(Schwer)behinderten Ausweis

  • @LeuChris
    Sehr gut, in deinem letzten Beitrag hast du nämlich einige Folgen deiner sozialen Schwierigkeiten geschildert; darum geht es ja bei der GdB-Wertung: um die Folgestörungen, die aus einer Diagnose erwachsen können.

    Dem Amt gegenüber sollten also die Folgestörungen angegeben werden.

    Dazu hilft ein Abgleich mit Beschreibungen, die ausführen, was unter leichten, mittelgradigen oder schwergradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten zu verstehen ist.

    Anleitung dazu siehe hier!

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Hallo in die Runde,

    nachdem ich in Köln die Diagnose AS bekommen habe und mir Prof. Vogeley sagte, daß mir ein GdB von 50-60 zustehen würde, habe ich beim zuständigen Landkreis einen SBA beantragt. Die haben mir aber nur einen GdB von 30 zugestanden und vor allem aber eine rückwirkende steuerliche Entlastung verwehrt. Dabei wurde mir der GdB rückwirkend mit dem Eintritt meiner Erwerbsunfähigkeit 2016 gewährt. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt.
    Jetzt habe ich Bescheid erhalten, daß mein Widerspruch abgelehnt wurde. Einzig die steuerliche Erleichterung wurde mir zugestanden, die ist ja aber nach neuer Gesetzeslage ab 2021 sowieso zu erteilen, wenn ein GdB von über 20 festgestellt wurde.
    Der einzige Weg zu meinem Recht zu kommen scheint eine Klage zu sein. Da ich hier aber keine Ahnung habe, was mich erwartet, brauche ich Hilfe, wie so etwas richtig durchgeführt wird.

    Habt ihr vielleicht Tips für mich, was ich tun kann, bzw. kennt ihr jemanden der mich unterstützen kann?
    Gern auch per PN.

  • Für eine Klage solltest du dir einen Anwalt für Sozialrecht nehmen, sonst wird es anstrengend und die Chancen sind nicht so hoch, erfolgreich zu sein.

    Historisch gesehen waren die schrecklichsten Dinge wie Krieg, Genozid oder Sklaverei nicht das Ergebnis von Ungehorsam, sondern von Gehorsam.
    (Howard Zinn)

  • Für eine Klage solltest du dir einen Anwalt für Sozialrecht nehmen, sonst wird es anstrengend und die Chancen sind nicht so hoch, erfolgreich zu sein.

    Und das Gute ist: Wenn Du gewinnst, zahlt die Gegenseite den Anwalt :) (Na ja, Du musst erst mal einen Vorschuss springen lassen, aber selbst den hab ich am Ende wiedergekriegt. Bin sehr zufrieden mit meiner Anwältin).

  • .....und mir Prof. Vogeley sagte, daß mir ein GdB von 50-60 zustehen würde, habe ich beim zuständigen Landkreis einen SBA beantragt. Die haben mir aber nur einen GdB von 30 zugestanden

    Wenn Prof. Vogeley das so meint, weshalb beschreibt er es dann nicht in dem diagnostischen Bericht auch so eindeutig, dass die Bewertung nach der versorgungsmedizinischen Grundsätzen zutrifft?

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Hallo in die Runde,

    nachdem ich in Köln die Diagnose AS bekommen habe und mir Prof. Vogeley sagte, daß mir ein GdB von 50-60 zustehen würde, habe ich beim zuständigen Landkreis einen SBA beantragt. Die haben mir aber nur einen GdB von 30 zugestanden und vor allem aber eine rückwirkende steuerliche Entlastung verwehrt. Dabei wurde mir der GdB rückwirkend mit dem Eintritt meiner Erwerbsunfähigkeit 2016 gewährt. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt.
    Jetzt habe ich Bescheid erhalten, daß mein Widerspruch abgelehnt wurde. Einzig die steuerliche Erleichterung wurde mir zugestanden, die ist ja aber nach neuer Gesetzeslage ab 2021 sowieso zu erteilen, wenn ein GdB von über 20 festgestellt wurde.
    Der einzige Weg zu meinem Recht zu kommen scheint eine Klage zu sein. Da ich hier aber keine Ahnung habe, was mich erwartet, brauche ich Hilfe, wie so etwas richtig durchgeführt wird.

    Habt ihr vielleicht Tips für mich, was ich tun kann, bzw. kennt ihr jemanden der mich unterstützen kann?
    Gern auch per PN.

    Mir hat der Sozialverband VdK bei meinem Widerspruch geholfen und die hätten auch geklagt. Die Kosten für eine Mitgliedschaft und die anwaltliche Beratung sind sehr überschaubar und können nicht explodieren (RW). Vielleicht kannst Du dir da (oder bei einem anderen Sozialverband) Hilfe suchen.


  • Wenn Prof. Vogeley das so meint, weshalb beschreibt er es dann nicht in dem diagnostischen Bericht auch so eindeutig, dass die Bewertung nach der versorgungsmedizinischen Grundsätzen zutrifft?

    Ich habe leider keine Ahnung, was im Bericht stehen muß, damit es das Amt berücksichtigt. Allerdings wird im Bericht nicht erwähnt in welcher Höhe die sozialen Anpassungsschwierigkeiten bestehen. Auf der anderen Seite bin ich erwerbsunfähig und das ist begründet in den Anpassungsschwierigkeiten inkl. der daraus resultierenden gesundheitlichen Probleme.


  • Mir hat der Sozialverband VdK bei meinem Widerspruch geholfen und die hätten auch geklagt. Die Kosten für eine Mitgliedschaft und die anwaltliche Beratung sind sehr überschaubar und können nicht explodieren (RW). Vielleicht kannst Du dir da (oder bei einem anderen Sozialverband) Hilfe suchen.

    Ich denke, daß ich das versuchen werde. Danke für deinen Tipp.

  • Ich habe leider keine Ahnung, was im Bericht stehen muß, damit es das Amt berücksichtigt. Allerdings wird im Bericht nicht erwähnt in welcher Höhe die sozialen Anpassungsschwierigkeiten bestehen. Auf der anderen Seite bin ich erwerbsunfähig und das ist begründet in den Anpassungsschwierigkeiten inkl. der daraus resultierenden gesundheitlichen Probleme.

    Idealerweise spricht der diagnostizierende Arzt von leichten, mittelschweren oder schweren Anpassungsstörungen. In meinem Bericht hat das auch gefehlt und ich musste ein paar "Umwege" beschreiten. Vielleicht kann Prof. Vogeley seinen Befund entsprechend korrigieren, du stellst einen Verschlimmerungsantrag und schaust was passiert. Grundsätzlich kann ich aber bei Deiner Vorgeschichte den Entscheid nicht nachvollziehen. Was für eine Diagnose hast Du denn bekommen? F84.5?

  • Auf der anderen Seite bin ich erwerbsunfähig und das ist begründet in den Anpassungsschwierigkeiten inkl. der daraus resultierenden gesundheitlichen Probleme.

    Das glaube ich dir ja und das tut mir auch leid für dich.

    Aber Erwerbsleben und Schwerbehinderung sind zwei Paar Schuhe (Rw).
    Das Eine mit dem Anderen zu begründen (ohne weitere Faktoren aufzuzählen) klappt in der Regel nicht.

    Die Schwierigkeiten bei ASS liegen darin, dass die Ämter die behandelnden Ärzte*innen anfragen, welche Einschränkungen vorliegen. Von den häufigen alltäglichen Einschränkungen bekommen behandelnde Ärzte aber meist nichts mit, oder nur das, was die Patient*innen angeben.

    Die Schwierigkeiten liegen also beim Nachweis.

    Also versuche dein Glück, vielleicht mit Hilfe rechtlicher Beratung, aber achte auf aussagekräftige Berichte. Oder bestehe auf einer Begutachtung. Viel Erfolg.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Was für eine Diagnose hast Du denn bekommen? F84.5?

    Ja F84.5, Asperger Syndrom.

    Die Idee in Köln noch mal nachzufragen um eine detailliertere Einschätzung zu den sozialen Einschränkungen zu bekommen finde ich gut und werde das auch machen. Danke für den Tipp.

  • Ha! Am Freitag hat mir der Ausweis (bzw. der Schrieb vom Amt mit dem aufgeschlüsselten GdB) was gebracht. Galt für das Impfzentrum anscheinend als Nachweis einer "schweren psychischen Erkrenkung" und damit Prio-Gruppe 2. Impfung durch Autismus!!!!

  • Ha! Am Freitag hat mir der Ausweis (bzw. der Schrieb vom Amt mit dem aufgeschlüsselten GdB) was gebracht. Galt für das Impfzentrum anscheinend als Nachweis einer "schweren psychischen Erkrenkung" und damit Prio-Gruppe 2. Impfung durch Autismus!!!!

    Cool. Wie hast Du das denn gemacht? Ich wüsste gar nicht, wie ich das hier anleiern könnte.

  • Cool. Wie hast Du das denn gemacht? Ich wüsste gar nicht, wie ich das hier anleiern könnte.


    Also in Schleswig-Holstein gibt es ein Formular herunterzuladen, dass der behandelnde Arzt ausfüllen muss, um die Berechtigung für Prio Gruppe 2 zu bestätigen.

    Einen Impftermin soll man sich in den nächsten Tagen online buchen können.

    Ich vermute, jedes Bundesland hat etwas andere Vorgehensweisen.

    http://impfen-sh.de

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    Glaub nicht alles, was du denkst.
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    Einmal editiert, zuletzt von kim (8. März 2021 um 14:23)

  • Cool. Wie hast Du das denn gemacht? Ich wüsste gar nicht, wie ich das hier anleiern könnte.

    In Bayern gibt es eine Webseite https://impfzentren.bayern/citizen/, wo man sich mit Selbsteinschätzung zur Impfung anmelden kann. Und eine von den Swlbsteinschätzungs-Kategorien war "Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression" ... Und da hab ich von "denken wie ein Autist" zu "denken wie ein Anwalt" umgeschaltet und das Kreuz gemacht. Ich will ja schließlich was von denen, sie nicht über die Semantik von selischer vs geistiger Behinderung vs psychiatrischer Erkrankung belehren :) . Ging dann auch anstandslos durch.

  • @Lars77 hab mich da auch im impfzentren angemeldet habe aber nur Asthma bronchiale eingeben. Wegen Autismus war wegen den anderen Diagnosen unsicher. Ob Autismus dazu zählt ,bin da ehrlich unsicher.

    Das mit sonder Antrag sowas ähnliches gibt in Bayern auch ist aber viel Bürokratie.

    Der Impftermin Rechner sagte ab April bis Herbst Zeitraum der evtl Impfungen.

    Das Do ist der Weg. :prof:

  • @Lars77 hab mich da auch im impfzentren angemeldet habe aber nur Asthma bronchiale eingeben. Wegen Autismus war wegen den anderen Diagnosen unsicher. Ob Autismus dazu zählt ,bin da ehrlich unsicher.

    Wie gesagt ist das, was ich hier betreibe natürlich keine Rechtsberatung, sondern bloß ein Erfahrungsbericht. Und da das "insbesondere" in der Verordnung auslegungsbedürftig ist, hab ich es halt ausgelegt. Bin inzwischen ganz gut darin, auch mal die Unsicherheit zu meinen Gunsten zu spielen. Um zu sehen, ob ich nur Glück hatte, oder ob Autismus wirklich Impfungen verursachen kann, brauchen wir mehr Datenpunkte :) .

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