Soziale Teilhabe - konkrete Möglichkeiten

  • Weil ich es gerade rausgefunden habe beim Recherchieren im SGB IX. Was früher Leistungen zur Teilhabe an der Gesellschaft hieß, heißt jetzt "soziale Teilhabe" ;) Falls jemand ebenfalls auf Suche im Gesetz geht und dann vielleicht den alten Begriff sucht. Diese Leistungen stehen in den §§ 76 - 84 SGB IX.

    Hier die groben Stichpunkte, was im Rahmen der Sozialen Teilhabe alles möglich ist:

    Soziale Teilhabe
    § 76 Leistungen zur Sozialen Teilhabe
    § 77 Leistungen für Wohnraum
    § 78 Assistenzleistungen
    § 79 Heilpädagogische Leistungen
    § 80 Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie
    § 81 Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
    § 82 Leistungen zur Förderung der Verständigung
    § 83 Leistungen zur Mobilität
    § 84 Hilfsmittel

    Ich habe die Teilhabeleistungen markiert, die für Erwachsene mit Asperger vielleicht besonders hilfreich sein könnten.

    Und nun zu den konkreteren Leistungen. Zu den Assistenzleistungen zählen laut betanet.de z. B.

    • Anleitung und Übung von allgemeinen Erledigungen des Alltags
    • Elternassistenz
    • Unterstützung bei der Haushaltsführung
    • Tagesstrukturierung
    • Lebensplanung
    • Freizeitgestaltung
    • Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
    • Gestaltung sozialer Beziehungen und sportlicher Aktivitäten
    • Unterstützung bei der Gesundheitssorge, z.B. Assistenz bei der Einnahme notwendiger Medikamente
    • Leistungen zur Erreichbarkeit eines Ansprechpartners, z.B. Rufbereitschaft in Krisensituationen oder Herbeiholung einer persönlichen Ansprechperson, werden erbracht, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist

    Danke schonmal für die Tipps, insbesondere zur Begleitung beim Klettern. Ich denke, das würde mir wirklich helfen.

    Das Beispiel mit den Künstlerutensilien fällt dann wohl unter § 81 ;) (weil die Person sonst evtl. verlernen würde zu malen ;) Anders kann ich mir nicht erklären, wie es das Amt sonst gefördert hat. Vielleicht findet noch wer einen anderen Paragraphen ggf. als Auffangparagraph.

    Man kann z. B. jemanden von seiner Familie anheuern, der einem Arbeitsassistenz ehrenamtlich geben soll und kann dafür noch Geld bekommen, also es ist nicht nur auf externe Personen beschränkt, die Threadstellerin könnte sich die Freundin, die freiwillig hilft, also bezahlen lassen. :d
    "Ehrenamtlich tätige Leistungsberechtigte können sich angemessene Ausgaben für die nötige Unterstützung durch Familie, Freunde oder Nachbarn erstatten lassen." (Quelle: betanet.de, http://www.betanet.de/betanet/sozial…ungen-1448.html)

    11 Mal editiert, zuletzt von FruchtigBunt (8. März 2018 um 20:04)

  • Wer nimmt solche Leistungen in Anspruch, bzw. wer benötigt solche?

    Über §81 dürfte die Mehrzahl der Therapien bei den ATZ im Erwachsenenalter abgerechnet werden.

    Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll. (Georg Christoph Lichtenberg)
    Veränderungen führen deutlich öfter zu Einsichten, als dass Einsichten zu Veränderungen führen. (Milton H. Erickson)
    Morgen werde ich mich ändern, gestern wollte ich es heute schon. (Christine Busta)

  • Es werden seit Beginn des Jahres sogenannte EUTB-Stellen eingerichtet: Ergänzende Unabhängige Teilhabe-Beratung.
    Insgesamt sollen es bundesweit 400 Beratungsstellen werden, für die nächsten 3 Jahre.

    Wenn man Glück hat und eine gute Beratungsstelle erwischt (bzw eine, deren Kontaktdaten korrekt in der Liste stehen und funktionieren und die schon Mitarbeiter eingestellt hat), kann man dort Information und Beratung zu den - neuen, nach BTHG - möglichen Teilhabeleistungen (und deren Regeln und Modalitäten) bekommen.
    (Es sind recht unterschiedliche Vereine und Betriebe, die solche Beratungsstellen betreiben / zugelassen wurden, insofern lohnt es sich wahrscheinlich auch, es woanders nochmal zu versuchen, falls man sich nach dem ersten Anlauf noch nicht gut informiert und beraten fühlt.)

    Durch das BTHG ist derzeit einiges im Umbruch, ändert sich per Januar 2018 - bzw schon 2017, wird aber jetzt erst langsam umgesetzt - (und 2020 und 2023 dann nochmal weitere Neuerungen), insofern sicher ganz sinnvoll, sich zum aktuellen Stand der Möglichkeiten und Regeln/Vorschriften der "sozialen Teilhabe" (Teil der Eingliederungshilfe) dort zu informieren. Und beraten zu lassen, wie und für was/wobei man (auch: konkret am eigenen Wohnort) Hilfe und Unterstützung bekommen kann.

    Da diese Beratungsstellen als "Peer Counseling" gedacht sind, und speziell für die Beratung Behinderter, ist es sicherlich auch möglich, dort um "barrierefreien/-ärmeren Zugang" zu bitten, z.B. in Form von Termin zur Skype-Beratung, Telefonberatung (wenn man nicht in die Sprechstunde gehen kann), oder vielleicht auch per Email, unter Hinweis auf die eigenen behinderungsbedingten Einschränkungen / vorhandenen Barrieren. (Ein Versuch lohnt's allemal, wahrscheinlich geht nicht überall alles, aber viele werden sich sicher Mühe geben, es möglichst barrierefrei zu gestalten).

    Da es "allgemein" (auf Behinderung bezogen) "peers" die sich "auskennen" sind (oder zumindest sein sollten), kann man vermutlich nicht erwarten, dass sie sich zwangsläufig auch mit (hochfunktionalem) Autismus auskennen, oder wissen/verstehen, wo die Schwierigkeiten liegen oder welche (von den theoretisch möglichen) Hilfen nötig und hilfreich wären und warum, aber es gibt sicherlich auch Stellen, die sich Mühe geben werden das im Gespräch herauszufinden.


    https://www.rehadat-adressen.de/de/interessenv…eer-counseling/


    Infos und Adresslisten (nach PLZ sortiert) sind auch über diese Seite zu finden:
    https://www.teilhabeberatung.de/

    3 Mal editiert, zuletzt von Mira (10. März 2018 um 02:40)

  • Wer nimmt solche Leistungen in Anspruch, bzw. wer benötigt solche?

    Grundsätzlich kann jeder, der eine wesentliche Behinderung hat oder davon bedroht ist, diese Leistungen in Anspruch nehmen.

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

  • Kann man dies in Textform irgendwo nachlesen?

    Ja, hier in diesem Thread. :d

    Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll. (Georg Christoph Lichtenberg)
    Veränderungen führen deutlich öfter zu Einsichten, als dass Einsichten zu Veränderungen führen. (Milton H. Erickson)
    Morgen werde ich mich ändern, gestern wollte ich es heute schon. (Christine Busta)

  • Sorry Mod Tuvok.
    Mit §81 kann ich recht wenig anfangen. Sind wir hier in einem Paragraphen-Forum?
    Man sollte sich als selbst betroffener Mod hier schon im klaren sein, wo man sich befindet ;)

    Thx Kraehe für den aufschlußreichen Link!

  • Um nochmals die Zusammenhänge grob zu erläutern:

    Wer behindert ist oder von Behinderung bedroht ist (es muss kein GdB vorliegen) erhält nach § 76 SGB IX Leistungen der sozialen Teilhabe. Die Leistungen sind dazu da,

    • die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern
    • Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern
    • die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder
    • die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.

    In der Regel sind die Träger der Eingliederungshilfe (also die Sozialämter) dafür zuständig.

    Das heißt, dass man als Mensch mit ASS, der sich entsprechend eingeschränkt und behindert fühlt (und sich das bescheinigen lässt bzw. zu Papier bringt) Ansprüche auf Unterstützung hat.

    Die Leistungen erhält meines Wissens nach nicht, wer zu viel Vermögen besitzt und wer ein Einkommen hat, das bestimmte Grenzen überschreitet (siehe §§ 85, 90 und 92 SGB XII). Zu den genauen Grenzen können hier sicher andere mehr sagen.

    Ich finde es wichtig, dass die Paragraphen hier mit zitiert werden, denn es ändert sich da ständig etwas, so kann man auch noch in einem Jahr im Gesetz nachschlagen, worauf die Aussagen hier gründen und kann bei Änderungen entsprechend reagieren. Außerdem kursiert selbst unter Fachleuten Halbwissen, da finde ich es wichtig, dass man selbst im Gesetz nachlesen kann und seine Anträge notfalls auch mit Verweis auf das Gesetz begründet.

    Einmal editiert, zuletzt von FruchtigBunt (12. März 2018 um 21:22)

  • Ich komme noch mal auf die Leistungen zur sozialen Teilhabe zurück. Ab 2020 ändern sich ja die Einkommens- und Vermögensgrenzen (siehe Thread hier) so dass ich die Therapie im Autismustherapiezentrum zukünftig hoffentlich vom Sozialamt als "soziale Teilhabe" erstattet bekomme.
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Bedarf für die Autismustherapie (vermutlich als Assistenzleistung nach § 78 SGB9) anerkannt wird. Ich war bislang der Meinung gewesen, dass die soziale Teilhabe es einem auch ermöglicht, z. B. an Freizeitkursen (wie z. B. Malen oder Schauspielern) teilzunehmen, weil der § 76 SGB9 z. B. besagt, dass die persönliche Entwicklung ganzheitlich gefördert werden soll und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft durch die Leistungen ermöglicht oder erleichtert werden soll.

    Nun habe ich mir den § 78 SBG9 (Assistenzleistungen) nochmal genau durchgelesen.


    Zitat von § 78 SGB9


    (1) Zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages einschließlich der Tagesstrukturierung werden Leistungen für Assistenz erbracht. Sie umfassen insbesondere Leistungen für die allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen. Sie beinhalten die Verständigung mit der Umwelt in diesen Bereichen.

    (2) Die Leistungsberechtigten entscheiden auf der Grundlage des Teilhabeplans nach § 19 über die konkrete Gestaltung der Leistungen hinsichtlich Ablauf, Ort und Zeitpunkt der Inanspruchnahme. Die Leistungen umfassen


    1.die vollständige und teilweise Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie die Begleitung der Leistungsberechtigten und
    2.die Befähigung der Leistungsberechtigten zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung.

    Die Leistungen nach Nummer 2 werden von Fachkräften als qualifizierte Assistenz erbracht. Sie umfassen insbesondere die Anleitungen und Übungen in den Bereichen nach Absatz 1 Satz 2.

    Das klingt für mich nicht danach, als könnte man Kurse (z. B. in einem sozialpsychiatrischen Zentrum oder Tagesförderstätte) besuchen, um dadurch am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.

    Im SGB12 klangt das noch anders.


    Unter der Nummer 1 oder 2 würde ich so etwas verstehen, wie der Besuch von Freizeitveranstaltungen, um mit anderen in Kontakt zu kommen. Kann es sein, dass das nun mit dem SGB9 alles abgeschafft wurde? Oder ist das im SGB9 nun irgendwo anders bei den Leistungen der sozialen Teilhabe versteckt, also nicht als Assistenzleistung sondern als "Freizeitteilhabe" oder sowas?

    Ich werde das auch alles beim Sozialamt selbst fragen, aber mir würde es helfen, wenn ich das vorher wüsste, weil ich dann meine Wünsche selbstbewusster vortragen könnte. Ich überlege, neben der Autismushterapie noch andere Hilfen zu beantragen (ggf. Therapeut, der mit mir klettert, Musiktherapie, tiergestützte Therapie, Körpertherapie. Natürlich nicht alles, aber ich wollte erstmal wissen, ob so etwas überhaupt übernommen würde.
    Hat jemand solche Dinge schon über die soziale Teilhabe genehmigt bekommen?

  • Offenbar scheint es nicht ganz einfach zu sein, abzugrenzen, was zu den Leistungen zur sozialen Teilhabe fällt und was nicht. Kennt jemand Kommentare oder andere Informationsschriften, wo erklärt ist, was zu den Teilhabeleistungen zählt? Das Sozialamt sagte mir einfach, dass das, was ich beantragt habe, nicht vom Sozialamt gezahlt würde, sondern eine Sache der Krankenversicherung sei. Die Krankenversicherung zahlt es aber auch nicht.

  • @Kayt
    Vielen Dank! Ich schaue es mir gleich an.
    Das Dokument scheint sehr ergiebig zu sein und macht einen guten Eindruck auf mich. Ich hoffe, dass ich dort etwas Hilfreiches finde. Es scheint aber genau die Fragen zu behandeln, die ich mir stelle. Danke, danke, danke!!!

    Nun habe ich herausgefunden, dass im SGB9 durchaus Leistungen für medizinische Rehabilitation vorgesehen sind.


    Das Sozialamt sagt aber einfach, dafür wäre die Krankenversicherung zuständig. Da es in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht gibt, kann man also davon ausgehen, dass die Krankenkassen in allen Fällen die medizinische Rehabiliation machen. Somit bräuchte man diese Auflistung im SGB9 ja dann nicht, zumal in § 6 SGB9 auch noch steht, dass Leistungen zur medizinischen Rehabiliation nicht nur von den Krankenkassen, sondern auch vom Sozialamt erbracht werden können. Wenn aber in Deutschland alle pflichtversichert bei einer Krankenversicherung sind, dann dürfte das Sozialamt ja gar nicht aufgeführt sein, es sei denn, dass das Sozialamt die Leistungen der medizinischen Reha bezahlt, die die Krankenkasse nicht zahlen wiill (ein anderer Grund leuchtet mir nicht ein, oder wurde dieser Passus extra für diejenigen eingeführt, die zwar eine KV-pflicht bei der KV haben, aber trotzdem nicht bei einer Krankenkasse sind und deswegen das Sozialamt zahlen soll? :nerved: Das ergibt keinen Sinn..)

    Wieso ist das alles so unverständlich und wieso sagt das Sozialamt einfach, dass das die Krankenkasse zahlen würde, die weigert sich aber auch, weil es ein wissenschaftlich nicht anerkanntes Therapieverfahren ist. :x Da steht doch, dass man im Rahmen der Teilhabe einen Anspruch auf Hilfen zur seelischen Stabilisierung hat und genau dazu würde diese Leistung dienen, aber niemand will sie mir bezahlen. :x

    2 Mal editiert, zuletzt von FruchtigBunt (16. November 2019 um 22:48)

  • @Kayt
    Dieses Dokument ist unheimlich wertvoll für mich. :thumbup:

    Es könnte auch in anderen Zusammenhängen als einem Teilhabeantrag für andere User sehr nützlich sein. Dort werden z. B. Wohnformen vorgestellt. Es gibt fast 10 verschiedene Wohnformen, die unterschiedlich finanziert bzw. ausgestaltet sind (eine davon z. B. das ambulant betreute Wohnen). Ich finde diese Überblicksarbeiten dazu wirklich sehr hilfreich. Es gibt beispielsweise auch ambulant betreute Wohngruppen. Ich wusste immer nur ganz grob, dass es sowas gibt, aber in dem Dokument ist das alles korrekt bezeichnet und es wird systematisch dargestellt, was dort gemacht wird.

    Ich hoffe, dass dieses Dokument von vielen Betroffenen gelesen wird. Ich habe ja vorhin auch recherchiert nach Erläuterungen zur Teilhabe und fand nur vom Autismusverband etwas und von einem sehr interessanten Verein namens "Anthropi Selbsthilfe". Inhaltlich war es aber nicht auf das ausgerichtet, was ich suchte. Ich arbeite mich da nun durch und bin gespannt. Ich bin aber von der Systematik und Professionalität des Dokuments sehr beeindruckt.

  • In diesem Ratgeber ist die Art der Therapie, die ich beantragen möchte, tatsächlich aufgeführt. Das heißt, es scheint tatsächlich eine Teilhabeleistung zu sein. Allerdings steht dort bei Finanzierung auch nur "settinggebunden, meist durch Krankenkasse bzw. zuständigen Rehabilitationsträger (das ist in meinem Fall das Sozialamt).

    Die Krankenkasse (bin privat versichert) wird mich auslachen, wenn ich denen etwas von Teilhabe erzähle. Soweit ich weiß, haben die überhaupt nichts mit Teilhabe am Hut und bezahlen einfach nur das, was in ihrem Leistungskatalog steht.

    Weiß jemand, in wie weit die privaten Krankenversicherungen bzw. die Krankenversicherung in die Finanzierung bzw. Kostenübernahme der sozialen Teilhabe eingebunden sind? Also wie könnte ich das meiner Krankenkasse erklären, dass sie eine Leistung der sozialen Teilhabe übernehmen sollen? :roll: Ich verstehe nicht, wieso ich das als Hilfeempfänger alles regeln muss und das Sozialamt einfach sagt, dass das Sozialamt das nicht bezahlt, obwohl es ja sogar unter "sozialer Teilhabe" läuft. Ich muss als eine Leistung der sozialen Teilhabe ohne Hilfe vom Sozialamt bei der Krankenkasse beantragen. x( Was soll dieses BTHG eigentlich gebracht haben, wenn selbst ich als wissbegieriger Mensch, der nun zirka 500 Seiten Infomaterial darüber gelesen hat, nicht mal durchblickt. :yawn:

    Hier gibt es eine Art Projektgruppe, die sich um genau das kümmern wollen, was ich ersuche. Vermutlich bin ich ein paar Jahre zu früh mit meinen Wünschen dran bzw. ich müsste mir das alles hart erkämpfen. Dafür habe ich keine Kraft. Laut Gesetz habe ich einen Anspruch, aber ich finde keinen (finanziellen) Zugang dazu. Zum Kotzen. Einfach nur zum Kotzen. Wie sagte mal ein Bekannter von mir so schön "woher nehmen, wenn nicht stehlen?" :yawn: Ich könnte mich ja mal mit einer Spendenkasse vor den Bundestag setzen und draufschreiben "Sammlung für Leistungen der soziale Teilhabe, die mir laut Gesetzt zusteht, aber nicht genehmigt wird". Das würd aber auch kein Mensch kapieren, da viel zu kompliziert. Oder ich mache einen Blog und sammele Geld. :| :shake:

    2 Mal editiert, zuletzt von FruchtigBunt (16. November 2019 um 23:22)

  • Hier gibt es Hinweise zu den Fragen, die ich zu Teilhabeleistungen durch die PKV aufgeworfen habe: https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/bthg-kompass/b…ation/fda-1007/

    Für heute zu spät für mich, aber vielleicht steht ja irgendwann auch mal jemand vor diesen Problemen und findet die Dokumente hilfreich.

    Ich habe angefangen, dieses Dokument zu lesen. Das ist ja ungeheuerlich. Da geht es genau um meine Frage. 8o


    Zitat von Frage

    Träger der Eingliederungshilfe werden in einzelnen Fällen von Betroffenen, die in privaten Krankenkassen versichert sind, mit Forderungen auf bestimmte Leistungen konfrontiert. Diese Leistungen werden zwar nicht von der privaten Krankenkasse gedeckt, jedoch im Regelfall von gesetzlichen Krankenkassen. Dies wirft die Frage auf, ob Betroffene für solche speziellen, von privaten Krankenversicherungen nicht erbrachten Leistungen einen Anspruch beim EGH-Träger geltend machen können.

    Nun bin ich mal gespannt, ob ich als Mitglied der PKV hier auch (wie so oft) die Arschkarte gezogen habe.

    Und hier die Antwort:

    Zitat von Antwort

    Sowohl die UN-Behindertenrechtskonvention, als auch Art. 1 Abs. 1 und Art 3 Abs. 1 GG binden lediglich die Hoheitsträger, nicht aber private Versicherungsunternehmen.
    Weder in § 192 VVG noch in den Allgemeinen Vertragsbedingungen der privaten Krankenversicherung sind bislang Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen als zwingend vorgesehen. Das bedeutet, dass zu Versichernde darüber besondere Vereinbarungen mit dem Versicherungsunternehmen abschließen und dies über höhere Beiträge finanzieren müssen. Haben sie das nicht getan, entsteht eine Versicherungslücke. Allerdings gewährt § 264 SGB V sonstigen nicht Versicherten lediglich Krankenbehandlung gegen Kostenerstattung, nicht aber Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe.
    Aus dem Auffangprinzip des § 2 SGB XII bzw. § 91 Abs. 1 SGB IX n.F. und dem Allgemeinen Gleichheitssatz aus Art 3 Abs. 1 Satz 2 GG könnte man schließen, dass die Träger der Eingliederungshilfe für die Leistung zuständig werden. Hierfür finden sich auch Hinweise in der Rechtsprechung, beispielhaft BSG vom 2. Februar 2012, B 8 9/10 R.
    Die bis zur rechtlichen Klärung durch die Behörde zu entscheidende Auslegungsfrage lautet, ob man als Vergleichsgruppe für die nicht (hinreichend) versicherten Menschen mit Behinderung alle anderen nichtversicherten Personen heranzieht oder diejenigen Menschen mit Behinderung, die gesetzlich krankenversichert sind.
    Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Beitrag die Rechtsmeinung des Projektteams darstellt.

    Hey, ich lebe in einem wirklich tollen Land. :sarcasm: (ohne Grinsen).
    Wenn ich als privat Versicherte eine Teilhabe will, muss ich die gegen Gebühr bei meiner PKV abschließen. Interessant, dass mir das noch nie jemand sagte. Vielleicht sollte ich das den privaten Versicherungen mal stecken. Dann gibt es ab nächster Woche ganz tolle "Teilhabe-Pakete", für deren Vermittlung man Provision einkassieren könnte. *Zynismus*

    Falls irgendjemand die Antwort dieser Umsetzungsstelle-BTHG (die ich oben als "Antwort" zitiert habe) verstanden hat, kann er mir das gerne mailen. Ich verstehe das einfach nicht. Die EU schreibt vor, dass es Teilhabe geben soll, aber für privat Versicherte gilt das nicht bzw. bis das irgendein Gericht klärt (nicht irgendeines, sondern das BSG), sind wahrscheinlich fünf Jahre vergangen. Aber na ja. Was sind das denn für dämliche Tricksereien und Überlegungen. Ich will eine Teilhabe. Das ist mir doch scheißegal ob ich privat versichert bin oder nicht. Das kann doch nicht deren Ernst sein, dass privat Versicherte einfach keine Teilhabe kriegen. Vor allem müsste doch dann das Sozialamt einspringen, wenn die PKV nicht zahlt. Aber dazu gibt dieser Text da oben keine Antwort bzw. icih bin zu blöd, diese zu verstehen. Ich könnte einfach nur noch heulen. :|

    Vielleicht heirate ich doch am besten einen reichen Menschen oder überfalle irgendeine Bank. *Zynismus* Dann kann ich mir wenigstens die Form von Teilhabe ermöglichen, die leider 120 EUR die Stunde kostet. Den Rest verkneife ich mir jetzt. :| :yawn: Das BTHG ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist. Ich muss einfach nur wieder so gesund werden, dass ich diesen ganzen Mist nicht mehr brauche. *heul*

    Einmal editiert, zuletzt von FruchtigBunt (17. November 2019 um 00:15)

  • Dieses Dokument ist unheimlich wertvoll für mich.

    Freut mich, dass es dir hilft.

    "Auf der Metaebene lässt sich Abstand gewinnen zum Geschehen. [...] Und dabei zeigt sich, dass es andere Perspektiven, andere Erlebensweisen und viel mehr Möglichkeiten für Lösungen gibt, als sich der Mensch in seiner alten kleinen Welt hatte träumen lassen." (Brit Wilczek)

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