(Schwer)behinderten Ausweis

  • @RegenbogenWusli

    Naja, der öffentlich Dienst in NRW ist auch nicht gerade riesig ausgestattet, was das Personal betrifft.

    Für die Nachprüfungen von Amts wegen gibt es bestimmte Vorschriften.
    Aber wenn jemand die Fristen übersieht - aus Gründen!- oder die Akte sich in einem Aktenschrank in einem Geheimfach versteckt hält, kann es vorkommen, dass die Nachprüfungsfrist verstreicht und nichts passiert,. Ist für die Antragsteller meist angenehm.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Würdet Ihr Autismus trotzdem angeben?

    Wenn du es jetzt angibst, ist es nachher keine Verschlechterung mehr, wenn Autismus dazu kommt.

    Wenn du mal wieder einen "Schub" hast, also eine Erhöhung des GdB anstrebst, kannst du es ja dann dazu packen, am besten in einer Situation, in der Autismus wirklich behindert (Job verloren o.ä.).

  • Der Ausweis wird immer befristet.
    Weil, im Gegensatz zu Arm ab, es ja theoretisch vielleicht doch besser werden könnte, so meine Interpretation.

    Mein Arzt sagt, da muss ich Autismus gar nicht erst angeben, das ändert eh nichts, da ich berufstätig bin, somit nicht wesentlich eingeschränkt, und dass ich eine "Anpassungsstörung" habe, ändert auch nichts (=Psyche kann auch hoffentlich besser werden).

    Einerseits ja klar, Psyche kann besser werden.

    Autistische Diagnosen gehören auch ein bisschen zum psychischen "Funktionskreis" (autistische Diagnosen ist ein nettes Wortspiel :-p ), führen aber nicht nur zu Problemen im Beruf oder im Privaten, sondern in vielfältiger Hinsicht. Deshalb heißen sie ja auch "tief greifende Entwicklungsstörungen", denn sie reichen wirklich weit in die Persönlichkeit hinein.
    Außerdem werden reine Autismustherapieen nicht von den gesetzlichen KKassen bezahlt. Die Begründung lautet u.a., dass ein wesentlicher Therapieerfolg ja nicht entstehen kann, weil es eine angeborene bleibende Störung ist. (Bitte das Wort "Störung" nicht so ernst nehmen.)

    Hast du @Kpax denn eine "gesicherte" Diagnose, die irgendwer bestätigen kann?
    Das wäre dann Baustein Nr. 1, wenn ich das mal so salopp ausdrücken darf. Fehlt noch Baustein Nr. 2, jemand müsste dir nämlich für die ausführende Behörde (Versorgungsamt, Landratsamt, Sozialamt, wer auch immer) bestätigen, dass es eine nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung gibt, durch die du belastet bist - zusätzlich zu anderen "Leiden", also gesundheitlichen Störungen.

    Wenn beides garantiert werden kann, würde ich an deiner Stelle einen Änderungsantrag wegen der Autismusdiagnose und ihren Auswirkungen stellen.
    Eine Anpassungsstörung ist eine Diagnose, die meines Erachtens oft falsch gestellt wird. Definitionsgemäß ist eine Anpass.-stör. nämlich nur vorübergehend. Wenn jemand wegen seiner autistischen Verhaltens- und Verarbeitungsweisen aber längerfristige Probleme bekommt (und im Schwerbehindertenrecht ist damit immer eine Zeit von mehr als 6 Monaten gemeint), ist "das" keine Anpassungsstörung mehr.
    Dann sollte eine treffendere (oder besser gesagt richtige ) Diagnose gestellt werden.

    Mit dieser Diagnose bekämest du vielleicht (ich kenne ja die Einzelheiten bei dir nicht) einen höheren GdB. Und das könnte wiederum eine höhere Steuerersparnis bedeuten, weil mit höherem GdB auch die Steuerlast sinkt.

    Also warum solltest du auch bei Berufstätigkeit kein Interesse an einem Änderungsantrag bzw. Nennung deiner autistischen Diagnose haben?

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Ich finde es schon interessant, dass manche einen unbefristeten Ausweis bekommen, andere nicht.

    @Kpax

    Kann ich nachvollziehen. Ich habe meinen Antrag auf Schwerbehinderung Ende März dieses Jahr eingereicht, hatte dort "nur" Autismus, Dyskalkulie, Soziale Phobie und Depressionen mit aufgeführt, da ich bisher noch keine physischen Diagnosen erhalten habe. Der Antrag war innerhalb von 4 Wochen bearbeitet und ich habe den GdB 50 ohne Merkzeichen unbefristet bekommen.

    Damit habe ich persönlich nicht gerechnet. Denn hier in diesem Forum habe ich wirklich viele Horrorgeschichten darüber gelesen und das es i.d.R. sehr schwierig ist.

  • Bei mir wie bei @Ljos, "sogar" "nur" mit ASS. GdB 50 unbefristet im erten Anlauf. Allerdings mit sehr ausführlichen Schilderungen des Arztes der einzelnen Einschränkungen im Alltag. Es schien daraus eindeutig genug hervorzugehen, dass es sich um grundlegende Probleme handelt, nicht um zB durch Erschöpfung, Depression o.ä. hervorgerufene.

  • Du hast "HFA" als Status angegeben. Das heißt, du hattest mehr als eine Diagnostik durchlaufen?

    Blöde Rechtschreibkorrektur, ich meine Autismus-Diagnose.
    Nein, nur ein durchlauf.


    @Kpax
    Kann ich nachvollziehen. Ich habe meinen Antrag auf Schwerbehinderung Ende März dieses Jahr eingereicht, hatte dort "nur" Autismus, Dyskalkulie, Soziale Phobie und Depressionen mit aufgeführt, da ich bisher noch keine physischen Diagnosen erhalten habe. Der Antrag war innerhalb von 4 Wochen bearbeitet und ich habe den GdB 50 ohne Merkzeichen unbefristet bekommen.

    Damit habe ich persönlich nicht gerechnet. Denn hier in diesem Forum habe ich wirklich viele Horrorgeschichten darüber gelesen und das es i.d.R. sehr schwierig ist.

    Bei mir war das auch easy, aber es hat ziemlich lange gedauert,... mehr als drei Monate, beim ersten mal.
    Meine Betriebshelferin und die vom Kompetenzzentrum meinen, da sich bald wieder einen unbefristeten bekomme.

  • Einerseits ja klar, Psyche kann besser werden.
    Autistische Diagnosen gehören auch ein bisschen zum psychischen "Funktionskreis" (autistische Diagnosen ist ein nettes Wortspiel :-p ), führen aber nicht nur zu Problemen im Beruf oder im Privaten, sondern in vielfältiger Hinsicht. Deshalb heißen sie ja auch "tief greifende Entwicklungsstörungen", denn sie reichen wirklich weit in die Persönlichkeit hinein.
    Außerdem werden reine Autismustherapieen nicht von den gesetzlichen KKassen bezahlt. Die Begründung lautet u.a., dass ein wesentlicher Therapieerfolg ja nicht entstehen kann, weil es eine angeborene bleibende Störung ist. (Bitte das Wort "Störung" nicht so ernst nehmen.)

    Hast du @Kpax denn eine "gesicherte" Diagnose, die irgendwer bestätigen kann?
    Das wäre dann Baustein Nr. 1, wenn ich das mal so salopp ausdrücken darf. Fehlt noch Baustein Nr. 2, jemand müsste dir nämlich für die ausführende Behörde (Versorgungsamt, Landratsamt, Sozialamt, wer auch immer) bestätigen, dass es eine nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung gibt, durch die du belastet bist - zusätzlich zu anderen "Leiden", also gesundheitlichen Störungen.

    Wenn beides garantiert werden kann, würde ich an deiner Stelle einen Änderungsantrag wegen der Autismusdiagnose und ihren Auswirkungen stellen.
    Eine Anpassungsstörung ist eine Diagnose, die meines Erachtens oft falsch gestellt wird. Definitionsgemäß ist eine Anpass.-stör. nämlich nur vorübergehend. Wenn jemand wegen seiner autistischen Verhaltens- und Verarbeitungsweisen aber längerfristige Probleme bekommt (und im Schwerbehindertenrecht ist damit immer eine Zeit von mehr als 6 Monaten gemeint), ist "das" keine Anpassungsstörung mehr.
    Dann sollte eine treffendere (oder besser gesagt richtige ) Diagnose gestellt werden.

    Mit dieser Diagnose bekämest du vielleicht (ich kenne ja die Einzelheiten bei dir nicht) einen höheren GdB. Und das könnte wiederum eine höhere Steuerersparnis bedeuten, weil mit höherem GdB auch die Steuerlast sinkt.

    Also warum solltest du auch bei Berufstätigkeit kein Interesse an einem Änderungsantrag bzw. Nennung deiner autistischen Diagnose haben?

    Danke, und danke an alle anderen, die mir geantwortet haben! Ich schätze Eure Hilfe wirklich sehr, war nur nicht hier im Forum.

    Ich war etwas in meiner Welt abgetaucht. Vielleicht kennt Ihr das.

    @Capricorn Die Diagnose ist gesichert durch eine Autismus-Ambulanz (LWL Kliniken Dortmund). Sie haben einige Sachen im Brief beschrieben, die ich aber eher als die Diagnose begründende "Einschränkungen" bezeichnen würde.
    Sie haben angeboten, dass ich zu einem anderen Termin wieder kommen könne, zur Diagnostik und Beratung bzgl. Schwerbehinderung.
    Ich denke, das ist das, was Du meinst.
    Es haben ja andere hier geschrieben, dass sie mir raten, das anzunehmen.
    Wenn ich wieder so lange auf den Termin warte, ist Corona dann eh vorbei.

    Die "Anpassungsstörung" trifft per definitionem nicht mehr zu, da sie seit 2017 verschlüsselt wird.
    Der Arzt, der mir die Überweisung zur Therapeutin ausstellt, schreibt das immer drauf.
    Ich habe nachgelesen, was sie an die Autismusambulanz an ICD geschrieben hat:
    "F41.2 Angst und Depression, gemischt" und "F68.8 Beziehungsstörung o.n.A."
    Ich sollte ihn wohl bitten, das zu übernehmen, bzw. evtl. hat sich das mit der Beziehung durch Asperger überlappt?

    Das Versorgungsamt wendet sich bei Nachprüfungen immer an ihn, und er scheint dann meine ganzen Sachen zu übermitteln.
    Ich habe auch mal selbst viele Kopien geschickt, aber die wollten sie gar nicht, nur, falls irgendwas dabei sei, was ihm nicht bekannt sei.

    Ich hatte bis 2017 einen GdB von 80%, seit 2017 nun 90% (rein körperlich).
    Ich persönlich kann ziemlich gut beschreiben, warum das, was zu dieser Veränderung von 10 Prozentpunkten geführt hat, mich 2017 psychisch destabilisiert hat: Dass ich fast nichts mehr so tun kann wie vorher.

    Vielleicht könnt Ihr das verstehen, dass man zusammenbrechen kann, wenn man alles anders tun muss, andere Abläufe für alles, andere Gegenstände, und die Dinge, die einem wichtig sind, verliert.
    Außer meiner Therapeutin habe ich aber noch niemanden sonst gefunden, der das versteht.
    Alle anderen sagen "Ja, klar muss man sich umgewöhnen, aber so schlimm ist das doch nicht...".
    Ich hätte ja selbst gern, dass es mir leichter fällt!

  • Ich habe nachgelesen, was sie an die Autismusambulanz an ICD geschrieben hat:
    "F41.2 Angst und Depression, gemischt" und "F68.8 Beziehungsstörung o.n.A."
    Ich sollte ihn wohl bitten, das zu übernehmen, bzw. evtl. hat sich das mit der Beziehung durch Asperger überlappt?

    .....das mit dem Überlappen könnte sein...aber am besten fragst du deine Therapeutin dazu.

    Möchtest du denn mehr als den GdB 90?
    Um was geht es dir genau?

    Denn wenn es die so genannten Merkzeichen sind, die du anstrebst, kann evtl. was anderes weiter helfen als nur (!) ein höherer GdB. Kommt drauf an.....

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • @Capricorn Danke für Deine Hilfe.

    Ich glaube, ich weiß zu wenig über die Zusammenhänge, bzw. auch nicht vorhandenen Zusammenhänge im Sozialsystem, um zu wissen, was ich will.

    Ich habe über Deine Frage nachgedacht und auf Websites über Schwerbehindertenausweise nachgelesen, was Behörden sagen, wozu (allein) die dienen sollen.

    Ich glaube, meine Anliegen sind/waren folgende:
    - der GdB sollte sozusagen meinen Gesamtzustand korrekt abbilden (er sollte quasi ein Update aufgrund meines veränderten psychischen bzw. neu diagnostizierten Zustandes (Asperger) erhalten).
    Nicht unbedingt höher. Nur die Komponenten genauer, siehe unten, mein Irrtum.
    - ich bin frustriert von den Überprüfungen: mein behandelnder Arzt scannt zwar alles ein, sagt aber oft erstaunt, ach, hatten wir da einen Brief vom Krankenhaus, so dass ich die seit der letzten Überprüfung angefallenen Unterlagen selbst als Kopie hinschicke. Das kostet Zeit.
    Außerdem lese ich dadurch jedes Mal, was für ein Mist in der Zwischenzeit war und werde so daran erinnert, dass ich die Situation nicht gut finde.
    Und dann bin ich "sauer" auf das Versorgungsamt, dass sie mich da dran erinnern.
    Ich bin dann mindestens eine Woche extrem schlecht gelaunt und mutlos.
    Darum habe ich hier geschrieben, ich finde es interessant, dass manche Leute gleich einen unbefristeten Ausweis bekommen.
    Das wäre schön für mich.

    Das mit dem "Update" ergab für mich deshalb Sinn, weil ich dachte, wenn der Ausweis mich tatsächlich exakt in allen "Einschränkungen" gegenüber Behörden darstellt, dann ist das geklärt:
    Dann ist z.B. für das Arbeitsamt geklärt, was ich leisten kann und was ich für Unterstützung im Job brauche.

    Ich glaube aber inzwischen, dass das in den zwei Behörden zwei ganz verschiedene Bewertungssysteme sind, oder?
    Ich hätte also gar nichts davon, wenn ich dem Versorgungsamt exakt beschreibe, wie der Autismus anscheinend macht, dass ich mit den anderen Behinderungen schlechter klar komme als Nicht-Autisten, die das Gleiche haben, weil ich mich z.B. zu Hause oder bei der Arbeit schlechter an andere Abläufe gewöhnen kann.

    Das Arbeitsamt würde einfach nur wissen wollen "Sind Sie schwerbehindert?" und dann ihren eigenen Ablauf machen.

    Das Versorgungsamt interessiert aber gar nicht, wie genau es mir warum zu welchem Anteil geht, sondern nur, welche Zahl bei raus kommt.
    So lange da keine Änderung zu erwarten ist, interessiert es kein bisschen.

    Ich habe zwar vor 3 Jahren ein paar Erfahrungen mit Krankenkassen und Behörden gemacht, dass die nicht gut zusammen arbeiten, aber ich glaube, ich habe immer noch die Vorstellung, dass, wenn ich ein Mal alle IDCs oder GdBs oder was auch immer korrekt und übersichtlich und anerkannt auf einem Blatt habe, das sozusagen eine Sprache ist, die die alle verstehen und akzeptieren.
    Vermutlich sehr naiv.

  • Ich habe zwar vor 3 Jahren ein paar Erfahrungen mit Krankenkassen und Behörden gemacht, dass die nicht gut zusammen arbeiten, aber ich glaube, ich habe immer noch die Vorstellung, dass, wenn ich ein Mal alle IDCs oder GdBs oder was auch immer korrekt und übersichtlich und anerkannt auf einem Blatt habe, das sozusagen eine Sprache ist, die die alle verstehen und akzeptieren.
    Vermutlich sehr naiv.

    Direkt geantwortet: Nein.
    Naiv ist es nicht, denn tatsächlich verlangen ja viele Behörden/Organisationen im sozialen System den Nachweis über die Behinderung(en) bzw. die Schwerbehinderung (ab GdB 50 aufwärts).

    Andererseits (und ich arbeite seit 1990 in diesen Systemen) verlangen immer wieder Menschen - wie du hier , ganz konkret nachvollziehbar -, dass ein einmal erlassener Bescheid immer und überall "gilt".

    Und das ist nicht so einfach:

    Der Schwerbehindertenausweis ist ja nichts anderes (bzw. sollte es sein) als der Nachweis über dauerhafte/nicht nur vorübergehende Einschränkungen. Nicht mehr. Nicht weniger.

    Nachgewiesen werden diese Einschränkungen durch ärztliche Zeugnisse (Befundberichte, diagnostisches Material, Therapieverlaufsberichte, Krankenhaus- und Rehaberichte). Ergänzend kommen z. B. Ergotherapeuten oder ein ATz zu Wort.

    Eine andere Stelle - nehmen wir jetzt mal die Agentur für Arbeit - hat eigene Kriterien für eigene Zwecke.
    Das Gleiche gilt für eine Versicherung.
    Oder der Integrationsfachdienst.
    Oder die Rentenversicherung.
    Wobei die "eigenen Zwecke" immer die Aufgaben im geltenden gesetzlichen Rahmen sind.

    Also wird ein jeder, der für die Gesetzeserfüllung ein eigenes Budget hat, sorgfältig darauf achten, dass aus diesem Budget nicht "irgendwie" Geld abfließt, sondern gegebenenfalls wird er noch mal ermitteln, was denn Sachstand ist. Und das geht dann oft auf deine eigenen Kosten/Zeit/Mühe!

    Zur wichtigen Frage der korrekten Beschreibung des Ist-Zustands:

    ....der GdB sollte sozusagen meinen Gesamtzustand korrekt abbilden (er sollte quasi ein Update aufgrund meines veränderten psychischen bzw. neu diagnostizierten Zustandes (Asperger) erhalten).

    Leider kann das (aufgrund der Natur der Sache wie Anfordern von Arztberichten von sehr unterschiedlichen Naturellen der Ärzteschaft- einer schreibt Romane, ein anderer beschränkt sich auf Diagnosen, am besten noch verschlüsselt :evil: ) nie so ganz zufriedenstellend gelingen.
    Ich verstehe dich zwar, aber es geht einfach nur annähernd.

    Das Versorgungsamt interessiert aber gar nicht, wie genau es mir warum zu welchem Anteil geht, sondern nur, welche Zahl bei raus kommt.
    So lange da keine Änderung zu erwarten ist, interessiert es kein bisschen.

    Stimmt!
    Das V-Amt behandelt dich nicht und zahlt dir auch kein Geld. Es ist nur für die Feststellung deiner Behinderungen zuständig.

    Am besten ändert sich auch nix, sonst müsste ein Sachbearbeiter ja wieder einen Änderungsbescheid schreiben. Oder sogar eine Anhörung starten, wenn sich was gebessert haben sollte.

    So ist das. Wenn du weißt, was du beantragen willst, sag Bescheid, ich kann eventuell Ratschlag geben, was du vorher am besten treibst, um deine Unternehmung zum Abschluss zu bringen.
    Aber egal, viel Erfolg bei was auch immer. :thumbup: Manchmal hat man es schwer genug!

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Ich habe jetzt meinen Ausweis erhalten, befristet bis 12/2024. So widerwillig wie sie mir den GdB 50 gegeben haben.

    Der Ausweis sieht irgendwie wie selbstgemacht aus und nicht wie ein Dokument.

    Außerdem haben sie ein falsches Geburtsdatum drauf gedruckt :m(:

    Das ist echt traurig, dass du so ein Ergebnis bekommen hast.
    Ich habe tatsächlich total schnell und unkompliziert einen GdB 60 unbefristet erhalten, wie auch von der Psychiaterin im Gutachten empfohlen.

    Den Ausweis finde ich auch ganz schrecklich. Ganz dünnes Plastik mit einem Layout eines Kinderspielzeugs. Und dann noch schlecht gedruckt. Sieht wirklich aus wie selbst gedruckt.
    Den Ausweis würde ich auf jeden Fall ändern lassen. Vermutlich ist das falsche Geburtsdatum dann auch im System falsch und das sollte ja auf alle Fälle behoben werden.

  • Den Ausweis würde ich auf jeden Fall ändern lassen. Vermutlich ist das falsche Geburtsdatum dann auch im System falsch und das sollte ja auf alle Fälle behoben werden.

    Das würde ich auch empfehlen. Aber schon blöd, wenn die Ausweise derart unprofessionell aussehen (schrieben hier ja mehrere schon).

    From my youth upwards my spirit walk'd not with the souls of men. (...)
    My joys, my griefs, my passions, and my powers, made me a stranger.

  • Das würde ich auch empfehlen. Aber schon blöd, wenn die Ausweise derart unprofessionell aussehen (schrieben hier ja mehrere schon).

    Klar habe ich das ändern lassen, ist ja immerhin ein offizielles Dokument. Wenn ich dem Finanzamt eine Kopie davon geschickt hätte, würden die doch tatsächlich denken, dass er eine Fälschung ist mit nem falschen Geburtsdatum.

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    Glaub nicht alles, was du denkst.
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  • Ich habe eine Frage. Bei mir läuft aktuell nach erfolglosem Widerspruch eine Klage vor dem Sozialgericht. Der Gutachter, bei dem ich war, schlägt GdB 40 vor. Beantragt war GdB 50.

    Nun hätte ich die Möglichkeit, selbst einen Arzt als Gutachter auszuwählen und zu benennen. Das Gutachten müsste ich allerdings selbst bezahlen.

    Meine Frage: Hat schon einmal jemand diese Möglichkeit in Anspruch genommen? Wie habt ihr diesen Arzt gefunden und angeschrieben? Ich bin damit völlig überfordert im Moment. Er sollte ein Spezialist für Asperger-Syndrom bzw. Autismus sein, da dieser Aspekt und die damit verbundenen Einschränkungen im Antrag und im ersten Gutachten praktisch überhaupt nicht berücksichtigt wurden.

    Würde mich sehr über Antworten freuen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Schreiberling (6. August 2020 um 18:01)

  • Die Gutachter können recht teuer sein und das würde ich nie selbst auslegen. Je nachdem wo du herkommst musst du am besten einen der Psychiater der Diagnostikstellen finden, der dir einen Bericht schreibt, welche Einschränkungen du hast im alltäglichen Leben, am besten mit Nennung einer GdB Empfehlung. Denn wie schon mehrfach geschrieben, es geht nicht um eine Diagnose sondern um die Nennung der tatsächlich vorhandenen Einschränkungen im Leben.
    Bei mir sind es solche Sachen wie 1-3h schlafen müssen jeden Tag nach der Arbeit, immer wieder Probleme mit den Kollegenkreis, Suizidalität, Depressionen, Arztbesuche vermeiden, wünsche nicht durchsetzen können etc.

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