Wenn Du von Personalrat sprichst, gehe ich mal von einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber aus. Dann wird bei einem Antrag auf Gleichstellung der Personalrat immer beteiligt, diese erfahren allerdings die Diagnose nicht. Und es gilt - zumindest theoretisch - die Schweigepflicht, bin selbst Personalrat .
Falls Du Beamter sein solltest, kann die Gleichstellung mit Hinweis auf die Unkündbarkeit verweigert werden - es gibt allerdings inzwischen eine anders lautende Rechtsprechung.
Bei Depressionen wäre schon eine Diagnose wichtig, ansonsten wird dies beim Versorgungsamt eher nicht berücksichtigt. Lass es trotzdem nicht unter den Tisch fallen, es ist für Autisten heute schon schwierig genug, gegen die meist super sozialkompetenten KollegInnen (Ironie) zu bestehen.
Alternativ kannst Du Dich auch an die Schwerbehindertenvertretung wenden, diese muss das ebenfalls vertraulich behandeln.Bei 20 Stunden Schlaf in der Woche klingt es aber schon nach einer ernsten depressiven Störung. Nimm das nicht zu leicht, unabhängig von der Antragstellung. Bei mir hätte es fast zum Selbstmord geführt. Irgendwann ist der Energiespeicher leer, wie bei einem alten Akku immer schneller.
Ja, ist ein öffentl.-rechtl. Arbeitgeber.
Nein, ich bin keine Beamte, nicht mal Angestellte im öffentl. Dienst im eigentlichen Sinne.
Das mit den sozialkompetenten Kollegen stimmt leider - die schlimmsten sind die Dummen, die aber ohne Sinn und Verstand schwadronieren.
Danke für den Hinweis, ich werde das angehen, mein Akku läuft schon auf Reserve denke ich manchmal.