(Schwer)behinderten Ausweis

  • Meinst du damit das sie quasi sowas wie einen Katalog haben, wo steht "Autismus = 40 Diabetes = 30 Downsyndrom = 80 usw"?

    Es gibt die Versorgungsmedizinverordnung:

    Zitat von Versorgungsmedizinverodnung - Autismus

    "ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 10 – 20,
    mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 30 – 40,
    mit mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 50 – 70,
    mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 80 – 100."
    "Soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integrationsfähigkeit in Lebensbereiche (wie zum Beispiel Regel-Kindergarten, Regelschule, allgemeiner Arbeitsmarkt, öffentliches Leben, häusliches Leben) nicht ohne besondere Förderung oder Unterstützung (zum Beispiel durch Eingliederungshilfe) gegeben ist oder wenn die Betroffenen einer über das dem jeweiligen Alter entsprechende Maß hinausgehenden Beaufsichtigung bedürfen. Mittlere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche nicht ohne umfassende Unterstützung (zum Beispiel einen Integrationshelfer als Eingliederungshilfe) möglich ist. Schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche auch mit umfassender Unterstützung nicht möglich ist."

  • Es gibt die Versorgungsmedizinverordnung:

    Achja an die habe ich jetzt garnicht mehr gedacht.
    Dann bewerten die nicht nach den Diagnosen selbst, scheinbar.
    Naja das macht ja auch sinn weil nicht jeder mit Autismus die gleichen Einschränkungen hat und nicht immer gleich stark.


    ja, ich habe eine Auflistung bekommen: Diagnosen xy 50, xy 30 usw. und dann den Gesamt GdB

    Das finde ich interesannt, das ist bei mir garnicht so.

    Go bad or go home!

  • Es wird meines Wissen zu Kategorien zusammengefasst, zb 'körperlich' als eine Kategorie, und 'psychisch' als zweite..
    Hast du nur psychische Sachen? Dann steht auch nur ein Posten auf der Liste.

  • Es wird meines Wissen zu Kategorien zusammengefasst, zb 'körperlich' als eine Kategorie, und 'psychisch' als zweite..
    Hast du nur psychische Sachen? Dann steht auch nur ein Posten auf der Liste.

    Das ist evtl. auch nach Bundesland unterschiedlich oder so? Mir wurde jetzt eine Liste versprochen, habe aber noch keine bekommen.

  • Mich wundert, dass es so unterschiedlich gehandhabt wird.

    Mich wundert es nicht. Die Anträge sehen ja auch anders aus. Eigentlich müssten diese einheitlich aussehen weil das Gesundheitssystem und auch die ICD Bundesweit gültig sind.
    Der SbA selbst sieht ja bundesweit auch gleich aus.
    Ich fände es eigentlich besser wenn es einheitlich wäre.

    Go bad or go home!

  • Das war mir so nicht bekannt, liegt wahrscheinlich daran, dass ich noch nie in ein anderes Bundesland umgezogen bin.

    Ich wusste das erst auch nicht, weil ich noch nicht nach Bayern ziehen konnte bis jetzt, aber der eine User auf der vorrigen Seite hatte mich dazu gebracht mir mal den Antrag zum SbA in bayern zu suchen und ich fand den auch und der sieht ganz anders aus als der von NRW.
    Die Fragen sind auch nicht 100% gleich obwohl sie auf das selbe hinauslaufen, und in der Bayerischen Version gibt es einen Punkt den man in dem für NRW garnicht findet.
    Da gab es noch zusätzlich einen Bereich wo man irgendwas ankreuzen konnte wenn es zutrifft, glaube das bezog sich auf Unterlagen die man mit beifügen will. In dem NRW Bogen fehlt das komplett. Ob es nun wichtig ist oder nicht lässt sich streiten, man könnte sagen das es länger macht als nötig, andererseits kann man so sehen ob alle nötigen Unterlagen dabei sind oder nicht.

    Go bad or go home!

  • Die Bildung des Gesamt-GdB wird in der VersMedV in Teil A unter 3. aufgeführt:

    Basis ist der höchste Einzel-GdB.
    Es gibt keine Rechenregel.
    Einzel-GdB von 10 erhöhen mit wenigen Ausnahmen nicht, Einzel-GdB von 20 oft auch nicht.
    Ob es eine Erhöhung gibt hängt von der Bewertung der Wechselwirkung der Beeinträchtigungen ab. Dabei gibt es vier Fälle:
    1. Die Beeinträchtigungen sind dieselben. Dann wird nicht erhöht. (z.B. Verlust der Hand bei vollgelähmten Arm.)
    2. Sie überschneiden sich, dann wird etwas erhöht.
    3. Die sind unabhängig voneinander, dann wird erhöht.
    4. Sie können sich nachteilig beeinflussen, dann wird sehr stark erhöht. Das sieht man z.B. bei den festen GdB für fehlende Finger: Alle Finger einer Hand bringt 50, fehlen sie bei beiden Händen verdoppelt es sich auf 100.
    Bei der Bewertung soll mit Einzel-GdB verglichen werden, die einen festen GdB haben.

  • Ich finde es schon interessant, dass manche einen unbefristeten Ausweis bekommen, andere nicht.

    Ich habe einen Schwerbehindertenausweis wegen zwei körperlichen Sachen: einer Erkrankung/Behinderung, die seit Geburt besteht, sich vor mehreren Jahren verschlechtert hat und nicht rückgängig zu machen ist, und einer, die seit 20 Jahren besteht und prinzipiell behandelbar ist, nur bei mir hat bislang nichts geholfen.

    Der Ausweis wird immer befristet.
    Weil, im Gegensatz zu Arm ab, es ja theoretisch vielleicht doch besser werden könnte, so meine Interpretation.

    Mein Arzt sagt, da muss ich Autismus gar nicht erst angeben, das ändert eh nichts, da ich berufstätig bin, somit nicht wesentlich eingeschränkt, und dass ich eine "Anpassungsstörung" habe, ändert auch nichts (=Psyche kann auch hoffentlich besser werden).

    Wie wahrscheinlich es ist, dass das in meinem Alter das noch besser wird, wenn es bislang nicht behandelbar war, scheint keine Rolle zu spielen, und die "Kleinigkeiten" (Psychische Befindlichkeit) sind sozusagen als Teil des Pakets zu rechnen bzw. im Verhältnis so gering, dass sie nicht mehr zählen.

    Mich nervt es jedes Mal, wenn die Überprüfung ist, weil ich denke, wenn Eure Ärzte glauben, das wird besser, warum sagen sie mir nicht, wodurch? Haben die eine Idee, die jeder Spezialist übersehen hat?

    Würdet Ihr Autismus trotzdem angeben?
    Als "Dokumentation" sozusagen?
    Und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, bei der nächsten Überprüfung?
    Die diagnostizierende Ambulanz hat angeboten, sie könnten genauer ermitteln, ob/wo ich eingeschränkt bin, aber da ich ja bis jetzt selbständig gelebt habe sehe ich da nicht viel.
    Ich habe große Probleme im sozialen und psychischen Bereich, nicht mit Bildung/Ausbildung an sich.

    Wichtig wäre es, wenn ich den Beruf wechseln/Veränderungen haben muss, aber das ist eher Arbeitsagentur, oder?

    Einmal editiert, zuletzt von Kpax (1. Juni 2020 um 20:13)

  • Würdet Ihr Autismus trotzdem angeben?
    Als "Dokumentation" sozusagen?
    Und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, bei der nächsten Überprüfung?
    Die diagnostizierende Ambulanz hat angeboten, sie könnten genauer ermitteln, ob/wo ich eingeschränkt bin, aber da ich ja bis jetzt selbständig gelebt habe sehe ich da nicht viel.
    Ich habe große Probleme im sozialen und psychischen Bereich, nicht mit Bildung/Ausbildung an sich.

    Den Autismus würde ich auf jeden Fall angeben und hierfür das Angebot der Ambulanz, Deine Einschränkungen zu ermitteln, annehmen. Das Leben besteht aus mehr Bereichen als nur dem Berufsleben. Auch im Job kann es schwierig werden, wenn sich die Umstände ändern.

  • Ich habe jetzt meinen Ausweis erhalten, befristet bis 12/2024. So widerwillig wie sie mir den GdB 50 gegeben haben, nichtmal freiwillig nach dem Gerichtsurteil, vermute ich, dass sie zum Ablauf versuchen werden das wieder rückgängig zu machen.

    Der Ausweis sieht irgendwie wie selbstgemacht aus und nicht wie ein Dokument.

    Außerdem haben sie ein falsches Geburtsdatum drauf gedruckt :m(:
    Da der Ausweis als Nachweis gilt, muss ich das wohl noch ändern lassen.

    .........................................................................................................................
    Glaub nicht alles, was du denkst.
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  • dass sie zum Ablauf versuchen werden das wieder rückgängig zu machen.

    *Mut mach* Das ist aber deutlich schwieriger, weil dann die Beweislast bei ihnen liegt. Für Deine Position gilt: Du gibst lediglich an, dass keine Verbesserung vorliegt. Die müssten dann schlüssig/ gerichtsfest nachweisen, dass Du weniger behindert wirst. Das ist mit Aufwand verbunden ... .

    Of course I talk to myself! :nod: Sometimes I need expert advice. :prof:

  • Du gibst lediglich an, dass keine Verbesserung vorliegt. Die müssten dann schlüssig/ gerichtsfest nachweisen, dass Du weniger behindert wirst. Das ist mit Aufwand verbunden ... .

    Stümmt!

    Was manche Amtsausführende trotzdem nicht abhält, es zu versuchen.

    Das mit den Nachuntersuchungen/Nachprüfungen (NU) und der "Gültigkeitsdauer" der Ausweise hatten wir übrigens schon ein paar Mal in diesem Unterforum....
    Ich fasse noch mal kurz zusammen:
    die alten Ausweise hatten Felder für eine komplikationslose "Verlängerung" (der Gültigkeit, nur die des Ausweises!) - diese Ausweise werden nach und nach durch neue ersetzt.
    Manchmal ist das Foto darauf aber auch ersatzwürdig :d

    Bei Kindern/Jugendlichen geht man davon aus, dass sich durch Fördermaßnahmen noch viel ändern kann, also zum Besseren. Drum eine Nachprüfung!
    Bei bestimmten, namentlich genannten Leiden werden immer NU's empfohlen, zum Beispiel bei Krebsleiden , aber auch bei seelischen, und ASS gehören rein wegen der ICD-10-Auflistung zu den psychischen Leiden.
    Die Empfehlung zur NU kommt von den beratenden Ärzten, die Sachbearbeitung darf aber jederzeit selbst eine NU ansetzen.

    Da geht es dann aber um den Bescheid. Ob der Ausweis noch mal verlängert werden kann oder ein neuer ausgestellt werden muss, ist wieder von was anderem abhängig.

    Macht ist das Spielzeug der Reichen, das sie mit niemandem teilen (Muriel Barbery, "Die Eleganz des Igels")

  • Meiner hatte keine Unterschrift, als ich gemeckert habe, hats einen Haken bzw. ein Häkchen bekommen - sollte wohl ein witziger Namenszug sein.

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