Lohnsteuerjahresausgleich

  • Aber ich würde auch keinem empfehlen zum StB zu gehen, der nicht wirklich komplexe Sachverhalte hat. Die Abrechnung bei StB orientiert sich an Gutverdienern und Firmen.

    Ich dachte, die richtet Sich nach einem Prozentsatz des eigenen Jahreseinkommens? So hatte das weiter oben wer geschrieben. :roll: Und ich hatte es mal wieder geglaubt. Da ich aber eh nicht vorhabe, zum Steuerberater zu gehen, ist es nicht so wichtig. Wobei: Wenn sich die Gebühren nach dem Einkommen richten, könnte ich ja doch mal überlegen, hinzugehen. :yawn: Da wird der Steuerberater wahrscheinlich überlegen, ob er dafür überhaupt anfängt, zu arbeiten haha...

    Man könnte doch einen Steuerberater auch im Rahmen der Teilhabe beantragen, oder? Ich brauche das nicht, aber vielleicht hilft er anderen und sie bekommen dann etwas Geld zurück, was sie für die Freizeit etc verwenden können.

    Ich wusste z. B. nicht dass diese Ersatzleistungen eine Steuererklärungsprlicht auslösen. Vielleicht sollten die Ämter darauf hinweisen, wenn man diese Leistungen bewilligt bekommt? Aber da man wohl meist eine Erstattung bekommt, tun die das wohl nicht. Ich frag mich immer, was man alles wissen soll. :shake:

  • Offen gesagt hab ich keine Lust, grad das Gesetz rauszusuchen, kann ich aber später noch tun. Meine Gesetzbücher liegen in der Kanzlei. Also da mag ich spontan falsch liegen, aber man kommt z.B. in die Pflicht sobald man Einküfte hat, die noch nicht dem Steuerabzug unterlegen haben (Rente, Vermietung, Gewerbe, etc.) und wenn man Einkünfte unter Progressionsvorbehalt + (!) weitere Einkünfte hat (dazu zählt auch die normale Nichtselbständige Arbeit). Wenn man nur Arbeitslosengeld hat, muss das nicht erklärt werden. Wäre auch Unsinn, weil man dann keine Steuern zahlen muss und auch nichts wiederbekommt und das sowieso an das FA gemeldet wird von der Agentur für Arbeit/dem Jobcenter.

    Der Verdienst vom Steuerberater hat viel Spielraum, richtet sich aber nach der StBVV. Weil man damit verhindern wollte, dass die sich alle unterbieten und eine Preisschlacht veranstalten. Und da gibt es teilweise auch Mindestbeträge, aber es richtet sich auch nach dem Einkommen als Gegenstandswert dann. Aber so richtig viel dazu kann ich nicht sagen. Das geht über meine Kompetenzen.

    "Sir! We are surrounded!"
    "Excellent! Now we can attack in ANY direction!"

    Einmal editiert, zuletzt von KingofNothing (7. November 2019 um 16:47)

  • Zitat von KingOfNothing

    Der Verdienst vom Steuerberater hat viel Spielraum, richtet sich aber nach der StBVV. Weil man damit verhindern wollte, dass die sich alle unterbieten und eine Preisschlacht veranstalten.

    Das wäre doch gut für die Kunden gewesen. Wieso wollte man das denn verhindern?

  • Preisdumping wäre unprofessionell und würde dem Ansehen der Steuerberater schaden? Oder damit der Berufsstand elitär bleibt? In dem Fall ist es wohl mehr Schutz für die Berater.
    Aber das ist ja auch bei einigen anderen Berufen so, dass sie ihre Preise nicht frei gestalten können. Bei Ärzten z.B. weiß ich es nicht. Das ist kein Einzelfall, es gibt definitiv andere Berufsgruppen, die durch solche Verordnungen geschützt sind. Gleichzeitig können sie aber auch nicht nach Belieben die Preise hochschrauben.
    Auch interessant ist, dass es Steuerberatern verboten ist, reißerische Werbung zu machen. Ein Werbespot oder Annoncen in der Zeitung, etc.

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  • Ich glaube, die meisten Bürger haben einfach nur ziemlich wenig Ahnung vom Steuerrecht und kein Interesse oder Geld, sich einen Steuerberater zu leisten, so dass sie nicht wissen, was sie alles absetzen könnten. Aber das ist ein weiterer Grund, KEIN schelchtes Gewissen zu haben, weil man sich nur das erkämpft hat, was einem eigentlich eh schon nicht hätte abgezogen werden dürfen. :d

    Da stimme ich Dir zu. Aber es macht auch Spaß - zumal es ja kein Risiko gibt. Man kann ja erst einmal alles mögliche angeben, sich eine dumme Begründung dafür einfallen lassen, und dann im Zweifel auch noch einmal Widerspruch einlegen.

    Das wäre doch gut für die Kunden gewesen. Wieso wollte man das denn verhindern?

    Nicht jeder Wettbewerb "nach unten" ist sinnvoll. An den Beruf des Steuerberaters (wie auch z.B. des Rechtsanwalts oder Notars) sind ja auch - für die Zulassung - hohe Anforderungen geknüpft ... nur Sach- und Fachkenntnis genügt nicht. Also macht ein "Mindestlohn" Sinn. Ebenso auch Grenzen nach oben, damit Jedermann und nicht nur diejenigen, die es sich leisten können, einen Steuerberater engagieren können.

    Of course I talk to myself! :nod: Sometimes I need expert advice. :prof:

  • Da stimme ich Dir zu. Aber es macht auch Spaß - zumal es ja kein Risiko gibt. Man kann ja erst einmal alles mögliche angeben, sich eine dumme Begründung dafür einfallen lassen, und dann im Zweifel auch noch einmal Widerspruch einlegen.

    So weit treibe ich es nicht, dass ich "alles Mögliche" angebe, aber ich habe z. B. versucht, eine Fahrt zu einem Infotermin zu einer Umschulungsmaßnahme als XY (weiß jetzt nicht mehr genau, wie ich das steuerrechtlich einsortiert hatte) anerkennen zu lassen und hatte mir dann überlegt, wie ich es so beschreiben kann, dass es der Wahrheit entspricht und die Chancen am höchsten sind, dass es übernommen wird. Ich bleibe als im Rahmen des Legalen und denke mir auch "probieren kann man es ja", weil es wie gesagt kein Risiko gibt. Meistens erstelle ich dazu auch ein Anschreiben, in dem ich genau schildere, was es mit dem Beleg auf sich hat und warum ich der Meinung bin, dass der anzuerkennen ist. Bis jetzt hat das immer geklappt. Wenn es klappt, macht es mir dann rückwirkend auch Spaß. :d

  • Nicht jeder Wettbewerb "nach unten" ist sinnvoll. An den Beruf des Steuerberaters (wie auch z.B. des Rechtsanwalts oder Notars) sind ja auch - für die Zulassung - hohe Anforderungen geknüpft ... nur Sach- und Fachkenntnis genügt nicht. Also macht ein "Mindestlohn" Sinn.

    Da bin ich mir nicht so sicher, ob mich das überzeugt. Das sollte doch eigentlich vom Markt geregelt werden. Wenn man es aber so betrachtet, dann sollte man darüber nachdenken, dass es nicht nur den freiwilligen Tarif-Lohn gibt, sondern für alle diese Branchen eine Vergütungsordnung, wo gewährleistet ist, dass man wirklich den "Tariflohn" (oder wie man denn dann nennen will) erhält. Es gibt ja unzählige Berufe, an die hohe Anforderungen geknüpft sind, aber die haben auch keine eigene Gebührenordnung. :yawn: Mir fallen da höchstens noch Ärzte ein. Ich denke, dass liegt hauptsächlich daran, dass es sich um Berufsgruppen handelt, denen schon per se ein besonderer Status zugeschrieben wird und die aufgrund dieses Status ziemlich viel Macht und Einfluss haben. :| So viel, dass sie eigene Gebührenordnungen fordern können. (Wieso machen das andere Branchen nicht auch? Erlässt sich die Branche dann einfach selbst so eine Gebührenordnung?) Ich habe aber nicht bedacht, dass es da ja um Selbstständige geht, die direkt das Geld vom Kunden erheben. In den anderen Branchen geht das wohl nicht so einfach, da die Arbeitnehmer ja nicht selbst bei den Arbeitgebern die Gehälter definieren können (eigentlich müsste das so sein, finde ich). Da gibt es aber immer nur freiwillige Vereinbarungen, wie z. B. den Tarifvertrag.

    Einmal editiert, zuletzt von FruchtigBunt (7. November 2019 um 21:41)

  • Ich wusste z. B. nicht dass diese Ersatzleistungen eine Steuererklärungsprlicht auslösen. Vielleicht sollten die Ämter darauf hinweisen, wenn man diese Leistungen bewilligt bekommt? Aber da man wohl meist eine Erstattung bekommt, tun die das wohl nicht. Ich frag mich immer, was man alles wissen soll. :shake:

    Tun die doch. Nach Ablauf des Jahres bekommst du eine Bescheinigung von z.B. der Krankenkasse, wieviel Krankengeld du bekommen hast, dass dies auch den Finanzbehörden gemeldet wird, und dass aufgrund des Krankengeldbezugs zur Steuererklärung verpflichtet bist.

    Nobody expects the spanish inquisition!

  • Tun die doch. Nach Ablauf des Jahres bekommst du eine Bescheinigung von z.B. der Krankenkasse, wieviel Krankengeld du bekommen hast, dass dies auch den Finanzbehörden gemeldet wird, und dass aufgrund des Krankengeldbezugs zur Steuererklärung verpflichtet bist.

    Aber gilt das auch bei Lohnersatzleistungen wie ÜBergangsgeld und solche Konstrukte vom Arbeitsamt?

  • Ja, siehe § 32b Abs. 3 Satz 2 EStG
    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32b.html

    Das ist ja interessant! Vielen Dank. Wieso wird das unter dem Kapitel "Progressionvorbehalt" geführt und nicht in einem Einführungskapitel, wo man es erwarten würde?
    Ich kenne diese Bescheide nicht, aber wenn die wirklich so aussehen, dass sich dieser Hinweis darin befindet, ist es ja gut. Dann hat die Person, die diesen Bescheid erhalten hat, ihn vermutlich wieder nicht komplett durchgelesen bzw. das, was sie nicht verstanden hat, einfach ignoriert. :frown: :shake:
    Jetzt hat sie vermutlich auf ein paar hundert Euro verzichtet und dazu noch eine Straftat begangen. Na ja, "selbst schuld" entweicht es mir gerade. :oops:
    Aber auch da habe ich vermutlich wieder zu hohe Erwartungen, denn NT lesen Bescheide vermutlich nicht von vorne bis hinten und schlagen auch nicht jeden genannten Paragraphen im Gesetz nach, weil sie wissen wollen, was da genau drinsteht. :|

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