Erwerbsminderungsrente - sehr weit zurückdatiert?

  • Ich habe auf Grund verschiedener Einschränkungen nach einer ReHa, aus der ich arbeitsunfähig entlassen wurde, die Erwerbsminderungsrente beantragt.
    Die Erwerbsunfähigkeit wurde zwar anerkannt, aber die Rentenversicherung hat der Beginn meiner Erwerbsunfähigkeit zurücdatiert auf den Tag vor meinem 18. Geburtstag.
    Ich kann mir nur vorstellen, dass dieses auf Grund der Asperger-Diagnose geschehen ist, da das ja schon lebenslang besteht.
    Es gibt kein Gutachten und keine Diagnose aus der Zeit als ich 18 war die aussagen, dass ich nicht arbeiten kann.
    Im Grunde wäre das ja kein Problem, aber auf Grund meiner Einschränkungen habe ich nur 152 Monate Wartezeit auf meinem Rentenkonto, da ich nie lange Vollzeit oder durchgehend arbeiten konnte.
    Ich müste aber laut des Bescheids 240 Monate vorweisen damit ich ein Anrecht auf die Erwerbsminderungsrente habe.
    Ist das jemandem von euch auch passiert?

    Ich habe mich an den Sozialverband gewand. Jetzt brauche ich ein Gutachten von meinem Arzt das besagt, dass ich erst seit 2017 als Erwerbsunfähig einzustufen bin. Ich hoffe das klappt alles...

    :!: -dies ist nur ein Auszug meiner Gedanken und Meinungen, der Rest hängt noch in der Bearbeitungsschleife fest- :!:

  • Was du mit "Monate Wartezeit auf meinem Rentenkonto" meinst weiß ich zwar nicht, verstehe deinen Post aber insgesamt so, dass du zuwenig gearbeitet hast (zu weniga rbeiten konntest) um Rente zu bekommen. Das war bei mir auch. Dann bekommst du keine Rente sondern Grundsicherung/Sozialgeld (selber Betrag wie H4).

  • Da liegt das Problem. Wartezeit nennt sich die Zeit, die du gearbeitet hast und die anrechenbar auf deine Zeit für die Rente ist. Warum das so heißt, keine Ahnung...
    Normalerweise braucht man 60 Monate um einen Anspruch auf Erwebsminderungsrente zu haben. Die habe ich; mehr als das Doppelte.
    Da die aber jetzt anscheinend das Asperger-Syndrom so gewertet haben wie eine lebenslange Behinderung, rutsche ich in einen anderen Paragraphen, nämlich den für von Geburt an Behinderte. Die müssen nämlich (warum auch immer...) 240 Monate arbeiten, z.B. in einer Behindertenwerkstatt, um Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben. Das sind 20 Jahre...

    Mal ganz abgesehen von meinem Fall: ist das nicht ziemlich unfair? Menschen, die eh schon von Geburt an eingeschränkt sind müssen 4x so lange arbeiten wie gesund geborene Menschen um diesen Anspruch zu haben? Warum?! Und wenn die jetzt einen Unfall haben nach 15 Jahren Arbeit in einer Behindertewerkstatt, dann haben die keinen Anspruch, weil die 240 Monate nicht voll sind? :o

    Gelten alle Asperger Autisten von Geburt an automatisch vor dem Gesetz als Behindert? Doch erst wenn man das beantragt, oder? Müssen etwa alle Asperger 20 Jahre arbeiten, um im Fall einer plötzlich auftretenden Erwerbsunfähigkeit durch andere Erkrankungen Anspruch auf Erwerbsminderungrente haben?! Ich glaube nicht...

    :!: -dies ist nur ein Auszug meiner Gedanken und Meinungen, der Rest hängt noch in der Bearbeitungsschleife fest- :!:

    Einmal editiert, zuletzt von Pyromella (11. Februar 2018 um 01:05)

  • Was du mit "Monate Wartezeit auf meinem Rentenkonto" meinst weiß ich zwar nicht, verstehe deinen Post aber insgesamt so, dass du zuwenig gearbeitet hast (zu weniga rbeiten konntest) um Rente zu bekommen. Das war bei mir auch. Dann bekommst du keine Rente sondern Grundsicherung/Sozialgeld (selber Betrag wie H4).

    Hättest du laut deines Rentenbescheides 60 oder 240 Monate arbeiten müssen um Rente zu bekommen?
    Und wurde die Autismus-Diagnose dabei berücksichtigt?
    Hast du am normalen Arbeitsmarkt gearbeitet?

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  • Menschen, die eh schon von Geburt an eingeschränkt sind müssen 4x so lange arbeiten wie gesund geborene Menschen um diesen Anspruch zu haben?

    Normalerweise sind das Menschen, die nie auf dem allg. Arbeitsmarkt gearbeitet haben und deshalb eigentlich überhaupt keinen Anspruch auf Rente hätten. Die Vorschrift mit den 240 Monaten ist eine Art "Gnadenparagraph", damit sie wenigstens nach 20 Jahren WfbM einen Rentenanspruch haben.

    Dein Widerspruch könnte Erfolg haben, wenn du darlegen kannst, dass du auf dem allg. Arbeitsmarkt arbeitsfähig warst und es sich bei deinen Arbeitsstellen nicht nur um sog. "Arbeitsversuche" handelte. Wenn du so viele Beiträge hast (152 Monate), und niemals in einer WfbM warst, dann sind das eigentlich zu viele Monate für nur "Arbeitsversuche". Insofern müsste ein Widerspruch eigentlich Erfolg haben.

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

  • Dein Widerspruch könnte Erfolg haben, wenn du darlegen kannst, dass du auf dem allg. Arbeitsmarkt arbeitsfähig warst und es sich bei deinen Arbeitsstellen nicht nur um sog. "Arbeitsversuche" handelte. Wenn du so viele Beiträge hast (152 Monate), und niemals in einer WfbM warst, dann sind das eigentlich zu viele Monate für nur "Arbeitsversuche". Insofern müsste ein Widerspruch eigentlich Erfolg haben.

    Habe ich, ich habe einige Jahre im Geschäft meiner Mutter gearbeitet und dort auch mene Ausbildung gemacht (leider ohne Abschluss, aber in der Ausbildungszeit vol gearbeitet.)
    Ich bin dort immernoch angestellt auf Minijob-Basis.
    Und die ganzen Unterlagen habe ich mit eingereicht, Ausbildungsvertrag, Arbeitsvertrag, alles...

    :!: -dies ist nur ein Auszug meiner Gedanken und Meinungen, der Rest hängt noch in der Bearbeitungsschleife fest- :!:

  • Vielleicht haben sie gedacht, weil es das Geschäft deiner Mutter war, dass sie dich aus Gefälligkeit eingestellt hat... vielleicht wissen sie nicht, dass man mit Asperger auch auf dem allg. Arbeitsmarkt arbeiten kann und meistens erst aus anderen Gründen (Depression, Burnout etc.) erwerbsgemindert wird.

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

  • Habe ich, ich habe einige Jahre im Geschäft meiner Mutter gearbeitet und dort auch mene Ausbildung gemacht (leider ohne Abschluss, aber in der Ausbildungszeit vol gearbeitet.)
    Ich bin dort immernoch angestellt auf Minijob-Basis.
    Und die ganzen Unterlagen habe ich mit eingereicht, Ausbildungsvertrag, Arbeitsvertrag, alles...

    Für mich klingt das so, als ob die Rentenversicherung sich um die Zahlung der Rente drücken will...Es ist merkwürdig, dass mir der Aspergerdiagnose plötzlich nicht mehr die 60 Monate Wartezeit gelten sollen. Ich bekam wegen mehrerer Erkrankungen eine Rente und Asperger hatte ich lebenslang. Und die Wartezeit waren keine 20 Jahre bei mir.

    Unbedingt widersprechen und notfalls einen Anwalt zur Beratung aufsuchen.

    Wieder hier

    Einmal editiert, zuletzt von Febry2 (12. Februar 2018 um 11:57)

  • @Pyromella Seit wann hast du denn die schriftliche Diagnose vorliegen und wann war das mit dem Antrag für die Rente? Ist es zeitlich überhaupt möglich, dass es berücksichtigt wurde?
    Mir kam das nur gerade als Idee, weil ich dachte du hast die Diagnose erst sehr kurz und solche Anträge dauern ja oft länger.

  • Eventuell reicht es schon, wenn du auf deinem Rentenkonto klären lässt wie die gearbeitete Zeit eingetragen ist? Möglich wäre ja, dass jemand (aufgrund der Diagnose?) versehentlich irgendwo ein falsches Häkchen gesetzt hat und du nicht als 1. Arbeitsmarkt geführt wirst.

  • @Pyromella Seit wann hast du denn die schriftliche Diagnose vorliegen und wann war das mit dem Antrag für die Rente? Ist es zeitlich überhaupt möglich, dass es berücksichtigt wurde?
    Mir kam das nur gerade als Idee, weil ich dachte du hast die Diagnose erst sehr kurz und solche Anträge dauern ja oft länger.

    Er war quasi zeitgleich. Die Diagnose kam von der ReHa-Klinik und von dort aus wurde auch am letzten Tag der Rentenantrag abgeschickt. Die Diagnose lag dem bei. Ich war dort bis Mitte November 2017.
    Ich bin mit dem Fall wie gesagt beim Sozalverband, der Widerspruch ist schon eingereicht. Und die Unterlagen, wegen denen die Beurteilung der Rentenkasse zustande kam, habe ich auch schon vorliegen, da ist der Bericht der ReHa-Klinik dabei.

    :!: -dies ist nur ein Auszug meiner Gedanken und Meinungen, der Rest hängt noch in der Bearbeitungsschleife fest- :!:

  • Eventuell reicht es schon, wenn du auf deinem Rentenkonto klären lässt wie die gearbeitete Zeit eingetragen ist? Möglich wäre ja, dass jemand (aufgrund der Diagnose?) versehentlich irgendwo ein falsches Häkchen gesetzt hat und du nicht als 1. Arbeitsmarkt geführt wirst.

    Mein Rentenkonto habe ich vor der ReHa und somit vor der Diagnose klären lassen und vervollständigt.

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  • Ich habe gerade bei Wikipedia nachgelesen, weil mich diese Rückdatierung gewundert hat:

    "Die Erwerbsminderung bezieht sich anders als der Grad einer Behinderung ausschließlich auf die Leistungsfähigkeit im Arbeitsleben und nicht auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft."

    Vielleicht versucht die Rentenversicherung zu behaupten, daß du nie leistungsfähig genug für das Arbeitsleben warst? Da wären deine Belege über bisherige Tätigkeiten wirklich ein gutes Gegenargument.

    Vielleicht kannst du alternativ auch eine teilweise Erwerbsminderung bekommen und dazu dann Arbeitsmarktrente beantragen?

  • Es ist ja ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
    Ja, das versuchen sie zu behaupten.
    Ich wurde in der ReHa auf unter 3 Stunden, also voll erwerbsgemindert eingestuft. Das ist auch korrekt so, da ich chronische Migräne mit 1-4 Anfällen pro Woche habe und somit gar nicht zuverlässig arbeiten kann. Ich kann nur an Tagen arbeiten, wenn es mir gerade gut geht. Also nach eigenem Ermessen. Aber das war ja nicht immer so. Deswegen arbeite ich freiberuflich als Künstlerin. Migräne besteht zwar auch schon seit der Grundschule. Seit ich 18 bin mit komplizierter neurologischer Aura dazu.
    Was ist denn Arbeitsmarktrente? Das hab ich noch nie gehört.

    :!: -dies ist nur ein Auszug meiner Gedanken und Meinungen, der Rest hängt noch in der Bearbeitungsschleife fest- :!:

  • Der Hauptgrund für die ReHa war die Feststellung der Erwerbsfähigkeit.
    Dass ich dort eine Asperger-Diagnose bekomme wusste ich ja vorher nicht.
    Den Antrag hätte ich also auch ohne diese Diagnose gestellt.
    Ja, das muss ich wohl auf dem Weg versuchen. Danke :)

    :!: -dies ist nur ein Auszug meiner Gedanken und Meinungen, der Rest hängt noch in der Bearbeitungsschleife fest- :!:

  • @Pyromella
    Habe mir gerade den vollständigen Thread durchgelesen.
    Normalerweise ist der lt. Rentenrecht, das Antragsdatum für die EM-Rente, das Datum des Rehabeginns oder auch das Datum des Rehahantrags.
    Wenn dieses Datum einen Tag vor Deinem 18. Geburtstag liegt, ist das korrekt.

    Die sogenannten Wartezeiten beziehen sich auf den mindest-Zeitraum, in dem tatsächlich Rentenbeiträge abgeführt werden müssen (lt. Rentenrecht), um einen Rentenaspruch zu erwirtschaften.

    Da es sich bei der Rente um eine Versicherungsleistung handelt, wird diese nur aus geleisteten Versicherungsbeiträgen re-finanziert.

    Sozialleistungen sind (zum Teil) staatliche Garantieleistungen, diese werden aus Solidarbeiträgen und Steuern re-finanziert.

    Die bei einer EM-Rente zugrundegelegte(n) Diagnose(n), begründen lediglich den Anspruch, jedoch nicht die Art und Berechnung der Leistung!


    ....wenn Du voll erwerbsgemindert eingestuft wurdest, auf der Grundlage einer oder mehrerer Diagnose, dann kommt die sogen. Arbeitsmarktrente für Dich nicht in Frage, da Du mit Zeiten unter 3h tgl. Arbeitszeit, als: nicht in der Lage einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit für mindestens 3h tgl nach zu gehen eingestuft worden bist.

    Nur Personen die auf Grund von anderen Verhinderungen, als denen der Gesundheit, nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelbar sind, haben der Billigkeit halber, einen (vorübergehenden) Anspruch auf eine höhere Verrentung, als die aktuellen Einschätzungen dies darlegen.
    Im Klartext: Frühverrentung (nach entsprechenden Beitragszeiten) oder statt teilweiser-Erwerbsminderungsrente eine volle Erwerbsminderungsrente (nach entsprechenden Beitragszeiten)

    Ich hoffe ich kann Dir hiermit etwas Klarheit, im Renten-Dschungel vermitteln.

    Wenn ich noch auf die unterschiedlichen Zugangsalter und Gesetzesbezüge diverser Jahrgänge und Leistungseintrittsjahre einginge, wäre das definitv zu verwirrend....denke ich.

    Gruß A-L

    Im tiefsten Winter erkannte ich,
    daß in mir ein unbesiegbarer Sommer wohnt.
    (Albert Camus)

  • Zu beachten ist auch, dass ein juristischer Beistand bei Widerspruch sinnvoll ist.

    Ist ein Rentenbescheid erstmal rechtskräftig ist es sehr schwer diesen wieder zu korrigieren. Teilweise kann man so auch seinen Anspruch auf zB Altersrente für Schwerbehinderte verlieren, wenn ein anderer gültiger Bescheid getroffen wurde.

    (ich weiss nicht, was hier auf dich zutrifft, nur generell gesprochen)

  • @Pyromella
    Habe mir gerade den vollständigen Thread durchgelesen.
    Normalerweise ist der lt. Rentenrecht, das Antragsdatum für die EM-Rente, das Datum des Rehabeginns oder auch das Datum des Rehahantrags.
    Wenn dieses Datum einen Tag vor Deinem 18. Geburtstag liegt, ist das korrekt.

    Die sogenannten Wartezeiten beziehen sich auf den mindest-Zeitraum, in dem tatsächlich Rentenbeiträge abgeführt werden müssen (lt. Rentenrecht), um einen Rentenaspruch zu erwirtschaften.

    Danke, das hab ich alles schon verstanden. Das Datum des ReHabeginns war Mitte Oktober 2017. Das erste Mal ReHa beantragt habe ich im Februar 2017, es gab zwei Ablehnungen gegen die ich Widerspruch eingeleg habe und dann im September 2017 die Bewilligung zur ReHa bekommen habe. Das Antragsdatum für die volle Erwerbsminderungsrente war Mitte November 2017. Das Datum der Asperger-Diagnose ebenso.
    Der Beginn meiner Erwerbsunfähigkeit wurde zurückdatiert auf das Jahr 1998.

    Ich habe 152 Monate Wartezeit auf meinem Rentenkonto. Alles am normalen Arbeitsmarkt, nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen.

    :!: -dies ist nur ein Auszug meiner Gedanken und Meinungen, der Rest hängt noch in der Bearbeitungsschleife fest- :!:

    2 Mal editiert, zuletzt von Pyromella (13. Februar 2018 um 02:15)

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