Mehrfachbehinderung bei Autismus

  • Im Buch "Autismus-Spektrum-Störungen bei ERwachsenen" aus dem Psychiatrie-Verlag steht Folgendes

    Zitat von Riedel/Clausen

    Und es kann ratsam sein, sogar eine "Mehrfachbehinderung" zu dokumentieren, denn die gesellschaftliche Teilhabe autistischer Menschen kann ja auf mehrfache Weise (sprachlich, motorisch, orientierungsmäßig, organisatorisch, emotional und interaktional) erschwert sein.

    Mir kam der Begriff der Mehrfachbehinderung bislang noch nicht unter. Ist das ein Begriff der rechtlich im Schwerbehindertenrecht verankert ist bzw. inwieweit kann es Sinn machen und wie geht es, eine Mehrfachbehinderung vom Versorgungsamt anerkannt zu bekommen?

    Meine Beeinträchtigungen der Teilhabe habe ich ja in einer Anlage dargelegt und die Psychiaterin hat die Beeinträchtigungen auch beschrieben. Anhand dieser Beeinträchtigungen kann man sehen, dass diese in fast allen Bereichen vorhanden sind. Die Beeinträchtigungen sind bei mir gegliedert in die Bereiche, in denen eine Teilhabe erschwert ist, also z. B. "im Arbeitskontext", "bei der Freizeitgestaltung" etc. (ich habe mich dabei an der Hilfeplanung orientiert bzw. dem ICF). Ich führe dann in meiner Auflistung auf, womit ich z. B. im Arbeitskontext Probleme habe, also beispielsweise "erhebliche Beeinträchtigung beim Verstehen von mündlichen Anweisungen".

    Wäre es wichtig, dass man in seinem Antrag auf den Schwerbehindertenausweis die Beeinträchtigungen der Teilhabe nach den oben genannten Bereichen (sprachlich, motorisch etc.) gliedert und nicht nach den Bereichen wo dies örtlich auftritt (also Arbeit, Selbstversorgung, Kontaktaufnahme, Wahrnehmen von Versorgungsstrukturen)?

    Inwieweit wird das dann "mehrfach" berücksichtigt? Also mal angenommen, ich habe im Arbeitskontext das sprachliche Problem, dass ich Bestellungen der Kunden in einem Cafe nicht verstehe und gleichzeitig solche motorischen Probleme, dass mir immer das Tablett herunterfällt (mal ein anschauliches Beispiel gewählt). Dann ist meine Teilhabe laut dem obigen Text auf "mehrfache Weise " erschwert, da "sprachlich" UND "motorisch".

    Ich hatte gedacht, auf "mehrfache Weise" bedeutet, dass die Beeinträchtigung in mehrerlei örtlichem Kontext (also auf der Arbeit UND in der Freizeit UND bei der Selbstversorgung etc.) auftritt.

    Wonach bemisst sich denn das "mehrfache Weise" und wie genau wird dann die Mehrfachbehinderung vom Versorgungsamt festgehalten? Oder ist das gar keine richtige Begrifflichkeit, sondern die Autoren wollten betonen, dass es wichtig ist, keine Beeinträchtigung zu vergessen, damit das Amt auch erkennt, in welchem Ausmaß man die Beeinträchtigungen hat? :roll: :?

    Unter einer "Mehrfachbehinderung" würde ich eigentlich dem gesunden Menschenverstand nach verstehen, dass es neben dem Asperger noch andere Ursachen für eine Behinderung gibt, also z. B. ein Hörproblem oder irgendetwas anderes, das mit Asperger gar nichts zu tun hat.

    Mir ist der Hinweis in dem Buch einfach nicht verständlich. :|

    Einmal editiert, zuletzt von FruchtigBunt (27. Januar 2019 um 14:17)

  • Unter einer "Mehrfachbehinderung" würde ich eigentlich dem gesunden Menschenverstand nach verstehen, dass es neben dem Asperger noch andere Ursachen für eine Behinderung gibt, also z. B. ein Hörproblem oder irgendetwas anderes, das mit Asperger gar nichts zu tun hat.

    Das wäre für mich eine Mehrfachdiagnose.

    Über das Wort Mehrfachbehinderung habe ich mir noch nie wirklich Gedanken gemacht, ich finde aber auch dass es bedeutet, dass jemand mehrfach (also in mehreren Bereichen/Aspekten) behindert ist. Die Behinderung bescheinigt ja eigentlich die Auswirkungen, nicht die Ursache.

  • @hundefreund

    Ja, eine Behinderung bescheinigt eigentlich die Auswirkungen und nicht die Ursachen.

    Ich habe nun etwas quer gelesen im Internet und die Sache scheint von den Begrifflichkeiten recht schwammig zu sein. Neben dem Begriff "Mehrfachbehinderung" gibt es auch noch den Begriff "SchwerSTbehinderung" und "Schwerstmehrfachbehinderung". Ich glaube, dass mir die Begrifflichkeiten nicht dienen bzw. keine weitere Aussagekraft für mich haben.

    Warum der Hinweis im Buch genau gegeben wurde, verstehe ich nicht, aber vielleicht haben sich die Autoren nichts groß dabei gedacht, das Verfahren, alle Beeinträchtigungen zu beschreiben, mit "Mehrfachbehinderung" zu umschreiben.

  • Mehrfachdiagnose gibt es als Begriff gar nicht, glaub ich.
    Es gibt nur Mehrfachbehinderung, und das bedeutet, dass jemand z.B. geistig und körperlich behindert ist, oder seelisch und geistig.

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

  • Mehrfachdiagnose gibt es als Begriff gar nicht, glaub ich.
    Es gibt nur Mehrfachbehinderung, und das bedeutet, dass jemand z.B. geistig und körperlich behindert ist, oder seelisch und geistig.

    Er kann auch doppelt körperlich behindert sein, beispielsweise taub- stumm oder blind- taub.


    Wikipeida würde ich dafür nicht unbedingt heran ziehen, denn der Text ist zum großen Teil vor über 10 Jahren von einer Person geschrieben worden, die dafür nicht einmal wirklich Belege hinzugefügt hat.

    ich habe meinen GdB 2007 bekommen, hat sich in der Zwischenzeit etwas geändert?
    Mir wurde gesagt, dass Behinderungen nicht aufaddiert werden .

    "Autismusdiagnose - Potius sero quam numquam.
    ( Lieber spät als nie.) "
    :irony:

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