Da ich den Threadtitel nicht verändern kann, noch mal als neues Thema, anders gefragt: Kennt sich vielleicht jemand von euch mit der Verlängerung des Kindergeldbezugs bei "Behinderung" aus?
Um KG über 25 zu erhalten, muss die Behinderung (in erheblichem Maße mit-)ursächlich für das Außerstandesein zum Selbstunterhalt sein.
Das Außerstandesein zum Selbstunterhalt bedeutet, dass man seinen "Bedarf" nicht deckt, ich unterschreite diesen um mehrere tausend Euro pro Jahr.
"Erhebliche Mitursächlichkeit" ist hier als im Umfang von >=25% zu verstehen.
Wenn man noch studiert und einen GdB von 50 hat, wird die Ursächlichkeit automatisch anerkannt.
Ich studiere noch und habe nun einen Gdb von 40, aber meine Behinderung wird nicht als im Umfang von mindestens 25% mitursächlich anerkannt?
Aber bei einem um 10 erhöhten GdB wäre sie gleich vollumfänglich ursächlich?
Das erscheint mir irrsinnig.
Das erklärte ich der Familienkassendame so, leider ist sie darauf nicht eingegangen, sondern verwies lediglich darauf, dass sie uns nicht beraten müsse.
Danke
Um KG über 25 zu erhalten, muss die Behinderung (in erheblichem Maße mit-)ursächlich für das Außerstandesein zum Selbstunterhalt sein.
Das Außerstandesein zum Selbstunterhalt bedeutet, dass man seinen "Bedarf" nicht deckt, ich unterschreite diesen um mehrere tausend Euro pro Jahr.
"Erhebliche Mitursächlichkeit" ist hier als im Umfang von >=25% zu verstehen.
Wenn man noch studiert und einen GdB von 50 hat, wird die Ursächlichkeit automatisch anerkannt.
Ich studiere noch und habe nun einen Gdb von 40, aber meine Behinderung wird nicht als im Umfang von mindestens 25% mitursächlich anerkannt?
Aber bei einem um 10 erhöhten GdB wäre sie gleich vollumfänglich ursächlich?
Das erscheint mir irrsinnig.
Das erklärte ich der Familienkassendame so, leider ist sie darauf nicht eingegangen, sondern verwies lediglich darauf, dass sie uns nicht beraten müsse.
Danke
