Erwerbsminderungsrente - sehr weit zurückdatiert?

  • Zu beachten ist auch, dass ein juristischer Beistand bei Widerspruch sinnvoll ist.

    Ich habe Rechtsbeistand durch den Sozialverband. Der Widerspruch wurde fristgerecht eingelegt.

    :!: -dies ist nur ein Auszug meiner Gedanken und Meinungen, der Rest hängt noch in der Bearbeitungsschleife fest- :!:

  • https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversiche…behinderte.html

    "So müssen grundsätzlich neben der Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (erforderliche Vorversicherungszeit) von fünf Jahren auch in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet worden sein."

    "Der aktuelle § 43 Abs. 6 SGB VI sieht die Sonderregelung vor, dass ein Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auch für Versicherte besteht, die schon vor der Erfüllung der allgemeinen Wartezeit – die fünf Jahre beträgt – voll erwerbsgemindert waren und die Erwerbsminderung durchgehend besteht. Als Vorversicherungszeit wird für einen Erwerbsminderungsrentenanspruch für diesen Personenkreis „lediglich“ die Erfüllung einer Wartezeit von 20 Jahren gefordert."

    Vielleicht kann man über den ersten Paragraphen einen Anspruch erreichen: Wenn drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sind (bevor du deinen ersten Reha-Antrag gestellt hattest bzw. was bei denen als Antragsdatum gilt), dann könnte das eventuell greifen.

    Eventuell wird sich die Rentenversicherung aber auch darauf berufen, dass die Erwerbsminderung bereits vor Wartezeit (also vor deinem 18. Geburtstag) vorlag und dem entsprechend die Sonderregel beachtet werden muss, was dann 20 Jahre / 240 Monate bedeuten würde.
    Letzteres ist aber eigentlich nicht im Sinne des Gesetzgebers. Der Sonderpassus soll behinderten Menschen den Zugang zu einer EU-Rente ermöglichen, wenn sie keine Pflichtbeiträge zahlen können. Sie sollte nicht jemanden die EU-Rente verwehren, der nach den Vorgaben für nicht behinderte Menschen dies erfüllen, dies als behinderter Mensch aber nicht mehr tun würde.
    (Persönliche und laienhafte Interpretation des Ganzen)

  • "So müssen grundsätzlich neben der Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (erforderliche Vorversicherungszeit) von fünf Jahren auch in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet worden sein."

    "Der aktuelle § 43 Abs. 6 SGB VI sieht die Sonderregelung vor, dass ein Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auch für Versicherte besteht, die schon vor der Erfüllung der allgemeinen Wartezeit – die fünf Jahre beträgt – voll erwerbsgemindert waren und die Erwerbsminderung durchgehend besteht. Als Vorversicherungszeit wird für einen Erwerbsminderungsrentenanspruch für diesen Personenkreis „lediglich“ die Erfüllung einer Wartezeit von 20 Jahren gefordert."

    Vielleicht kann man über den ersten Paragraphen einen Anspruch erreichen: Wenn drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sind (bevor du deinen ersten Reha-Antrag gestellt hattest bzw. was bei denen als Antragsdatum gilt), dann könnte das eventuell greifen.

    Eventuell wird sich die Rentenversicherung aber auch darauf berufen, dass die Erwerbsminderung bereits vor Wartezeit (also vor deinem 18. Geburtstag) vorlag und dem entsprechend die Sonderregel beachtet werden muss, was dann 20 Jahre / 240 Monate bedeuten würde.
    Letzteres ist aber eigentlich nicht im Sinne des Gesetzgebers. Der Sonderpassus soll behinderten Menschen den Zugang zu einer EU-Rente ermöglichen, wenn sie keine Pflichtbeiträge zahlen können. Sie sollte nicht jemanden die EU-Rente verwehren, der nach den Vorgaben für nicht behinderte Menschen dies erfüllen, dies als behinderter Mensch aber nicht mehr tun würde.
    (Persönliche und laienhafte Interpretation des Ganzen)

    Ja, ich weiß, ich hab das alles auch schon durchgelesen und verstanden.
    Nach ganz normalen Bedingungen habe ich alles erfüllt um die Erwerbsminderungsrente bekommen zu können. Ich habe den Antrag in der ReHa-Klinik zusammen mit einem Rentenberater gemacht, der macht das schon seit 30 Jahren und meinte es ist alles okay, komplett und dürfte keine Probleme geben.
    Ich rief ihn an als die Ablehung kam. Er war sehr überrascht und meinte, so etwas habe er in 30 Jahren noch nie gehört, die würden versuchen mich "über den Tisch zuziehen" (RW), das sei nicht rechtens.

    Die Dame beim Sozialverband hat ähnlich reagiert. Sie hat meinen Fall an deren Pressestelle weitergeleitet, da die immer mal besondere und interessante Fälle an die Öffentlichkeit bringen (anonymisiert). Auch dort haben sie noch nie von einer so langen Rückdatierung gehört.

    Egal wo ich bisher gefragt habe, in Foren oder bei Bekannten: sowas hat noch nie jemand gehört.
    Ich scheine wohl einen ganz besonders eifrigen Sachbearbeiter bei der Rentenversicherung erwischt zu haben...
    :prof:

    :!: -dies ist nur ein Auszug meiner Gedanken und Meinungen, der Rest hängt noch in der Bearbeitungsschleife fest- :!:

  • Egal wo ich bisher gefragt habe, in Foren oder bei Bekannten: sowas hat noch nie jemand gehört.

    Bei eindeutig Behinderten (z.B. geistige Behinderung) gibt es das schon, aber nicht bei Leuten, die längere Zeit auf dem allg. Arbeitsmarkt gearbeitet haben. Ich kann mir nur vorstellen, dass da jemand nur die Diagnose gelesen hat und dachte, das ist eine Behinderung von Geburt an, also wurde die Erwerbsminderung in das Erwerbsleben eingebracht und die 20 Jahre Wartezeit gelten.

    Aber wie gesagt, ich denke, ein Widerspruch kann Aussicht auf Erfolg haben.
    Da du noch irgendwo erwähnt hast, dass du nur einen Minijob hast: es könnte natürlich sein, dass das dann nicht als Erwerbsfähigkeit gewertet wird, weil ja auch Rentenbezieher oft noch Minijobs nebenbei haben. Wenn es unter 3 Stunden täglich sind, dann hast du damit nicht den Beweis erbracht, dass du je arbeitsfähig auf dem allg. Arbeitsmarkt warst. Und wenn du das nicht warst, dann trifft es tatsächlich zu mit den 20 Jahren Wartezeit.


    Noch eine Anmerkung am Rande: im Wort Reha kannst du das h klein schreiben. Es ist ja nur die Abkürzung für Rehabilitation. ;)

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

  • Sie hat meinen Fall an deren Pressestelle weitergeleitet, da die immer mal besondere und interessante Fälle an die Öffentlichkeit bringen (anonymisiert). Auch dort haben sie noch nie von einer so langen Rückdatierung gehört.

    Das wird vermutlich sehr hilfreich für dich sein. :) Negative Presse gilt es für Behörden zu vermeiden. Die DRV lenkt sicherlich dann ein.

    Wieder hier

  • Letzteres ist aber eigentlich nicht im Sinne des Gesetzgebers. Der Sonderpassus soll behinderten Menschen den Zugang zu einer EU-Rente ermöglichen, wenn sie keine Pflichtbeiträge zahlen können. Sie sollte nicht jemanden die EU-Rente verwehren, der nach den Vorgaben für nicht behinderte Menschen dies erfüllen, dies als behinderter Mensch aber nicht mehr tun würde.

    Genau diese Laienbetrachtung von dir kann auch von einem Nicht-Laien als gutes Argument im Rechtsstreit verwendet werden. Denn es geht ja letzten Endes um die Intention des Gesetzgebers. Das würde ich mir notieren.

  • :? Das liest sich ganz so, als habe es innerhalb der Berechnungsgrundlagen irgendwo einen Zahlendreher gegeben :question:

    Hast Du mal versucht mit der DRV selbst in Kontakt zu treten? Nicht zum Call-Center.
    Die MitarbeiterInnen und SachbearbeiterInnen nehmen sich echt Zeit und können jeweils zum Fall und aktuellen Stand, wirklich gute Tipps und Informationen geben.
    Falls es tatsächlich einen Fehler in der Berechnung gibt, wird das bei diesen persönlichen Telefonaten möglicherweise auch festgestellt und in der Folge überprüft.

    Wenn alles nicht hilft:
    Würde ich über das Sozialgericht gehen und die Wiedereinsetzung in den vorhergehenden Stand beantragen,
    um dann grundsätzlich noch einmal eine neue Berechnung und Bewertung, der individuelen Renten-Anspruchs-Situation zu erhalten.
    Mit etwas Glück kommt dann sogar das günstigere aktuelle Rentenrecht in Frage.

    Das wird nochmal ein anstrengender Weg. In der Zwischenzeit gibt es diverse Überbrückungsmöglichkeiten, die später mit der Rente rückverrechnet werden, doch nur innerhalb der betreffenden Bezugszeiten.
    Ich drücke mal die Daumen, dass sich letztlich eine andere Berechnung ergibt.


    Gruß A-L

    Im tiefsten Winter erkannte ich,
    daß in mir ein unbesiegbarer Sommer wohnt.
    (Albert Camus)

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