@LeuChris
Sehr gut, in deinem letzten Beitrag hast du nämlich einige Folgen deiner sozialen Schwierigkeiten geschildert; darum geht es ja bei der GdB-Wertung: um die Folgestörungen, die aus einer Diagnose erwachsen können.
Dem Amt gegenüber sollten also die Folgestörungen angegeben werden.
Dazu hilft ein Abgleich mit Beschreibungen, die ausführen, was unter leichten, mittelgradigen oder schwergradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten zu verstehen ist.
Anleitung dazu siehe hier!