EM Rente ALGI und Krankengeld

  • Ja, irgendwo irgendwas gelesen...das hilft nicht unbedingt

    wenn du es wissen willst ob DU eine EM Rente kriegen kannst, dann holst Du am besten dort direkt die Informationen ein, mit Deinen individuellen Angaben. Es ist von verschiedenen Faktoren abhängig ob Anspruch besteht.

  • Hallo,

    hat man Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn man unmittelbar davor insgesamt über ein Jahr ALGI und Krankengeld bezogen hat?

    Diese Info reicht nicht aus um es abschließend zu beantworten, weil:

    Für die Erwerbsminderungsrente gelten folgende Voraussetzungen:

    • Sie können maximal sechs Stunden täglich arbeiten.
    • Sie haben bereits mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
    • In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung haben Sie mindestens drei Jahre eingezahlt. Die drei Jahre müssen kein zusammenhängender Zeitraum sein.

    Wenn Sie vor 1961 zur Welt gekommen sind, reicht es, wenn Sie Ihren erlernten Beruf oder einen gleichwertigen Beruf nicht mehr ausüben können. Anders sieht es aus, wenn Sie später geboren wurden: Dann bekommen Sie eine Erwerbsminderungsrente erst, wenn es Ihnen gesundheitlich nicht möglich ist, mehr als sechs Stunden irgendeiner Arbeit nachzugehen. Und um die Erwerbsminderungsrente in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie sogar unfähig sein, mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten. Welchen Beruf Sie zuvor ausgeübt haben, ist dabei unerheblich. So können Sie als Akademiker auch auf eine ungelernte Tätigkeit verwiesen werden.


    Dein Anspruch hängt also von mehr ab, als den Infos die du hier gegeben hast. Falls du NUR diese angegebene Zeit in deinem Leben gearbeitet hast, würde die Antwort ganz klar "nein" lauten, da die fünf/drei Jahre nicht erfüllt sind. Über die Frage wieviele Stunden du arbeitsfähig bist, hast du nichts geschrieben. Du könntest auch EM bekommen, wenn du unmittelbar vor Antrag nicht gearbeitet hättest, aber halt in den letzten 5 Jahren die 3 Jahre Einzahlung aufweisen kannst UND insgesamt 5 Jahre eingezahlt hast etc.

    Daher war die erste Antwort schon der richtige Hinweis, unter dem Link findest du alles genau erklärt. Falls du etwas davon nicht verstehst könnte man dann hier weiter einzelne Punkte erklären.

    Wer von seinem Tag nicht zwei Drittel für sich selbst hat, ist ein Sklave. - Friedrich Nietzsche
    Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen. - Voltaire

    Einmal editiert, zuletzt von Liramlis (25. November 2018 um 15:32)

  • alle punkte treffen zu und nach 1961, aber eben weder im letzen jahr noch die letzten 12 monate durch eine versicherungspflichtige beschäftigung eingezahlt, sondern durch ALGI "eingezahlt" UND danach durch Krankengeld

  • aber eben weder im letzen jahr noch die letzten 12 monate durch eine versicherungspflichtige beschäftigung eingezahlt, sondern durch ALGI "eingezahlt" UND danach durch Krankengeld

    So lange du auf die 5 Jahre insgesamt kommst und auf die 3 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre und jetzt eine Prognose hast nicht lange genug arbeiten zu können dann sehe ich keinen Grund warum das abgelehnt werden kann.

    Natürlich wird bei einem Antrag eine Begutachtung der Rentenkasse erfolgen müssen, welche die Arbeitsunfähigkeit teilweise oder ganz bestätigt (und der Gutschter mag deine Gesundheit anders einschätzen oder auch nicht).

    WER die Beiträge eingezahlt hat spielt im Gesetz keine Rolle, nur DASS eingezahlt wurde und wie lange. Natürlich ändern niedrige Einzahlungen die Höhe der zu erwartenden Rente erheblich, leider und ALGI und Krankengeld führten zu niedrigeren Einzahlungen. Die meisten Menschen bekommen die EM nach einer Phase von Krankheit und Unterstützungsleistungen, das ist der Normalfall. Kaum jemand geht aus dem Beruf direkt in die EM.

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  • danke liramlis

    Gerne. Ich drücke dir die Daumen! Vielleicht kann dir noch der eine oder andere hier helfen herauszufinden wie du deine Chancen beim Gutachter sinnvoll erhöhen kannst. Das ist soweit ich weiß eine ziemliche Hürde und es gab auch schon Threads dazu irgendwo (kann es gerade nicht finden).

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  • ich mache demnächst eine reha, denkst du, dass dort quasi gegen mich gearbeitet wird?

    Also ich habe jetzt mal auf deinem Profil nachgesehen, wegen deinem Alter. Du kannst definitiv davon ausgehen, daß man versuchen wird, da du noch sehr jung bist, dich in die Arbeitswelt zurück zu bringen.

    Das würde ich aber nicht per se als "gegen dich" gerichtet sehen sondern als "für dich". Du musst halt davon ausgehen, daß eine EM in deinem Alter, selbst wenn du vorher einen gut bezahlten Job gehabt haben solltest, zu einer so geringen Rente führt, daß Altersarmut praktisch vorprogrammiert ist.

    Es ist daher auch in deinem Sinne, wenn die Rentenversicherung versuchen wird, dich so aufzubauen, daß du wieder in Arbeit kommen kannst. Das kann natürlich bedrohlich wirken, wenn du zu depressiv oder aus anderen Gründen fix und alle bist um dir vorzustellen jemals wieder in Arbeit zu kommen. Andererseits kann, mit der Diagnose und den dafür möglichen Hilfen in der Arbeitswelt, durchaus eine erfüllende Arbeit möglich sein, die dir auch neue Rentenanwartschaften schafft. Da zählt jedes Jahr einiges.

    Was ich dir definitiv sagen kann ist, daß es nicht gut ankommen wird, wenn du in der Reha zu stark deutlich machen würdest, daß dein persönliches Ziel die Rente ist. Damit würdest du deine Glaubwürdigkeit beschädigen, nach dem Motto "der könnte vielleicht schon, aber der will nur nicht" und das solltest du tunlichst vermeiden. Ich denke auch dein Ziel sollte, zu deinem eigenen Besten sein, eine befriedigende, nicht überlastende Arbeit zu finden. Aus eigener Erfahrung weiß ich, das ist möglich, wenn auch nicht leicht zu erreichen.

    Wenn du tatsächlich nicht arbeitsfähig bist, wird sich das am Ende herausstellen, vielleicht erst nach einem weiteren Arbeitsversuch unter anderen Bedingungen als vorher oder ähnlichem, das ist zu individuell, als daß ich Vorhersagen treffen könnte. Die Erfahrung mit den Lebensgeschichten anderer, die ich gewonnen habe, ist daß es in den überwiegenden Fällen eine ganze Weile dauert bis die Rentenversicherung klein bei gibt.

    Trotzdem würde ich die Reha als Chance sehen an deiner Stelle, nicht als Bedrohung. Wichtig ist, nicht in der Situation vor Ort so viel maskieren und sich so sehr anpassen, daß verschleiert wird wie schlecht es dir geht (zu so etwas neige ich leider) und offen zu legen welche Probleme du in der bisherigen Arbeit hattest, wo deine Ängste diesbezüglich liegen und wieviele Zweifel du hast und unter wieviel Druck dich das setzt. Ich hätte mir gewünscht das in meiner Reha deutlicher gemacht zu haben, es hätte einiges erleichtert.

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  • du bist ja die reinste datenkrake, liramlis^^
    mein plan ist eigentlich eine maßnahme zur teilhabe am arbeitsleben für autisten zu machen, aber wenn ich das richtig verstanden habe, wird das erst genehmigt, wenn man eine medizinische reha hinter sich hat. ich frage mich was für ein ergebnis da rauskommen muss, damit im anschluss die zuerst gennannte maßnahme gezahlt wird, sprich ob die überhaupt gezahlt wird, wenn man als voll arbeitsfähig erachtet wird. das machen und dann einen job mit auf mich angepasssten umständen machen, das ist die eine möglichkeit, die ich auch bevorzuge. die alternative wäre EM und einfach einen 410 euro job dazu.

  • du bist ja die reinste datenkrake, liramlis^^

    :oops: *wedelt mit ihren Tentakeln*

    ich frage mich was für ein ergebnis da rauskommen muss, damit im anschluss die zuerst gennannte maßnahme gezahlt wird, sprich ob die überhaupt gezahlt wird, wenn man als voll arbeitsfähig erachtet wird.

    Bei mir wurde sie gezahlt.

    Ich galt als voll arbeitsfähig wenn

    1. der Einstieg langsam erfolgen würde, da ich volle zwei Jahre aus der Arbeitswelt raus war (in der Zeit benötigte ich auch Unterstützung vom Betreuten Wohnen) und schon ein regelmäßiger Tagesablauf/Tagesablauf mit Berufstätigkeit wieder neu zu lernen war (es wurde eine stundenweise Arbeitserprobung in einer Behindertenwerkstatt vorgeschaltet, ich habe Broschüren zur politischen Information der Bundesregierung eingetütet) und

    2. Hilfen zur Teilhabe als Autist gewährt und vorhanden sein würden.

    Diese gab es dann, indem ich Hilfen hatte einen passenden Arbeitsplatz zu finden und den so einzurichten, daß er für mich geeignet war und dabei die Vorgesetzten und Kollegen über Autismus zu informieren und die Arbeit so zu strukturieren daß ich zum Beispiel immer weiß wo die Prioritäten liegen und bis in welche Detailtiefe ich gehen soll, weil ich mich sonst gerne verzettele, ich muss nicht an Tagesausflügen teilnehmen, kann an der Weihnachtsfeier nach einer Stunde schon gehen ohne daß ich doof angeschaut werde, darf Urlaub auch mal kurzfristig nehmen, wenn mich etwas im Privatleben sehr gestresst hat und ich eine Auszeit brauche, kann bestimmte Arbeiten auch von zu Hause aus bearbeiten u.v.m.

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    Einmal editiert, zuletzt von Liramlis (25. November 2018 um 17:32)

  • In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung haben Sie mindestens drei Jahre eingezahlt. Die drei Jahre müssen kein zusammenhängender Zeitraum sein.

    Das stelle ich mir schwierig vor, wenn man lange mit AU-Zeiten und/oder Arbeitslosigkeit zu tun hatte (den zweiten Punkt, meine ich).

  • AU-Zeiten und/oder Arbeitslosigkeit

    Krankenkasse und Arbeitsamt zahlen auch in die Rentenkasse, das Sozialamt tut das nicht.

    https://www.betanet.de/erwerbsminderungsrente.html

    Hier ist genauer ausgeführt wie die Vorraussetzungen zusammenhängen, was UND und was ODER Vorraussetzungen sind... das bringe ich auch immer durcheinander... Dazu kommt dann noch, daß es ein Mix aus Beitragszeiten und medizinischen Vorraussetzungen ist.

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    4 Mal editiert, zuletzt von Liramlis (25. November 2018 um 18:16)

    • Sie haben bereits mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
    • In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung haben Sie mindestens drei Jahre eingezahlt. Die drei Jahre müssen kein zusammenhängender Zeitraum sein.

    Kommt nicht in Frage, daß man in den letzten 5 Jahren die 3 Jahre mindestens voll bekommen hat tritt das hier in Kraft:
    Sie haben bereits mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.

    d.h. man würde sogar anspruch auf rente haben, wenn man zwar 3 jahre innerhalb der letzten 5 jahre eingezahlt hätte, aber KEINE 5 Jahre insgesamt, oder was macht die 3 Jahre Bedingung sonst für einen sinn, wenn sie sowieso durch die 5 Jahre Bedingung außer kraft gesetzt wird?

  • d.h. man würde sogar anspruch auf rente haben, wenn man zwar 3 jahre innerhalb der letzten 5 jahre eingezahlt hätte, aber KEINE 5 Jahre insgesamt, oder was macht die 3 Jahre Bedingung sonst für einen sinn, wenn sie sowieso durch die 5 Jahre Bedingung außer kraft gesetzt wird?

    Ja ich habe das gerade nochmal raus genommen weil es wohl beides bedarf, nicht nur eines von beidem. Wie gesagt ich bekomme das auch immer durcheinander. In meinem ersten Beitrag hatte ich das auch richtig geschrieben...

    Bei den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit muss die allgemeine Wartezeit von
    5 Jahren erfüllt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI).

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    2 Mal editiert, zuletzt von Liramlis (25. November 2018 um 18:30)

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