Längerer ALG I-Bezug durch Krankschreibung

  • Hallo,

    war jemand von euch schon einmal während des ALGI-Bezugs länger krankgeschrieben, wodurch sich die ALG-Bezugsdauer verlängert hat, sodass
    es demzufolge auch nicht so schnell Hartz IV gab, sondern eben weiterhin ALGI?

  • Hallo,

    warum willst du das wissen?

    Vor 2 Jahren stand ich kurz vorm Übergang zum Hartz IV. Zu dieser Zeit bin ich schwer krank geworden und habe in der Zeit Krankengeld bezogen. Ich habe die maximale Bezugsdauer vom Krankengeld "ausgenutzt" und dadurch 12 Monate weiteren ALG I-Anspruch erworben. Ich würde es aber nicht ausnutzen. Das kann schnell böse ausgehen.

    Grüße
    Anokata

    2 Mal editiert, zuletzt von Anokata (4. August 2019 um 20:09)

  • Zitat von Clear

    und was bringt das

    ALG1 ist in der Regel (zumindest wenn man Vollzeit gearbeitet hat, ziemlich sicher) höher als HartzIV oder Grundsicherung und ich vermute mal, dass da auch mehr in die Rente eingezahlt wird bzw. Rentenanwartschaften erworben werden. Ich würde nicht ausschließen, dass es noch weitere Vorteile hat.

    Einmal editiert, zuletzt von FruchtigBunt (5. August 2019 um 00:13)

  • :thumbup:

    Und die Beantragung ist wesentlich weniger formularlastig. Man muss wesentlich weniger an Unterlagen vorlegen, sich nicht so "nackig" machen. Man hat bei ALG1 den Anspruch, weil man vorher gearbeitet hat. Bei ALG2 muss man erst nachweisen, dass man bedürftig ist.

    "Dat best is jümmer", seggt Jochen Brümmer, "sick an sien egen Nees to fat'n un anner Lüüd in Roh to lat'n."
    (mündlich überliefert)

  • Bei ALG2 muss man erst nachweisen, dass man bedürftig ist.

    Stimmt, man darf ja nur einen bestimmten Betrag auf dem Konto haben - aber notfalls kauft man sich noch schnell ein Auto, das
    darf man auch besitzen, wenn es nicht zu kostbar ist :lol: .

  • Wenn das so einfach wäre ;) Die wollen Kontoauszüge der letzten 3(?) Monate, wenn die dann finden, die Bedürftigkeit ist selbstverschuldet, weil man die letzte Zeit auffallend viel ausgegeben hat, steht man dumm da.
    Und es geht nicht nur ums Konto, sondern um alles, was irgendwie mit Geld (Vermögen, Sachwerte, Unterhaltsansprüche, sonstigen Ansprüche an irgendwen, Höhe von Miete und Nebenkosten usw.) zu tun hat.

    "Dat best is jümmer", seggt Jochen Brümmer, "sick an sien egen Nees to fat'n un anner Lüüd in Roh to lat'n."
    (mündlich überliefert)

  • Wenn das so einfach wäre ;) Die wollen Kontoauszüge der letzten 3(?) Monate, wenn die dann finden, die Bedürftigkeit ist selbstverschuldet, weil man die letzte Zeit auffallend viel ausgegeben hat, steht man dumm da.
    Und es geht nicht nur ums Konto, sondern um alles, was irgendwie mit Geld (Vermögen, Sachwerte, Unterhaltsansprüche, sonstigen Ansprüche an irgendwen, Höhe von Miete und Nebenkosten usw.) zu tun hat.


    Na ja, man könnte immer noch die drei Monate (bzw. den entsprechenden Zeitraum, der zurückgeprüft wird) verstreichen lassen und dann die Leistungen beantragen. Ich las mal Gerichtsurteile darüber und es ist nicht ganz so leicht, dem Antragsteller dann anzuhängen, er hätte sein Geld vor Antragstellung nur deshalb ausgegeben um bedürftig zu werden. Vor Antragstellung muss man nämlich ausdrücklich nicht auf HartzIV-Niveau leben. Wenn man sich vorher eine neue Küche oder ein Auto kauft, dürfte kein Gericht etwas dagegen einzuwenden haben. Wenn man vorher für 2.000 EUR in den Urlaub fährt, vermutlich auch nicht. Das würde ja bedeuten, dass man außerhalb von HartzIV auch schon dahingehend beeinflusst wird, dass man nicht mal mehr teuren Urlaub machen darf, obwohl man sich vorher das Geld mühsam erarbeitet hat.

    Aber generell muss man wirklich aufpassen, dass man sich nicht zu viel anspart. Ich sah mal im Fernsehen eine Sendung über soziale Brennpunkte in Mecklenburg-Vorpommern. Da wurde dann eine ältere Dame gezeigt, die Grundsicherung im Alter beantragen musste, aber die nicht bekam, weil sie früher jahrzehntelang Geld beiseite gelegt hatte, um das Mal ihren Enkeln zu vererben. Das musste sie dann erst aufbrauchen, bevor sie Grundsicherung bekam. Da schüttelte deren Tochter auch nur den Kopf über einen Staat, der so vorgeht. :shake: Also: Am Besten von der Hand in den Mund leben, sonst kriegt man eh alles abgenommen. 8-)

    Einmal editiert, zuletzt von FruchtigBunt (5. August 2019 um 17:48)

  • Da wurde dann eine ältere Dame gezeigt, die Grundsicherung im Alter beantragen musste, aber die nicht bekam, weil sie früher jahrzehntelang Geld beiseite gelegt hatte, um das Mal ihren Enkeln zu vererben. Das musste sie dann erst aufbrauchen, bevor sie Grundsicherung bekam. Da schüttelte deren Tochter auch nur den Kopf über einen Staat, der so vorgeht.

    Der Staat handelt da im Interesse der arbeitenden und Steuern zahlenden Bevölkerung. Es ist doch eigentlich logisch, dass man nicht Geld an die Enkel verschenken kann, und sich selber über die Allgemeinheit finanziert.

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

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