Behinderung als Verlängerungsgrund für Kindergeld über 25

  • Ja, mein Anwalt sagte, dass die Familienkasse nur nach deren Dienstanweisung vorgehe. Und die schließt Anspruch für Fälle wie meinen wohl nicht gänzlich aus, aber Fälle wie meiner sollten gerichtlich geprüft werden, damit auch ja kein Geld da hinfließt, wo es "nicht hingehört". Wenn einfach nur ein Richter sich die Sache anlesen und ein Urteil sprechen würde, wäre ja alles gut - was ich partout nicht verstehen kann noch will, ist die ewige Bearbeitungsdauer, ob im Klageverfahren oder bei der extrem lahmenden Korrespondenz mit der Familienkasse (neuer Rekord - sechs Wochen bis zum Erhalt einer Antwort, auf meinen Abzweigungsantrag von vor sieben Wochen wurde noch gar nicht reagiert), obwohl allen Beteiligten ersichtlich ist, dass ich auf die laufenden Kindergeldzahlungen angewiesen bin :evil: Ich kann die bis zu drei Jahre, die ein Verfahren dauern kann, definitiv nicht warten.
    Meine Behinderung ist nachgewiesen, meine Unfähigkeit zum Selbstunterhalt ist nachgewiesen - nur die (Mit-)Ursächlichkeit der Behinderung (im Umfang von mindestens 25%) gilt weiterhin als nicht nachgewiesen, weil ich ja gut drei Stunden mehr wöchentlich arbeite, als ich dürfte, um den Anspruch direkt durchzukriegen (<15/18). Ich habe der Familienkasse mitgeteilt, dass ich wegen meiner Behinderung einmal die Schule abbrach, das Abitur demnach erst mit 23 erhielt, somit auch erst mit 23 studieren konnte; ich habe detailliert alle fast zehn Jobs aufgelistet, die ich bereits ausübte, und in keinem davon (!), so verschieden sie auch waren, konnte ich trotz aller Mühen meinerseits in Vollzeit arbeiten, mein aktueller ist der bisher einzige, den ich überhaupt in Teilzeit ausüben kann, und selbst da ist die Belastung enorm. Meine Behinderung ist sogar Grund dafür, dass ich ab dem 5. Semester 0€ Bafög-Förderung erhielt. Dadurch musste ich trotz attestierter Kontraindikation in Teilzeit arbeiten, war semesterweise komplett studierunfähig, weil ich eben nicht nebenbei arbeiten kann... Aber sorry, ich wiederhole mich, das lasse ich nun besser, aber es macht mich so wütend, dass sich das nicht einmal beschleunigen lassen soll, es ist für mich einfach nur lächerlich :evil:

    Mal eine andere Frage: im Familienkassen-Servicecenter wurde mir vor anderthalb Jahren mitgeteilt, ich hätte keinen Anspruch, wenn ich arbeiten könne (egal, in welchem Pensum! selbst 3 Stunden pro Woche seien dem Behindertenkindergeldanspruch schädlich). Auch als Studentin sei ab 25 Schluss, ungeachtet einer Behinderung (!). Das ist eine definitiv inkorrekte Aussage. Besteht die Option, dass ich das irgendwie anzeige? Ich möchte nicht irgendjemandem seinen Job nehmen lassen oder das Leben schwermachen, aber ich sehe es nicht ein, dass die Leute, die telefonisch beraten dürfen, inkorrekte Informationen weitergeben und Menschen wie mir, die vielleicht nicht so viel eigenständig recherchieren, das Leben schwerer machen, als es ohnehin schon ist.

  • (....) Das ist eine definitiv inkorrekte Aussage. Besteht die Option, dass ich das irgendwie anzeige? Ich möchte nicht irgendjemandem seinen Job nehmen lassen oder das Leben schwermachen, aber ich sehe es nicht ein, dass die Leute, die telefonisch beraten dürfen, inkorrekte Informationen weitergeben.....

    Das kann ich total gut verstehen!

    Wenn du schon aufgrund solcher (vielleicht nachlässig erteilter) Auskünfte Nachteile einstecken musstest, willst du es anderen ersparen...und den Sachbearbeitern beibringen, wie man richtig berät.

    Trotzdem rate ich dir ab, hier irgendwelche Energien hineinzustecken.
    Zuerst musst du jetzt an deine Angelegenheit denken; das hat nichts mit Eigennutz zu tun, sondern mit Selbstfürsorge. Wer würde sonst für dich kämpfen? - Na also!

    Außerdem - wenn ich so an die Mitmenschen im Bereich "meiner" Behörde denke - gibt es immer nette, kompetente SachbearbeiterInnen, und genauso gibt es äußerst bequeme. inkompetente Leute. Möglicherweise hattest du einfach Pech und bist an die Falschen geraten....und die wirst du weder konkret "erwischen" und ihr damaliges Fehlverhalten wohl auch nicht nachweisen können. Und erst dann könntest du rechtliche Schritte einleiten. (Das ist zumindest bei mir der Stand der Dinge, den ich erfahren konnte.)
    Du kannst dir bestimmt vorstellen, dass du so eine Menge "Arbeit" vor dir hättest, bis du einen Mitarbeiter konkret benennen könntest und ihm ein Verfahren (wegen was?) anhängen könntest. Diese Arbeit/Energie solltest du vielleicht doch in deine Kindergeldangelegenheit investieren.
    Aber das ist nur meine Meinung und keine Rechtsberatung!


    .....nur die (Mit-)Ursächlichkeit der Behinderung (im Umfang von mindestens 25%) gilt weiterhin als nicht nachgewiesen, weil ich ja gut drei Stunden mehr wöchentlich arbeite, als ich dürfte, um den Anspruch direkt durchzukriegen (<15/18).

    Keine Regel ohne Ausnahme!
    Irgendwie scheint es mir vom guten bzw. hier schlechten Willen der Bearbeitung deines Anliegens abzuhängen, ob die Kindergeldkasse deinem Antrag zustimmt oder nicht.
    Ein bisschen Entscheidungsfreiheit/Ermessensspielraum haben die SachbearbeiterInnen doch eigentlich fast immer!

    Kannst du nicht noch mehr auf die Härtefall-Regelung anspielen? Eile ist ja aus dem gleichen Grund geboten, wenn denn das Gericht entscheiden muss.

    Ich finde es schwierig, vernünftig zu belieben, wenn die Antworten der Behörden so ausfallen, dass man am liebsten in den Teppich beißen möchte......

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Zitat von Capricorn

    Ja, genau, "abtippen" wäre der vermutlich am wenigsten missverständliche Ausdruck.
    Dass Ärzte keine handschriftlichen Berichte zuschicken, ist leider unzutreffend.

    Der von dir verwendete Begriff hat die Tatsachen schlicht falsch dargestellt.

    Wie viele Berichte für das Versorgungsamt schreiben Ärzte denn deiner Erfahrung nach per Hand? Arbeitest du beim Versorgungsamt oder inwiefern hast du Erfahrung damit, ob die Arztberichte ans Versorgungsamt per Hand geschrieben werden? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Arzt die Zeit hat, einen längeren Bericht per Hand zu schreiben. Dass mal ein paar Zeilen auf einer Verordnung hingekrakelt werden, wo es darum geht, irgendwas näher zu begründen: okay. Aber fundierte Arztberichte (die mehr als 3 Sätze umfassen) schreibt meiner Meinung nach kein vernünftig denkender Mensch per Hand.

  • Nun, ich erfuhr jetzt, dass ein Eilverfahren nicht möglich sei. Ob ich ein Härtefall und damit dringend auf das Geld angeweisen bin, interessiere nicht. Ich brodele gerade. Ein Eilverfahren sei allenfalls dann (und auch dann stünden die Chancen schlecht) zu erwirken, wenn ich das Kindergeld abzweige, weil das Gericht dann erkennen könne, dass ich das Geld wirklich direkt erhalte und direkt zum Leben benötige, da meine Eltern keinen Unterhalt zahlen (können) - aber da noch nicht geklärt sei, ob "für mich" Kindergeldanspruch besteht, könne über die Abzweigung nicht entschieden werden?!? :evil: :m(:

    Ich muss weiter in meinem extrem belastenden Job fast 20 Stunden pro Woche arbeiten, habe mir letzte Woche vor Stress wieder den Arm aufgeratscht, bin permanent von Schuldgefühlen geplagt, schäme mich für alles und konnte die letzten Tage stundenlang nicht einschlafen - und das soll nun noch Jahre so weitergehen? :evil: Und in knapp zwei Jahren, mit 30, darf mich dann die Krankenkasse - sorry - mit noch 100€ mehr im Monat abzocken, obwohl ich die lange Studiendauer (bei Weitem) nicht alleine zu verschulden habe?!? :evil:

    Ich koche vor Wut! :evil: Ich verschwende schon anderthalb Jahre mit diesem Mist, obwohl ich offensichtlich Anspruch zu erhalten habe, und das soll nun noch Jahre weitergehen, ohne die Option, das Verfahren zu beschleunigen, obwohl absolute Dringlichkeit geboten ist?!? :evil: :evil: :evil:

  • Das alles lässt mich nicht kalt - ich habe wirklich Mitgefühl - aber ich kann dir nur raten, diese Energie nicht gegen dich zu wenden, sondern in Richtung Schwerbehindertenrecht zu werfen - dort wird ja in anderen Fällen auch wegen Dringlichkeit "eilig!" auf die Akten gepinnt.

    Alles, was du beschreibst, müsste doch die Grenze zwischen GdB 40 und GdB 50 überschreiten und damit schon mal Klarheit bez. der Behinderung schaffen. Finde ich. Und ich arbeite ja in diesem Bereich und bilde mir ein, etwas davon zu verstehen.

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  • Danke für deine Antwort und das Verständnis - es ist einfach so schwer, "geduldig" abwarten zu müssen, wenn man keine Zeit hat. Ich fühle mich wie in einem Hamsterrad, ich kann mich noch so sehr anstrengen, ich habe 0 Optionen, das Verfahren zu beschleunigen, weil Behörden und Gerichte langsam mahlen wie immer, und darf nun Jahre abwarten, bis mir endlich der mir offensichtlich zuzuerkennende Anspruch zuerkannt wird. Und sollten die die Abzweigung tatsächlich erst anerkennen, wenn der Kindergeldanspruch anerkannt wurde, so dass ich mein gesamtes bis dahin erhaltenes Wohngeld zurückzahlen darf, folgt schon die nächste Klage... ich habe schon direkt beim ersten Antrag, im März 2018, einen Abzweigungsantrag hinterhergeschickt, weil ich 0€ Unterhalt erhalte.

    Ich habe nun auf gut Glück den Weißen Ring kontaktiert und meinen Werdegang detailliert geschildert - auch wenn gerade für die Hauptschulangelegenheit sicher fast niemand Verständnis hat, vielleicht gibt es doch eine mir unbekannte Option finanzieller Unterstützung.

  • Entschuldigung, dass ich das Unterforum mit dem Anliegen derart "nerve" - aber mag mir mal jemand eine (wenngleich nur intuitive) Einschätzung bzgl. der rückwirkenden Bewilligung geben? Aktuell geht es um die Kindergeldzahlung ab September 2017. 25 geworden bin ich aber schon Anfang 2016. Das Problem ist, dass ich erst 2018 erfuhr, dass ich anspruchsberechtigt sein könnte - und zum 01.01.2018 trat die Änderung in Kraft, dass Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend gezahlt wird. Daher verlor ich den Anspruch für fast zwei Jahre. Sollte ich beispielsweise den GdB von 50 rückwirkend bis 2015 erhalten, besteht dann wohl die Option, das Kindergeld für den gesamten Zeitraum (Anfang 2016 bis heute) zu erhalten? Schließlich habe ich gar nicht gewusst, dass meine Erkrankungen als "Behinderung" gelten und eine Behinderung den Kindergeldanspruch über das 25. Lebensjahr hinaus verlängern kann.

  • Sollte ich beispielsweise den GdB von 50 rückwirkend bis 2015 erhalten, besteht dann wohl die Option,...(...)...

    Die rückwirkende Anerkennung könnte helfen, deine Ansprüche zu belegen, aber "Jarantie jibbet keine".

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  • Tja, also früher gab es mal auch schon die 6-Monatsfrist. Der Bundesfinanzhof hat dann kurz vor dessen Abschaffung dazu geurteilt.
    Da die jetzt wieder aufgelebt ist, müsste man entweder bis zum Bundesverfassungsgericht durchklagen. Oder man beruft sich das das Urtiel und setzt auf eine Billigkeitsentscheidung der Familienkasse.

  • Kurze Aktualisierung, falls es jemanden interessiert: Anwalt reagiert auf keine Anfrage mehr, "schade", dass ich nicht telefonieren kann. Muss das nun alleine regeln. Habe mir von meinem Vater eine weitere Vollmacht ausstellen lassen, diese der Familienkasse eingereicht und um Ablehnung des Widerspruchs bzw. "Entscheidung nach Aktenlage" gebeten, so dass ich die Ablehnung zum Klagen nutzen kann. Werde die beiden Klagen, Kindergeld via Mitursächlichkeit und Schwerbehinderung, dann planmäßig parallel führen, auf dass mindestens eine zum Erfolg führt. "Nebenbei" dann weiter knapp 20 Stunden arbeiten und in der Zwischenzeit das Studieren herunterschrauben, um nicht Prüfungsversuche zu verschenken, während ich nervlich nicht zum Studieren in der Lage bin, weil ich zu viel arbeiten muss.

  • Umpf. Jaja, weshalb einfach, wenn's auch kompliziert gehen kann.

    Weshalb reagiert der Anwalt nicht (mehr)?
    Gut, wenn du das Studium runterregeln kannst.

    Viel Erfolg sowieso.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Leider keine Ahnung, woran das liegt, ich erhielt auf mittlerweile fünffache Nachfrage keine Antwort x( Melde mich hier wieder, sobald sich in den Klagen etwas ergeben hat... Gerade die Kindergeldsache dürfte ja für einige Leute von Interesse sein.

  • ich erhielt auf mittlerweile fünffache Nachfrage keine Antwort

    Ferienzeit?

    Trotzdem eigentlich "unmöglich!".

    Ja, bitte halte uns auf dem laufenden. Ich finde es schon aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit interessant.


    Wir haben ohne Kommentar plötzlich einen Betrag von etwas über 200 € von der Familienkasse überwiesen bekommen. - Schön, aber was- wozu- wieso?!

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Ich finde es schon aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit interessant.

    glaubst du an sowas? ich finde es nie sozial Gerecht, ich muss mich immer sozial anpassen, und mich damit gut fühlen. oder was ist Soziale Gerechtigkeit eigentlich?

    Einmal editiert, zuletzt von Clear (13. Juli 2019 um 12:27)

  • ich finde, es sollte für soziale gerechtigkeit das getan werden, was man tun kann

    totale komplette gerechtigkeit ist eine schöne utopie zwei spontane gedanken meinerseits


    Und nun schlage ich vor, das Thema wieder weiter zu verfolgen, um das es hier eigentlich geht.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Wir haben ohne Kommentar plötzlich einen Betrag von etwas über 200 € von der Familienkasse überwiesen bekommen.

    Ich denke, das wird der eine neue erhöhte Kindergeldsatz für das zweite noch-nicht-25jährige-Kind gewesen sein.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")


  • Und nun schlage ich vor, das Thema wieder weiter zu verfolgen, um das es hier eigentlich geht.

    Das ist ja das Thema, ich wusste nix davon das man Kindergeld über sonst was an Jahren noch beanspruchen kann, ich Depp hab mit 17 ne Lehre als Bäcker angefangen, nix anderes gefunden und die Wahl war die beste für meinen Autismus , ich musste mich nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln abgeben, konnte der Sonne aus dem Weg gehen, Ganz Gollum, ich bin Frodo, Frodo ist ein Autist. Frodo, Gollum und Sauron was der Eine Ring bewirkt, alles eine Person. aber wozu Kindergeld ü 25, wenns dann Grundsicherung gibt, und sozial Gerecht ist eine Arbeit nachzugehn, wenn man eine findet. aber ich würd zum Jobcenter müssen.

  • Nun, Clear, genau darum geht es aber hier - ich brauche Kindergeld über 25, weil ich wegen meiner Behinderung länger studiere, mich irgendwann doch mal selbst versorgen können möchte und es für Studenten keine Grundsicherung gibt (weder im umgangssprachlichen noch im Sinne der entsprechend benannten Sozialleistung)...

  • Nun, Clear, genau darum geht es aber hier - ich brauche Kindergeld über 25, weil ich wegen meiner Behinderung länger studiere, mich irgendwann doch mal selbst versorgen können möchte und es für Studenten keine Grundsicherung gibt (weder im umgangssprachlichen noch im Sinne der entsprechend benannten Sozialleistung)...

    danke, das wusst ich nicht.

  • Auch wenn, wie ich nach wochenlanger Recherche festgestellt habe, die Angelegenheit so speziell ist, dass wahrscheinlich niemand sich damit auskennt, so möchte ich eine unterschwellig bereits gestellte Frage noch einmal explizieren:

    Ich habe die große Angst, Vollwaise zu werden; mein Vater leidet sehr wahrscheinlich unter Hautkrebs, mit dem er seit Jahren nicht zum Arzt will. Es schmerzt mich, das zu bedenken, erst recht, es zu äußern, weil es meinem noch lebenden Elternteil gegenüber so kalt und berechnend wirkt. Ich hoffe inständig, dass es meinem Vater noch lange gut ergehen wird - und auch, dass er selbst noch etwas von dem Kindergeld erhalten können wird, da er selbst sehr wenig hat. Aber es ist nun einmal Fakt, dass ich 0 Unterstützung erhalte(n kann), Kindergeld ist meine einzige Option, während des Bachelors Unterstützung zu erhalten. Meine Befürchtung ist nun, dass die Familienkasse die Angelegenheit so lange, vielleicht sogar Jahre zieht, bis ich Vollwaise bin, auf dass der angesammelte Anspruch im Sande verläuft.

    Meine Frage ist nun: gibt es doch einen Weg, als behinderter Vollwaise über 25 Kindergeld zu erhalten? Könnte mein Lebenspartner Kindergeld für mich beziehen? Oder mein Halbbruder, der aber über 100km entfernt wohnt? Oder auch fremde Personen, beispielsweise die Eltern meines Freundes, wenn die denn dazu bereit wären? Ich las leider mehrfach, dass Kindergeld zwar über den 25. Geburtstag hinaus gezahlt würde, behinderten Vollwaisen das Kindergeld aber nur bis 25 bzw. dem Zeitpunkt, da sie Vollwaisen werden, zustünde, wenn "sonst niemand" da ist, der es beantragen kann. Via Abzweigung sei das nicht möglich, irgendein hohes Gericht entschied auch schon, dass das keine Benachteiligung darstelle.
    Als Beispiele für solche die Eltern vertretenden Personen wurden Geschwister, in deren Nähe man lebt (...), sowie Betreuer erwähnt. Ich möchte niemanden vor den Kopf stoßen, aber "Betreuer"? Muss ich dafür geistig behindert sein? Gäbe ich dafür Rechte auf?

    Kennt sich jemand aus? Vielleicht weiß Waspie etwas? Vielen Dank für alles potenziell Produktive!

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