschmerzen durch herausgefallene Füllung;

    Für Notfälle jeglicher Art gilt das, das ist ja auch klar. Für andere Arzttermine, wie zb Routineuntersuchungen gilt das nicht. Die müssen ja nicht jetzt und sofort erledigt werden.

    Ich kenne das so, dass nachgearbeitet werden muss, wenn man sich nicht krankmeldet.

    Wer sich nicht krank meldet, musss denke ich gar nichts nacharbeiten- der wird fristlos entlassen..

  • Die Bescheinigung vom Arzt braucht man bei uns nur, wenn man die Arbeitszeit gutgeschrieben bekommen will. Ansonsten läuft es über Gleitzeit. Gutgeschrieben wird die Zeit nur bei Arztterminen, die sich nicht außerhalb der Arbeitszeit legen ließen, aber das ist ja oft der Fall, besonders bei Vollzeitkräften.

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

  • Was heißt gutgeschrieben..?

    Das heißt, die Zeit, die man beim Arzt war, wird dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, so als ob man bei der Arbeit gewesen wäre.
    Ich habe das zuletzt mal genutzt, als ich wegen Zahnschmerzen sehr dringend zum Zahnarzt musste und der einzige freie Termin war während der Arbeitszeit. Ansonsten schaue ich, dass ich Arzttermine auf meine freien Tage lege.

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

  • so wie @Shenya geschrieben hat, gibt es da ein Gesetzt das es unter bestimmten vorraussetzungen Arbeitszeit ist. Das kenne ich so von meinem Arbeitsleben in BW. Im Norden ist das irgendwie nicht so verbreitet.

    Ich sehe die vorraussetzungen dafür als gegeben, kann dir aber nicht dabei helfen das durch zu setzen.

    - für weniger Sozialgendöns -

  • Wie ich ja schon schrieb:

    Wenn ein Arzttermin notwendig ist, nicht auf eine andere Zeit gelegt werden kann, dann muß hier gar nichts nachgearbeitet werden. Die dafür verwandte Zeit gilt als zu bezahlende Arbeitszeit.

    Routineuntersuchungen, die auch anders gelegt werden könnten, sind verständlicherweise davon nicht betroffen. Wenn es aber um eine in regelmäßigen Abständen z.B. (wie auch schon von mir erwähnt) erforderliche Blutuntersuchung geht (zu der bei dem jeweiligen Arzt nur bestimmte Uhrzeiten vorgegeben sind), dann muß selbstverständlich auch in diesem Falle diese "Arbeitszeit" bezahlt werden. Auch ein anderer Arzt, der Laborzeiten außerhalb der eigenen Arbeitszeit anbietet (im Gegensatz zum gewählten Arzt) darf einem nicht vorgeschrieben werden.

  • Wenn die ausgefallene Zeit nachgearbeitet wird (bzw. hier vielleicht sogar vorgearbeitet - Termin ist ja erst in drei Wochen), geht es den Chef einen Dreck an, ob man an dem Tag tatsächlich bei einem bestimmten Arzt war. Darauf hat er höchstens Anspruch, wenn die Zeit gutgeschrieben wird (und selbst dann hat er kein Recht darauf zu erfahren, weshalb man dort war - die Adresse "Autismusambulanz" ist sicher unzulässig).

    Bei einem Kleinbetrieb mit 4 Mitarbeitern halte ich es aber für ein Gebot der Fairness, zumindest teilweise Nach-/Vorarbeit anzubieten und nicht vorab auf einer (juristisch noch so einwandfreien) Freistellung zu beharren - dort schlagen solche zusätzlichen Fehltage kostenseitig ganz anders durch als bei einem Riesenladen mit 1000 Mitarbeitern.

  • Bei einem Kleinbetrieb mit 4 Mitarbeitern halte ich es aber für ein Gebot der Fairness, zumindest teilweise Nach-/Vorarbeit anzubieten und nicht vorab auf einer (juristisch noch so einwandfreien) Freistellung zu beharren - dort schlagen solche zusätzlichen Fehltage kostenseitig ganz anders durch als bei einem Riesenladen mit 1000 Mitarbeitern.

    Das kann ich schon nachvollziehen; wahrscheinlich würde ich mich auch sehr unwohl fühlen, wenn ich in dieser Situation einfach nicht nacharbeiten würde, obwohl ich im Recht wäre.

  • Zitat von HCS

    sogar vorgearbeitet - Termin ist ja erst in drei Wochen), geht es den Chef einen Dreck an, ob man an dem Tag tatsächlich bei einem bestimmten Arzt war

    ja, das hätte ich auch so gemacht. Nächste Woche geht die Berufsschule wieder los, aber trotzdem kann ich das vorarbeiten. Er ist jetzt bis zum 20.08. im Urlaub, aber normalerweise hat er nichts dagegen, wenn man Stunden vorarbeitet...

    Sollte ich dann einfach sagen, dass ich an dem Tag aufgrund eines Termines frei benötige und deshalb vorbarbeite?

  • @Ljos Ich würde ihm sagen, dass du einen Facharzttermin bei einem Spezialisten hast, der weit weg ist und wo sehr lange Wartezeiten bestehen, so dass du darauf angewiesen bist, die Termine zu nehmen, die du bekommen kannst. Und anbieten, dass du das vor- und nacharbeitest. Bez. Bescheinigung würde ich ggf. mit dem Hausarzt sprechen, ob der dir nach Vorlage der Bescheinigung der untersuchenden Stelle eine "neutrale" Bescheinigung ausstellt. Aber vielleicht macht das tatsächlich auch der untersuchende Arzt.

    (Sorry, dass ich mich schon so lange nicht mehr gemeldet habe - das private Schreiben fällt mir deutlich schwerer als so im Forum, ich muss mich dafür sehr überwinden und schaffe das manchmal nicht gut :( )

  • Sollte ich dann einfach sagen, dass ich an dem Tag aufgrund eines Termines frei benötige und deshalb vorbarbeite?

    So würde ich das machen - er muss eigentlich damit leben können, denn das ist die Kehrseite des Zwangs, allen Urlaub frühzeitig zu verplanen. Die Mitarbeiter müssen die Möglichkeit haben, wichtige Termine kurzfristig vereinbaren zu können, und wenn sie dafür nicht ein paar Tage Urlaub in Reserve halten dürfen, muss das anders gehen. Da geht es ja nicht nur um Arztbesuche, es gibt jede Menge anderer Termine - beispielsweise Beerdigungen im persönlichen Umfeld, oder Termine bei Ämtern (Kfz-Zulassungsstelle, .....).

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