Unzufrieden mit Schwerbehindertenausweis

  • Hi,

    Ich habe meinen Behindertenausweis neu beantrag mit der Erklärung ich benötige den Nachteilsausgleich der "unentgeltlichen Beförderung" weil dies im Grunde das Einzige, aus dem Sortiment der Nachteilsausgleiche ist, welches mich in meiner jetzigen Situation tatsächlich stark entlasten würde.

    Mein Antrag wurde leider abgelehnt, und habe lediglich erneut die für mich nutzlosen 50GdB bekommen, ohne Merkzeichen oder sonnst irgendetwas das mich zur "unentgeltlichen Beförderung" berechtigt.

    Bahn/Busfahren ist mitunter die teuerste Art zu Reisen und in meinem Fall leider die einzig mögliche. Mitfahrgelegenheiten wie BlaBla Car oder eigenes Auto kommen aufgrund meiner Behinderung nicht infrage und private Busunternehmen wie Flixbus etc. haben nur ein sehr begrenztes Streckennetz, welches nur sehr wenige Orte mit Haltestellen abdeckt.

    Da ich als Grundsicherungsempfänger sehr begrenzte finanzielle Ressourcen habe und in meiner Auswahl der Fortbewegungsmittel aufgrund meiner Beeinträchtigung massiv eingeschränkt bin, benötige ich diesen Nachteilsausgleich dringend.


    Ich werde daher demnächst Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid beim Versorgungsamt einreichen...

    Meine Frage ist jetzt.... wie realistisch ist es, das ein Einlenken von Seiten des Versorgungsamtes stattfindet?

    Habe ich als Asperger Autist überhaupt Chancen/Anspruch auf die unentgeltliche Beförderung?

    Wie stelle ich das jetzt am besten an?


    Gruß

    Mr.Bean

    2 Mal editiert, zuletzt von Mr.Bean (10. Januar 2015 um 04:26)

  • Meine Frage ist jetzt.... wie realistisch ist es, das ein Einlenken von Seiten des Versorgungsamtes stattfindet?
    Habe ich als Asperger Autist überhaupt Chancen/Anspruch auf die unentgeltliche Beförderung?


    Soviel ich weiss, ist das entsprechende Merkzeichen an einen GdB von mindestens 80 gebunden (mag aber sein, dass ich mich diesbezüglich irre).

    Um auf Deine Fragen zu antworten:
    Nicht sehr realistisch, aber immerhin möglich.
    Wegen Asperger-Syndrom hast Du keinen Anspruch und eine verschwindend geringe Chance.

    Erschwerend kommt hinzu, dass GdB, Merkzeichen und Nachteilsausgleiche nicht den primären Sinn haben, eine angespannte finanzielle Situation zu entspannen.

    Aber letztendlich ist alles zum grossen Teil vom "Goodwill" der Sachbearbeiter abhängig.

    Einmal editiert, zuletzt von zaph (10. Januar 2015 um 09:32)

  • Das Problem ist, dass ja viele Grundsicherungsempfänger nur mit öff. Verkehrsmitteln fahren können, d.h. die haben alle das gleiche Problem wie du. Denn viele Grundsicherungsempfänger haben ja kein Auto. Der Grund für den Nachteilsausgleich muss in der Behinderung liegen, nicht in den wirtschaftlichen Verhältnissen.

    Für die unentgeltliche Beförderung brauchst du das Merkzeichen G oder H. (aG, Gl oder Bl würde auch gehen, aber das passt ja hier nicht)

    d.h. dein Widerspruch kann Aussicht auf Erfolg haben, wenn etwas davon auf dich zutrifft, und das müsstest du dann nachweisen oder glaubhaft machen.

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

  • Es gibt doch aber, zumindest in einigen Städten, die Möglichkeit nicht aufgrund des GdB,

    sondern aufgrund des ALGII/Grundsicherung o.ä. die öffentlichen Verkehrsmittel vergünstigst nutzen zu können.

  • Ich glaube, bei uns gibt es das nicht, aber vielleicht müsste man dann bei der Stadtverwaltung am Wohnort mal nachfragen.

    Ich habe grade beim Googeln gefunden, dass Hamburg sowas anbietet:
    http://www.hamburg.de/sozialkarte/

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

  • Das Problem ist, dass ja viele Grundsicherungsempfänger nur mit öff. Verkehrsmitteln fahren können, d.h. die haben alle das gleiche Problem wie du. Denn viele Grundsicherungsempfänger haben ja kein Auto. Der Grund für den Nachteilsausgleich muss in der Behinderung liegen, nicht in den wirtschaftlichen Verhältnissen.


    Ja aber selbst wenn ich ein Auto hätte, könnte ich dieses aufgrund meiner Beeinträchtigung nicht fahren, das heißt ich bin nicht aufgrund der finanziellen Verhältnisse, sondern aufgrund der Behinderung in der Situation ausschließlich die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen zu können.

    Da wäre die unentgeltliche Beförderung in diesen, doch ein sinnvoller Nachteilsausgleich wenn ich unabhängig meiner Finanziellen Verhältnisse gar nicht die Wahl zwischen Auto und Bahn habe... oder nicht?

    Andere Grundsicherungsempfänger könnten theoretisch Autofahren, oder auf andere kostengünstige Fortbewegungsmittel wie Mittfahrgelegenheiten umsteigen.


    Erschwerend kommt hinzu, dass GdB, Merkzeichen und Nachteilsausgleiche nicht den primären Sinn haben, eine angespannte finanzielle Situation zu entspannen.


    Ja stimmt, blöderweise habe ich bei meiner Antragstellung gerade meinen finanziellen Verhältnisse als Begründung angeführt, daraufhin haben die gleich zurückgeschrieben das dies keinen Einfluss auf die Beurteilung hätte.

    Bei meinem Einspruch bzw. erneuten Antragstellung werden ich den Fokus der Begründung ehr auf meine kognitiven Beeinträchtigungen legen.

    Was wäre den leichter für mich als Asperger zu bekommen?

    Eines der Merkzeichen oder einen GdB von 80?

    Welche Einschränkungen müsste ich für einen GdB von 80 haben?
    Von den Merkzeichen G und H kommt wohl auch ehr (H)ilflos in Betracht, allerdings muss ich nicht ständig Betreut werden. Auf der anderen Seite sind Faktoren wie "notwendige körperliche Bewegung, geistige Anregung und Möglichkeiten zur Kommunikation" durch die eingeschränkte Mobilität ebenso eingeschränkt.

  • "H" bekommst Du nur wenn eine Pflegestufe vorliegt. Pflegestufe "0", also Hilfeleistungen durch die Eingliederungshilfe, reicht leider nicht aus.

    Ansonsten hängt es tatsächlich mit an dem Grad der Behinderung. Selbst wenn Deine Orientierung eingeschränkt ist, oder Du aufgrund von Meltdowns in Bahnen eine Gefahr darstellen könntest, wirst Du mit GdB 50 niemals ein G bekommen können. Dafür ist die Einschränkung nicht stark genug.
    80 muss es mindestens sein und das ist, soweit ich weiß, heutzutage etwas schwierig zu bekommen.

    Hohe Zahlen bei der Editierungsanzeige zeigen nicht, dass ich permanent meine Meinung ändern würde. Ich habe nur Probleme Rechtschreib- und Grammatikfehler zu tolerieren und korrigiere diese daher, wenn ich sie sehe.
    Dennoch kann auch ich Tippfehler übersehen. In diesem Fall bitte ich um Nachsicht.

  • Zitat

    Welche Einschränkungen müsste ich für einen GdB von 80 haben?

    Es geht darum was du hast.

    Und wenn du kein Geld hast, gibt es dafür kein Merkzeichen.

    Mit einem geringen Einkommen gilt es zu verzichten, ob mit oder ohne Behinderung.

  • Es geht darum was du hast.

    Und wenn du kein Geld hast, gibt es dafür kein Merkzeichen.

    Mit einem geringen Einkommen gilt es zu verzichten, ob mit oder ohne Behinderung.

    Ich finde das frech überhaupt in dieser Art mit ausgestreckter Hand über mögliche Vorteile seines GdB oder Merkzeichens zu diskutieren. Offensichtlich wird da zwanghaft versucht staatliche Vorteile zu erlangen!

  • Es geht darum was du hast.


    Das was ich habe scheint wohl einem GdB von 50 zu entsprechen, aber ob dem wirklich so ist kann ich erst beurteilen wenn ich weiß, was der Unterschied zwischen einem GdB 50 Autisten und einem GdB 80 ist.


    Ich finde das frech überhaupt in dieser Art mit ausgestreckter Hand über mögliche Vorteile seines GdB oder Merkzeichens zu diskutieren. Offensichtlich wird da zwanghaft versucht staatliche Vorteile zu erlangen!


    Wozu sonnst beantrag man überhaupt einen Behindertenausweis?

    Ich mache gar keinen Hehl draus das ich es auf die unentgeltliche Beförderung abgesehen habe, alles andere an Nachteilsausgleichen die ich aktuell erhalten könnte, kann ich nicht gebrauchen :shake:

  • Um gewisse Vorteile zu bekommen, die der Staat Schwerbehinderten bietet. Was du aber anstrebst (Merkzeichen!) ist ein weiterer Nachteilsausgleich und da sollte schon sehr genau geprüft werden. Schließlich werden auch Steuergelder dafür aufgewendet! Und das meine ich mit der ausgestreckten Hand. Der Staat gibt dir grundsätzlich einen Vorteil. Du willst aber mehr als dir evtl. zusteht! Und das finde ich im Sinne der Gemeinschaft (und nicht nur der Steuerzahler!) nicht in Ordnung. Sei froh, dass wir überhaupt so ein gutes Sozialsystem haben. Andere Länder beneiden uns dafür.

  • Das was ich habe scheint wohl einem GdB von 50 zu entsprechen, aber ob dem wirklich so ist kann ich erst beurteilen wenn ich weiß, was der Unterschied zwischen einem GdB 50 Autisten und einem GdB 80 ist.


    Wegen Autismus hast Du die Chance auf einen GdB von 80-100, wenn "schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten" vorliegen.
    Diese sind in den VMG folgendermassen definiert:

    Zitat


    Schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen
    insbesondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche
    auch mit umfassender Unterstützung nicht möglich ist.


    Dann kannst Du aber wahrscheinlich auch nicht mehr Banh fahren. Und wenn Du das kannst, dann liegen keine "schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten" vor.
    Ein Teufelskreis...

  • ...
    Das was ich habe scheint wohl einem GdB von 50 zu entsprechen, aber ob dem wirklich so ist kann ich erst beurteilen wenn ich weiß, was der Unterschied zwischen einem GdB 50 Autisten und einem GdB 80 ist. ...


    Wenn Du unter Orientirungslosigkeit leidest, also zB bei veränderter Streckenführung nicht mehr ankommst, kannst Du zu Deinem GdB von 50 noch das Merkzeichen G dazubekommen, und das würde dann genügen.

    Seit einiger Zeit wollen die Versorgungsämter generell ungern Merkzeichen vergeben, also wird das nicht ohne Aufwand gehen.

  • Wegen Autismus hast Du die Chance auf einen GdB von 80-100, wenn "schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten" vorliegen.
    Diese sind in den VMG folgendermassen definiert:


    Dann kannst Du aber wahrscheinlich auch nicht mehr Banh fahren. Und wenn Du das kannst, dann liegen keine "schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten" vor.
    Ein Teufelskreis...


    Hmm... also da würde ich im ersten Moment JAAA! brüllen.

    Auf der anderen Seite... ist das nicht automatisch im Autismus miteinbegriffen, soll heißen das jeder Autist darunter leidet, wieso wird dann überhaupt zwischen 50 und 80 GdB unterschieden?

    Nee Bahnfahren geht, ich lege immer die Füße auf den Vordersitz (Natürlich mit Tüte darunter um die Sitze nicht zu beschmutzen). Das ist aber irritierend genug für die anderen Leute das sich da nur selten noch jemand hinsetzt.

  • Welche Einschränkungen müsste ich für einen GdB von 80 haben?


    Wozu sonnst beantrag man überhaupt einen Behindertenausweis?

    Ich mache gar keinen Hehl draus das ich es auf die unentgeltliche Beförderung abgesehen habe, alles andere an Nachteilsausgleichen die ich aktuell erhalten könnte, kann ich nicht gebrauchen :shake:

    Ich finde das alles sehr merkwürdig und beinahe unmoralisch. Wenn man den Begriff "Nachteilsausgleich" genau betrachtet, dann fällt doch eindeutig auf, dass es nicht um das Erlangen von Vorteilen gegenüber Nichtbehinderten geht, sondern darum, Nachteile auszugleichen. Die Frage danach, wie groß dein Nachteil sein müsste, damit er ausgeglichen wird, ist doch damit hinfällig, denn Nachteil 30 mit Ausgleich 30 kommt ebenso auf 0 wie Nachteil 50 oder 80 mit Ausgleich 50 oder 80. Das Entscheidende ist aber etwas ganz anderes: Ein Nachteilsausgleich gleicht einen bestehenden Nachteil nicht völlig aus, du bleibst behindert. Der SBA kann helfen, wenn es um die Suche eines geeigneten Arbeitsplatzes geht und erhöhte Aufwendungen durch steuerliche Vergünstigungen einigermaßen zu puffern. Ich sehe den SBA nicht als Freifahrtschein, den ich wedeln muss, um alles geschenkt zu bekommen. Ich weiß nicht, wie alt du bist und warum du Sozialhilfe bekommst und nicht etwa arbeiten gehst oder eine Arbeit suchst, die dir aus deiner misslichen finanziellen Lage hilft, dabei könnte dir auch ein SBA mit GdB50 gute Dienste erweisen.

    Nachtrag: Wenn du auch nur für die unentgeltliche Beförderung den SBA beantragt hast, wäre es doch besser gewesen, sich vorher darüber zu informieren, welche Ausgleiche überhaupt gewährt werden. Das hätte dir sicher viel Mühe erspart. Und zu sagen: Diese Ausgleich nützt mir nichts, ich möchte bitte stattdessen einen anderen, das ist doch Unsinn.

    Und eine Randnotiz: Mir persönlich würden Vergünstigungen bei den Verkehrsmitteln überhaupt nichts nützen, ich würde irre werden, wenn ich damit fahren müsste.

    Merke: Metronom 60bpm - aber nur in Gedanken mitzählen, niemals laut, das verwirrt nur die Passanten. :prof:

    Einmal editiert, zuletzt von kaIa (10. Januar 2015 um 22:34)

  • Wenn man keine 100 % im Schwerbehindertenausweis hat, bekommt man keinen freifahrt schein. Wie das mit den Merkzeichen aussieht weiß ich nicht.

    Man kann für 60 € im Halbjahr den Schein kaufen. Ab wie viel Prozent weiß ich nicht.

  • Wenn man keine 100 % im Schwerbehindertenausweis hat, bekommt man keinen freifahrt schein.


    falsch

    80 müssen es sein und diese 80 müssen das "G" oder das "H" auch begründen.

    Man kann für 60 € im Halbjahr den Schein kaufen. Ab wie viel Prozent weiß ich nicht.


    auch falsch

    Seit dem 01.01.2014 beträgt der Beitrag 72 € / Jahr.
    Für Personen mit dem Merkzeichen "H" oder "Bl" entfällt dieser. Ebenso entfällt er bei Sozialhilfeempfängern.

    "G" bewirkt übrigens nicht nur das Wertmärkchen für den ÖPNV, sondern alternativ auch eine Steuerbefreiung für Kraftfahrzeuge.
    "aG" bewirkt beides, also Wertmarke UND Steuerbefreiung. "aG" gibt es aber nur für Rollstuhlfahrer.

    Hohe Zahlen bei der Editierungsanzeige zeigen nicht, dass ich permanent meine Meinung ändern würde. Ich habe nur Probleme Rechtschreib- und Grammatikfehler zu tolerieren und korrigiere diese daher, wenn ich sie sehe.
    Dennoch kann auch ich Tippfehler übersehen. In diesem Fall bitte ich um Nachsicht.

  • Wenn Du unter Orientirungslosigkeit leidest, also zB bei veränderter Streckenführung nicht mehr ankommst, kannst Du zu Deinem GdB von 50 noch das Merkzeichen G dazubekommen, und das würde dann genügen.

    Ja das trifft aber leider nicht auf mich zu... komme ich eventuell drauf zurück wenn mir die Merkzeichen die tatsächlich passen bzw. eine Erhöhung meines GdB nicht gewährt werden.

    Wenn man den Begriff "Nachteilsausgleich" genau betrachtet, dann fällt doch eindeutig auf, dass es nicht um das Erlangen von Vorteilen gegenüber Nichtbehinderten geht, sondern darum, Nachteile auszugleichen.


    Ist das begrenzt sein auf die öffentlichen Verkehrsmittel aufgrund der Behinderung, keine ausgleichungswürdige Form von Benachteiligung?

    Das interessiert mich wirklich weil es einen Unterschied für meine Herangehensweise macht, ob ich etwas einfordere das mir zusteht oder für das ich eigentlich nicht infrage komme.

    Nachtrag: Wenn du auch nur für die unentgeltliche Beförderung den SBA beantragt hast, wäre es doch besser gewesen, sich vorher darüber zu informieren, welche Ausgleiche überhaupt gewährt werden. Das hätte dir sicher viel Mühe erspart. Und zu sagen: Diese Ausgleich nützt mir nichts, ich möchte bitte stattdessen einen anderen, das ist doch Unsinn.

    Das wusste ich schon, in meinem Antrag habe ich um die Bescheinigung eines Status gebeten der mir die unentgeltliche Beförderung ermöglich und meine beschränkte Mobilität als Begründung angeführt. Anscheinend komme ich laut Versorgungsamt aber für keines der Merkzeichen oder ähnliches infrage. Das weis ich aber auch erst nach der Ablehnung.

    Zudem sehe ich das weiterhin anders, bzw. bin mir noch nicht darüber im klaren warum ich überhaupt auf 50 eingestuft werde und warum nicht auf 80.

    Und eine Randnotiz: Mir persönlich würden Vergünstigungen bei den Verkehrsmitteln überhaupt nichts nützen, ich würde irre werden, wenn ich damit fahren müsste.

    Das zeigt doch schon das die Gewährung unterschiedlicher Nachteilsausgleiche bei den selben Störungsbildern bzw. dem selben GdB sinnvoll wäre. Ich suche nach dem Nachteilsausgleich der in meiner Situation am sinnvollsten ist und habe bislang noch keine konkrete Antwort erhalten, warum ich mit meiner jetzigen Situation nicht für die unentgeltliche Beförderung infrage komme.

    Einmal editiert, zuletzt von Mr.Bean (11. Januar 2015 um 06:59)

  • Habe gerade nochmal recherchiert. Seit ihr sicher das man mit einem 80GdB automatisch die "Freifahrt" erhält?

    Es gibt anscheinend zwei Nachteilsausgleiche dieser Art.

    1. Behinderungsbedingte Fahrtkosten

    Teilweiser Abzug der Kosten für schwerbehinderte Menschen ab einem GdB von 70 und dem Kennzeichen G im Ausweis oder einem GdB ab 80
    Vollständiger Abzug der Kosten für schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen aG, Bl oder H

    2. unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

    Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G und gehörlose Menschen mit Merkzeichen Gl, wenn der behinderte Mensch keine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung erhält.
    Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen aG. Gleichzeitig kann Kraftfahrzeugsteuerbefreiung beansprucht werden.
    Schwerbehinderte Menschen mit Ausweismerkzeichen H und/oder Bl


    Bei einem 80 GdB erhält man anscheinend nur einen teilweisen Abzug der Fahrtkosten. Wer hat behauptet das 80GdB für die unentgeltliche Beförderung ausreicht?
    So wie ich das gerade verstehe brauche ich unabdingbar eines der Merkzeichen , 80 GdB hin oder her. Oder irre ich mich?

    Einmal editiert, zuletzt von Mr.Bean (11. Januar 2015 um 10:06)

  • Nee Bahnfahren geht, ich lege immer die Füße auf den Vordersitz (Natürlich mit Tüte darunter um die Sitze nicht zu beschmutzen). Das ist aber irritierend genug für die anderen Leute das sich da nur selten noch jemand hinsetzt.

    Dir ist aber schon klar, dass du durch dieses Verhalten schon 100% mehr an Leistungen des Reiseunternehmen einforderst, als du bezahlst?

    Denn im Reisepreis ist pro Person genau ein Sitzplatz vorgesehen, wenn du dagegen zwei Sitzplätze beanspruchst, forderst du dadurch das Doppelte.

    Und jetzt willst du diese doppelte Leistung noch umsonst bekommen durch einen entsprechenden SBA? Da entsteht bei mir ein sehr deutliches Bild eines Sozialschmarotzers.

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