Behinderung als Verlängerungsgrund für Kindergeld über 25

  • Hier steht auch etwas über die rückwirkende Beantragung eines GdB. Es wird angeraten, bei Antragstellung dem Versorgungsamt dann direkt mitzuteilen, warum man den Antrag rückwirkend stellt. Das wird wohl nur bei einem "besonderen Interesse" genehmigt und man muss selbst darlegen, dass das gegeben ist.


    Zitat


    Das bedeutet: Die Antragsteller müssen die konkreten Vorteile darlegen und glaubhaft machen, d.h. für diese Vorteile Beweismittel darlegen
    und beibringen. Um bei der Versorgungsverwaltung eine Feststellung des GdB für einen früheren Zeitpunkt als den der Antragstellung zu
    erreichen, empfiehlt es sich daher, dem Feststellungsantrag eine Bescheinigung des Finanzamtes oder des Rentenversicherungsträgers
    beizufügen.
    Eine bloße Behauptung reicht nicht aus.

    Offenbar ist aber nicht klar geregelt, wann so ein "besonderes Interesse" vorliegt, dass eine rückwirkende Anerkennung des Ausweises rechtfertigt


    Zitat von https://www.rechtslupe.de/sozialrecht/rueckwirkende-feststellung-einer-schwerbehinderung-330618

    Soweit § 6 Abs 1 Satz 2 SchwbAwV für die Eintragung des “zusätzlichen” vor dem Datum der Antragstellung liegenden Datums die “Glaubhaftmachung eines besonderen Interesses” der antragstellenden Person verlangt, ist allerdings auch dort nicht weiter bestimmt, was ein “besonderes Interesse” iS dieser Vorschrift ist. Auch eine höchstrichterliche Definition des “besonderen Interesses” ist bisher nicht erfolgt. Einige (instanzgerichtliche) Entscheidungen haben ein besonderes Interesse für den Fall verneint, dass der Antragsteller aufgrund der vor die Antragstellung zurückreichenden schwerbehindertenrechtlichen Feststellung Steuervergünstigungen wahrnehmen8 oder rückwirkend Kindergeld beanspruchen wollte9. Demgegenüber hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in dem hier angefochtenen Urteil das besondere Interesse bejaht, soweit der Kläger mit der rückwirkenden Feststellung des GdB von mehr als 50 gemäß § 236a SGB VI die Altersrente für schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei beziehen könnte. Gleichsinnig hat das LSG Berlin-Brandenburg das besondere Interesse des dortigen Klägers im Urteil vom 18.02.2010 – 11 SB 351/08 – beurteilt.

    Ich denke, dass man nicht sicher sagen kann, wie es ausgehen wird, d. h. ob sie dir den GdB auch rückwirkend anerkennen würden. Ob du dann tatsächlich das Kindergeld rückwirkend ausgezahlt bekämst, weiß ich auch nicht.
    Man könnte es einfach versuchen. Vielleicht wird dadurch das Verfahren beim Versorgungsamt länger dauern, weil dann möglicherweise Nachfragen kommen :roll:

  • Offenbar ist aber nicht klar geregelt, wann so ein "besonderes Interesse" vorliegt, dass eine rückwirkende Anerkennung des Ausweises rechtfertigt

    Hmm okay verstehe.
    Ich habe da leider überhaupt keine Ahnung ob das für mich irgendwelche Vorteile bringen würde. Vermutlich würden sie nur sagen "Sie können das Geld was Sie hierüber bekommen würden, auch durch andere Maßnahmen wie Grundrente/Grundsicherung/Behindertenfreibetrag-einkommensdings etc erhalten, daher sehen wir keinen grund dem Antrag stattzugeben" oder sowas.
    Also würden sie es vielleicht ablehnen wenn ich sage "Ich verdiene nix, ich bekomme nur Geld durch einen Sozialträger" oder sowas.
    Es liest sich so für mich als würde das steuerlich nur dann SINN machen, wenn ich ein Millionenerbe erwarten würde oder irgendwas erben was mich steuerlich viel kosten würde, Immobilien von Elltern besitzen würde, einen Job hätte der mich steuerlich viel kostet aber das ist bei mir alles nicht der Fall.


    Ich denke, dass man nicht sicher sagen kann, wie es ausgehen wird, d. h. ob sie dir den GdB auch rückwirkend anerkennen würden. Ob du dann tatsächlich das Kindergeld rückwirkend ausgezahlt bekämst, weiß ich auch nicht.
    Man könnte es einfach versuchen. Vielleicht wird dadurch das Verfahren beim Versorgungsamt länger dauern, weil dann möglicherweise Nachfragen kommen

    Ja so wie ich das hier verstehe, ist es wohl so das es ggf (wie vielen heute) einfach erstmal abgelehnt wird, oder wie du sagst, es werden erstmal Gutachten von Ärzten gebraucht (meine Psychotherapeutin schreibt keine Gutachten so weit ich weiß) und dann kann es immernoch individuell abgelehnt werden. Vielleicht würde es erst dann leichter genehmigt werden, wenn ich so stark eingeschränkt wäre das ich garnicht arbeiten kann und sofort Rente beziehen müsste,, die natürlich ein sehr geringes Minimum wäre weil ich kaum eizahlen konnte dafür, und auch als ich es konnte, ein Gehalt von unter Armutsgrenze bezog...
    Wenn ich keine steuern auf diese Rente zahlen müsste, wäre das vielleicht ein geringer vorteil.
    Aber so stark eingeschränkt bin ich ja garnicht, daher wäre es wohl nur ein unnötiges In-die-Länge-Ziehen dieser ganzen Sache und das halte ich auch für unnötig und stressmachend.
    Ich hätte schon genug Ärger wenn der gdB niedriger als 50 ist. Da hätte ich dann wieder mit dem Einspruch genug um die Ohren (RW).
    In wie fern sie die Merkzeichen B und H anerkennen ist auch fraglich.
    Ich habe einige Punkte in meiner Liste aufgeführt die B und H rechtfertigen würden, laut dem EUTB sollte ich es halt versuchen, wenn es nicht klappt ist das aber auch nicht tragisch, da man die Begleitperson auch eben durch den anderen Dienst da beantragen kann.
    Die meinten eh das der Antrag wohl auch dauert bis da eine Rückmeldung kommt, das dauert idR Montate bis die sich wieder melden mit irgendwas.

    Go bad or go home!

  • @RegenbogenWusli

    Dann wäre es vielleicht wirklich sinnvoller, den Antrag auf GdB nicht rückwirkend ab Geburt zu stellen. Steuervorteile hat es zukünftig so oder so (je nach GdB) und rückwirkend hattest du ja kein Einkommen, so dass der Vorteil mit der Steuerermäßigung rückwirkend wegfällt.

    Es wäre dann (mit viel "Glück") evtl. möglich, dass du das Kindergeld rückwirkend ausgezahlt bekommst. Da denke ich auch nicht, dass sie das verweigern würden, weil die Auszahlung vom Kindergeld nicht davon abhängt, ob man sonst Einkommen hat oder nicht. Was aber wichtig ist (hatte ich vorher so nicht erkannt). Wenn du den GdB rückwirkend bekommen würdest, dann würdest du ja auch in Zukunft immer (!) Kindergeld bekommen! (aber du hast wohl recht, dass es bei Sozialleistungsbezug wieder irgendwo angerechnet würde. Wenn du aber keine Sozialleistungen beziehen musst, hättest du das Kindergeld dann bis zum Lebensende sicher).

    Man könnte es so machen: MAn stellt den Antrag auf GdB rückwirkend zu deinem 24. Geburtstag oder zum 01.01. des Jahres wo du 24 warst. Wenn das Versorgungsamt das anerkennen würde, hättest du die Chance, zu versuchen, dass dir das Kindergeld rückwirkend ausgezahlt wird und auch in Zukunft weiterhin zusteht.
    Ich würde das ehrlich gesagt probieren, also den GdB-Antrag rückwirkend zum 24. Lebensjahr stellen, aber nicht rückwirkend zur Geburt (weil sonst zu viele Unterlagen angefordert würden).
    So ganz verschenken würde ich die Option mit dem Kindergeld nicht. Aber vielleicht kannst du nochmal jemand anderen dazu befragen bzw. du hast ja auch schon abgewogen, dass es dir wichtig ist, dass der GdB 50 überhaupt zügig erteilt wird (sofern die Voraussetzungen gegeben sind) und das Verfahren nicht so ewig dauert. Wenn der GdB-Antrag rückwirkend zum 24. Lebensjahr gestellt wird, dauert das Verfahren vielleicht etwas länger. Das müsste man gegeneinander abwägen.

    Ich denke, dass es immens wichtig ist, dass du vor Abgabe des Antrags beim Versorgungsamt mit einem Behandler sprichst, so dass du sicher sein kannst, dass ein Arzt deine Einschränkungen bei der Teilhabe ordentlich gegenüber dem Versorgungsamt (sobald dieses dort anfragt) formulieren wird. Der Arzt darf nicht nur die Diagnosen aufschreiben, sondern muss konkret die Einschränkungen bei der Teilhabe auflisten. Das ist ganz wichtig, weil sich das Versorgungsamt vermutlich sehr stark an dem orientieren wird. Egal wie viele Klinikberichte mit Diagnosen du gegebenenfalls hast (du hattest schon von Klinikaufenthalten früher berichtet): Das ist dem Versorgungsamt relativ egal: Ganz wichtig ist ein Arztbericht, in dem er deinen konkreten Einschränkungen im Alltag auflistet (also im beruflichen und sozialen Bereich, im Alltag etc.).

  • Steuervorteile hat es zukünftig so oder so (je nach GdB) und rückwirkend hattest du ja kein Einkommen, so dass der Vorteil mit der Steuerermäßigung rückwirkend wegfällt.

    Okay dann mache ich das wohl echt lieber nicht, es wäre dann sinnlos, stimmt.


    Wenn du aber keine Sozialleistungen beziehen musst, hättest du das Kindergeld dann bis zum Lebensende sicher).

    Ich werde das wohl so oder so müssen. Ich glaube nicht daran das ich jemals in einem Job auf dem 1. Arbeitsmarkt komme, der so viel abwirft das ich nicht zusätzlich noch irgendwie anderes Geld bekommen muss.
    Ich weiß auch nicht wieviel das ungefär mit dem Kindergeld ist. Ich glaube das sind nichtmal 200€ pro Monat oder?
    Wissen tue ich das aber nicht. Geld in dieser Menge kann ich sogar selber mit meinen Bildern verdienen wenn ich das geld unbedingt für irgendetwas brauchen würde.


    Wenn der GdB-Antrag rückwirkend zum 24. Lebensjahr gestellt wird, dauert das Verfahren vielleicht etwas länger. Das müsste man gegeneinander abwägen.

    Brauchen die denn in diesem Fall nicht auch wieder irgendwelche zusätzlichen Unterlagen wie Gutachten oder sowas? Das klang für mich so, das wenn man das überhaupt rückwirkend beantragen will, auch nachweisen muss wiso etc. Die würden vermutlich so oder so dann wieder nachfragen nach diversen Unterlagen, also in die Länge ziehen würde sich das vermutlich dann auch.


    Das ist dem Versorgungsamt relativ egal: Ganz wichtig ist ein Arztbericht, in dem er deinen konkreten Einschränkungen im Alltag auflistet (also im beruflichen und sozialen Bereich, im Alltag etc.).

    Ja das weiß ich, das hatte mir jemand per PM auch schonmal geschrieben und die von EUTB sagten auch sowas.
    Ich habe deswegen schon mit meiner Psychotherapeutin gesprochen und ihr diese Liste mit Einschränkungen die ich so habe gegeben. Sie hatte sich diese auch kopiert.
    Das gleiche mache ich auch mit dem Arzt von dem ich die Diagnose bekommen habe, also sind dann quasi zwei verschiedene Ärzte dabei die das dann nochmal formulieren anhand meiner Liste die sie ja bekommen.

    Go bad or go home!

  • Zitat von RegenbogenWusli

    Brauchen die denn in diesem Fall nicht auch wieder irgendwelche zusätzlichen Unterlagen wie Gutachten oder sowas? Das klang für mich so, das wenn man das überhaupt rückwirkend beantragen will, auch nachweisen muss wiso etc. Die würden vermutlich so oder so dann wieder nachfragen nach diversen Unterlagen, also in die Länge ziehen würde sich das vermutlich dann auch.

    Ja. Man müsste wohl zumindest begründen, warum man es rückwirkend beantragt und für die Zeit dann auch Gutachten beifügen bzw. irgendein ARzt müsste dir bestätigen, dass du die ganzen Probleme, die du jetzt hast, schon seit deinem 24. Lebensjahr hast.

    Ich würde ehrlich gesagt nicht auf über 200 EUR freiwillig verzichten, aber das musst du entscheiden. 200 EUR sind ja eine Menge Geld. 8o


    Zitat von RegenbogenWusli

    Ich habe deswegen schon mit meiner Psychotherapeutin gesprochen und ihr diese Liste mit Einschränkungen die ich so habe gegeben. Sie hatte sich diese auch kopiert.

    Soweit ich weiß, muss das ein PsychiaterIn (also Arzt) bestätigen. Ob das auch Psychotherapeuten dürfen, da bin ich mir nicht sicher. Vielleicht fragst du sie das besser vorher. Denn das Autismus-Gutachten wird ja beim Versorgungsamt auch nur von Psychiatern akzeptiert und nciht von Psychologischen Psychotherapeuten (wurde mir jedenfalls schon oft gesagt, sogar von der Psychologin, die bei mir das erste Gutachten bzw. Diagnostik gemacht hatte. Deshalb musste ich für den Ausweis nochmal zu einer Psychiaterin, die die Diagnose nochmal durchgeführt hat).
    Ach so, ich lese gerade, dass du auch noch einen Arzt hast, den du schon wegen dem Gutachten kontaktiert hast. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob du die Asperger-Diagnose meinst oder das Transgender (was ja keine DIagnose ist, wie ich finde. Deshalb hast du vermutlich die Asperger-Diagnose gemeint). Das klingt alles sehr gut organisiert.
    Ich drücke dir die Daumen, dass alles gut klappt! :thumbup:

  • Ich würde ehrlich gesagt nicht auf über 200 EUR freiwillig verzichten, aber das musst du entscheiden. 200 EUR sind ja eine Menge Geld.

    Wie gesagt, ich weis garnicht wieviel man bekommt, ich müsste das mal googeln, vielleicht is das sogar von Bundesland zu Bundesland verschieden wie alle anderen Zahlungen. In bayern bekommt man auch mehr Rente als in NRW.
    Die meisten Menschen scheinen immer mehr und mehr Geld haben zu wollen.
    Ich wäre schon zufrieden einfach nur so viel zu bekommen das ich lebensnotwändige Dinge bezahlen kann oder bezahlt bekomme und ich da keine probleme habe.
    Es gibt sehr viele Dinge die für andere "normal" sind, die ich nie gebraucht habe wie ein handy, ständig neue Klamotten, ein Auto oder sowas.
    Meistens konnte ich mir Dinge die ein paar 100 € kosten einfach so erarbeiten das ich durch meine Kunst und so Geld spare und es mir dann halt mal gönnen konnte wo essen zu gehen, einen neuen Laptop zu kaufen oder sowas in der art.

    Soweit ich weiß, muss das ein PsychiaterIn (also Arzt) bestätigen. Ob das auch Psychotherapeuten dürfen, da bin ich mir nicht sicher. Vielleicht fragst du sie das besser vorher. Denn das Autismus-Gutachten wird ja beim Versorgungsamt auch nur von Psychiatern akzeptiert und nciht von Psychologischen Psychotherapeuten (wurde mir jedenfalls schon oft gesagt, sogar von der Psychologin, die bei mir das erste Gutachten bzw. Diagnostik gemacht hatte. Deshalb musste ich für den Ausweis nochmal zu einer Psychiaterin, die die Diagnose nochmal durchgeführt hat).
    Ach so, ich lese gerade, dass du auch noch einen Arzt hast, den du schon wegen dem Gutachten kontaktiert hast. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob du die Asperger-Diagnose meinst oder das Transgender (was ja keine DIagnose ist, wie ich finde. Deshalb hast du vermutlich die Asperger-Diagnose gemeint). Das klingt alles sehr gut organisiert.

    Hmm also was genau dieser Arzt ist, der die Diagnose gestellt hat, weiß ich nicht. Ich mein mal irgendwo gelesen habe das er Psychotherapeut ist, das ist die Ärztin wo ich momentan hingehe aber auch und sie sagt sie hat schon Berichte für Behindertenausweise vorher ausgestellt und übermittelt, scheinbar gab es da keine Probleme, aber ich werde sie das nächste Woche nochmal fragen sofern ich es nicht vergesse, denn das finde ich schon wichtig.
    Ich habe den Arzt eben mal gegoogelt und es scheint das er Psychiater ist.
    https://www.arzt-auskunft.de/arzt/psychiatr…offmann-3690983
    Der hatte meine Diagnosen ausgestellt. Asperger Syndrom und Transgender (was echt eine Diagnose ist, man könnte sonst die ganzen Sachen ja nicht über die KV abrechnen, daher macht das für das Sozialsystem schon Sinn auch wenn es keine Krankheit darstellt).
    Ich weiß nicht ob man diese Arztberichte die an das Amt dann gehen als Gutachten zu werten sind.
    Meines Wissens nach sind das keine Gutachten die da an das Amt gehen sondern nur Arztberichte oder Patientenakten.
    Sonst müsste man spezielle Ärzte extra beauftragen. Als ich vor Gericht musste um meinen Vornamen zu ändern, musste ich auch extra spezielle Ärzte suchen die sowas machen können.
    Gutachten werden auch idR entweder von Prozesskostenhilfe oder von einem selbst getragen, Ärzte verlangen da mitunter mehrere 1000€ für so ein Gutachten.
    Daher denke ich das es sich dabei nur um Arztberichte handelt.
    Bei dem Kindergeldgedöns kann es aber schon sein das es Gutachten sind.
    Darum ist das vielleicht auch eine aufwändifere und verfahrenere Geschichte als der grobe Gesammtteil für "nur" die Merkzeichen und den GdB.

    Go bad or go home!

  • Das ist Humbug.

    Ich habe das vor ein paar Monaten mal im Fernsehen irgendwo in den Nachrichten gesehen.
    Es ist aber vielleicht mit den höheren Einkommen verbunden, ich weiß es nicht. Vielleicht habe ich das falsch verstanden.

    Go bad or go home!

  • Zitat von RegenbogenWusli

    Daher denke ich das es sich dabei nur um Arztberichte handelt.

    Oh, sorry, danke für die Korrektur. Ich nannte das fälschlicherweise "Gutachten", was die Ärzte für den Schwerbehindertenausweis erstelen sollen, aber abrechnungstechnisch gesehen (und aus anderer Sicht vermutlich auch) sind es wahrscheinlich in der Tat nur Arztberichte.

    Ich glaube, dass man in den ehemaligen westlichen Bundesländern mehr Rente bekommt als in den ehemaligen östlichen Bundesländern, weil da irgendein Faktor mit reingerechnet wird. In Bayern bekommt man aber glaube ich nicht mehr Rente als in NRW.
    Was die im Fernsehen gemeint haben, war wahrscheinlich bezogen auf die jeweilige Bevölkerung, weil in Bayern mit großer Wahrscheinlichkeit tatsächlich in der Vergangenheit und auch heute noch höhere Einkommen als in NRW generiert worden sein dürften und dementsprechend die Rente dort auch höher ausfällt. Das liegt dann aber an den Mitgliedern selbst bzw. an den Umständen in denen sie leben und nicht daran, dass das Rentensystem in Bayern per se höhere Renten bezahlt.

  • aber abrechnungstechnisch gesehen (und aus anderer Sicht vermutlich auch) sind es wahrscheinlich in der Tat nur Arztberichte.

    Ja das dachte ich eben auch, darum hatte mich das mit den Gutachten verwirrt. Ich vermute das die Ärzte diese Berichte auch nichtmal abrechnen lassen können damit sie dafür was bekommen, es sind ja keiner nochmals ausgestellten Diagnosen sondern nur eine Stellungnahme.


    Das liegt dann aber an den Mitgliedern selbst bzw. an den Umständen in denen sie leben und nicht daran, dass das Rentensystem in Bayern per se höhere Renten bezahlt.

    Ist zwar Offtopic, ich will darauf garnicht weiter herumreiten, aber ich denke du hast da recht, das wurde so weiter garnicht erklärt sondern nur beiläufig als Beispielsatz in dem Beitrag genannt und es hatte mich erstaunt.

    Go bad or go home!

  • Ja das dachte ich eben auch, darum hatte mich das mit den Gutachten verwirrt. Ich vermute das die Ärzte diese Berichte auch nichtmal abrechnen lassen können damit sie dafür was bekommen, es sind ja keiner nochmals ausgestellten Diagnosen sondern nur eine Stellungnahme.

    Es tut mir leid, dass ich das falsche Wort (Gutachten) benutzt habe.

    Abrechnen können die Ärzte das aber. Ich hatte mir mal die Ziffer aus der GOÄ dafür rausgesucht. Viel bekommen sie nicht dafür, ich glaube 15 EUR oder so, was eigentlich ein Witz ist. Ich glaube sogar, dass der Abrechnungsposten sogar "Arztbrief" heißt oder ähnlich.
    Es gibt aber noch einen Posten, wo man etwas ausführlicher abrechnen kann. Ich weiß es aber nicht mehr genau.
    Wenn der Psychiater die Anfrage vom Versorgungsamt gestellt bekommt, kann er noch weniger dafür abrechnen, das weiß ich noch.

  • Es tut mir leid, dass ich das falsche Wort (Gutachten) benutzt habe.

    Abrechnen können die Ärzte das aber. Ich hatte mir mal die Ziffer aus der GOÄ dafür rausgesucht. Viel bekommen sie nicht dafür, ich glaube 15 EUR oder so, was eigentlich ein Witz ist. Ich glaube sogar, dass der Abrechnungsposten sogar "Arztbrief" heißt oder ähnlich.
    Es gibt aber noch einen Posten, wo man etwas ausführlicher abrechnen kann. Ich weiß es aber nicht mehr genau.
    Wenn der Psychiater die Anfrage vom Versorgungsamt gestellt bekommt, kann er noch weniger dafür abrechnen, das weiß ich noch.

    Ist schon okay, es hat sich ja jetzt aufgeklärt :)

    Naja immerhin bekommen sie etwas für die Mühe. Da haben sie glück das ich ihnen in meinem Fall schon Arbeit abgenommen habe indem ich denen eine geordnete Liste gegeben habe mit der sie arbeiten können, so müssen die sich nicht noch alles mühsam zusammen suchen.

    Go bad or go home!

  • Mein Anwalt meint, ein Eilverfahren sei für die Kindergeldklage wahrscheinlich nicht durchzubekommen. Ich möchte nicht an seiner Kompetenz zweifeln, aber mich wundert das etwas. Selbst vor dem Hintergrund, dass ich das Kindergeld benötige, um das menschenwürdige Existenzminimum sicherzuhaben, lässt sich kein Eilverfahren erwirken? Bei ALG II- und Grundsicherungsleistungen geht das ja auch. Und Kindergeld ist bei mir nicht weniger wichtig. Nachdem ich in den letzten Wochen mehrfach zusammengebrochen bin und so oder so schon Gefahr laufe, meinen Job zu verlieren, weil ich entweder wegen meiner Flüchtigkeitsfehler rausfliege oder ihn gesundheitlich absolut nicht mehr ausüben kann, sind sowohl mein Arbeitseinkommen als auch mein Wohngeldanspruch gefährdet. Und ohne beides beliefe sich mein Einkommen auf 0€. Hat damit noch jemand Erfahrung?

  • Mein Anwalt meint, ein Eilverfahren sei für die Kindergeldklage wahrscheinlich nicht durchzubekommen.

    Hat damit noch jemand Erfahrung?

    Leider nein.

    Mein Mitgefühl hast du auf jeden Fall.

    Nach all dem, was du schilderst, kann ich mir nicht vorstellen, dass es nicht doch möglich sein sollte, deine Angelegenheit dringend zu machen.....vielleicht hat dein Anwalt nicht so riesige Lust auf den ganzen Vorgang (ist nur eine Vermutung). Falls es so ist, rate ich dir, ihm gut zuzureden - möglicherweise hat er doch ein Einsehen.
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    Für Zeugen und Sachverständige besteht die Möglichkeit, nach folgenden Vorschriften abzurechnen:

    1. https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/BJNR077600004.html

    2. https://www.dgusv.de/gutachter-verb…erstaendige.php - hier ganz unten die Euro-Tabelle für die Vergütung allgemein bei Gutachten.

    Für einen kurzen Bericht ans Versorgungsamt (Seit wann in Behandlung, wichtige Diagnosen und Angaben zu Teilhabeeinschränkungen, evtl. weitere Ergebnisse von Diagnostiken und /oder Therapiebesonderheiten) gibt es in NRW 21 Euro für die behandelnden Ärzte.
    Dafür lassen sie oft die Mitarbeiterin der Praxis ein paar Daten aus der Karteikarte zusammenschreiben und setzen dann ihr Autogramm drunter.

    21 Euro sind nicht soooo viel Geld, aber immerhin eine Anerkennung für die Mühe (Porto und Kopien werden extra bezahlt), und da erwarte ich etwas mehr als "Diagnosen F 33.2, F 84.5, dermatologische Mitbehandlung seit 1/2 Jahr wegen Psoriasis " oder wie auch immer diese Kurzberichte aussehen.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Heute hat sich bei uns die Familienkasse (FK) gemeldet und möchte noch weitere Unterlagen: Einkommeneinschätzung meines Sohns für den Rest des Jahres, aktuelle Entgeltbescheinigung und noch irgendwas anderes (vergessen, was...).
    Und sie wollen wissen, ob er eine Herabsetzung des GdB hatte oder ein aktueller Schwerbehindertenausweis ausgestellt wurde ( wir liegen gerade im Clinch mit dem Sozialamt vor dem Sozialgericht ).

    Ach, was ist das spannend.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Na, war ja zu erwarten, dass da noch irgendwas kommt... aber wenigstens scheinen sie die Behinderung an sich nicht infragezustellen. Ich gehe fest davon aus, dass ihr damit verhältnismäßig schnell durchkommt.

    Nachdem ich gestern sechs Stunden arbeiten gewesen war, war ich dermaßen "geschlaucht", dass ich meinem Freund und sogar meinen Katzen gegenüber in höchstem Maße aggressiv war. Eigentlich hätte ich eine Kündigung bitter nötig, aber die darf ich mir in unserem reichen Deutschland nicht leisten, wenn ich nicht mein Studium abbrechen müssen möchte (ohne Einkommen müsste ich mich nicht mal exmatrikulieren, denn bei Nichtzahlung des Semesterbeitrags oder zweimaliger Nichtzahlung des Krankenkassenbeitrags flöge ich automatisch unwiderruflich). Klar, das ist jetzt kontraproduktives Lamentieren - aber die Familienkasse macht mich so wütend, wenn ich irgend könnte, würde ich denen für die ewige (mittlerweile fast anderthalb Jahre umfassende) Bearbeitungsdauer liebend gerne eine Untätigkeitsklage oder zumindest eine Dienstaufsichtsbeschwerde anhängen :evil: So hart es klingen mag, ich hoffe eindringlich, dass ich meinen Vater noch lange haben werde - aber sollte es irgendwie dazu kommen, dass ich Vollwaise werde, hätte sich für die restliche Dauer meines Bachelors jedwede Art finanzieller Unterstützung (abgesehen vom ohnehin niedrigen Wohngeld, das ich auch nur erhalte, wenn ich schon genug verdiene) erledigt - und die mir eigentlich zustehende Kindergeldnachzahlung von mittlerweile über 4000€ sowie die laufenden Kindergeldzahlungen verliefen im Sande. Denn als Vollwaise erhält man als Behinderter nur dann Kindergeld, wenn Geschwister da sind, die einen versorgen. Meine Geschwister wohnen über 100km entfernt, es besteht (wegen der Behinderung! :frown: ) kein Kontakt mehr. Und die Nachzahlung wäre Teil des Erbes, und neben der Tatsache, dass ich dann, wenn ich das Erbe überhaupt annähme, auch erhebliche Kosten zu tragen hätte, würde eventuelles Vermögen (so auch Kindergeld) in die Insolvenzmasse fallen. Allein der Gedanke daran, auch meinen Vater zu verlieren, macht mir Angst - und beschert mir ein sehr schlechtes Gewissen, weil ich mich so berechnend fühle. Dabei bin ich eben wirklich darauf angewiesen, meine Familie könnte mir nicht mal im Notfall den Kühlschrank füllen.
    Dass ich maximal 15CP pro Semester erwerben kann, und das nur bei ansonsten optimalen Bedingungen, so dass ich bei 0 Unterstützung zwangsläufig sehr lange studiere, interessiert die Krankenversicherung nicht, wenn ich ihr ü30 dann monatlich 100€ mehr einbringen kann. Es ist für mich heftig genug, dass ich diese Situation als möglich erachten muss, in dem Fall stünde ich komplett ohne Familie da. Aber in Anbetracht der ganzen Tritte der letzten Jahre wunderte mich auch das nicht mehr. Entschuldigung, das war jetzt "Erbrechen" erster Güte, aber es macht mich einfach so wütend...

  • Zitat von Capricorn

    Für einen kurzen Bericht ans Versorgungsamt (Seit wann in Behandlung, wichtige Diagnosen und
    Angaben zu Teilhabeeinschränkungen, evtl. weitere Ergebnisse von Diagnostiken und /oder Therapiebesonderheiten) gibt es in NRW 21 Eurofür die behandelnden Ärzte.
    Dafür lassen sie oft die Mitarbeiterin der Praxis ein paar Daten aus der Karteikarte zusammenschreiben und setzen dann ihr Autogramm drunter.

    @Capricorn
    Ist dir bekannt, dass das wirklich so abläuft oder ist das nur eine Vermutung? Ich hatte diese Vermutung auch schon, weil der Bericht meiner Psychiaterin für den Schwerbehindertenausweis so schlecht geschrieben ist, dass das eigentlich kein Arzt geschrieben haben kann. Icih hatte diese Idee aber als nicht vereinbar mit dem Berufsethos (?) angesehen. Am Ende haben sie da wirklich den Azubi rangesetzt. :yawn: Wundern würde mich gar nichts mehr.

  • ....so schlecht geschrieben ist, dass das eigentlich kein Arzt geschrieben haben kann. Icih hatte diese Idee aber als nicht vereinbar mit dem Berufsethos (?) angesehen.

    Handschriften von Ärzten/Ärztinnen sind oft auch nicht gut zu entziffern. So gesehen ist es sinnvoller (wenn nicht der PC oder eine Schreibmaschine eingesetzt werden), die Praxismitarbeiterinnen zu bitten, den Bericht zu schreiben.

    Und weshalb sollte das Vorgehen gegen das Berufsethos verstoßen? Das Schreiben hat ja außer einer Form auch einen Inhalt- nur der sollte entscheidend sein. Und der wird nicht von einer Mitarbeiterin in der Praxis zusammengestellt. Auch wenn sich mein Zitat so anhört. Die wesentlichen Punkte werden schon vom Praxisbetreiber bestimmt. Nur schreibt der nicht immer selbst, was angesichts der Lesbarkeit auch von Vorteil sein kann.


    Außerdem wollte ich @FruchtigBunt noch den Tipp geben, sich nicht in dieses Thema allzusehr zu verwickeln. Vielleicht kannst du deine Kraft woanders besser brauchen.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

    Einmal editiert, zuletzt von Capricorn (12. Juni 2019 um 16:25)

  • Und weshalb sollte das Vorgehen gegen das Berufsethos verstoßen? Das Schreiben hat ja außer einer Form auch einen Inhalt- nur der sollte entscheidend sein. Und der wird nicht von einer Mitarbeiterin in der Praxis zusammengestellt.

    Na, du hattest doch oben geschrieben:

    Zitat von Capricorn

    Dafür lassen sie oft die Mitarbeiterin der Praxis ein paar Daten aus der Karteikarte zusammenschreiben

    Darauf bezog ich mich. Das verstößt meiner Meinung nach sehr wohl gegen den Berufsethos. Man kann doch nicht eine Empfangskraft oder Arzthelferin einen Arztbericht schreiben lassen. Bei einem Arztbericht geht es um wesentlich mehr, als Daten aus Berichten zusammenzufügen. Man sollte vor allem die Zusammenhänge schildern und die kann man nicht anhand von Karteikarteneinträgen oder anderen Arztberichten herausfinden, sondern danach wie man den Patienten im Kontakt erlebt hat.

    Aber ich sehe, du hattest dich schon selbst korrigiert. Wenn du statt "zusammenschreiben" "abtippen" meintest, sieht die Sache natürlich anders aus. Arzthelferinnen tippen oft Tonbandaufzeichnungen nach Diktat ab. Ansonsten schreiben Ärzte ihre Berichte aber eigentlich am PC und nicht mit der Hand.


    Zitat von Capricorn

    Außerdem wollte ich @FruchtigBunt noch den Tipp geben, sich nicht in dieses Thema allzusehr zu verwickeln. Vielleicht kannst du deine Kraft woanders besser brauchen.

    @Capricorn
    Findest du den Tipp nicht etwas grenzüberschreitend? Wofür ich meine Kraft einsetze und was mich Kraft kostet, überlasse doch bitte mir selbst.

    Einmal editiert, zuletzt von FruchtigBunt (12. Juni 2019 um 17:22)

  • Aber ich sehe, du hattest dich schon selbst korrigiert. Wenn du statt "zusammenschreiben" "abtippen" meintest, sieht die Sache natürlich anders aus. Arzthelferinnen tippen oft Tonbandaufzeichnungen nach Diktat ab. Ansonsten schreiben Ärzte ihre Berichte aber eigentlich am PC und nicht mit der Hand.

    Ja, genau, "abtippen" wäre der vermutlich am wenigsten missverständliche Ausdruck.
    Dass Ärzte keine handschriftlichen Berichte zuschicken, ist leider unzutreffend.

    Wäre ich so sensibel wie du, würde ich diese deine Behauptung als "grenzüberschreitend" bezeichnen - ich bin nämlich außerstande, mir vorzustellen, dass du schon so viele Arztberichte gelesen und gesehen hast wie ich. Deshalb bilde ich mir ein, ein wenig davon zu verstehen (und brauche deine Belehrungen nicht....), aber ich bin deine (m.E. Pseudounabhängigkeit suggerierenden) Zurechtweisungen mittlerweile gewohnt.

    Deshalb habe ich dir einen Tipp geben wollen und nur vermutet - nicht behauptet-, dass du deine Energien möglicherweise woanders sinnvoller einsetzen mögest. Dieses Vorgehen kann ich beim besten Willen nicht grenzüberschreitend empfinden. Nichts ist dir mehr überlassen als deine Gedanken, Empfindungen , Enttäuschungen oder deine Freude, aber bleibe bitte bei den allgemeinen Interpretationsregeln von Texten in deutscher Sprache (wie erkenne ich eine Frage, wie eine Aussage, was ist typisch für eine faktenbezogene Darstellung, was kennzeichnet einen reißerischen Text usw.,usf.).

    Da das alles nichts mehr mit dem Thema an sich zu tun hat, schlage ich die Rückkehr zur eigentlichen Frage vor: Wie lässt sich eine "Behinderung" mit GdB 40 als Verlängerungsgrund für's Kindergeld einsetzen?
    Nach @Waspies Link dürfte es theoretisch für @Lissy gar kein Problem bei der Familienkasse geben. Gibt es anscheinend aber doch. Ich versteh's nicht.....liegt es am Unwillen der dortigen Sachbearbeitung?

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

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