Weil ich es gerade rausgefunden habe beim Recherchieren im SGB IX. Was früher Leistungen zur Teilhabe an der Gesellschaft hieß, heißt jetzt "soziale Teilhabe" Falls jemand ebenfalls auf Suche im Gesetz geht und dann vielleicht den alten Begriff sucht. Diese Leistungen stehen in den §§ 76 - 84 SGB IX.
Hier die groben Stichpunkte, was im Rahmen der Sozialen Teilhabe alles möglich ist:
Soziale Teilhabe
§ 76 Leistungen zur Sozialen Teilhabe
§ 77 Leistungen für Wohnraum
§ 78 Assistenzleistungen
§ 79 Heilpädagogische Leistungen
§ 80 Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie
§ 81 Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
§ 82 Leistungen zur Förderung der Verständigung
§ 83 Leistungen zur Mobilität
§ 84 Hilfsmittel
Ich habe die Teilhabeleistungen markiert, die für Erwachsene mit Asperger vielleicht besonders hilfreich sein könnten.
Und nun zu den konkreteren Leistungen. Zu den Assistenzleistungen zählen laut betanet.de z. B.
- Anleitung und Übung von allgemeinen Erledigungen des Alltags
- Elternassistenz
- Unterstützung bei der Haushaltsführung
- Tagesstrukturierung
- Lebensplanung
- Freizeitgestaltung
- Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
- Gestaltung sozialer Beziehungen und sportlicher Aktivitäten
- Unterstützung bei der Gesundheitssorge, z.B. Assistenz bei der Einnahme notwendiger Medikamente
- Leistungen zur Erreichbarkeit eines Ansprechpartners, z.B. Rufbereitschaft in Krisensituationen oder Herbeiholung einer persönlichen Ansprechperson, werden erbracht, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist
Danke schonmal für die Tipps, insbesondere zur Begleitung beim Klettern. Ich denke, das würde mir wirklich helfen.
Das Beispiel mit den Künstlerutensilien fällt dann wohl unter § 81 (weil die Person sonst evtl. verlernen würde zu malen Anders kann ich mir nicht erklären, wie es das Amt sonst gefördert hat. Vielleicht findet noch wer einen anderen Paragraphen ggf. als Auffangparagraph.
Man kann z. B. jemanden von seiner Familie anheuern, der einem Arbeitsassistenz ehrenamtlich geben soll und kann dafür noch Geld bekommen, also es ist nicht nur auf externe Personen beschränkt, die Threadstellerin könnte sich die Freundin, die freiwillig hilft, also bezahlen lassen.
"Ehrenamtlich tätige Leistungsberechtigte können sich angemessene Ausgaben für die nötige Unterstützung durch Familie, Freunde oder Nachbarn erstatten lassen." (Quelle: betanet.de, http://www.betanet.de/betanet/sozial…ungen-1448.html)