Fehler im Diagnosebericht berichtigen lassen?

  • Hallo, ich habe kürzlich meinen Diagnosebericht erhalten. Mit dem Inhalt gehe ich, bis auf ein paar Kleinigkeiten, weitestgehend konform. Allerdings gibt es einen Punkt, der so nicht richtig ist. Ein Elternteil ist vor vielen Jahren verstorben, das ist darin korrekt vermerkt, allerdings steht auch darin, ein Geschwister wäre verstorben, was so nicht stimmt. Bei den Gesprächen ging es sogar u. a. auch darum, ob er auch befragt werden sollte / könnte oder nicht, ich bot sogar an, ihn zu befragen zu lassen.

    Würdet ihr das so stehen lassen oder um Korrektur bitten? Im Moment habe nur ich den Bericht, es könnte aber sein, dass ich ihn der Zukunft doch nochmal benötige, z. B. sollte ich arbeitslos werden und in die Fänge des Jobcenters geraten oder aus anderen Gründen. Das macht dann den Eindruck, als hätte ich den Tod eines Familienangehörigen fälschlich angegeben, entweder weil ich keinen Realitätsbezug hätte oder andere schlimme Probleme, die mich sowas denken lassen. Oder mache ich mir umsonst die Gedanken?

    Einmal editiert, zuletzt von Ally (17. August 2018 um 22:43) aus folgendem Grund: RS korrigiert

  • Natürlich ist das nicht korrekt und verzerrt den Bericht, wenn auch in eher geringfügiger* Form.

    Die Frage ist, ob du den Bericht tatsächlich von den Erstellern neu geschrieben haben möchtest - wahrscheinlich das Beste- aber auch das Einfachste? - oder ob es deinen Ansprüchen genügt, die entsprechenden Stellen im Bericht selbstständig zu korrigieren.

    Diese Möglichkeit - einen ärztlichen Bericht zu korrigieren, falls einfache Tatsachen wie Datum, Namen, Reihenfolgen, Schulabschlüsse, Anzahl von Geschwistern o.ä. fehlerhaft wiedergegeben werden- würde ich mir immer vorbehalten. Über meine biografischen Daten weiß ich (noch!) am besten Bescheid, und fehlerhafte, ja sogar prätentiöse (aber das ist ein anderes Thema) Arztberichte habe ich schon reichlich gelesen.


    * ich meine, in allgemeiner Hinsicht; wenn es dir wichtig ist, ist das ganz einfach bedeutend

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Danke erstmal für eure Meinungen.

    Die Frage ist, ob du den Bericht tatsächlich von den Erstellern neu geschrieben haben möchtest - wahrscheinlich das Beste- aber auch das Einfachste? - oder ob es deinen Ansprüchen genügt, die entsprechenden Stellen im Bericht selbstständig zu korrigieren.

    Ich werde wohl um Korrektur bitten. Neu schreiben müssen sie es nicht, ich denke, sie haben es noch irgendwo gespeichert.

    Wie meinst du das "selbständig korrigieren"? Tipp-Ex und Schreibmaschine? :fun: Oder einfach mit einem Beiblatt oder Post-It?

  • Mit der Hand durchstreichen und per Hand korrigieren.

    Wer wissen möchte, weshalb ich das so gemacht habe, fragt mich dazu was. Das kann ich dann ja beantworten.


    Neu schreiben müssen sie es nicht, ich denke, sie haben es noch irgendwo gespeichert.

    Ja, aber eben falsch gespeichert..... doch das sollte dir egal sein, wenn du es korrigiert haben möchtest, dann mach's. Wenn dir deine eigene Korrektur reicht, dann mach es eben anders (siehe oben). Natürlich kannst du auch Tippex oder sonstewas nehmen, aber ich würde die Korrektur als solche erkennbar lassen, denn es ist ja deren Fehler gewesen, du korrigierst ihn nur.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Mit der Hand durchstreichen und per Hand korrigieren.

    Wer wissen möchte, weshalb ich das so gemacht habe, fragt mich dazu was. Das kann ich dann ja beantworten.

    Wird das dann akzeptiert, wenn man den Bericht irgendwo einreichen muss? Hast du damit schon Erfahrung? Sorry, wenn ich so blöd frage. Ich habe zwar schon viel hier gelesen, aber ich hatte keine Idee, wie ich diese Fragestellung in die Suche eingeben könnte.

  • ja, ich habe es schon so gemacht.

    Bei Berichten über meine Söhne.

    Wenn ich es per Hand korrigiere, sieht man, dass die Klinikärzte Fehler gemacht haben bei der Aufnahme der Vorgeschichte oder so.


    Bei Berichten über mich selbst sieht es anders aus, je nach dem, wer die Gutachten in Auftrag gegeben hat. Da habe ich schon sehr viel Despektierliches gelesen, man kann ja durch kleine Fehler oder gewisse Ausdrücke den Patienten/Patientin blöd dastehen lassen.
    Manchmal lasse ich es einfach bei den Fehlern, wenn man meiner Meinung nach merkt, dass mir ein voreingenommener Mensch gegenüber stand.
    Aber eine Ideallösung habe ich nicht, und du musst selbst wissen, ob dich der Fehler innerlich sehr berührt oder ob du "nur" möchtest, dass alles seine Ordnung hat.

    Und ich finde nicht, dass du blöd fragst. Wenn nicht hier, wo denn dann?!

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Ich habe nun eine Mail geschrieben, mit der Bitte um Berichtigung der betreffenden Stelle im Bericht. Zurück kam eine Abwesenheitsnotiz wegen Urlaub. Wird also wohl noch ein bisschen dauern bis zu einer Antwort.

  • Ich habe nun eine Mail geschrieben, mit der Bitte um Berichtigung der betreffenden Stelle im Bericht.

    Und das ist auch der beste Weg.
    Der Arzt hat seinen Bericht unterschrieben (davon gehe ich nun mal aus, denn sonst kannst Du den Bericht sowieso verbrennen) und er hat genau das unterschrieben, was er geschrieben hat.
    Selbst nachträglich Korrekturen darin vornehmen geht gar nicht.
    Als Alternative könntest Du selbst eine Stellungnahme dazu schreiben, in der Du erklärst, was falsch ist und es dann richtig darstellen.

    Wenn im Job ein Mitarbeiter ein von mir unterschriebenes Schriftstück eigenhändig "korrigieren" würde, dann sässe er im nächsten Moment zu einer "hochnotpeinlichen Befragung" in meinem Büro!

  • Wenn im Job ein Mitarbeiter ein von mir unterschriebenes Schriftstück eigenhändig "korrigieren" würde, dann sässe er im nächsten Moment zu einer "hochnotpeinlichen Befragung" in meinem Büro!

    Das solltest du wirklich so machen, denn das wäre ja eine Abänderung einer Urkunde. Geht wirklich nicht.

    Aber wenn ein Anderer ein Detail meiner Biografie falsch aufschreibt und so wiedergibt, ist das ein sachlicher Fehler, den ich auch handschriftlich korrigieren darf.
    Anders sähe es aus, wenn ich erhobene Messdaten im Arztbrief eigenmächtig ändern würde, z.B. schaffe ich im Belastungs-Ekg 100 Watt Leistung und ich schreibe danach in den fertigen Brief eigenhändig 150 Watt. Sowas geht natürlich auch nicht.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Ich habe nun eine Mail geschrieben, mit der Bitte um Berichtigung der betreffenden Stelle im Bericht.

    Das ist gut.
    Es war ein Versehen denke ich mal, und dies lässt sich leicht korrigieren.
    Alles andere wäre Unsinn, Du solltest nicht selber in so einem Dokument herumschreiben finde ich. Das ist ein offizielles Dokument und Änderungen dürfen nur von der Stelle gemacht werden die es erstellt hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Kraehe (19. August 2018 um 19:23)

  • Rechtschreibfehler oder am Wortende fehlende Buchstaben hat er zusätzlich noch. Es gibt noch ein paar Kleinigkeiten darin, die ebenfalls nicht ganz richtig wiedergegeben wurden. Möchte die Leute dort auch nicht nerven und gleich mit einer langen Mail ankommen und um Änderung jeder Kleinigkeit bitten. Bin nicht mal sicher, ob sie dazu verpflichtet sind.
    Der ganze Ablauf der Diagnostik wirkte auf mich gut geplant und organisiert, ich habe mich nicht schlecht behandelt, sondern ernstgenommen gefühlt. Der Bericht wirkt aber wie so "mal eben niedergeschrieben", damit es eben einen gibt. Vielleicht sehe ich das falsch, habe keine Erfahrung damit und möchte mich eben, wie oben geschrieben, nicht großartig beschweren.
    Nur der vermeintliche Tod eines Familienangehörigen ist schon etwas gravierend, aus meiner Sicht. Ich unterstelle da auch gar keine Absicht, es handelt sich zweifelsohne um ein Mißverständnis. Beim letzten Termin reichte ich noch Unterlagen aus meiner Kindheit nach, die mir bei den ersten Terminen noch nicht vorlagen und mein Eindruck ist, dass da ein bisschen was durcheinandergeworfen wurde.

  • Das ist ein offizielles Dokument

    So?

    Wie definiert sich denn ein solches?

    Verwechselst du das eventuell mit Urkundenfälschung? => https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

    Urkundenfälschung ist ein Straftatbestand.

    Umgangssprachlich werden Dokumente und Urkunden oft miteinander verwechselt, dazu sagt Wikipedia:

    "Die Urkundenfälschung (umgangssprachlich auch Dokumentenfälschung) ist eine Straftat, die in verschiedenen Rechtsordnungen unter Strafe gestellt ist. Mit dem Begriff der Urkundenfälschung stehen Handlungen in Verbindung, die den Beweiswert von Urkunden manipulieren."

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

    2 Mal editiert, zuletzt von Capricorn (19. August 2018 um 22:08)

  • Danke @Capricorn

    Inhaltlich handelt es sich ja nicht um wirkliche Widersprüche im Text. Ich denke, derjenige, der den Brief verfasst hat, war wohl in Eile und hat geschludert. Ich weiß auch nicht, wer genau so einen Bericht schreibt, ob es einer der Ärzte ist oder ob die alles einer Schreibkraft geben, die sich dann aus den Notizen etwas zusammenreimen darf.

    Mit den anderen "Kleinigkeiten" im Bericht kann ich mich abfinden und will da jetzt auch nicht unbedingt Ärger machen deswegen. Es wäre schön, gäbe es die Möglichkeit, diese ebenfalls zu korrigieren, ich möchte aber nicht darüber mit den Ärzten dort deswegen streiten. Ich warte mal die Antwort auf die Bitte ab, den vermeintlichen toten Verwandten wiederzubeleben.

  • Die Rechtschreibfehler betreffend würde ich alles kommentarlos so belassen, wie es ist, also nichts veranlassen.

    Den biographischen Fehler würde ich selbst korrigieren.

    Erste Möglichkeit: Handschriftlich direkt ins Schriftstück an den Rand oder mit Sternchen als Fußnote. Um irgendwelche späteren Rügen (Urkundenmanipulation) auszuschließen, gehören wohl sinnvollerweise das aktuelle Datum sowie Deine eigene lesbare Unterschrift dazu.

    Zweite Möglichkeit: Auf ein extra Blatt einen Zweizeiler schreiben: »Biographische Richtigstellung zu Seite X Absatz Y: Ein Elternteil ist verstorben, aber kein Geschwister.«, wiederum mit Datum & eigener lesbarer Unterschrift. Mehr Text braucht das wohl nicht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!