Hallo!
Ich möchte den Thread
aspies.de/selbsthilfeforum/ind…trotz-integrationshelfer/
hier fortführen. Passt besser hierher und ich möchte euch natürlich daran Teilhaben lassen, wie es mit unserem Antrag weiter gegangen ist.
Wir haben natürlich Widerspruch gegen den Bescheid (GbB 30 ohne MZ) eingelegt und beim Psychiater Einsicht in seine Stellungnahme verlangt. Der lehnt wehement ab mit Verweis auf den Datenschutz. Auf unsere Ausführung, dass die Stellungnahme ja wohl Teil der Patientenakte sei entgegnete die Sekretärin: Das Gutachten ist nicht teil der Patientenakte, Datenschutz, Rechte Dritter.... bitte wie?!? Auf unser Verlangen nach Einsicht in die Patientenakte kam nur: In der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist die Rechtslage anders.
Toll. Ich habe selbst keine Kraft und auch kein Geld, zu einem Rechtsanwalt zu rennen, auch wenn nach §630 BGB der Arzt diese Kosten tragen müsste... Hilflos...
Heute haben wir über den SoVD die Akte zur Einsicht erhalten. Dort war die Diagnostik des Psychiaters und das Attest, beides hatten wir selber ans Amt geschickt. Das Gutachten war nicht dabei. Ich dachte immer, das darf nur zurückbehalten werden, wenn akute Gefahr für die psychische Gesundheit gegeben wäre?
Egal: Nun das Interessante. Die ärztliche Stellungnahme der Behörde liegt vor. Leider beides nur im Ausdruckdatum:
Am 02.05. heißt es dort: Einzel-GdB 50, Schlüssel 86 (wohl psychische Erkrankungen), H/S 9 (was immer das bedeutet), Nachprüfung im Jahr 10/2031. MZ H wird vergeben, B nicht, weil keine Orientierungsstörungen oder impulsive Handlungsdurchbrüche belegt sind. Zeitgleicht bittet die Ärztin darum zu erfragen, welche Schule das Kind besucht, das letzte Zeugnis anzufordern und zu Fragen, ob ein Integrationshelfer vorliegt.
Wir haben daraufhin die Zeugnisse eingereicht und das Autismus-Zentrum als Integrationshelfer angegeben und siehe da:
Die selbe Ärztin schreibt ein neues Gutachten (14.06.): Auf den Integrationshelfer wird gar nicht eingegangen (wurde gar nicht gelesen) und Zitat "In der Regelschule werden gute Leistungen erbracht. Das Sozialverhalten entspricht den Erwartungen. MZ lassen sich nicht begründen."
Toll. Hab ich ja damals schon geschrieben: Die sehen nur, Noten ok (obwohl bei Asperger die Intelligenz meist nicht betroffen ist, sollte ein Gutachter wissen!), Sozialverhalten ok, abgelehnt.
Dass wir regelmäßig mit den Klassenlehrern in Kontakt sind, unser Sohn z.B. die Klasse verlassen kann, wenn es ihm zu viel wird. Schriftliche Arbeiten dürfen wir regelmäßig verkürzen, weil seine Handschrift problematisch ist. Massive Mobbingprobleme bestehen auf dem Pausenhof (die werden natürlich im Sozialverhalten der Mobber, nicht des Opfers vermerkt, toll...), dies wird gar nicht gesehen. Nachteilsausgleiche werden aber, anders als Abweichungen von den allgeimeinen Bewertungskriterien, in Nds. nicht auf dem Zeugnis vermerkt. Damit sieht sein Zeugnis natürlich "normal" aus.
Wie kann das sein? Die selbe Gutachterin stellt 50%, dann sieht sie das Zeugnis und nun 30%?
Wir werden mit dem Nds. Schulgesetz begründen, dass der Nachteilsausgleich und die Elterngespräche wegen des Diskriminierungsverbots nicht aus dem Zeugnis erscheinen. Die Therapeutin (systemische Familientherapeutin) hat einen Entwicklungsbericht geschrieben, Tenor: "schwere soziale Anpassungsstörungen". Außerdem werden wir sein Pflegegutachten (Stufe 2) einreichen.
Habt ihr noch Vorschläge? Von seinem Psychiater dürfen wir keine Hilfe erwarten...
Ich selbst bin zur Zeit wieder total fertig. Argumente, selbst wenn sie wörtlich im Gesetz stehen, werden nicht beachtet... Wozu gibt es dann Gesetze? Zum Glück kommt heute ein neues Lego-Modell (mein Spezialinteresse), hoffe, das baut mich ein wenig auf...
Grüße...
Ich möchte den Thread
aspies.de/selbsthilfeforum/ind…trotz-integrationshelfer/
hier fortführen. Passt besser hierher und ich möchte euch natürlich daran Teilhaben lassen, wie es mit unserem Antrag weiter gegangen ist.
Wir haben natürlich Widerspruch gegen den Bescheid (GbB 30 ohne MZ) eingelegt und beim Psychiater Einsicht in seine Stellungnahme verlangt. Der lehnt wehement ab mit Verweis auf den Datenschutz. Auf unsere Ausführung, dass die Stellungnahme ja wohl Teil der Patientenakte sei entgegnete die Sekretärin: Das Gutachten ist nicht teil der Patientenakte, Datenschutz, Rechte Dritter.... bitte wie?!? Auf unser Verlangen nach Einsicht in die Patientenakte kam nur: In der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist die Rechtslage anders.
Toll. Ich habe selbst keine Kraft und auch kein Geld, zu einem Rechtsanwalt zu rennen, auch wenn nach §630 BGB der Arzt diese Kosten tragen müsste... Hilflos...

Heute haben wir über den SoVD die Akte zur Einsicht erhalten. Dort war die Diagnostik des Psychiaters und das Attest, beides hatten wir selber ans Amt geschickt. Das Gutachten war nicht dabei. Ich dachte immer, das darf nur zurückbehalten werden, wenn akute Gefahr für die psychische Gesundheit gegeben wäre?
Egal: Nun das Interessante. Die ärztliche Stellungnahme der Behörde liegt vor. Leider beides nur im Ausdruckdatum:
Am 02.05. heißt es dort: Einzel-GdB 50, Schlüssel 86 (wohl psychische Erkrankungen), H/S 9 (was immer das bedeutet), Nachprüfung im Jahr 10/2031. MZ H wird vergeben, B nicht, weil keine Orientierungsstörungen oder impulsive Handlungsdurchbrüche belegt sind. Zeitgleicht bittet die Ärztin darum zu erfragen, welche Schule das Kind besucht, das letzte Zeugnis anzufordern und zu Fragen, ob ein Integrationshelfer vorliegt.
Wir haben daraufhin die Zeugnisse eingereicht und das Autismus-Zentrum als Integrationshelfer angegeben und siehe da:
Die selbe Ärztin schreibt ein neues Gutachten (14.06.): Auf den Integrationshelfer wird gar nicht eingegangen (wurde gar nicht gelesen) und Zitat "In der Regelschule werden gute Leistungen erbracht. Das Sozialverhalten entspricht den Erwartungen. MZ lassen sich nicht begründen."
Toll. Hab ich ja damals schon geschrieben: Die sehen nur, Noten ok (obwohl bei Asperger die Intelligenz meist nicht betroffen ist, sollte ein Gutachter wissen!), Sozialverhalten ok, abgelehnt.
Dass wir regelmäßig mit den Klassenlehrern in Kontakt sind, unser Sohn z.B. die Klasse verlassen kann, wenn es ihm zu viel wird. Schriftliche Arbeiten dürfen wir regelmäßig verkürzen, weil seine Handschrift problematisch ist. Massive Mobbingprobleme bestehen auf dem Pausenhof (die werden natürlich im Sozialverhalten der Mobber, nicht des Opfers vermerkt, toll...), dies wird gar nicht gesehen. Nachteilsausgleiche werden aber, anders als Abweichungen von den allgeimeinen Bewertungskriterien, in Nds. nicht auf dem Zeugnis vermerkt. Damit sieht sein Zeugnis natürlich "normal" aus.
Wie kann das sein? Die selbe Gutachterin stellt 50%, dann sieht sie das Zeugnis und nun 30%?
Wir werden mit dem Nds. Schulgesetz begründen, dass der Nachteilsausgleich und die Elterngespräche wegen des Diskriminierungsverbots nicht aus dem Zeugnis erscheinen. Die Therapeutin (systemische Familientherapeutin) hat einen Entwicklungsbericht geschrieben, Tenor: "schwere soziale Anpassungsstörungen". Außerdem werden wir sein Pflegegutachten (Stufe 2) einreichen.
Habt ihr noch Vorschläge? Von seinem Psychiater dürfen wir keine Hilfe erwarten...
Ich selbst bin zur Zeit wieder total fertig. Argumente, selbst wenn sie wörtlich im Gesetz stehen, werden nicht beachtet... Wozu gibt es dann Gesetze? Zum Glück kommt heute ein neues Lego-Modell (mein Spezialinteresse), hoffe, das baut mich ein wenig auf...
Grüße...