Ich wäre aber in der WfbM aufgenommen worden, wenn es mir da nicht viel zu laut und zu hektisch gewesen wäre und ich deswegen nach der Besichtigung nicht einen Rückzieher gemacht hätte. Hätte ich nicht den Rückzieher gemacht, wäre ich definitiv als erwerbsfähige Person in die WfbM gewechselt. Das war soweit schon alles zwischen dem Jobcenter und der WfbM abgeklärt.
Ja, mag ja sein, dass du fast als erwerbsfähige Person in die WfbM aufgenommen worden wärest, aber dann wärest du wie gesagt - kraft Gesetz - fortan als voll erwerbsunfähig eingestuft worden.
Gut, ich korrigiere aber die Wortwahl:
von "dass die Erwerbsfähigkeit aufgehoben sein muss" zu "dass die Erwerbsfähigkeit aufgehoben wird". Läuft aber auf das Gleiche hinaus, entweder man ist es bereits oder man wird eben so eingestuft ab Aufnahme.
Vielleicht ist das jetzt klarer.