Teil-EU-Rente und Teilzeitjob?

  • Vielleicht wäre ein Ehrenamt eine Alternative, eine Freundin von mir macht das die frühberentet ist.. und verdient sich so auch ein kleines bisschen aufwandtsentachädigunf dazu

  • Schwarze Katze Danke! :) Daran habe ich auch schon gedacht.

    Wer kann einen denn dazu am besten beraten?


    Vielleicht wäre ein Ehrenamt eine Alternative, eine Freundin von mir macht das die frühberentet ist.. und verdient sich so auch ein kleines bisschen aufwandtsentachädigunf dazu

    Ehrenamtlich mache ich schon etwas, was mir sehr am Herzen liegt,wofür es kein Geld gibt. Zudem ist eine Aufwandsentschädigung meistens sehr gering.

    Einmal editiert, zuletzt von Fidoline (31. Dezember 2023 um 08:46) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fidoline mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Fidoline Mir fällt spontan nur der VdK ein. Mein Eissen über die Erwerbsminderungsrente basiert ja nur auf eigenen Erfahrungen. Ich würde einfach msl nach "Erwerbsminderungsrente Beratung" googlen bzw. hier im Forum suchen. Vielleicht weiß Capricorn da auch was?

    Moderatorenbeiträge sind an der grünen und fetten Schrift erkennbar! Alles andere stellt meine persönliche Meinung als Forennutzerin dar.

  • Wer kann einen denn dazu am besten beraten?

    2024 wird die Zuverdienstgrenze angehoben, weil auch der Mindestlohn steigt. Sie liegt bei 37.117,50 € pro Jahr. Das sind 3.093,13 € pro Monat.

    Du kannst Wohngeld Plus beantragen. Wie hoch das Wohngeld ist und ob du es bekommst ist abhängig vom monatlichen Gesamteinkommen.

    Wohngeld kannst du auch beantragen, wenn du keine Rente beziehst und ein geringes monatliches Einkommen hast.

    Wohngeld Plus Rechner: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/…23-artikel.html

    Anhand deiner letzten Renteninformation kannst du die Höhe deiner halben EU-Rente ausrechnen. Von diesem Betrag werden 18,6% Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die KV- Beiträge werden zu 50% von der RV übernommen. Die PV- Beiträge trägst du zu 100%.

    Ein Arzt sollte bestätigen, dass du nur Teilzeit arbeiten kannst.

    Die DRV bietet Beratungen an. Siehe dazu: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratun…uchen_node.html

    Mir fällt spontan nur der VdK ein.

    Der VdK bietet keine Beratung zur Rente an. Der VdK vertritt bei Widerspruchs- und Klageverfahren.

  • "Wir beraten unsere Mitglieder kompetent im Rentenrecht, zum Beispiel zur Alters- oder Erwerbsminderungsrente."

    Bei Rentenrecht, also der rechtliche, juristische Part, anhand des SGB, aber nicht für den eigentlichen Antrag, Unterlagen, etc. Also erst bei Erhalt des Bescheid der DRV, nach der Antragsstellung. Das ist wie beim BA, Jobcenter auch. Eine Rechtsberatung.

  • Tux Es kommt drauf an, was Fidoline genau braucht, das weiß nur sie.

    Grundsätzlich kann man sich aber auch generell über die juristischen Konsequenzen beim VdK beraten lassen, nicht nur im Bezug auf Widerspruch u.ä. - das hatte ich vor einem Jahr bei einer sehr unklaren Konstellation gemacht.

    Moderatorenbeiträge sind an der grünen und fetten Schrift erkennbar! Alles andere stellt meine persönliche Meinung als Forennutzerin dar.

  • Ich schaffe es mal wieder nicht, die Beiträge von vorn bis hier zu lesen...

    Ich kann meine Hilfe und Erfahrungen anbieten.

    2021 war ich zum ersten Mal drei Monate krankgeschrieben (Depressionen) und stationär in einer Klinik.

    Dann wieder ein Jahr halb gearbeitet.

    Dann ein ganzes Jahr krankgeschrieben ab 2022 und noch einmal stationär. Währenddessen habe ich eine ASS (in verschiedenen Ambulanzen), eine ADHS, PS und Depressionen diagnostiziert bekommen.

    Mein Antrag auf SB wurde sofort genehmigt (50%), auch wegen dubioser Flecken auf dem MRT (Gehirn), die als Folge von Migräne (ohne Kopfschmerzen) auch im SB-Begründung genannt werden.

    Dann habe ich eine Reha bewilligt bekommen. Theoretisch wird das tatsächlich eigentlich als Rentenantrag gewertet. Aber da muss man total vorsichtig sein, weil ich X-Mal hinterherfragen musste und dann doch noch einen Antrag stelllen.

    Die Reha-Klinik hat mich Teilerwerbsgemindert beurteilt (3-6 Std./Tag arbeitsfähig - eigentlich sogar voll, aber das wollte ich nicht, weil ich zu wenig Geld bekommen würde und sowieso arbeiten muss). Das wurde Monate später bewilligt, nun rückwirkend ab 2022.

    Es hat alles unglaublich viel komplexe Antragstellerei bedeutet, und dass, wo ich Mühe habe, längere, komplizierte Texte zu lesen und Formulare auszufüllen.

    Zwischendurch gab es überhaupt kein Geld - ich frage mich, wie ich das gemacht hätte ohne noch Ersparnisse.

    Ach ja, die DRV hat mich mehrmals sehr geduldig beraten! (wenn ich dann endlich jemand erreicht hatte).

    Und beim Antragstellen hat mir die Rentenstelle beim Kreis/bei der Stadt geholfen. Das ist wirklich eine Qual, erst recht mit ADHS (oder sonstiger Einschränkung was Strukturiertheit angeht).


    t "Ja sie hätten direkt nach der Diagnose Antrag XY beantragen sollen" dann werde ich nur große Augen machen. Diese Erfahrung habe ich nämlich sehr oft im Leben gemacht, dass mir im Nachinein vorgehalten wurde, dass ich nötige Anträge nicht richtig oder rechtzeitig gestellt hätte.

    Genau so war das bei mir, ich hatte das Gefühl, ständig immer wieder dieselben Formulare einreichen zu müssen, immer war etwas vergessen, nicht rechtzeitig und nicht richtig. Man muss extrem tapfer sein und geduldig.


    Und um eine meiner eigenen Fragen zu beantworten: Die Umdeutung des Rehaantrags in einen Rentenantrag ist rechtlich möglich, wird aber nach Auskunft der DRV nur dann automatisch gemacht, wenn in der Reha ein Restleistungsvermögen unter 3 Stunden täglich (=volle Erwerbsminderungsrente) festgestellt wird.

    das kann so sein; mein Antrag wurde umgedeutet, aber wohl nicht "automatisch". Und ich war überrascht, als mir letztens ein freundlicher Mann von der DRV am Telefon sagte, es würde immer noch gepürft, ob ich nicht doch eine volle EM-Rente bewilligt bekomme (die ich gar nicht will!).


    2024 wird die Zuverdienstgrenze angehoben, weil auch der Mindestlohn steigt. Sie liegt bei 37.117,50 € pro Jahr. Das sind 3.093,13 € pro Monat.

    bei mir liegt die Zuverdienstgrenze (das gilt aber nur für eine Teilerwerbsminderungsgrenze!) so hoch, dass ich das nie erreichen werde. Da wird ein höchstes Einkommen aus irgendwann in den vergangenen Jahren zugrunde gelegt.

    6 Mal editiert, zuletzt von April23 (31. Dezember 2023 um 17:20) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von April23 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wer kann einen denn dazu am besten beraten?

    Also theoretisch sollte die DRV (sofern das dein Versicherungsträger ist) dazu beraten. Dass sie das tut hörte ich mal von der Nachbarkabine aus mit. Also ich war wegen was anderem da und während die Beraterin im Computer herumlas hörte ich die Beratung bei Nachbars mit. Dann gibt es bei der DRV sogenannte Versicherungsälteste, das sind Ehrenamtliche, deren SI sozusagen ist anderen bei Rentenfragen zu helfen. Sollen wohl (natürgemäß) unterschiedlich kompetent sein, ist aber jedenfalls kostenlos.

    Und dann gibt es analog zum Steuerberater noch Rentenberater, die allerdings kosten was und nicht so wenig.

    Surprised by the joy of life.

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