Behinderung als Verlängerungsgrund für Kindergeld über 25

  • ....die Annahme, weil ich 15 Stunden pro Woche arbeite (und eine Verschlimmerung meiner Symptomatik in Kauf nehme, die sich auch schon seit November abzeichnet), könne ich auch in Vollzeit arbeiten,....

    Das ist weiter nichts als eine Unterstellung!

    Leider wirst du wohl den Gegenbeweis erbringen müssen.


    Selbst mit 18 Stunden reize ich meine Belastbarkeit schon aus, ungeachtet der vielen Jobs, die ich wegen meiner Symptome bereits verlor.

    Eben das Letzte ist m.E. das Entscheidende.
    18 Stunden sind unter diesen Umständen schon sehr viel.
    Wenn die Familie nicht einspringen kann (und das wird bei vielen so sein), ist das Kindergeld ein sehr willkommener "Zuverdienst".


    ...ich finde es einfach unangemessen, dafür wieder diejenigen reinzuziehen, die ohnehin schon um jeden Euro kämpfen.

    Kann ich gut verstehen!
    Das war bei meinen Eltern genauso. Sie konnten auch nichts dafür ( dass das Geld knapp war) und wollten ihren Kindern eine Ausbildung so gut wie möglich mit auf den Weg geben.
    Rein rechnerisch bekam mein Bruder BAFöG, ich nicht mehr; rein rechnerisch war mein Bruder dann nämlich in der Lage, sich einen Job zu suchen, was aber in der Realität sehr anders aussah. Deshalb durften ihn meine Eltern noch unterhalten - und das Einkommen lag nur "rein rechnerisch" knapp über dem Freibetrag (in facto aber nicht).

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Bei euch wird es vermutlich direkt anerkannt werden. Eine Sache noch! Wenn dein Sohn unfähig zum Selbstunterhalt ist, kann er nicht nur Kindergeld weitererhalten, sondern auch weiter in der Familienversicherung bleiben. Die Voraussetzungen für die Familienversicherung über 25 sind etwas strenger als die für Kindergeld über 25, weil die 450€-Verdienstgrenze bestehen bleibt. Wenn dein Sohn jedoch bisher familienversichert war, wird er das auch weiterhin sein können. Hier ist nur wichtig, dass ein Arzt gesondert attestiert, dass er unter den gegebenen Umständen unfähig zum Selbstunterhalt ist, ein hoher GdB soll dafür nicht ausreichend sein. Und hier sollte man sich beeilen, da die Familienversicherung nicht rückwirkend gewährt wird.

    Es gibt noch nichts wirklich Neues, aber ich war in der Zwischenzeit beim Anwalt. Der teilte mir mit, er sei skeptisch, ob ich wirklich unfähig zum Selbstunterhalt sei, weil ich 18 Stunden pro Woche arbeite und mir mein Arzt, der meine Erwerbsfähigkeit attestieren sollte, dementsprechend natürlich attestieren musste, dass ich zwar "erheblich eingeschränkt erwerbs- und ausbildungsfähig" sei, allerdings doch in der Lage, 15 Stunden pro Woche zu arbeiten. Sieht erst mal nicht gut aus... Der GdB >= 50 würde mich retten, aber da gab es noch keine Antwort.

    Ich muss sagen, dass die Annahme, weil ich 15 Stunden pro Woche arbeite (und eine Verschlimmerung meiner Symptomatik in Kauf nehme, die sich auch schon seit November abzeichnet), könne ich auch in Vollzeit arbeiten, weswegen mir kein Kindergeld mehr zustehe, meinem Gerechtigkeitssinn entgegengeht. Selbst mit 18 Stunden reize ich meine Belastbarkeit schon aus, ungeachtet der vielen Jobs, die ich wegen meiner Symptome bereits verlor (Kündigungen, Mobbing, Arbeitsunfall). Ich bin nicht "schuld" daran, dass meine Familie arm ist, muss nun aber dafür "bluten", dass meine Familie mich nicht unterstützen kann. Lustigerweise könnte ich sogar mit 28 noch familienversichert sein, wenn meine Eltern denn in der Lage wären, mir Unterhalt zu gewähren. Da ich mich selbst finanziere und aktuell nur von meinem Arbeitseinkommen lebe, dh. eindeutig mehr als 450€, die ein Minijob einbrächte, verdienen muss, muss ich die 100€ für die Krankenversicherung und dann naürlich auch gleich gut 9% für die Rentenversicherung zusätzlich verdienen. Und wunderbarerweise wird Ende des Jahres die studentische Krankenversicherung gleich um 20€ teurer, da mit der Bafög-Erhöhung auch der studentische "Bedarf" wächst. Wunderbar für jene, die - ungeachtet welchen Grundes - kein Bafög erhalten, die zahlen dafür, dass andere mehr zum Leben erhalten, drauf. Sorry, falls das "frech" klingt, aber ich finde es einfach unangemessen, dafür wieder diejenigen reinzuziehen, die ohnehin schon um jeden Euro kämpfen.

    Inwiefern spielt eine geringfügige Beschäftigung des Kindes eine Rolle? Geringfügigbeschäftigte sind versicherungsfrei, haben also keine Pflichtkrankenversicherung.
    Die Familienversicherung besteht auch kraft Gesetzes, vorrangig zur freiwilligen Versicherung, nachrangig zu einer Pflichtversicherung. Lagen also die Vorraussetzungen der Familienversicherung vor, aber man hat sich freiwillig versichert, so ist letztere eine Fehlversicherung. Die kann man korrigieren lassen und ggf. gezahlte Beiträge zurückerhalten.
    Übrigens geht die Familienverischerung nicht verloren, wenn man zwischenzeitlich pflichtversichert war. Die ruht dann nur und lebt wieder auf, wenn die Pflichtversicherung aufhört.

    Die Stundenzahl pro Woche spielt nur bei der Vermutung zur Ursächlichkeit eine Rolle. Der Selbstunterhalt wird separat berechnet.
    Da es sich um eine Vermutung handelt, kann die widerlegt werden.
    Denkbar wäre z.B., dass die ausgeübten 18 Stunden eine besonders leidensgerechte Arbeit sind, jedoch im Übrigen nur weniger als 15 Stunden gearbeitet werden kann.

    Ein anderer Punkt ist der, dass die tatsächliche Stundenzahl nur einen hohen Beweiswert hat, aber nicht absolut ist. Denkbar wäre eine vergönnungsweise Beschäftigung (d.h. der Arbeitgeber beschäftigt jemanden formal für mehr Stunden als tatsächlich geleistet werden, z.B. eine Teilzeitstelle mit 19 Stunden, obwohl nur 14 Stunden erbracht werden) oder eine Beschäftigung mit Raubbau an der Gesundheit. Nach letzterem sieht deine Schilderung aus und das könnte dir der Arzt ggf. bestätigen.

    Edit: Gerade im anderen Thread gesehen: Da steht du würdest die Wohnung verleiren wenn du weniger als 18 Stunden arbeitest. Das spricht sehr stark für eine überobligatorische Anstrengung, zumindest heisst das bei Berufsunfähigkeitsverischerungen so. Hier ein aktuelles Urteil dazu: https://community.beck.de/2018/07/28/rau…zter-taetigkeit
    Und den GdB von 50 solltest du dringend anstreben.

    Edit2: Laut diesem Urteil vom BFH kommt es auf die Mitursächlichkeit nicht an, wenn das Kind trotz Erwerbstätigkeit seinen Lebensunterhalt nicht decken kann bzw. ein arbeitsloses Kind decken könnte.

    2 Mal editiert, zuletzt von Waspie (9. April 2019 um 23:39)

  • Danke für deine ausführliche Antwort!

    Darf ich noch was fragen? Wie ist das, wenn die Krankenkasse, OBWOHL sie von meiner Behinderung und meinen krankheitsbedingten erwerbsarbeitsbezogenen Problemen wusste, mir die studentische Versicherung aufgezwungen hat, als ich trotz 300 Bewerbungen keinen Job hatte? Mein einziges Einkommen war meine Waisenrente, die ich quasi 1:1 an die AOK weiterleitete. Danach hatte ich nichts mehr zum Leben und musste mich ver-/überschulden. Mir wurde gesagt, eine Familienversicherung sei rückwirkend nicht möglich.

    Das nur kurz vorab, habe gerade wenig Zeit, den Rest lese ich mir morgen genauer durch.

  • Als Waisenrentner (§ 48 SGB VI) sollte man nach §5 Abs. 1 Nr. 11b alt. a) SGB V pflichtversichert sein. Die ist nach Abs. 7 vorrangig vor der Studentischen Krankenversicherung.
    Ferner ist die Versicherung für Beschäftigte vorrangig vor der Studentischen, ebenso die Familienversicherung. Die Familienverischerung ist nur dann nicht vorrangig, wenn das studierende Kind verheiratet und der Ehepartner unverischert wäre. Dann geht die studentische KV vor, weil dann der Ehepartner über das studierende Kind eine Familienversicherung erhält.

    Die Familienversicherung tritt durch Gesetz ein, also ohne Verwaltungsakt der Krankenversicherung. Die Feststellung des Eintritts ist nur eine Formalie. Die kann auch rückwirkend stattfinden. Lehnt die Krankenverischerung eine ensprechende Feststellung auf Antrag ab, so ist der Klageweg eröffnet.

  • Oh, ja, das habe ich gestern vergessen. Ich war bereits 25, als ich anfing, studentische Beiträge zahlen zu sollen - denn kurz nach meinem 25. Geburtstag war die Altersgrenze der Waisenrentnerversicherung von 27 auf 25 heruntergesetzt worden. Die Familienversicherung, von der ich rede, wäre die über 25, die bei Unfähigkeit zum Selbstunterhalt.

    Ergänzung, weil das sonst missverständlich ist: ich stand vor einiger Zeit mit der KV in Kontakt, weil ich der Meinung war, wieder familienversichert sein zu können (s.o.). Man teilte mir mit, dass das vermutlich ginge. Bei der gestern erwähnten Familienversicherung aufgrund der Unfähigkeit zum Selbstunterhalt meinte ich, ob ich für den Zeitraum, in dem ich wegen meiner Behinderung keinen Job und damit fast kein Geld zum Leben (nur die Waisenrente) hatte, rückwirkend familienversichert werden könnte. Abgesehen davon steht zur Debatte, ob ich, so ich mich noch heute behinderungsbedingt familienversichern könnte, eventuell auch nur auf 450€-Basis arbeiten und mir damit aufgrund der Familienversicherung die Krankenversicherung UND aufgrund einer möglichen Befreiung auch die Rentenversicherung sparen könnte. Unter der Prämisse, dass ich Kindergeld und Wohngeld erhalte, wäre mein Einkommen dann hoch genug, um davon zu leben (ca. 445 + 194/204 + 105).
    Gut, Nachteil wäre, dass mein Arbeitgeber von meiner Behinderung Wind bekäme, aber da müsste ich abwägen...

    Allgemein zahle ich hohe studentische Krankenkassenbeiträge, die an einem fiktiven Einkommen orientiert sind. Als "normaler" Mensch könnte ich einfach mehr als 20 Stunden arbeiten, um diese Beiträge zu umgehen und mich als Arbeitnehmerin zu versichern. Da ich jedoch nicht in der Lage bin, regulär mehr als 20 Stunden zu arbeiten, sehe ich durchaus Gründe dafür, mich als "diskriminiert" zu betrachten, daher frage ich mich natürlich: besteht bei einer erwerbsfähigkeitsbeeinträchtigenden Behinderung womöglich die Option, sich mit weniger als 20 Wochenstudenten arbeitnehmerisch zu versichern? Ggf. vor dem Hintergrund etwaig betriebenen "Raubbaus an der Gesundheit"? Ich zahle aktuell ca. 15% meines Einkommens in die KV ein, ab Ende des Jahres noch mal 20€ mehr, um das auszugleichen, müsste ich noch mal fast zweieinhalb Stunden mehr arbeiten, wozu ich natürlich nicht in der Lage bin. Als arbeitnehmerisch Versicherte wären es weniger als 10%.
    Irgendwie skurril - wäre ich als Arbeitnehmerin versichert, erhielte die KV erheblich mehr Geld als jetzt. Ich habe ein wenig das Gefühl, dass man mich mit den hohen Beiträgen, ungeachtet der Umstände, in denen ich lebe/studiere/arbeite (Behinderung etc.), zu einem "schnellen Studium" nötigen möchte, damit ich schnellstmöglich in Vollzeit arbeite (ungeachtet dessen, ob ich das überhaupt könnte) und entsprechend höhere Beiträge einzahle. Es graut mir wirklich vor der 30-Jahre-Grenze, auch wenn ich die studentische Versicherung womöglich semesterweise verlängern könnte. Das wäre für mich der Notfall, in dem ich definitiv mehr als 20 Stunden arbeiten müsste, die Folgen wären dann sekundär, da ich ab dann ca. 28% meines Einkommens in die KV einzahlen müsste (nach aktuellem Stand).

    Bestehen wohl vor dem Hintergrund eines möglichen "Raubbaus an der Gesundheit" noch Unterstützungsoptionen, die man kaum findet, um das Pensum runterzufahren und dennoch seine Fixkosten begleichen zu können? Kindergeld kann sich ja, wenn ich Pech habe, Jahre (!) ziehen (womit ich es eigentlich gar nicht mehr bräuchte, ich will davon weder ein Auto kaufen noch eine Weltreise unternehmen...). Wohngeld würde mir auch schon helfen, aber der Anspruch ist noch nicht beschieden worden.

    Man entschuldige bitte, dass ich den Thread mit Fragen bombardiere, aber erfahrungsgemäß sind Behörden nicht gewillt, mir zu helfen, und juristische Fachleute nicht so im Detail informiert, dass sie mir weiterhelfen können.

    Einmal editiert, zuletzt von Lissy (10. April 2019 um 20:34)

  • Also ob zu einem Zeitpunkt der Vergangenheit eine Familienversicherung bestand kann man auf Antrag feststellen lassen. Das macht dann Sinn, wenn man damit zugleich Beiträge zurückfordern kann.

    Kompliziert ist das mit Studium + Arbeit und Familienversicherung wegen Behinderung.
    Überwiegt die Arbeit das Studium, dann ist man Arbeitnehmer. Das ist ab mehr als 20 Wochenstunden der Fall.
    Überwiegt aber das Studium und man arbeitet als Student nebenbei, dann ist man von der Versicherung befreit. (§6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V) Nennt sich Werkstudentenprivileg.

    Das Problem ist jetzt: Wer versicherungsfrei ist, der kann nicht familienversichert sein. (§ 10 Abs. 1 Nr. 3)

    Allerdings ist eine Versicherungsfreiheit wegen geringfügiger Beschäftigung (§ 7 SGB V) vorrang vor einer durch Werkstudentenstatus. Die nach § 7 ist für die Familienversicherung unschädlich.
    Ob die Versicherungsfreiheit als Werkstudent für die Frage der Familienversicherung wieder auflebt weiß ich nicht, persönlich tendiere ich zu einem Nein.

    Gibt es an der Uni nicht so Beratungsstellen? Zentrale Studienberatung oder so nennt sich das.

  • Danke für deine Antwort - sorry, komme erst jetzt zum Antworten.

    Das Werkstudenten"privileg" ist das Problem. Ich bin Werkstudentin, dh. zahle meine KV selbst, weil man mir unterstellt, zwar mehr zu verdienen als regulär 450€/Monat, andererseits aber meint, dass ich mehr Zeit in mein Studium stecke. Das stimmt wegen meiner Behinderung leider absolut nicht. Ich arbeite aktuell 19 Stunden pro Woche und schaffe es mitnichten, das gleiche Pensum für die Uni aufzubringen, dh. ich arbeite mehr, als ich studiere, weil es nicht anders geht. Ich nehme an, es gibt dahingehend wieder keine Ausnahmeregelungen, so dass man als Behinderter bzw. am (schnellen) Studieren Gehinderter eine niedrigere Stundengrenze erhält, ab der man sich als AN versichern kann, oder?

    Die "Zentrale Studienberatung" konnte mir leider nicht weiterhelfen. Die wussten viele Dinge nicht, die ich mittels Internetrecherche herausgefunden hatte, stellten stattdessen unfundiert meine Studienfacheignung infrage. Das ist das Letzte, was man in meiner Situation gebrauchen kann...

    Leider erhielt ich bis heute keine Antwort der Familienkasse. Anwalt wurde eingeschaltet, dieser schrieb die FK vor anderthalb Monaten an. Es rührt sich nix. Ich bat den Anwalt nun, mir darzulegen, ab wann genau Untätigkeitsklage erhoben werden kann. Die erforderlichen Nachweise liegen der FK bereits seit Dezember vor.

  • Ach.

    Anwalt wurde eingeschaltet, dieser schrieb die FK vor anderthalb Monaten an. Es rührt sich nix.

    Fein!

    Ich warte auch seit mehr als 5 Wochen auf Antwort. Habe noch mal schriftlich nachgehakt.

    Auch wenn man bei @Lissy annehmen kann, dass es ein komplexer Fall ist, sollte es doch irgendwie Bewegung geben. Dass man sieht: Es ist noch Leben drin! :nerved:

    Na dann werde ich mich in Geduld fassen. Wünsche Lissy bald Erfolg und einen fähigen Anwalt.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Danke, ich hoffe mal, dass es bei euch schneller geht. Aber ja, dass es sich hier um eine komplexe Angelegenheit, wird familienkassenseitig wohl voll ausgenutzt...

    Leider erfuhr ich nun, dass mein Widerspruch wegen des GdB/der Schwerbehindertenangelegenheit abgelehnt wurde. Ich erfülle diverse Punkte, die für sich genommen mittelschwere Anpassungsschwierigkeiten und damit einen GdB von 50 oder mehr rechtfertigen können (erhebliche familiäre und allgemeine soziale Probleme, Suizidalität, Selbstverletzung, Unfähigkeit zur Ausübung der meisten Jobs, Kontaktlosigkeit in der Uni etc.), das Versorgungsamt besitzt die "Dreistigkeit", das zu ignorieren. Eine Klage vor dem Sozialgericht dauert Jahre. Und ich vermute, dass es auch bei der Familienkasse auf eine Klage hinauslaufen wird. Das heißt für mich, dass ich mich weiterhin, dh. locker bis ich 30 bin und dann meine Krankenkassenkosten sich verdoppeln, ohne finanzielle Unterstützung durchbeißen müssen werde. Weiterhin Angst vor den Heizkosten, Angst vor dem Semesterbeitrag, Panik vor dem Jobverlust, weil ja eben, ungeachtet der Meinung des Versorgungsamtes, erhebliche Probleme bei der Jobfindung und -ausübung bestehen, so erheblich, dass ich davon ausgehen kann, wieder mehrere traumatisch endende Anläufe zu benötigen, um meinen Lebensunterhalt halbwegs zu sichern, wenn ich mir einen neuen Job suchen müssen sollte. Es ist zum Verzweifeln. Ich bin ehrlich geneigt, alles hinzuschmeißen.

    Besteht, da ich das Geld dringend brauche, da mein Vater nicht in der Lage ist, mir Unterhalt zu zahlen, wohl die Möglichkeit, eine einstweilige Anordnung o.ä. zu erwirken? Die/das Verfahren etwas zu beschleunigen? Weiß da jemand was?

  • Du kannst natürlich sehr wohl vor dem Sozialgericht Klage erheben und Prozesskostenhilfe beantragen* und dann einen Anwalt einschalten. Der könnte (wenn er seinen Job versteht) dem Gericht darlegen, weshalb es so eilig und dringend überhaupt ist! Du wirst in der Regel begutachtet, wenn das bisher noch nicht durch das Amt veranlasst wurde, und kannst dann hoffentlich den Gutachter von deiner Schwerbehinderung überzeugen. Die Anerkennung wäre dann rückwirkend, also ab Antragstellung deinerseits.
    Auch möglich wäre es, eine kleine Weile abzuwarten (6 Wochen...?) und erneut einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen und sofort dringende Gründe angeben und auch oft anrufen und die Sachbearbeitung nerven. Dann wollen sie dich & deine Akte sicher "vom Tisch" haben - ich würde dann ebenfalls auf Begutachtung pochen und meine Gründe darlegen, so wie du es oben getan hast.

    Auf jeden Fall wichtig wäre es (meiner Meinung nach), die Notwendigkeit einer Begleitung im Job irgendwie bestätigen zu lassen. Daran macht sich ja die Einschätzung der Schwere der Behinderung bei tief greifenden Entwicklungsstörungen fest.


    * vorher nach den Bedingungen erkundigen- besser wär' das

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Mein Fehler! Mein ADHS ließ mich wieder vorschnell interpretieren. Der Widerspruch wurde nicht abgelehnt, sondern das Anliegen wurde an die Bezirksregierung weitergeleitet, weil das Versorgungsamt dem "selbst nicht abhelfen konnte". (Hat jemand eine Idee, was ich noch initiieren könnte, um die Wahrscheinlichkeit, dass ich den GdB >=50 ohne Klage erhalte, zu erhöhen?)
    Ich verstehe ehrlich gesagt gar nicht, wie die zu ihren Annahmen kommen - die von mir geschilderten Probleme entsprechen eindeutig mindestens mittelschweren sozialen Anpassungsproblemen und damit einem GdB von 50 oder mehr, aber vielleicht passt denen nicht, dass ich die Symptome selber dargelegt habe, nicht meine Ärzte das taten. Ich kann meine Ärzte aber auch nicht mit einem siebenundzwanzigseitigen Widerspruch konfrontieren, das zahlt die Krankenkasse nicht.

    Depressivität, Selbstverletzung, Suizidgedanken, psychische Labilität, tagelange Lethargie und Unproduktivität, wochenlange "Regeneration" nach negativen Erlebnissen -> mittelschwere Anpassungsschwierigkeiten
    Unfähigkeit, Kontakte zu knüpfen, da starke Minderwertigkeitsgefühle, Gefühl, Zeit anderer "nicht wert zu sein", einhergehend mit Sozialphobie, psychosomatischen Leiden und Panikstörung,
    daher 0 Sozialkontakte (bis auf Partner, aber Beziehung symptomatikbedingt gefährdet), Vereinsamung, starkes Vermeidungsverhalten (auch in der Ausbildung) -> mittelschwere Anpassungsschwierigkeiten
    Unfähigkeit zur Ausübung fast aller bisherigen Jobs (Gastronomie, Nachhilfe, Callcenter, Produktion, Büro), Folgen waren Kündigungen, Mobbing, Arbeitsunfall (am ersten Arbeitstag), außerdem deutliche Einschränkung
    bei aktuellem Job - sollte ich eine spezifische Tätigkeit ausüben müssen, kann ich quasi direkt kündigen, natürlich 0 Sozialkontakte auf der Arbeit -> mittelschwere Anpassungsschwierigkeiten
    Probleme in der Ausbildung - deutlich verlangsamtes Studieren, ständige Versagensängste, leistungsbezogene Existenzberechtigungszweifel, Schulabbruch mit 18, Wiedereintritt in Oberstufe nach Sondergenehmigung d. Bez.reg.
    Außerdem Chaos im Haushalt - Unfähigkeit, Ordnung zu halten und zu putzen, die bewohnte Fläche zu strukturieren, Anhäufung von Müll wegen Antriebslosigkeit und Angst, sich von Dingen zu trennen, zudem ein stark verschobener Schlafrhythmus, der sich nicht an normale Zeiten anpassen lässt, mehrere "Tics", eine schlechte auditive Verarbeitung (häufiges Missverstehen von Gesagtem) und die Unfähigkeit, Anrufe zu tätigen
    Mittelschwere Anpassungsschwierigkeiten = GdB 50-70

    Aber man "konnte zu keinem anderen Ergebnis (als GdB 40) kommen"? ich frage mich ernsthaft, wenn meine Probleme für GdB 50 nicht ausreichen sollen, ist es dann überhaupt möglich, allein mit psychischen Problemen auf GdB 100 zu kommen?

    Eine Begleitung im Job habe ich tatsächlich nicht, aber ich habe Kontakt zum ambulant-betreuten Wohnen aufgenommen, da der Haushalt mich/uns überfordert. Im Job passiert es jedoch regelmäßig, dass ich auf Klo gehe, um mich zu kratzen, weil ich mit dem Stress nicht zurechtkomme.

    Grundlegend bin ich einer Klage und damit auch einer "Begutachtung" nicht abgeneigt, meine Probleme sind ja real. Leider habe ich Panik, dass man mich zu einem IQ-Test oder einer körperlichen Untersuchung (obwohl nur psychische Erkrankungen bestehen, deren Diagnose bereits gesichert ist) nötigen könnte - es tut mir leid, wenn das "bockig" rüberkommt, aber mit den beiden Sachen sind Ängste bis zu Suizidgedanken verbunden. Das ist ´ne sehr komplexe Sache, nicht einmal mein einschlägig spezialisierter Therapeut konnte das innerhalb meiner fast vier Therapiejahre bei ihm irgendwie sinnvoll therapieren. Mein Therapeut vermutet stark eine "Hochbegabung", ist sich sicher, dass ich in einem IQ-Test sehr gut dastünde, hat mir diese "anamnestisch diagnostiziert", aber im Endeffekt ist mir "wurscht", ob man an deren Gegebensein glaubt, oder eben nicht - ich möchte nur, dass man anerkennt, welche Relevanz die Beendigung meines Studiums für mich besitzt, und das scheinen viele leider nur vor dem Hintergrund einer "intellektuellen Hochbegabung" zu tun. Und dass keine geistige Behinderung vorliegt, dürfte offen ersichtlich sein.

    Könnte mir die Panik vor Intelligenzmessung und körperlichen Untersuchungen "das Genick brechen"? Oder könnte es dem Gutachter möglich sein, meine Probleme ohne sie zu diagnostizieren? Oder kann man vor dem Hintergrund, dass auch diese Panik einen Teil meiner Symptomatik ausmacht, womöglich "entschuldigt" werden, so dass Sonderregelungen vereinbart werden?

    Wahrscheinlich weiß das niemand so recht... aber vielleicht hat ja jemand eine Idee.

    LG

    Lissy

  • Das ist ein chronisches Problem bei allen psychischen Behinderungen. Dort werden meist viel strengere Anforderungen gestellt als bei körperlich Behinderten. Die haben den "Vorteil", dass deren Behinderung sich körperlich manifestiert und somit irgendwie sichtbar und vermessbar ist. Zudem kennt halt fast jeder die Wirkung eines fehlenden Beins oder Arms, denn fast jeder dürfte sich mal was gebrochen haben und dann entsprechend eingeschränkt sein.
    Psychische Behinderungen stehen dagegen immer latent unter Simulationsverdacht und sind auch für kaum eine Amtsperson vorstellbar.
    So kommt es dann, dass man für GdB 100 zumindest ist der Praxis wohl dauerhaft in der Psychiatrie sitzen muss und keinerlei Inklusion erfahren darf, während man als Rollifahrer mit 100 auch bestens integrierter Bundesminister sein darf.
    Auch zwingen die festen GdB dort zu deren Vergabe, während bei den psychischen halt ein meist von 0-100 gehender Rahmen da ist, der in der Praxis so angewendet wird, dass 100 für den schlimmstmöglichdenkbaren Fall reserviert ist und der Rest dann von diesem herabbewertet wird. Richtig wäre allerdings, vom Unbehinderten mit 0 auszugehen und dann halt den 100er und den "200er" als 100er zusammenzutun.

    Zur Begutachtung:
    Es besteht ein Anrecht auf eine barrierefreie Begutachtung. Das schliesst z.B. eine Begleitperson ein.
    Ferner darf nicht mehr untersucht werden, als für die Klärung der Sachfrage nötig ist.

    Wobei man streng genommen sagen muss, dass es keine Pflicht oder Obliegenheit gibt, sich im SBA-Verfahren begutachten zu lassen. Denn es gibt keine ausdrückliche Rechtsgrundlage und gerade psychische Untersuchungen sind besonders schwerwiegende Eingriffe in die Privatssphäre, die ohne Rechtsgrundlage verboten sind.

    Übrigens, die beschriebenen Einschränkungen sind wohl bei einer Einordnung in die theoretischen Vorgaben sogar eher als schwere Anpassungsschwierigkeiten anzusehen. Aber man muss leider froh sein, wenn es überhaupt als mittelgradige anerkannt wird. Ist bei mir genauso. Und ich klage jetzt seit 5,5 Jahre auf die korrekte Anerkennung der Schwerbehinderung ab Antrag und musste auch bisher jeden Anspruch bis mindestens in den WIderspruch bringen. Sofern ich überhaupt von dem erfahren habe, da mir zahlreiche "Fachleute" sagten, dass es gar keine Ansprüche geben würde...

  • Oh, hast du dafür eine Rechtsgrundlage, auf die ich mich berufen könnte? Ich bin gerne bereit, einer psychischen Testung zuzustimmen, aber eben nur unter den o.g. Bedingungen, also ohne Intelligenztestung.


    Ja, ich fürchtete bereits, dass meine Symptome eher einer schweren Anpassungsstörung entspräche. Ich brauche nur den GdB von 50, wenn man meine Probleme also als weniger gravierend betrachtet, sollte man zumindest auf 50 kommen...

    Wenn ich bedenke, dass ich all das nur für die Familienkasse in Kauf nehme :m(: Die haben nun geantwortet, sie gingen nicht von der Ursächlichkeit der Behinderung aus, weil ich 18 Stunden pro Woche arbeite. Dass sich dabei meine Symptome verschlimmerten, wurde ignoriert. Und für Mitursächlichkeit, so dass die Behinderung nur zu 25% ursächlich sein muss, fehlt mir ein weiterer Belastungsfaktor. Ich verzweifle hier noch, ich möchte einfach für die Dauer meines Studiums Kindergeld beziehen :frown:

    Darf ich fragen, wie das bei dir gelaufen ist?

  • Zur Barrierefreiehti ist dieses Urteil einschlägig: https://www.menschenundrechte.de/de/blog/detail…ung-an-128.html

    Ich bin arbeitslos, seit Jahren bei der Arbeitsagentur-Reha und habe zumindest seit ein paar Jahren den GdB von 50. Daher hatte die Familienkasse bei der Reha-Abteilung nachgefragt und da gilt dann die Mehrfachanrechnungsfähigkeit (GdB von 50 für seelische Behinderung) als Beleg der Ursächlichkeit. Allerdings auch erst im Widerspruch, vorher wollte die Familienkasse das Kindergeld verweigern, weil die Behinderung zu spät eingetreten sei.
    Familienversicherung streite ich noch drum, ebenso wie um die korrekte Anerkennung der Schwerbehinderung ab Antrag.

    Einmal editiert, zuletzt von Waspie (20. Mai 2019 um 15:59)

  • Zum Thema Intelligenztest wider Willen:

    Es gibt allgemein geltende Regeln für eine Begutachtung auf psychiatrischem Fachgebiet, aber wenn sich ein Gutachter nicht dran hält, gilt: "Wo kein Kläger, da kein Richter".
    In den alten "Anhaltspunkten" gibt es eine Art Beschreibung dessen, was eine Begutachtung umfassen soll/muss und was nicht. Diese Regeln gelten im Prinzip immer noch, nur dass die GdB-Tabellen per Verordnung Rechtsverbindlichkeit verliehen bekamen.
    Eine Testung der Intelligenz wäre nur bei Kindern und Jugendlichen zielgerichtet, wenn die Frage nach einer Intelligenzminderung die angegebenen Einschränkungen erklären könnte.
    Das ist ja bei dir @Lissy nicht der Fall - also "ruhig Blut"!


    Und für Mitursächlichkeit fehlt mir ein weiterer Belastungsfaktor.

    Welcher kann /könnte das sein?
    Lässt sich da gar nichts per Attest eines wohlgesinnten Arztes bescheinigen? Ich meine kein Gefälligkeitsattest, sondern die schlichte notwendige ärztliche Bestätigung dessen, was deinen Alltag so belastend macht (gilt wohl auch für Waspie).
    Ach, manchmal ist es schon sehr ärgerlich.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Danke, das ist gut zu wissen! Ich absolvierte mal ein Praktikum beim Amtsgericht, da ging es um jemanden mit Kaufsucht. Dessen Gutachter hatte einen IQ-Test absolviert, aber wirklich schlüssig erschien mir die Sinnhaftigkeit der Einbettungen von dessen Resultat nicht...

    Ich nannte meinem Anwalt nun mehrere Punkte, die sich als mitursächlich betrachten ließen:
    - ein Lohn knapp über Mindestlohn
    - mein Status als Ungelernte
    - die Tatsache, dass kein soziales Netz vorhanden ist, nicht einmal unterstützende Familie (bis auf meinen recht exzentrischen Vater, der aber über 100km entfernt wohnt), mein Freund kann all das auch nicht mehr hören
    - die Tatsache, dass der GdB einzig auf psychischen Beeinträchtigungen beruht; es dürfte ja, wie Waspie das ausführte, eigentlich nachvollziehbar sein, dass mich Depressionen, ADHS, PS und Phobien mehr behindern, als es ein Rollstuhl in einer barrierefreien Uni täte, und als Rollstuhlfahrerin erhielte ich deutlich fixer den GdB 50 (oder auch einen höheren)
    Das Problem ist eben, dass viele potenziell mitursächliche Aspekte (Mangel an Sozialkontakten etc.) schlussendlich auf meine Erkrankungen zurückzuführen sind und damit keinen eigenen "Ursächlichkeitsteil" mehr aufweisen. Andererseits macht das aber doch auch deutlich, wie gravierend diese Probleme sind :nerved:

    Mein Psychiater schrieb bereits, dass ich zwar 15 Stunden p.W. arbeiten könne, aufgrund meiner Symptomatik aber dennoch "erheblich eingeschränkt" sei, was meine Ausbildungs- und Erwerbsfähigkeit angeht. Doch das reicht der Familienkasse natürlich nicht, spezielle Fälle wie meinen muss wohl ein Richter bearbeiten. :twisted:
    Im Endeffekt lächerlich, 25%ige Mitursächlichkeit der Behinderung reicht aus, meine Behinderung ist zu deutlich mehr als 25% ursächlich, aber es wird nicht anerkannt :roll:

  • Ich greife das Thema hier mal wieder auf und schiebe es nach oben, da mich genau dieser Bereich auch momentan beschäftigt.

    Ich war heute beim EUTB, wo sie mit mir zusammen den Antrag für den SbA ausgefüllt haben, aber genau bei diesem Punkt waren die sich auch nicht ganz sicher ob ich den mit einbeziehen soll oder frei lassen soll.

    Einerseits meinten sie, da sich Autismus ja um eine angeborene Behinderung handelt, müsste der part mit dem rückwirkenden Teil wo es um weiteren Erhalt von Kindergeld bis ans Lebensende geht (Lebensende der Eltern glaube ich) in meinem Fall ja auch ausfüllen.
    Ich konnte bislang nie allein für mich sorgen, wir werden wohl auch eine gesetzliche Betreuung beantragen müssen für Behördengänge, Kontoführung und sowas alles aber das ist jetzt erstmal noch nicht sofort dran. Der SbA Antrag ist jetzt erstmal wichtiger.
    Ich habe aber noch keinen SbA jemals vorher gehabt oder wurde auch keiner beantragt. Das es damals schon Einschränkungen gab die auf ASS hindeuten, darüber gibt es Unterlagen aus einer Psychiatrie als ich 12 war, also könnte man immerhin nachweisen das es damals schon Beeinträchtigungen gab und Probleme die mit denen die ich in dem Antrag genannt habe auch übereinstimmen.
    Ich weiß jetzt nicht ob ich das machen soll oder frei lassen soll.
    Die Leute vom EUTB waren sich selber nicht sicher, wie gesagt meinten die hier auch das wenn ich einen GdB von mindestens 50 bekommen würde, würde ich dieses Kindergeld wohl rückwirkend weiterhin bekommen können. Jetzt ist die Frage bis wohin rückwirkend soll ich das da eintragen?
    Die vom EUTB meinten bis zur Geburt, aber wir haben ja Kindergeld bekommen, nur ab 21 oder so (da ich nie studiert hab und auch nie in eine Ausbildung kamhab ich das glaube ich nicht bis ich 25 war, bekommen...) also bis dahin und dann halt nicht mehr.
    Müsste ich nicht das Jahr wo das aufgehört wurde zu zahlen eintragen? Weil davor haben wir ja Geld erhalten, die sollen uns ja nicht Geld rückwirkend zahlen was sie schon gezahlt haben.
    Ich verstehe nicht wie die das meinen.


    Jemand anderes hier im Forum hatte mir per PM geschrieben ich sollte das garnicht machen, aber ich hab nicht ganz verstanden warum weil ich nicht wusste wofür das überhaupt sein soll.
    Das es dabei um Kindergeldzahlungen geht, und das man die weiterhin bekommt, wusste ich garnicht.

    Go bad or go home!

  • Ganz konkret kann ich dir dabei nicht weiterhelfen, aber: soweit ich weiß, kann die Diagnose auch rückwirkend gestellt werden. Wenn es sich um eine "Erkrankung" handelt, die angeboren ist, würde ich darauf immer pochen.

    Grundlegend kann Kindergeld seit dem 01.01.2018 nur noch sechs Monate rückwirkend ab dem Monat, der dem, in dem der Antrag gestellt wurde, vorausging, ausgezahlt werden. Womöglich geht das auch länger rückwirkend, wenn der Behinderungsnachweis erst später vorliegt, aber da müsste man es wohl auf eine Klage ankommen lassen, das entspräche nur meinem eigenen Rechtsverständnis. So oder so würde ich schnellstmöglich einen Antrag stellen.

    Wenn du deinen Bedarf wegen deiner "Behinderung" nicht selbst decken können solltest (Freibetrag + Werbungskosten + Sozialversicherung + Behinderungspauschale, ggf. weitere Punkte), solltest du es auf jeden Fall versuchen. Du musst nicht studieren oder in Ausbildung sein, um Kindergeld über 25 zu erhalten. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du die Bedingungen erfüllst, auch, zu verlieren hast du nichts.
    Unter Umständen kann man Kindergeld beispielsweise ergänzend zur Grundsicherung erhalten, ohne dass es angerechnet wird.
    Oder wenn du, wie ich, Wohngeld erhältst, kannst du über eine Abzweigung (so deine Eltern keinen Unterhalt zahlen sollten) das Kindergeld selbst erhalten, dann wird es bei der Wohngeldberechnung nicht angerechnet. Wenn es deine Eltern erhalten und an dich weiterleiten, handelt es sich nicht um Kindergeld, sondern um Unterhalt, d.h. in dem Fall würde es angerechnet und dein Wohngeldanspruch damit verringert werden.
    Auch Vollwaisen können Kindergeld als Behinderte erhalten: Voraussetzung ist, mal ganz grob umrissen, dass du du Geschwister hast, die dich (mit)versorgen.
    Aber gerade in dem Fall, wenn du über 25 eine Ausbildung/ein Studium anstreben solltest, kann Kindergeld sehr hilfreich sein.

    Ergänzung: es handelt sich bei dem von mir Geschriebenen natürlich -nie- um eine Rechtsberatung. Mein weitergegebenes Wissen entspricht meinen eigenen Recherchen. Quellen kann ich bei Bedarf gerne raussuchen, wenn das jemandem helfen sollte.

  • Also klagen will ich im Grunde eigentlich nicht, ich weiß auch nicht wie, und bezahlen kann ich sowas auch nicht.
    Ich beziehe momentan weder Wohngeld noch Grundsicherung. Ich bekomme garkein geld von nirgendwoher. Meine Mutter arbeitet in vollzeit aber verdient selber nicht sehr viel, wir können davon leben, im grunde auch ganz gut aber es ist halt zu wenig um solche Sachen wie Anwälte oder ähnliches bezahlen zu können. Dinge die mehrere 1000€ kosten, können wir nicht bezahlen.

    Ich habe eine ältere Halbschwester aber ich habe seit sehr vielen Jahren (ca 17) keinen Kontakt mehr zu ihr, hatte ich als Kind vorher auch kaum.
    Mein Vater weigert sich wehement Kindergeld zu zahlen, er hatte damals eine erfolgreiche Berufung gegen Unterhalt erstritten und ich musste deswegen Bafög beantragen.
    Man hatte da irgendwie kein Verständniss warum ich denn nur meinen "armen" Vater mit 16-17 weiterhin um Kindesunterhalt anbettel. Er meinte als Kommissar mit Ehefrau und 4 weiteren Kindern im Haus könne er sich das nicht leisten. Als er keinen Unterhalt mehr zahlen musste, hat er gleich ein neues Kind adoptiert. :m(:
    Die Kinder hatten alle bis auf einen eine Behinderung, also bekamen die ja eh schon noch Extrageld vom Staat.

    Im Moment denke ich das ich das mit dem rückwirkenden Kindergeld schon versuchen will, aber ich weiß halt nicht welches Datum ich da eintragen kann/sollte.
    Es schien mir so, als hätten die Leute im EUTB in dieser Sache selber nicht wirklich Ahnung gehabt.
    Die meinten das ich schon Anspruch darauf hätte, weil ich eben nicht für mich allein sorgen kann, und weil ich mit der Diagnose Autismus ja auch eine angeborene Behinderung nachweisen kann. Das einzige was dann noch fehlt ist halt der GdB von 50 oder mehr.

    Go bad or go home!

  • @RegenbogenWusli

    Ich gehe davon aus, sofern du gegebenenfalls (ich vermute, dass du über 25 bist) bald einen GdB ab 50 bekommen würdest und im Antrag "rückwirkend ab Geburt" angegeben hast, du tatsächlich auch rückwirkend Kindergeld bekommen könntest.
    Dieser Text hier deutet darauf hin:


    Zitat von https://www.kindergeld.org/kindergeld-bei-behinderung.html


    Um die vorhandene Behinderung des Kindes zu belegen, ist es auch möglich, eine Bescheinigung oder ein Gutachten vom behandelnden Arzt ausstellen zu lassen. Daraus müssen folgende Informationen entnehmbar sein:

    • Vorliegen der Behinderung
    • Auswirkungen der Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit
    • Beginn der Behinderung (wenn das Kind das 25. Lebensjahr bereits vollendet hat)

    Von daher würde ich an deiner Stelle einfach rückwirkend ab Geburt den GdB beantragen und das entsprechend mit den Ärzten absprechen, die das Gutachten für den GdB-Antrag schreiben sollen.

    Falls es rückwirkend anerkannt wird, kannst du dann versuchen, das Kindergeld rückwirkend zu bekommen.

    Falls es nicht rückwirkend anerkannt wird, kannst du immer noch überlegen, ob du es so auf sich beruhren lässt oder dann Widerspruch einlegst. Ich glaube nicht, dass man einen Nachteil hat, wenn man rückwirkend ab Geburt den GdB beantragt. Allerdings könnte es schwierig sein, (trotz Artzberichten) glaubhaft darzustellen, dass die Einschränkungen, die du durch die Erkrankungen hast, die ganzen Jahre gleich waren. Vielleicht glaubt das Versorgungsamt das dann nicht und will nur anerkennen, wie es jetzt ist, weil für die ja nicht überprüfbar ist, welche Einschränkungen du vor 20 Jahren hattest.

    Da müsste man sich nochmal wegen der rückwirkenden Beantragung schlau machen, wie weit zurück man das eigentlich beantragen kann. Mir erscheint es irgendwie fragwürdig, ob die Behörden eine Behinderung wirklich 20 Jahre rückwirkend anerkennen würden.

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