Lohnsteuerjahresausgleich

  • Meine Frage ist, da ich ja nun meinen GdB von 50 rückwirkend zum 25.05.2017 bekomme, muss ich ja den Lohnsteuerjahresausgleich für 2017 und 2018, ja ich hab die Steuer schon im Januar gemacht, neu machen, da ich nun pro Jahr noch ca 140€ erstattet bekommen hätte. Wie mach ich das am besten, bzw kann man das den einfach so ändern lassen da ja schon ein bescheid erteilt wurde.

  • Du hast einen Anspruch darauf, dass die ESt-Bescheide 2017 und 2018 nachträglich geändert werden. Der Bescheid über deinen GdB gilt als ressortfremder Grundlagenbescheid und muss vom Finanzamt berücksichtigt werden.

    Nobody expects the spanish inquisition!

  • Bei mir wurde es für 2018 bereits berücksichtigt und zwei Wochen später hatte ich auch den überarbeiteten Steuerbescheid für 2017 im Briefkasten. Hatte die Unterlagen dem Anschreiben beigefügt. Kopie des Ausweises nicht vergessen!

  • Du hast einen Anspruch darauf, dass die ESt-Bescheide 2017 und 2018 nachträglich geändert werden. Der Bescheid über deinen GdB gilt als ressortfremder Grundlagenbescheid und muss vom Finanzamt berücksichtigt werden.

    So kenne ich es auch.

  • Der Bescheid des Versorgungsamtes ist ein sogenannter Grundlagenbescheid. Das bedeutet, dass er für das Finanzamt bindend ist.
    Die Einkommenssteuerbescheide enthalten seit ein paar Jahren einen Vorläufigkeits-Vermerk. Der ist gut für den Steuerpflichtigen, denn nachträgliche Änderungen wie in Deinem Falle die rückwirkende Anerkennung des GDBs können so noch berücksichtigt werden.

    Stolzer Papa von Autinaut (HFA) :nod: - und einander irgendwie ähnlich... und doch anders...

  • Deshalb ist es auch wichtig, die Beantragung der festgestellten Behinderung oder Schwerbehinderung (= Schwerbehinderung ab GdB 50 oder mehr) aus "steuerlichen Gründen" rückwirkend zu beantragen.

    In NRW gibt es bei den Antragsformularen diese Möglichkeit zum Ankreuzen, in anderen Bundesländern wird es ähnlich sein.

    Manchmal raten die ATZs zu rückwirkenden Anerkennungen ab Geburt, was aber meist nicht sinnvoll ist, da nicht die Diagnose zur Bewertung herangezogen wird, sondern die damit verbundenen Einschränkungen im Alltag.
    In der Regel (d.h., es gibt auch Ausnahmen) finden sich die ersten Einschränkungen ab Kindergartenbesuch.

    Bei Spätdiagnostizierten dann ab nachgewiesener Einschränkung oder ab Diagnosestellung.

    Man kann es auf jeden Fall auch noch später versuchen (mit der nachträglichen Steuererstattung), auch wenn bereits ein Bescheid erteilt wurde.

    Zur Zeit versuchen Autisten- und Behindertenverbände ja die steuerlichen Vorteile bei GdBs von 30 und 40 auch für "psychische Leiden" durchzusetzen, was ich sehr unterstütze. Weshalb werden bei "äußerlich erkennbarer dauerhafter Einschränkung der Bewegungsfähigkeit" Steuervorteile gewährt, bei "seelischen Leiden" aber nicht? Drum!!!

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

    Einmal editiert, zuletzt von Capricorn (19. April 2019 um 14:41)

  • Zitat von thelord

    Du hast einen Anspruch darauf, dass die ESt-Bescheide 2017 und 2018 nachträglich geändert werden. Der Bescheid über deinen GdB gilt als ressortfremder Grundlagenbescheid und muss vom Finanzamt berücksichtigt werden.

    Ah, interessant.
    In meinem Fall ist es egal, weil der GdB erst 2019 rückwirkend für 2019 zuerkannt wurde. Rückwirkend für 2018 kann ich somit den Freibetrag nicht geltend machen und wenn ich ihn jetzt beantrage (also Mitte 2019) statt rückwirkend für Anfang 2019 kommt auch nicht mehr raus.
    Aber wenn der GdB ins vorherige Jahr zurückreicht, ist das sinnvoll, dass die Finanzämter den Freibetrag dann auch rückwirkend anerkennen. :thumbup:


    Der Freibetrag ist ja ein Jahresbetrag. Ungeachtet der Frage der rückwirkenden Anwendung kann es sinnvoll sein, sich zu überlegen, wann man genau beim Finanzamt im laufenden Jahr um Anerkennung des Freibetrages ersucht. Nach meinem Wissensstand wird der Freibetrag ab dem kommenden Monat nach Antragstellung angerechnet (der Jahresfreibetrag verteilt auf die verbleibenden Monate des Jahres 2019).
    Wenn man also erst im November 2019 den Antrag stellt, wird der komplett Freibetrag, bei GdB 50 z. B. die 570 EUR, vom Arbeitslohn von Dezember 2019 abgezogen. Wenn man nicht viel verdient, muss man dann gar keine Steuern mehr zahlen im Dezember 2019. Hätte man den Antrag aber früher eingereicht, wäre der Freibetrag auf mehrere Monate verteilt worden (z. B. bei Antragstellung im Juli, auf die Monate August bis Dezember) und die Steuerlast hätte sich wegen der Progression bei geringen EInkommen noch stärker reduziert.

    Deshalb kann es Sinn machen, den Antrag nicht zu spät einzureichen. Sonst ist die Steuerlast wegen der Steuerprogression insgesamt höher, obwohl der Freibetrag in seiner Summe ja immer der Gleiche ist. :prof: (zumindest ist das bei mir so, ich habe mir das anhand der Steuertabellen alles so durchgerechnet).

    3 Mal editiert, zuletzt von FruchtigBunt (28. Mai 2019 um 21:48)

  • Deshalb kann es Sinn machen, den Antrag nicht zu spät einzureichen. Sonst ist die Steuerlast insgesamt höher, obwohl der Freibetrag in seiner Summe ja immer der Gleiche ist.

    Genau dafür machst du dann die Steuererklärung, da bekommst du das, was du zu viel an Steuern gezahlt hast, wieder zurück. Du musst das ja nicht mal beim Arbeitgeber angeben, deshalb gibt es Leute, die den Pauschbetrag gar nicht vom Lohn direkt abgezogen bekommen.

    Und ich habe gerade nochmal bei mir im Steuernachschlagewerk nachgeschaut: Es zählt der höchste GdB, der das Kalenderjahr durch gegeben wurde. Es zählt der Zeitpunkt, der im Bescheid des Versorgungsamts steht.

  • Einen Lohnsteuerjahresausgleich muss man aber nicht machen, um den Freibetrag anerkannt zu bekommen. Dieser Pauschalbetrag für Schwerbehinderte führt ausdrücklich nicht zu einer Steuererklärungspflicht.

    Ist das bei den Personen, die den Freibetrag rückwirkend anerkannt bekommen möchten, anders? Müsste das Finanzamt einem dann nicht ohne gesamten Lohnsteuerjahresausgleich das zurückzahlen, was man überzahlt hat, weil der Freibetrag noch nicht angerechnet wurde?

    Bei einem Lohnsteuerjahresausgleich kann man ja ansonsten schlechter wegkommen, als wenn man nur den Pauschbetrag dem Finanzamt zum direkten Abzug vom Lohn mitgeteilt hätte. Außerdem hat man unter Umständen total viel Aufwand mit der Steuererklärung. Die müsste ja dann eigentlich das Versorgungsamt für einen ausfüllen, wenn die 2 Jahre brauchen, um den GdB festzustellen. :roll: :fun:
    Man hat (wenn das wirklich so ist, dass man einen Jahresausgleich machen muss, damit der Freibetrag rückwirkend anerkannt wird) ja dann dadurch einen Nachteil (man müsste eine Steuererklärung machen gegenüber dass man nur einen Antrag auf den Freibetrag, also Eintrag in ElStAM, stellen würde).

    Einmal editiert, zuletzt von FruchtigBunt (28. Mai 2019 um 21:53)

  • Einen Lohnsteuerjahresausgleich muss man aber nicht machen, um den Freibetrag anerkannt zu bekommen. Dieser Pauschalbetrag für Schwerbehinderte führt ausdrücklich nicht zu einer Steuererklärungspflicht.

    Ich fürchte, ohne Steuererklärung wird das Finanzamt den Freibetrag nicht ausrechnen wollen.
    Vielleicht ist das nur für den Fall, dass man diesen Freibetrag beim Arbeitgeber angibt. Dann ist er offiziell im System und die Pflicht zur Steuererklärung kann entfallen.

    _,.-o~^°´`°^~o-.,_Ich ess Blumen...,.-o~^°´`°^~o-.,_

  • Vielleicht ist das nur für den Fall, dass man diesen Freibetrag beim Arbeitgeber angibt. Dann ist er offiziell im System und die Pflicht zur Steuererklärung kann entfallen.

    Genau, so ist es.

    Für alles andere macht man die Steuererklärung. Wenn man sich richtig zu Elster Online anmeldet zieht der die ganzen Daten vom Arbeitgeber (also das, was man ohne Steuererklärung ab zu geben bekommen hat/hätte) und man muss nur nachtragen, was man gerne zusätzlich angerechnet haben möchte.

  • Ich fürchte, ohne Steuererklärung wird das Finanzamt den Freibetrag nicht ausrechnen wollen.Vielleicht ist das nur für den Fall, dass man diesen Freibetrag beim Arbeitgeber angibt. Dann ist er offiziell im System und die Pflicht zur Steuererklärung kann entfallen.

    Doch, das geht so (ist jedenfalls auf diversen Internetseiten so beschrieben und da steht auch ausdrücklich, dass der Behinderten-Pauschbetrag (im Gegensatz zu anderen Pauschbeträgen) nicht zur Steuererklärungspflicht führt. Wenn man es dem Finanzamt meldet, speist das Finanzamt es in das Verfahren ElSTaM ein (früher die Lohnsteuerkarte). Dort behält dann der AG einfach vom nächsten Gehalt weniger Steuern ein. Man muss den Freibetrag also nicht dem AG melden, sondern dem Finanzamt, das über dieses Elstam mit dem AG verbunden ist.

  • Es gibt 2 Wege, den Freibetrag geltend zu machen. Entweder mit der Lohnsteuererklärung einmalig pro Jahr ODER mit der Lohnauszahlung des Arbeitgebers über das ElSTaM. Letzteres verpflichtet nicht zum Lohnsteuerjahresausgleich, ersteres schon, zumindest wenn man den Freibetrag haben möchte.

    AS, diagnostiziert am 14.06.2017

  • Ich habe vor zwei Monaten meine Einkommenssteuererklärung abgegeben. Vor zirka einer Woche habe ich per e-Mail nachgefragt, wann ich mit einem Bescheid rechnen kann und ob mein Vorgang schon in Bearbeitung ist. Bis jetzt: Keine Antwort. Ein ähnliches Problem hatte ich bei der Anerkennung des Schwerbehindertenfreibetrages. Dort kam man auch nicht in die Gänge und meine Nachfrage per Mail wurde ignoriert. Dort anrufen traue ich mich nicht mehr, nachdem ich dort mal anrief, um zu erfragen, ob ich gegen Eingangsstempel auch Unterlagen persönlich abgeben könne. Die Empfangsdame ist daraufhin so schnippisch geworden, dass ich mich kaum noch um Griff hatte und ich leicht pampig wurde, vor allem aber sehr starke Ohnmachtsgefühle bekam.

    Ich habe die Steuererklärung per Elster übermittelt und das ausgedruckte und unterschriebene Formular aus Elster dort persönlich in den Briefkasten geworfen. Meint ihr, dass das dennoch dort untergehen und verschwinden kann? Ich verstehe nicht, wieso die nach zwei Monaten die Angelegenheit noch nicht bearbeitet haben und auf meine Anfrage auch nicht reagieren.

    Wie würdet ihr in so einem Fall vorgehen? Mich nervt es mittlerweile, dass die Sache nicht endlich abgehakt ist. Normalerweise wurde die Steuererklärung in zirka einem Monat bearbeitet. Dieses Mal hatte ich zwei besondere Dinge beantragt und auch mittels Kopien nachgewiesen und ich denke häufiger darüber nach, ob die nicht wissen, wie sie das bearbeiten sollen und es deshalb immer wieder weglegen. Aber eigentlich ist es nicht so kompliziert. Entweder meine Nachweise reichen dem Finanzamt oder sie müssten mir nochmal schreiben, dass ich für die eine Sache noch weitere Nachweise vorlegen muss (ich hatte es so probiert, weil ich den einen Nachweis nicht mehr finde, die Aufwendungen aber nachweisen kann per Rechnung). Ich sorge mich, dass das gar nicht mehr bearbeitet wird oder alles abgelehnt wird. Gerade die Steuererklärungen, die mittels Elster übermittelt wurden, müssten doch eigentlich sehr schnell zu prüfen sein. Da kann man sich ja im Prinzip selbst ausrechnen lassen, was man rauskommt und die müssen einfach nur prüfen, ob das plausibel ist und meine Belege anschauen, die ich für die bestimmten Positionen mit vorgelegt habe.

    Ich würde am liebsten noch mal eine Mail schreiben, aber entweder die löschen diese Mails direkt oder sie leiten sie an den Sachbearbeiter weiter, der mit diesen Mails dann natürlich auch nicht nachkommt, wenn er/sie schon mit den Steuererklärungen nicht nachkommt. Vielleicht wird die Sache auch jetzt vorgezogen wegen meiner Mail (letztes Mal kam dann auch der Bescheid über den Schwerbehindertenfreibetrag kurz nach meiner Mail. Auf die Mail wurde aber nie geantwortet). Neulich hatte ich auch an eine andere Stelle eine Mail geschrieben mit einer Bitte und heute wurde ich deswegen sauer, weil keine Antwort kam. Stattdessen hatte ich dann aber heute nachmittag einen Brief in der Post. Da hätte man ja auch mal auf die Mail antworten können, dass ich die Unterlagen per Briefpost geschickt bekomme. Vermutlich muss ich mich damit arrangieren, dass die Mail vom Finanzamt wieder nicht beantwortet wird.
    Vermutlich beschleunige ich den Vorgang durch ein Telefonat aber auch nicht. Ich habe nur Angst, dass etwas verlorengegangen ist und will mich eigentlich nur rückversichern, dass alles seine Wege läuft. Leider hält es das Finanzamt wohl nicht mal für nötig, eine Eingangsbestätigung zu erstellen, sonst hätte ich wenigstens gewusst, dass dort alles angekommen ist (das weiß ich aber auch so, weil ich es ja selbst dort eingeworfen habe). Dennoch können ja trotzdem Unterlagen verschwinden. Wenn die einfach nicht reagieren, bekomme ich Angst, dass gerade irgendetwas schief läuft. :|

  • Ich habe alles im Mai abgegeben und auch noch nix gehört. Evtl. hängen die dieses Jahr alle etwas hinterher? Dabei gab es ja eigentlich schon die Fristverlängerung.

    _,.-o~^°´`°^~o-.,_Ich ess Blumen...,.-o~^°´`°^~o-.,_

  • Abwarten. Wenn du per Elster übermittelt hast, bekommst du doch eine Eingangsbestätigung?

    Eine Eingangsbestätigung per Mail habe ich nicht bekommen. Ich habe nur eine Art PDF-Datei bekommen, auf der das Datum und die Uhrzeit der Übermittlung draufsteht. Dieses musste ich dann auch ausdrucken, unterschreiben und habe es dort in den Briefkasten geworfen.

    Okay, dann werde ich nochmal 2 Wochen warten. Aber länger als 2,5 Monate sollte die Bearbeitung nicht dauern, oder? :roll: Kann man eigentlich Zinsen verlangen, wenn die mir die Steuern nicht zurückzahlen? :d

  • Ich habe alles im Mai abgegeben und auch noch nix gehört. Evtl. hängen die dieses Jahr alle etwas hinterher? Dabei gab es ja eigentlich schon die Fristverlängerung.

    Oh Gott, das ist ja noch länger her. 8o Dann scheinen diese langen Bearbeitungszeiten wohl normal zu sein (zumindest in diesen zwei Finanzämtern. :| ) oder es liegt doch daran, dass mein Antrag dieses Mal etwas umfangreicher ist, wobei es auch nur zwei Sachen mehr sind, die ich abgesetzt haben möchte.

  • Eine Eingangsbestätigung per Mail habe ich nicht bekommen. Ich habe nur eine Art PDF-Datei bekommen, auf der das Datum und die Uhrzeit der Übermittlung draufsteht. Dieses musste ich dann auch ausdrucken, unterschreiben und habe es dort in den Briefkasten geworfen.
    Okay, dann werde ich nochmal 2 Wochen warten. Aber länger als 2,5 Monate sollte die Bearbeitung nicht dauern, oder? :roll: Kann man eigentlich Zinsen verlangen, wenn die mir die Steuern nicht zurückzahlen? :d

    Wenn es um die Steuererklärung 18 geht: Ja, ab Mai 2020 würdest du auch Zinsen auf die Erstattung bekommen. Umgekehrt müsstest du, wenn du Steuern nachzahlen musst, ab dann auch Zinsen nachzahlen.

    Nobody expects the spanish inquisition!

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