Ja, mein Anwalt sagte, dass die Familienkasse nur nach deren Dienstanweisung vorgehe. Und die schließt Anspruch für Fälle wie meinen wohl nicht gänzlich aus, aber Fälle wie meiner sollten gerichtlich geprüft werden, damit auch ja kein Geld da hinfließt, wo es "nicht hingehört". Wenn einfach nur ein Richter sich die Sache anlesen und ein Urteil sprechen würde, wäre ja alles gut - was ich partout nicht verstehen kann noch will, ist die ewige Bearbeitungsdauer, ob im Klageverfahren oder bei der extrem lahmenden Korrespondenz mit der Familienkasse (neuer Rekord - sechs Wochen bis zum Erhalt einer Antwort, auf meinen Abzweigungsantrag von vor sieben Wochen wurde noch gar nicht reagiert), obwohl allen Beteiligten ersichtlich ist, dass ich auf die laufenden Kindergeldzahlungen angewiesen bin Ich kann die bis zu drei Jahre, die ein Verfahren dauern kann, definitiv nicht warten.
Meine Behinderung ist nachgewiesen, meine Unfähigkeit zum Selbstunterhalt ist nachgewiesen - nur die (Mit-)Ursächlichkeit der Behinderung (im Umfang von mindestens 25%) gilt weiterhin als nicht nachgewiesen, weil ich ja gut drei Stunden mehr wöchentlich arbeite, als ich dürfte, um den Anspruch direkt durchzukriegen (<15/18). Ich habe der Familienkasse mitgeteilt, dass ich wegen meiner Behinderung einmal die Schule abbrach, das Abitur demnach erst mit 23 erhielt, somit auch erst mit 23 studieren konnte; ich habe detailliert alle fast zehn Jobs aufgelistet, die ich bereits ausübte, und in keinem davon (!), so verschieden sie auch waren, konnte ich trotz aller Mühen meinerseits in Vollzeit arbeiten, mein aktueller ist der bisher einzige, den ich überhaupt in Teilzeit ausüben kann, und selbst da ist die Belastung enorm. Meine Behinderung ist sogar Grund dafür, dass ich ab dem 5. Semester 0€ Bafög-Förderung erhielt. Dadurch musste ich trotz attestierter Kontraindikation in Teilzeit arbeiten, war semesterweise komplett studierunfähig, weil ich eben nicht nebenbei arbeiten kann... Aber sorry, ich wiederhole mich, das lasse ich nun besser, aber es macht mich so wütend, dass sich das nicht einmal beschleunigen lassen soll, es ist für mich einfach nur lächerlich
Mal eine andere Frage: im Familienkassen-Servicecenter wurde mir vor anderthalb Jahren mitgeteilt, ich hätte keinen Anspruch, wenn ich arbeiten könne (egal, in welchem Pensum! selbst 3 Stunden pro Woche seien dem Behindertenkindergeldanspruch schädlich). Auch als Studentin sei ab 25 Schluss, ungeachtet einer Behinderung (!). Das ist eine definitiv inkorrekte Aussage. Besteht die Option, dass ich das irgendwie anzeige? Ich möchte nicht irgendjemandem seinen Job nehmen lassen oder das Leben schwermachen, aber ich sehe es nicht ein, dass die Leute, die telefonisch beraten dürfen, inkorrekte Informationen weitergeben und Menschen wie mir, die vielleicht nicht so viel eigenständig recherchieren, das Leben schwerer machen, als es ohnehin schon ist.