Moin Moin,
Meine offizielle Diagnose ist inzwischen so gut wie da und dann kommt für mich die Frage auf.
Ausweis oder nicht?
Hat dies Nachteile?
Was sind die konkreten Vorteile?
Jemand Erfahrung damit?
Wie habt ihr das gehandhabt?
Danke.
Moin Moin,
Meine offizielle Diagnose ist inzwischen so gut wie da und dann kommt für mich die Frage auf.
Ausweis oder nicht?
Hat dies Nachteile?
Was sind die konkreten Vorteile?
Jemand Erfahrung damit?
Wie habt ihr das gehandhabt?
Danke.
Meine offizielle Diagnose ist inzwischen so gut wie da und dann kommt für mich die Frage auf.
Noch ist sie ja nicht da.
Ich persönlich habe die Diagnose genommen und damit den GdB beantragt, Gdb 50 bekommen, den Ausweis habe ich bisher nicht beantragt weil ich nicht weiss wozu.
Es gibt einen Thread dazu da werden einige Fragen beantwortet z.B. Finanzamt/Assistenz/weiterer beruflicher Weg/Förderung etc. im Zusammenhang mit dem GdB
Ich habe im Zusammenhang mit meiner Diagnose und Rentenantrag auch einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt.
Ich habe 50% bekommen (Asperger-Syndrom mit Depression und sozialer Angst, aber auch Körperliches). 50% erschienen mir angesichts der Schwere meines Verlaufes sehr gering, aber da man ab 50% ja etwas damit anfangen kann, habe ich keinen Widerspruch erhoben.
Den Ausweis habe ich auch.
Noch ist sie ja nicht da.
Ich persönlich habe die Diagnose genommen und damit den GdB beantragt, Gdb 50 bekommen, den Ausweis habe ich bisher nicht beantragt weil ich nicht weiss wozu.Es gibt einen Thread dazu da werden einige Fragen beantwortet z.B. Finanzamt/Assistenz/weiterer beruflicher Weg/Förderung etc. im Zusammenhang mit dem GdB
Ich weiß, ich denke nur drüber nach und möchte halt gerne Infos dazu haben. Danke, gucke ich mir mal an.
Danke @sempron. Wie lief das bei dir ab?
Ich habe einen SBA mit 60 % GdB. Er ist unbegrenzt gültig.
Als ich noch im Berufsleben stand, hatte ich somit einen Anspruch auf Nachteilsausgleich (zusätzliche Urlaubstage z. B.)
Die Rente habe ich später beantragt als den SBA (wurde unbefristet genehmigt).
Bei vielen Anträgen wird nach dem GdB gefragt, auch als ich Hilfe (Assistenz vom Sozialarbeiter) beantragen musste.
Nachteile hatte ich keine.
Es gibt einige Threads hier im Forum, wo Du Dich genauer informieren kannst.
Danke, dass mache ich dann die Woche über mal.
Danke @sempron. Wie lief das bei dir ab?
War keine sehr komplizierte Angelegenheit.
Einfach den Antrag ausfüllen, z.B. online. Er muß aber auch noch unbedingt per Post verschickt werden, wohl wegen der Unterschrift.
Unterlagen kann man selbst beifügen, muß man aber nicht. Ich habe das meinen Ärzten überlassen, die sollten sich um die nötigen Unterlagen kümmern.
Ich weiß nicht mehr, wie lange es gedauert hat, bis der Bescheid da war. Es wurde gefragt, ob ich auch den Ausweis gern hätte (also nicht nur den reinen Bescheid), was ich bejahte. Ein entsprechendes Foto für den Ausweis hatte ich mir einfach selbst erstellt und per Mail verschickt - es wurde als tauglich akzeptiert.
Okay, danke.
Zunächst ist mal wichtig ob du über 50 % oder nicht. Unter 50 % giltst Du als behindert. Dies hat Auswirkungen auf deine Lohnsteuer. Bekommst dementsprechende Freibeträge. Ab 50 % und mehr giltst du als schwerbehindert und bekommst einen Ausweis.
Nachteil: Es ist schwerer eine Arbeit zu bekommen. Viele Unternehmer scheuen die Einstellung eines Schwerbehinderten. Vorteil: Ebenfalls Freibeträge auf die Lohnsteuer.
Man bekommt eine Woche mehr Urlaub. Abgesehen von wenigen Branchen.
Das Arbeitsamt kann einen nicht mehr zwingen jeden Arbeit anzunehmen. Auch besteht die Möglichkeit nur noch eine bestimme Anzahl von Stunden am Tag zu arbeiten. Dazu gibt es Unterstützung vom Staat. Dies hängt aber von deinen speziellen Einzelfall ab, den ich natürlich nicht Beurteilen kann.
Je nach Stadt und Landkreis bekommt bestimmte Eintritte günstiger.
Könnt ihr endlich mal aufhören von % zu schreiben? Der GdB ist in Deutschland keine Prozentangabe...
Man bekommt eine Woche mehr Urlaub. Abgesehen von wenigen Branchen.
Das stimmt nicht. Der Zusatzurlaub ist keine freiwillige Leistung, sondern eine Verpflichtung nach §125 SGB IX.
Danke
Das stimmt nicht. Der Zusatzurlaub ist keine freiwillige Leistung, sondern eine Verpflichtung nach §125 SGB IX.
Danke.
Danke.
Könnt ihr endlich mal aufhören von % zu schreiben? Der GdB ist in Deutschland keine Prozentangabe...
Danke dass es mal einer ausspricht. Ich kapiere nicht wieso man sich das nicht merken kann. Es geht wohl nicht aus den Köpfen der Leute raus, weil es auch eine Zahl zwischen 0 und 100 ist...
Eher macht der Gewohnheit und falsch informiert worden.
Ist ja auch nicht wirklich wichtig, ob man von Prozent oder Grad spricht, wenn es von 0 bis 100 reicht!
/edit
Zumal ich vorher bereits gleichgestellt war und auf der Bescheinigung explizit stand:
50 von Hundert.
Doch ist dahingehend wichtig, weil man mit 50% nicht halb behindert und mit 100% voll behindert ist.
Die Grad-Angabe soll halt als Abstufung dienen, wo 100 zwar das höchste ist, aber niemand ist zu 100% behindert.
Doch ist dahingehend wichtig, weil man mit 50% nicht halb behindert und mit 100% voll behindert ist.
Die Grad-Angabe soll halt als Abstufung dienen, wo 100 zwar das höchste ist, aber niemand ist zu 100% behindert.
Wie gesagt, auf der Gleichstellungsbescheinigung stand es auch in Prozent.
100% heißt für mich auch nicht "100% behindert", sondern "100% der verfügbaren Skala erreicht".
Wie gesagt, auf der Gleichstellungsbescheinigung stand es auch in Prozent.
Das würde ich gerne mal sehen.
100% heißt für mich auch nicht "100% behndert", sondern "100% der verfügbaren Skala erreicht".
Es hindert dich niemand daran es weiterhin falsch zu verwenden. Ist halt dein Problem wenn du dann unglaubwürdig wirkst.
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