(Schwer)behinderten Ausweis

  • Vielen Dank @Pummelchen. Die hohen Kosten lassen mich auch zurückschrecken. Die Einschränkungen wurden kaum beschrieben im Diagnoseschreiben, was vermutlich das Problem war.

    @Lex: "Die" können alles, weil sie es dürfen. Bei mir lag es aber vermutlich schlicht daran, dass A. gar nicht im Antrag erwähnt wurde. Die Diagnose kam erst im Verlauf dazu.

  • @Lex: "Die" können alles, weil sie es dürfen. Bei mir lag es aber vermutlich schlicht daran, dass A. gar nicht im Antrag erwähnt wurde. Die Diagnose kam erst im Verlauf dazu.

    würde eine geänderte Faktenlage nicht einen neuen Antrag bzw Prüfung des aktuellen GdB rechtfertigen? (Laienfrage, kenne mich damit nicht aus)

    Ich schreibe in der Regel vom mobilen Endgerät aus - merkwürdige Wortkonstrukte sind ggf. der Autokorrektur geschuldet

  • Bei mir lag es aber vermutlich schlicht daran, dass A. gar nicht im Antrag erwähnt wurde. Die Diagnose kam erst im Verlauf dazu.

    Ich denke du solltest dich an den VDK oder den SoVD wenden.

    Wenn Autismus bisher gar nicht erwähnt/berücksichtigt wurde, würde ich jetzt erst mal einen Strich unter die Sache setzen und eher eine Gleichstellung beantragen und mir dann im kommenden halben Jahr einen Arzt suchen, der auch Einschränkungen aufgrund von ASS gut attestiert und dann einen Verschlechterungsantrag stellen. Also das wäre mein Vorgehen.

    Surprised by the joy of life.

  • Vielen Dank @Mandelkern und @Surprised.

    Ich sehe es jetzt auch so wie Du, Surprised. Leider habe ich damit wieder die ganzen Arztbesuche vor mir (sehr schwierig... hohe Kommunikationsanforderungen... überarbeitete Ärzte...) und auch die Arztsuche vor Ort, denn die Ambulanz, die mich diagnostiziert hat, ist sehr weit weg. Aber sei es jetzt drum. Es ist so, wie es ist. Es ist Sommer und die Sonne scheint.

  • Die Ambulanz die dich diagnostiziert hat, hat dir sicher einen Bericht geschrieben mit der Diagnose. Dieser reicht in Verbindung mit einem von dir verfassten Teil aus. Ich habe auf fast 2 Seiten am PC geschrieben, welche Probleme ich im Beruf, im Alltag, bei Ärztlichen Dingen habe.

  • Hm, der VdK sagte mir, dass selbstverfasste Berichte nicht zur Kenntnis genommen werden. Nur Arztberichte werden gelesen.

    Was auch logisch ist. Behaupten kann man schließlich viel.

    Hohe Zahlen bei der Editierungsanzeige zeigen nicht, dass ich permanent meine Meinung ändern würde. Ich habe nur Probleme Rechtschreib- und Grammatikfehler zu tolerieren und korrigiere diese daher, wenn ich sie sehe.
    Dennoch kann auch ich Tippfehler übersehen. In diesem Fall bitte ich um Nachsicht.

  • Was auch logisch ist. Behaupten kann man schließlich viel.

    Das ist rein logisch völlig korrekt.

    Und so wird es in der Regel auch im Versorg.-amt gehandhabt.

    Die Schwierigkeiten bei bestimmten Diagnosen besteht darin, dass die Einschränkungen durch die Diagnosen gar nicht von Ärzten gesehen werden können, weil sie im Alltag und nicht in den 10-minütigen Patienten-Arzt-Kontakten auftreten.
    Die ASS gehören dazu.

    Im Grunde müssten hierfür also anderen Beurteilungssystem geschaffen werden, doch aktuell sieht es nicht so aus, dass das umgesetzt wird oder werden kann.
    Die immer noch nicht verabschiedte 6. Änderungsverordnung der VersMedV sollte solche "Leiden" besser berücksichtigen, aber auch da wurde nicht zu Ende gedacht, wie sich die Alltagseinschränkungen besser als bisher beweisen lassen.


    Wenn Autismus bisher gar nicht erwähnt/berücksichtigt wurde, würde ich jetzt erst mal einen Strich unter die Sache setzen und eher eine Gleichstellung beantragen und mir dann im kommenden halben Jahr einen Arzt suchen, der auch Einschränkungen aufgrund von ASS gut attestiert und dann einen Verschlechterungsantrag stellen. Also das wäre mein Vorgehen.

    Im Fall von @Schreiberling kann ich auch nur das Vorgehen empfehlen, wie es Surprised darstellt.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • würde eine geänderte Faktenlage nicht einen neuen Antrag bzw Prüfung des aktuellen GdB rechtfertigen? (Laienfrage, kenne mich damit nicht aus)

    Ganz recht. Auch bei einer Besserung wäre es so.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Bei mir war dem VdK ein Bericht vom Psychologen ganz wichtig, bei dem ich in Therapie war. Das hat zumindest bei mir dann auch funktioniert.

    Der ausführliche Bericht vom Psychologen wurde bei mir kaum zur Kenntnis genommen.

    Ich habe mittlerweile notgedrungen den Vergleich angenommen. Vom VdK habe ich mich nicht gut vertreten gefühlt.
    Die VdK-Anwälte waren inhaltlich weitgehend uninformiert über meine Akte ("medizinische Unterlagen lesen wir gar nicht erst durch"), die wenigen Telefonate wurden sehr kurz angebunden gehalten (und anfangs in einer Art Babysprache geführt, was mich sehr irritiert hat) und mir wurde schließlich mitgeteilt, dass es für mich doch sowieso egal sei, ob der GdB bei 50 läge oder darunter, da es doch bei mir sowieso nicht um eine Altersrente gehen würde. Wegen der fünf Tage Zusatzurlaub würde sich das gar nicht lohnen. Außerdem sei es für mich in der Arbeit doch bisher auch irgendwie gegangen, dann gehe es doch wohl auch weiterhin.

    Von diesen Sprüchen war ich erstmal ziemlich vor den Kopf gestoßen. Mir kam es dadurch so vor, als ob jemand, der noch nicht den Altersbonus hat, arbeitet und (weitgehend) unsichtbare Krankheiten und Einschränkungen hat, dort als eine Art Sozialschmarotzer geführt und dementsprechend bewusst nicht unterstützt wird, eher im Gegenteil.

    Wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte, würde ich mir gleich zu Anfang einen richtigen Anwalt nehmen (keinen VdK-Berater) oder den GdB-Antrag ohne den VdK und ohne Anwalt durchziehen. Der VdK war für mich nur eine Art teures durchlaufendes Postfach und die wenigen Gespräche mit den VdK-Leuten haben mich eher runtergezogen. Vielleicht hatte ich auch einfach nur Pech mit den konkreten Leuten und mit deren Tagesform. Enttäuscht bin ich trotzdem.

  • Ich hatte auch auch schon Kontakt mit VdK.

    Es hieß damals, als Hartz IV wegen angenommener Erwerbsminderung abgelehnt wurde, ich aber bereits Klage eingereicht hatte, dass ich im Gespräch erfahren sollte, ob Vdk das noch übernimmt. Diese Information wollte man mir dann aber auch erst nach Beitritt und Zahlung von 2 Jahren Mitgliedschaft geben.

    Ich hatte dort im Familienrecht zu der Zeit bereits den 4. Anwalt, und deshalb große Bedenken mich für den Vdk zu entscheiden (ich hatte natürlich alles geprüft, Kosten für Verfahren, Kopien usw).
    Ich habe bei Anwälten, Ärzten etc auch sehr großes Probleme, aktuell bin ich bei der 8. Bzw 9 anwaltlichen Vertretung..
    Dort gab es auch Probleme, die ich aus Angst nicht angesprochen habe, beziehungsweise hat sie Sachen als korrekt und alternativlos bezeichnet, die Vertretung abgelehnt, ich konnte das aber regeln.
    Jeweils aber nachdem ich bis zum letzten Tag, oder zumindest Wochenlang hingegehalten wurde.
    Leider ist es extrem schwierig jemanden zu finden der sich auskennt, kritikfähig ist und auch bereit ist Laienaussagen anzuhören und sie unabhängig davon zu bewerten.
    Ich weiß nicht ob das Verständnis bei Vdk höher ist, es gibt aber hier auch eine Kontaktliste für Anwälte.
    Ich vermute das spezielle Fälle, besondere Umständen usw bei dem Zeitbudget der Vdk sehr schwierig sind.

    2 Mal editiert, zuletzt von Backnetmaster (15. September 2020 um 14:59)

  • dass die Anwältin von meinem Ortsverband das gut gemacht hat.

    Kommt wirklich auf die Fähigkeiten der Leute im Orts-Verband an

    deshalb kann man glück oder leider auch pech haben, egal ob SoVD oder VdK.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Habe mein Gdb durch den VdK bekommen. Da ich allein das nicht könnte.

    Mir hilft der VdK immer bei Jobcenter Bürokratie und Schwerbhinderung.


    Ohne den VdK wäre ich echt überfordert und total zusammen Brechen.

    Ja es kommt immer auf Mitarbeiter des Otrsverband an. Wer in einer Gewerkschaft Mitglied ist kann es DGB Rechtschutz Regeln.

    Dazu kommt noch Bundesland, Region des Versorgung Amt und die Mitarbeiter dort.

    Es ist trauig das mit Klagen oder Unterstüzung erst diese Anerkennung der Schwerbhinderung bekommt.

    Ich selbst komme im beruflichen Bereich überhaupt nicht zurecht. Jobs immer nur so ca 6 Monate.

    Das Do ist der Weg. :prof:

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