Verschwinden von Unterlagen

  • Ich brauche mal Hilfe, ich bin kurz vorm Meltdown. Die Ämter, Behörden und Gerichte in Berlin schmeißen fortlaufend meine Dokumente weg.


    Was kann ich machen, dass meine Unterlagen ankommen?

    Wer nun auf die Idee kommt persönlich etwas vorbeizubringen..., nun so doof war ich auch schon.


    Ich habe eine gerichtliche Betreuung und dieses Jahr einen Anwalt beauftragt und selbst bei denen werden die Unterlagen weggeschmissen. Das Schlimme ist, die wissen der Wegschmeißmanie in Berlin auch nicht zu begegnen.


    Die nächste Frage ist, wie mache ich die Täter ausfindig und wie stelle ich Anzeige und Beschwerde?
    Bei Nachforschungen blockieren die Behörden massiv.


    Wie überprüfe ich, dass die Unterlagen angekommen sind?

    Wenn ich die persönlich abgebe und die dennoch weggeschmissen werden wie verhalte ich mich dann?

    Wie sieht die Rechtslage aus? Machen sich die Behörden, Gerichte dann strafbar? Wie gehe ich vor?


    Die Ämter behaupten auch gerne, die Post hätte die Unterlagen weggeschmissen. Wie begegne ich dem?


    Bitte ich brauche kompetente Hilfe. Ich möchte dem nicht mehr hilflos ausgeliefert sein.


    Ich werde mir demnächst ein Faxgerät kaufen, aber alles kann ich eben nicht faxen. Hat jemand Erfahrung damit, wie weit diese Methode hilfreich ist?


    Eine andere Frage ist, gibt es in Berlin einen Kameramann oder Jemanden der Interesse daran hat darüber eine Dokumentation zu machen und dem Ganzen nachzugehen?

    Einmal editiert, zuletzt von Slim (11. August 2018 um 00:17)

  • Einfache Regel für behördliche Unterlagen, nur Kopien einreichen.
    Nachträglich kann man da eher nichts machen wenn die Originale weg sind ausser zu versuchen sie neu zu beschaffen.
    Wenn du jetzt meinst das sie Unterlagen zu abgeschlossenen Vorgängen nicht aufbewahren dann ist das vollkommen ok so, denn wenn sie nicht einer Mindestaufbewahrungsfrist unterliegen gehören private Daten nicht in Behördenarchieve, das nennt sich Datenschutz.
    Beim Vorbeibringen gibt es sowas wie einen Eingangsnachweis oder postalisch das Einschreiben mit Rückschein zur Dokumentation falls du meinst deine Unterlagen kommen nicht bei den Bearbeitern an, dein Problem ist leider aus dem Text nicht ersichtlich.

  • Beim Vorbeibringen gibt es sowas wie einen Eingangsnachweis oder postalisch das Einschreiben mit Rückschein zur Dokumentation falls du meinst deine Unterlagen kommen nicht bei den Bearbeitern an,

    Das ist wohl das Problem.

    Das sicherste wäre es, einen Gerichtsvollzieher damit zu beauftragen. Dauert aber und kostet, insbesondere bei regelmäßigem Schriftverkehr.
    Zweitbeste ist das Eintüten und Ab- bzw. Aufgeben unter Zeugen. Dabei die Zeugen eine Quittung bzw. Bestätigung unterschreiben lassen.
    Drittbeste (weil der Empfänger verweigern kann) ist das persönliche Abgeben mit Quittieren. Dabei auch über den Inhalt und Umfang quittieren lassen, also z.B. 10 Seiten Antrag auf Leistungen. Alternativ auf einer weiteren Kopie der Unterlagen die Quittung geben lassen.

    Strafbarkeit ist schwierig. Denkbar wären Dinge wie Diebstahl oder Unterschlagung, allerdings gegen unbekannt und das wird sehr wahrscheinlich eingestellt.
    Mit einer gut dokumentierten Zustellung kann man ggf. im Streitfall eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand erreichen oder auch z.B. eine Untätigkeitsklage anstreben.

    Einmal editiert, zuletzt von Waspie (11. August 2018 um 01:16)

  • Ein Eingangsnachweis hält die nicht ab Dokumente wegzuschmeißen. Das Einschreiben mit Rückschein kostet ca. 5 Euro.
    Lese grad: Auch wenn der Absender den Rückschein vom Empfänger unterschrieben zurück erhält, hat man nur einen Nachweis darüber, dass ein Schreiben (ein Umschlag mit Anschrift) zugestellt wurde. Mehr nicht.
    Das ist also der gleiche Mist wie ein normales Einschreiben.

  • Die Ämter, Behörden und Gerichte in Berlin schmeißen fortlaufend meine Dokumente weg.

    Ich habe eine gerichtliche Betreuung und dieses Jahr einen Anwalt beauftragt und selbst bei denen werden die Unterlagen weggeschmissen.

    Klingt dubios

    Wenn ich die persönlich abgebe und die dennoch weggeschmissen werden wie verhalte ich mich dann?

    Du kannst dir gleich bei Abgabe der Unterlagen eine Eingangsbestätigung geben lassen.

    Ich werde mir demnächst ein Faxgerät kaufen, aber alles kann ich eben nicht faxen. Hat jemand Erfahrung damit, wie weit diese Methode hilfreich ist?

    Du hast einen Nachweis, dass die Sachen wirklich angekommen sind. Ist in den Fritz Boxen immer mit integriert, allerdings immer nur eine Seite auf einmal sendbar.


    Eine andere Frage ist, gibt es in Berlin einen Kameramann oder Jemanden der Interesse daran hat darüber eine Dokumentation zu machen und dem Ganzen nachzugehen?

    Davon würde ich dir abraten, weil das mit ziemlicher Sicherheit "nach hinten losgehen wird"(RW): Es wird sich, wenn überhaupt, aller Wahrscheinlichkeit nach nur jemand unseriöses finden, der damit nur zum Ziel hat, dich "durch den Dreck zu ziehen"(RW), also lass es lieber aus Selbstschutz.


    Rechtsberatung ist nur durch Anwälte zulässig, da du ja einen hast, kannst du deine weiteren Fragen an ihn stellen.


    Viele Grüße Miiep

    (Klammerfreak) :d

  • Rechtsberatung ist nur durch Anwälte zulässig, da du ja einen hast, kannst du deine weiteren Fragen an ihn stellen.

    Stimmt nicht, §6 RDG erlaubt die unentgeltliche Beratung. Frage wäre nur, ob hier noch der Bekanntenkreis gilt. Allerdings gibts hier auch keine Rechtsberatung. Das hier fällt unter Minungsaustausch in einer Selbsthilfegruppe.

  • Lese grad: Auch wenn der Absender den Rückschein vom Empfänger unterschrieben zurück erhält, hat man nur einen Nachweis darüber, dass ein Schreiben (ein Umschlag mit Anschrift) zugestellt wurde. Mehr nicht.
    Das ist also der gleiche Mist wie ein normales Einschreiben.

    Du kannst das so machen:

    * Druck dir ne Online-Marke auf den Umschlag, da steht dann direkt schon die Einschreibennummer drauf
    * Schreib außen das AZ drauf (macht die Zuordnung einfacher und deutlich schneller)
    * Filme wie du die Unterlagen in den Umschlag packst und zu klebst - Videos sind relativ rechtssicher. Muss natürlich alles ungeschnitten sein, also wirklich das Orginalvideo sichern.
    * Wirf den Brief in den Briefkasten, von der Post bekommst du online nach ein paar Tagen die Bestätigung das zugestellt wurde.


    gerichtliche Betreuung

    Welchen Aufgabenbereich hat der Betreuer? Wenn er Vertretung gegenüber Behörden, das anhalten der Post u.ä. hat kann es auch einfach sein dass die Post an ihn geht. Oder dass es das Gericht komplett durcheinander gebracht hat an wen das jetzt gehen soll.

    Wenn es um Post im Betreuungsverfahren geht, kannst du dich an deinen Rechtspfleger direkt wenden, die haben meist auch direkte Telefonzeiten. Mit dem kannst du auch einen Termin ausmachen und dann dort persönlich vorbei gehen, Wichtig auch hier: Auf alle Unterlagen immer das AZ drauf, sonst verliert auch der das gerne mal auf dem Schreibtisch. Ist leider so und oft nicht mal böse gemeint, bei den Gerichten stapelt sich die Arbeit im wahrsten Sinne des Wortes...

  • Die einzige wirklich sichere Möglichkeit ist die Zustellungsurkunde.
    Diese Zustellungsform ist aber ausschließlich Behörden und Gerichten vorbehalten, scheidet also für Privatpersonen aus.

    Auch ein privates Faxprotokoll und erst recht der Tipp mit dem Video ist sinnlos.

    Man könnte den Anwalt bitten, alles zu protokollieren (Inhalt der Sendung) und diese persönlich gegen Empfangsnachweis abzuliefern.
    Ob er dazu aber Lust haben wird, möchte ich bezweifeln.

    Also zusammengefasst: Die berühmte Arschkarte!

  • Klingt dubios

    Allerdings.

    Die Ämter, Behörden und Gerichte in Berlin schmeißen fortlaufend meine Dokumente weg.

    Vor allem, wenn das alle Behörden tun.
    Dass mal was abhanden kommt, das kommt schon vor, aber eigentlich nicht so regelmäßig.

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

    Einmal editiert, zuletzt von Shenya (11. August 2018 um 10:13)


  • Bitte ich brauche kompetente Hilfe. Ich möchte dem nicht mehr hilflos ausgeliefert sein.


    Ich werde mir demnächst ein Faxgerät kaufen, aber alles kann ich eben nicht faxen. Hat jemand Erfahrung damit, wie weit diese Methode hilfreich ist?


    Eine andere Frage ist, gibt es in Berlin einen Kameramann oder Jemanden der Interesse daran hat darüber eine Dokumentation zu machen und dem Ganzen nachzugehen?

    Ich würde NIEMALS Originale an die Behörde versenden, nur Kopien!!

    In vielen Behörden kannst du deine Unterlagen auch per Mail einreichen, da kannst du eine Lesebestätigung anfordern!

    Dokumentiere alles, wann du was abgegeben hast, du kannst in manchen Behörden auch die Sachen in der Sprechstunde abgeben. Notiere dir die Namen.

    Ich denke aber nicht, dass ALLE Unterlagen von dir ständig wegkommen, besonders das Behörden, ÄRZTEN! und GERICHTE!

    ~Die Liebe allein versteht das Geheimnis, andere zu beschenken und dabei selbst reich zu werden.~

  • Hallo Slim,
    geh in das entsprechende Amt mit zwei um die Ecke geklammerten Dokumenten, wenn du irgend etwas einreichen/abgeben musst. Du legst das Dokument beim Empfang vor und lässt dir auf dem Knick eines docs mit der Klammer (Tacker) den Empfang des anderen Docs von der netten Person dort bestätigen.

    Nächstes Level: Verschicken von Dokumenten per Mail: Der Empfänger MUSS den Empfang bestätigen, wenn Du das willst. Dazu brauchst du einen geeigneten Provider (Muss nicht unbedingt Geld kosten) Dort kannst du einstellen, dass du eine Info hast, dass deine Mail vom Empfänger gelesen wurde.

    In beiden Fällen kannst du ruhig erwähnen, dass du einen Nachweis für dich haben möchtest ---> Behörden sind Dienstleister, die aus Steuergeldern finanziert werden.

  • @Slim

    Hier meine Tipps:

    • Unterlagen hinfaxen (geht auch mit öffentlichem Faxgerät von der Post aus oder bei Ebay Kleinanzeigen Leute fragen, ob man deren Fax nutzen kann, wenns viele Unterlagen sind) und dabei draufschreiben, dass es sich um ein öffentliches Fax handelt und nicht dorthin zurückgefaxt werden soll. Auf der Sendebestätigung sollte sich dann eine Kopie des hingesendeten Inhalts befinden (bei mehreren Seiten ist das etwas kompliziert, weil man dann jede Seite einzeln faxen muss, um die Seite als Kopie auch auf dem Sendebericht zu haben). Die Sendebestätigung ist dein Beweis, dass und WAS du hingefaxt hat und ist rechtssicher.
    • Vom Original jeweils zwei Kopien anfertigen. Die eine Kopie händigst du vor Ort dem Amt aus. Auf der anderen Kopie lässt du dir mit Unterschrift und mit Behördenstempel vom Amt bestätitgen, dass dieses Dokument am Tag xx.xx.xxxx dem Amt vorgelegt wurde und nimmst diese Kopie wieder mit. Um das nicht auf jede Kopie mit Hand schreiben zu müssen, kannst du das mit dem PC auf jede Kopie draufdrucken. Der Mitarbeiter vom Amt muss dann lediglich jedes Dokument unterschreiben. Das kann man verlangen. Falls der sich weigert, Vorgesetzten rufen und so lange das Amt besetzen, bis die Polizei gerufen wird (funktioniert dann meistens).
    • Per Einschreiben bringt nichts, weil du nicht nachweisen kannst, WAS du hingeschickt hast.
    • E-Mails alleine (auch mit Empfangsbestätigung) sind nicht rechtssicher. Wenn du beweisen kannst, dass die Mail angekommen ist, kannst du damit vor Gericht oder sonstwo damit trotzdem nichts anfangen.

    4 Mal editiert, zuletzt von FruchtigBunt (11. August 2018 um 15:09)

  • geh in das entsprechende Amt mit zwei um die Ecke geklammerten Dokumenten, wenn du irgend etwas einreichen/abgeben musst. Du legst das Dokument beim Empfang vor und lässt dir auf dem Knick eines docs mit der Klammer (Tacker) den Empfang des anderen Docs von der netten Person dort bestätigen.

    @Burlie
    Kannst du das detaillierter beschreiben?

  • Ich habe jetzt zweimal Stress wegen Bussgeld und OWIG gehabt. Da gibt es immer eine Frist. Verstößt man gegen die Frist, dann hat man verloren. Da ich in der Arbeit mit Urkunden zu tun habe, habe ich das für mich entdeckt.

    Man macht zweimal das gleiche Dokument mit entsprechenden Anlagen. Auf diesem Dokument fügt man OBEN AUSSEN Seitenzahlen ein und zwar nicht normale ( 1) sondern nimmt bei Word oder Libre dann die Option 'Seite 1 von 4' ... danach sind die Seiten durchnummeriert und es ist klar, wieviel man vorlegt. Anschließend knickt man die Seiten links oben nach hinten und heftet sie zusammen mit TACKER und lässt sich hinten ( Rückseite ) auf der umgehefteten Ecke mit Stempel bestätigen (EINGANGSSTEMPEL!!! DATUM, ORT, UNTERSCHRIFT), dass man fristgerecht geliefert hat. Auf beiden Dokumenten. Eins nimmt man wieder mit ;) Wenn die sehen, dass beide gleich sind, verschwindet das abgegebene Dok nicht.

    UND: Das Dok ist durch den Stempel eine Urkunde. Man kann es nicht einfach entklammern und wieder zusammenfügen .... Tackernadel-Löcher und Stempel und Knick verhindern das.

    2 Mal editiert, zuletzt von Burlie (11. August 2018 um 15:51)

  • @Burlie

    Vielen Dank für die Erläuterungen.

    Vom Prinzip her haben wir dann das gleiche gemeint: Dokument zweimal vorlegen, eins abgeben und sich auf dem anderen den Erhalt quittieren lassen.

    Was du dann noch zusätzlich implementiert hast, ist eine sichere Möglichkeit wenn man ein Dokument abgeben möchte, was MEHRERE Seiten lang ist. Da ist das Ecke umknicken und drüberstempeln (man sollte die Papiere dabei leicht "nebeneinander" legen, so dass der Stempel auf jedem Dokument drauf ist) gut geeignet.

    Nur frage ich mich: Inwiefern quittiert ein Eingangsstempel mit Datum, Ort und Unterschrift auf DEINEM Dokument, dass das andere der Behörde vorgelegen hat? Reichen Stempel und diese Kürzel dafür wirklich aus oder muss man noch auf dem eigenen Exmplar daneben schreiben, dass das Dokument der Behörde vorgelegt wurde?
    Das Kürzel könnte ja alles heißen (z. B. "wir sind nicht zuständig" oder sonstwas...)

  • Ich schreibe immer auf meine Kopie, dass ich augenscheinlich das Gleiche vorgelegt habe. ;) Die Leute in den Ämtern bekommen genug Geld, dass sie das auch mal vergleichen können ;)

  • Allerdings gibts hier auch keine Rechtsberatung. Das hier fällt unter Minungsaustausch in einer Selbsthilfegruppe.

    Öhm, für mich klingt das genau danach:

    Wie sieht die Rechtslage aus? Machen sich die Behörden, Gerichte dann strafbar? Wie gehe ich vor?

    Stimmt nicht, §6 RDG erlaubt die unentgeltliche Beratung. Frage wäre nur, ob hier noch der Bekanntenkreis gilt.

    Diese Norm beschreibt die Rahmenbedingungen, unter denen eine unentgeltliche Beratung, welche nicht im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit steht, gegeben werden darf. Nämlich nur zumindest mit einem Volljuristen im Rücken, darunter fallen zum Beispiel ehrenamtliche Beratungen durch eine universitäre Law Clinics.

    Viele Grüße Miiep

    (Klammerfreak) :d

  • @Slim
    Wenn ich meine Unterlagen persönlich abgebe und mir den Empfang quittieren lasse, geht nichts verloren. Niemals.
    Nur wenn ich Sachen in den Briefkasten vor Ort einwerfe oder ganz per Post schicke, passiert das.

    ~ Es ist kein Zeichen von Gesundheit, an eine von Grund auf kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein. ~

  • Ich schreibe immer auf meine Kopie, dass ich augenscheinlich das Gleiche vorgelegt habe. ;) Die Leute in den Ämtern bekommen genug Geld, dass sie das auch mal vergleichen können ;)

    Wenn du das aber nur für dich selbst auf dein Exemplar schreibst und das nicht gegenzeichnen lässt, geht die Beweiskraft gegen Null, würde ich sagen. Dann würde ich doch dabei bleiben, mit dem Drucker auf jedes beibehaltene Exemplar ein Kästchen zu drucken mit dem Text "Die Unterlagen wurden der Behörde XY in Kopie am XX.XX.XXXX vorgelegt". Und das unterzeichnen und stempeln lassen.

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