Antrag GdB - mit oder ohne ärztliches Gutachten stellen?

  • @Slim hatte sich mit ihre Antwort konkret auf deine Fragestellung bezogen. Es gibt weder in deiner Fragestellung noch in deinem Profil einen Hinweis auf dein Bundesland oder deinen Aufenthaltsort. Somit kann sie sich als logische Konsequenz nur auf ihr eigenes Bundesland beziehen.
    Es gibt dann nur die Möglichkeit der Ableitung auf mögliche ähnliche Verfahren mit Hilfe anderer User.

    Jedes isolierte Bewusstsein macht sich auf den Weg - wie die Kraft des Wassers V_V

  • @Coocy

    Das sehe ich anders. Wenn ich eine allgemeine Frage stelle (aus der nicht hervorgeht, um welches Bundesland es sich handelt), aber jemand mit

    Zitat von Slim

    Gibt es eine Befristung meldet sich das Lageso vor Ablauf für eine Neuprüfung.

    antwortet, finde ich das nicht korrekt, weil die Antwort auf Berlin abstellt, ohne das kenntlich zu machen.

    Da mich das gestört hat, habe ich es gesagt.


    Zitat von Coocy

    Slim hatte sich mit ihre Antwort konkret auf deine Fragestellung bezogen.


    Meiner Meinung nach hat @Slim gerade nicht auf meine Fragestellung in Beitrag 200 bezogen, sondern z. B. geantwortet


    Zitat von Slim

    Gibt es eine Befristung meldet sich das Lageso vor Ablauf für eine Neuprüfung.

    Ich hatte ausdrücklich geschrieben, dass es keine Befristung im Bescheid gibt. Von daher weiß ich nicht, was die Info nutzen soll, wie das LaGeSo vorgeht, wenn es eine Befristung gibt. Ich finde solche Antworten nicht hilfreich, auch wenn sich dabei jemand hingesetzt hat und etwas getippt hat. Es wird auch nicht erwähnt, ob die Befristung, von der Ginome spricht, im Bescheid oder im Ausweis festgehalten ist. Solche Aussagen sind für mich keine Hilfe.

    2 Mal editiert, zuletzt von FruchtigBunt (4. Mai 2019 um 22:53)

  • Von einer ärztlichen Überprüfung stand da nichts.

    Die werden das intern nochmal prüfen. Ganz besonders im Hinblick auf die nächste Reform, welche "vor der Tür steht".
    Auch als Unbefristeter ist man davor natürlich nicht gefeit. Die werden aber alleine vom Arbeitsaufwand her zuerst die neuen Anträge, und die Verschlechterungsanträge, nach den neuen Richtlinien bewerten. Danach dann die Befristeten, die landen ja ohnehin wieder auf dem Schreibtisch, und zu allerletzt irgendwann die Unbefristeten. Letzteres glaube ich aber nicht, da das Arbeit bedeutet. Arbeit, welche man vermeiden kann.

    Hohe Zahlen bei der Editierungsanzeige zeigen nicht, dass ich permanent meine Meinung ändern würde. Ich habe nur Probleme Rechtschreib- und Grammatikfehler zu tolerieren und korrigiere diese daher, wenn ich sie sehe.
    Dennoch kann auch ich Tippfehler übersehen. In diesem Fall bitte ich um Nachsicht.

  • Die werden das intern nochmal prüfen. Ganz besonders im Hinblick auf die nächste Reform, welche "vor der Tür steht".Auch als Unbefristeter ist man davor natürlich nicht gefeit. Die werden aber alleine vom Arbeitsaufwand her zuerst die neuen Anträge, und die Verschlechterungsanträge, nach den neuen Richtlinien bewerten. Danach dann die Befristeten, die landen ja ohnehin wieder auf dem Schreibtisch, und zu allerletzt irgendwann die Unbefristeten. Letzteres glaube ich aber nicht, da das Arbeit bedeutet. Arbeit, welche man vermeiden kann.

    @Ginome
    Die kennen auch ganz sicher dann meine Behandler der letzten fünf Jahre, die sie dann anschreiben werden. :irony:

    Oder inwiefern sollen sie meinen Gesundheitszustand nach Ablauf der Frist auf dem Ausweis "intern" prüfen?

    Da es nun widersprüchliche Infos gibt: Weiß jemand, ob bei einer Befristung, die nur auf dem Ausweis steht, aber nicht im Bescheid, mehr gemacht wird, als den alten Ausweis einzuziehen und das Passfoto zu erneuern? (hatten ja hier alle bisher so geäußert).

    Also wird denn nun inhaltlich in Bezug auf den Gesundheitszustand etwas geprüft oder nicht?

    Nach meinen bisherigen Infos: Nein. Denn sonst würde die Behörde ja bei der Verängerung nicht nur das Passfoto und den alten Ausweis anfordern sondern z. B. auch noch nach den aktuellen Behandlern fragen, die sie wegen dem Gesundheitszustand kontaktieren möchten. Von einer erneuten Überprüfung des Gesundheitszustandes ist aber bei dem Verängerungsantrag nicht die Rede. Dazu müsste der Betroffene wohl auch informiert werden, um die Chance zu haben, den mitzuteilen. Ich glaube nicht daran, dass das "intern" und somit "heimlich" hinter dem Rücken des Betroffenen gemachdt wird.

    Und bitte sagt mir nicht, dass sie nach fünf Jahren einfach die alten Behandler anschreiben und die schreiben dann vielleicht zurück "Frau XY ist bei uns nicht mehr in Behandlung" und somit wird die Verängerung abgelehnt. :lol:

    2 Mal editiert, zuletzt von FruchtigBunt (4. Mai 2019 um 22:52)

  • Die kennen auch ganz sicher dann meine Behandler der letzten fünf Jahre, die sie dann anschreiben werden.

    Das brauchen sie nicht. Sie bewerten dann einfach nach den neuen Richtlinien.
    Es sei denn natürlich der Sachbearbeiter hat keine Lust und "winkt durch" :lol:

    Wenn sich etwas verbessert ist man ohnehin verpflichtet das anzugeben.
    Wie eine Überprüfung, die jeden Schwerbehinderten jederzeit treffen kann, durchgeführt wird entzieht sich meiner Kenntnis. Das ist mir bis jetzt noch nicht passiert.

    Mir ging es um die neuen Richtlinien welche "ins Haus stehen".

    Hohe Zahlen bei der Editierungsanzeige zeigen nicht, dass ich permanent meine Meinung ändern würde. Ich habe nur Probleme Rechtschreib- und Grammatikfehler zu tolerieren und korrigiere diese daher, wenn ich sie sehe.
    Dennoch kann auch ich Tippfehler übersehen. In diesem Fall bitte ich um Nachsicht.

  • Wenn sich etwas verbessert ist man ohnehin verpflichtet das anzugeben.
    Wie eine Überprüfung, die jeden Schwerbehinderten jederzeit treffen kann, durchgeführt wird entzieht sich meiner Kenntnis. Das ist mir bis jetzt noch nicht passiert.

    Die, die es betrifft, werden mit einem Schreiben gebeten, sich zur Sache zu äußern: Ob sich etwas geändert hat im verstrichenen Zeitraum, wer aktuell behandelt, ob eine Reha erfolgte oder eine Krankenhausbehandlung nötig war.
    Wenn möglich, werden die aktuellen Befunde beigezogen.

    Wenn Zweifel bestehen, dass alles genau so geblieben ist wie beim vorigen Bescheid, wird eine Begutachtung angesetzt.
    Das alles bindet Zeit und Ressourcen der Ämter.

    Also wird das ganze Procedere nur in einigen und nicht in allen, möglichen Fällen durchexerziert.

    DAs Sozialgesetzbuch IX. Buch mit dem Schwerbehindertenrecht gilt übrigens bundesweit und nicht nur in Berlin. Es ist also egal, ob sich das LaGeSo oder das Versorgungsamt oder das Landratsamt oder das Gesundheitsamt um die Durchführung kümmert.
    Die Vorgänge, die zu rechtsrelevanten Entscheidungen führen, sind irgendwie gleich in allen Bundesländern. Die einzelnen Schritte heißen möglicherweise etwas anders und sehen optisch (bei den Schreiben) unterschiedlich aus.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

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