Hi,
Ich habe meinen Behindertenausweis neu beantrag mit der Erklärung ich benötige den Nachteilsausgleich der "unentgeltlichen Beförderung" weil dies im Grunde das Einzige, aus dem Sortiment der Nachteilsausgleiche ist, welches mich in meiner jetzigen Situation tatsächlich stark entlasten würde.
Mein Antrag wurde leider abgelehnt, und habe lediglich erneut die für mich nutzlosen 50GdB bekommen, ohne Merkzeichen oder sonnst irgendetwas das mich zur "unentgeltlichen Beförderung" berechtigt.
Bahn/Busfahren ist mitunter die teuerste Art zu Reisen und in meinem Fall leider die einzig mögliche. Mitfahrgelegenheiten wie BlaBla Car oder eigenes Auto kommen aufgrund meiner Behinderung nicht infrage und private Busunternehmen wie Flixbus etc. haben nur ein sehr begrenztes Streckennetz, welches nur sehr wenige Orte mit Haltestellen abdeckt.
Da ich als Grundsicherungsempfänger sehr begrenzte finanzielle Ressourcen habe und in meiner Auswahl der Fortbewegungsmittel aufgrund meiner Beeinträchtigung massiv eingeschränkt bin, benötige ich diesen Nachteilsausgleich dringend.
Ich werde daher demnächst Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid beim Versorgungsamt einreichen...
Meine Frage ist jetzt.... wie realistisch ist es, das ein Einlenken von Seiten des Versorgungsamtes stattfindet?
Habe ich als Asperger Autist überhaupt Chancen/Anspruch auf die unentgeltliche Beförderung?
Wie stelle ich das jetzt am besten an?
Gruß
Mr.Bean