Eure Erfahrungen mit dem Widerspruch

  • Ich habe einen Änderungsantrag gestellt, nachdem ich meine ASS Diagnose erhalten habe. Bis dahin hatte ich wegen anderer Erkrankungen einen GdB von 40. Mit der ASS Diagnose wollten sie mir auch nur einen GdB von 40 geben. Ich bin daraufhin zu einer Anwältin und habe Klage einreichen lassen. Das läuft jetzt bereits seit über einem Jahr.

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    Glaub nicht alles, was du denkst.
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  • Nein, ich habe keine Ahnung wie lange das noch dauern könnte.

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    Glaub nicht alles, was du denkst.
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  • Man sitzt alleine da und muss sich mit dem Richter und der (juristisch erfahrenen) Gegenseite auseinandersetzen.

    Jep.

    Wenn man Glück hat, ist der Richtertisch mit entgegenkommenden Menschen besetzt (1 Sozialrichter/in, zwei ehrenamtliche Richter*innen). Und der oder die Vertreterin der Beklagten ist auch nicht immer ein Jurist. Manchmal sind es auch Sachbearbeiter mit reichlich Erfahrung.

    Am besten ist es, sachlich zu bleiben. Aber die Betroffenheit kann man schon zeigen.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Jep.
    Wenn man Glück hat, ist der Richtertisch mit entgegenkommenden Menschen besetzt (1 Sozialrichter/in, zwei ehrenamtliche Richter*innen). Und der oder die Vertreterin der Beklagten ist auch nicht immer ein Jurist. Manchmal sind es auch Sachbearbeiter mit reichlich Erfahrung.

    Am besten ist es, sachlich zu bleiben. Aber die Betroffenheit kann man schon zeigen.

    Und genau das, sachlich zu bleiben, könnte durchaus ein Problem sein. Vor Jahren hab ich mal ein Eigenregie gegen das Finanzamt geklagt wegen Nichtanerkennung von Werbungskosten, die ich für notwendig hielt (und im Rückblick mit dem AS-Verdacht glaube ich, dass sie auch wirklich notwendig waren), aber vom Finanzamt nicht anerkannt wurden.

    Ich habe feststellen müssen, dass man da echt aufpassen muss, sich nicht aufgrund der eigenen Betroffenheit hineinzusteigern. In einigen Schriftsätzen bin ich unsachlich geworden und auf die mündliche Verhandlung habe ich letztlich dann verzichtet, weil ich wohl entweder den Vertreter des FA oder die Richter ausfallend bedacht hätte. :oops: Das Urteil erging dann ohne mündliche Verhandlung, ich verlor...

    Nobody expects the spanish inquisition!

  • Weißt du wie lamge sich das bei dir noch hinaus zögern kann?
    Ich habe vor 9 Monaten auch Klage eingereicht.

    Eine Klage dauert mit "Deal" (Vergleich, Anerkenntnis oder Rücknahme) im Schnitt 12-18 Monate in der ersten Instanz. Endet das Verfahren mit Urteil sind 24 Monate realistisch. Hängt auch immer davon ab, wie viel das Gericht macht und wie die Parteien agieren.

    Mit dem Anwalt ist das so ne Sache. Ein guter, geeigneter Anwalt ist besser als sich selber zu vertreten, ein schlechter Anwalt ist nur eine Last. Vorallem weil das Gericht den sich selbst Vertretenden mehr unterstützen muss als einen anwaltlich Vertretenden (§ 106 SGG). Leider kann man nicht vorher wissen, wie gut oder schlecht der Anwalt für den eigenen Fall ist.

  • Mit dem Anwalt ist das so ne Sache. Ein guter, geeigneter Anwalt ist besser als sich selber zu vertreten, ein schlechter Anwalt ist nur eine Last. Vorallem weil das Gericht den sich selbst Vertretenden mehr unterstützen muss als einen anwaltlich Vertretenden (§ 106 SGG). Leider kann man nicht vorher wissen, wie gut oder schlecht der Anwalt für den eigenen Fall ist.

    :thumbup:

    Sehe ich genauso.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Ich bekam einen GdB von 40 und versuche mir das, was vielleicht mit einem Schwerbehindertenausweis leichter zu kriegen wäre, auf anderen Wegen zu verschaffen (z.B. über die Gleichstellung). Ein Widerspruch erschien mir den Streß nicht wert, aber wenn ich in einigen Jahren immer noch Ämterprobleme haben und/oder sich meine Situation drastisch verschlimmern sollte, würde ich in Erwägung ziehen, einen Verschlechterungsantrag zu stellen. Das ist vielleicht auch eine Alternative zur Klage.

    Ich habe feststellen müssen, dass man da echt aufpassen muss, sich nicht aufgrund der eigenen Betroffenheit hineinzusteigern.

    Man muß nicht nur aufpassen, sich emotional nicht hineinzusteigern, sondern auch inhaltlich abzuwägen, ob der mögliche Vorteil im Verhältnis zum Streß/betriebenen Aufwand steht. Wenn man nur aus Prinzip oder Rechthaberei klagt, ist es die Mühe oft nicht wert.
    Ich war vor Gericht auch überfordert (bezüglich der Interaktion, wurde da abgebügelt) und denke, daß man sich (wenn es einem so geht wie mir) für wichtige Verhandlungen immer einen Anwalt nehmen sollte, schon allein, um ernstgenommen zu werden.

  • @Necroghoul7
    Wenn dein Anwalt Blödsinn macht, wirst du auch nicht ernst genommen.

    Lies noch mal Waspies Beitrag.
    Aber eine Begleitperson mitzunehmen geht auch. Vielleicht hilft dir das genauso ?

    Von einem GdB 40 ausgehend einen Änderungsantrag zu stellen finde ich sehr gut nachvollziehbar und wahrscheinlich auch sinnvoller als auf Teufel komm raus (RW) zu klagen.
    Aber die Änderungen / Verschlimmerungen müssen immer nachgewiesen sein, also denk dran, vorher beim Hausarzt darüber zu sprechen, denn der behandelnde Arzt wird wohl immer zuerst angeschrieben und um Bericht gebeten.

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  • Wenn dein Anwalt Blödsinn macht, wirst du auch nicht ernst genommen.

    Bespricht man nicht vorher die Strategie und kann den Anwalt ablehnen, wenn das Erstgespräch nicht verheißungsvoll verläuft? So war es bei mir, bis auf einmal, als ich einen Pflichtverteidiger zugewiesen bekam (der dann auch entsprechend mies war).
    Ja, eine Begleitperson ist auch hilfreich, ich habe dafür das persönliche Budget beantragt (habe noch keinen Beschluß bekommen). Vielleicht ist das auch eine Zusatzoption unabhängig von einer Klage.
    Wenn möglich, will ich den Verschlimmerungsantrag vermeiden, aber ich würde den auch gut vorbereiten, ja.

  • Man erkennt aber nicht unbedingt im Erstgespräch ob der Anwalt gut ist, das zeigt sich mitunter erst später, mitunter erst kurz vorm Urteil. Und die Verbandsanwälte z.B. vom VdK sind oft gar nicht darauf ausgelegt, sich mit jedem einzeln zu unterhalten. Für die ist das dann auch irgendwo ein Massenfall von vielen.

  • ....eigentlich weiß man immer erst am Schluss, was herauskommt.

    Im Erstgespräch kann man aber zumindest einen ungefähren Eindruck gewinnen.

    Das mit dem persönlichen Budget finde ich auch eine gute Idee. Wie Necroghoul7 schreibt: Unabhängig von einer Klage.

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  • So, heute habe ich ein Antwortschreiben bekommen mit Akteneinsicht bekommen.

    1. meine Psychotherapeutin wurde garnicht befragt :m(: nur mein Psychiater.
    gemessen an den Vorgaben wurde ich demnach deutlich unterbewertet.
    2. bewertet wurde ich von einem Orthopäden. :m(:

  • 1. meine Psychotherapeutin wurde garnicht befragt nur mein Psychiater.
    gemessen an den Vorgaben wurde ich demnach deutlich unterbewertet.

    Wie willst du jetzt vorgehen?
    Wenn du Widerspruch erhebst, dann kannst du z.B. darauf verweisen, dass deine Psychotherapeutin nicht angeschrieben wurde und folglich (noch) keinen Bericht abgegeben hat.
    Den kannst du einfordern.
    Ob sich damit viel ändert, kann man nicht pauschal sagen, aber dann wäre das Gesamtbild vollständiger.

    Zur Unterbewertung: Das wäre ein Klagegrund.

    2. bewertet wurde ich von einem Orthopäden.

    Wenn dieser Orthopäde seinen Job gut macht, ist nichts gegen seine Facharztausbildung zu sagen. Er muss ja eine sozialmedizinische Beurteilung abliefern, keine psychiatrische (da sind die Autismusdiagnosen angesiedelt).
    Ob er Autismus-Spektrum-Störungen richtig beurteilen kann, weiß ich nicht.

    Ich habe es schon erlebt, dass eine 19jährige mit Aspergersyndrom "nur" GdB 20 bekommen sollte, weil sie ja kurz zuvor ihr Abitur mit einem Durchschnitt von 1,9 bestanden hatte. Dabei ist das Aspergersyndrom keine geistige Behinderung. Da hatte also jemand offenbar keine Ahnung. Und derjenige war Kinder- und Jugendarzt!

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