Im Buch "Autismus-Spektrum-Störungen bei ERwachsenen" aus dem Psychiatrie-Verlag steht Folgendes
Zitat von Riedel/ClausenUnd es kann ratsam sein, sogar eine "Mehrfachbehinderung" zu dokumentieren, denn die gesellschaftliche Teilhabe autistischer Menschen kann ja auf mehrfache Weise (sprachlich, motorisch, orientierungsmäßig, organisatorisch, emotional und interaktional) erschwert sein.
Mir kam der Begriff der Mehrfachbehinderung bislang noch nicht unter. Ist das ein Begriff der rechtlich im Schwerbehindertenrecht verankert ist bzw. inwieweit kann es Sinn machen und wie geht es, eine Mehrfachbehinderung vom Versorgungsamt anerkannt zu bekommen?
Meine Beeinträchtigungen der Teilhabe habe ich ja in einer Anlage dargelegt und die Psychiaterin hat die Beeinträchtigungen auch beschrieben. Anhand dieser Beeinträchtigungen kann man sehen, dass diese in fast allen Bereichen vorhanden sind. Die Beeinträchtigungen sind bei mir gegliedert in die Bereiche, in denen eine Teilhabe erschwert ist, also z. B. "im Arbeitskontext", "bei der Freizeitgestaltung" etc. (ich habe mich dabei an der Hilfeplanung orientiert bzw. dem ICF). Ich führe dann in meiner Auflistung auf, womit ich z. B. im Arbeitskontext Probleme habe, also beispielsweise "erhebliche Beeinträchtigung beim Verstehen von mündlichen Anweisungen".
Wäre es wichtig, dass man in seinem Antrag auf den Schwerbehindertenausweis die Beeinträchtigungen der Teilhabe nach den oben genannten Bereichen (sprachlich, motorisch etc.) gliedert und nicht nach den Bereichen wo dies örtlich auftritt (also Arbeit, Selbstversorgung, Kontaktaufnahme, Wahrnehmen von Versorgungsstrukturen)?
Inwieweit wird das dann "mehrfach" berücksichtigt? Also mal angenommen, ich habe im Arbeitskontext das sprachliche Problem, dass ich Bestellungen der Kunden in einem Cafe nicht verstehe und gleichzeitig solche motorischen Probleme, dass mir immer das Tablett herunterfällt (mal ein anschauliches Beispiel gewählt). Dann ist meine Teilhabe laut dem obigen Text auf "mehrfache Weise " erschwert, da "sprachlich" UND "motorisch".
Ich hatte gedacht, auf "mehrfache Weise" bedeutet, dass die Beeinträchtigung in mehrerlei örtlichem Kontext (also auf der Arbeit UND in der Freizeit UND bei der Selbstversorgung etc.) auftritt.
Wonach bemisst sich denn das "mehrfache Weise" und wie genau wird dann die Mehrfachbehinderung vom Versorgungsamt festgehalten? Oder ist das gar keine richtige Begrifflichkeit, sondern die Autoren wollten betonen, dass es wichtig ist, keine Beeinträchtigung zu vergessen, damit das Amt auch erkennt, in welchem Ausmaß man die Beeinträchtigungen hat?
Unter einer "Mehrfachbehinderung" würde ich eigentlich dem gesunden Menschenverstand nach verstehen, dass es neben dem Asperger noch andere Ursachen für eine Behinderung gibt, also z. B. ein Hörproblem oder irgendetwas anderes, das mit Asperger gar nichts zu tun hat.
Mir ist der Hinweis in dem Buch einfach nicht verständlich.