Ok @Kraehe
Bei Kindern mit Autismus kommt es häufiger vor, dass sie z.B. GdB 50 haben und dazu die Merkzeichen H (und/oder G, B).
Bei mir sind die Merkzeichen zusammen mit einem höheren GdB.
(Schwer)behinderten Ausweis
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Bei Kindern mit Autismus kommt es häufiger vor, dass sie z.B. GdB 50 haben und dazu die Merkzeichen H (und/oder G, B).
Das ist dann bestimmt so dass diese Kinder eine Begleitperson brauchen, oder?
Ich bin keine Spezialistin auf dem Gebiet, denke aber dass ein Erwachsener mit AS der sich eigenständig orientieren kann so wie DrCarsonBeckett, und ich ja auch, also keine Begleitperson dafür braucht, kein Merkzeichen kriegen würde.DrCarsonBeckettt wird sicher berichten welchen GdB er bekommen hat wenn es soweit ist.
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Das auf jeden Fall, wird sich wohl aber noch etwas hinziehen bis dahin.^^
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Ich habe damals beim Antrag auf einen GdB gleich den Ausweis mit beantragt. Dieser ist ja vielseitig einsetzbar, z.B. verbilligten Eintritt ins Schwimmbad, Museum usw.
Ein Markenkennzeichen habe ich da nicht angegeben, da ich keine körperlichen Gebrechen habe, aber das musst du selbst entscheiden, ob du da ein Kreuz machst oder nicht. -
Ja, ich muss mal gucken wie ich das am besten mache.
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Du könntest eventuell das Merkzeichen H beantragen. Falls du erheblich psychisch krank bist. Ob Autismus ab einem bestimmten Grad dazu zählt, weiß ich nicht. U. a wird tiefgreifende Entwicklungsstörung dazugerechnet. Was Autismus natürlich nicht ist. Doch leider muss man sich immer kränker stellen als man ist.
http://www.betanet.de/betanet/sozial…chen-H-676.html
Diese Vorteile bietet das Merkzeichen H:- Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nachverkehr
- Kraftfahrzeugssteuerbefreiung
- Pauschbetrag 3.700 Euro
- Befreiung von der Hundesteuer; Ortssatzungen über Hundesteuer
- Pflegezulage
- Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe
Merkzeichen im Allgemeinen müssen durch Untersuchung festgestellt werden. Meist werden sie pauschal ablehent, also Widerspruch einlegen.
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U. a wird tiefgreifende Entwicklungsstörung dazugerechnet. Was Autismus natürlich nicht ist.
Doch, Autismus ist sogar gleichbedeutend mit tiefgreifender Entwicklungsstörung.
Aber dennoch bekommt man mit "nur Asperger" normalerweise keine Merkzeichen. Merkzeichen gibt es erst, wenn man wirklich wesentliche Dinge im Alltag nicht selbstständig kann (z.B. allein unterwegs sein, für sich selbst sorgen), oder wenn man noch minderjährig ist. Niedrigfunktionale Autisten haben in der Regel immer Merkzeichen. -
Ich hole mir die Woche einen Termin bei der Sozialarbeiterin auf der Station. Die wird mir dazu sicher ein paar Tips geben können.
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Ich bin keine Spezialistin auf dem Gebiet, denke aber dass ein Erwachsener mit AS der sich eigenständig orientieren kann so wie DrCarsonBeckett, und ich ja auch, also keine Begleitperson dafür braucht, kein Merkzeichen kriegen würde.
Ich kann mich allein orientieren, fahre sogar Auto. Aber öffentliche Verkehrsmittel kann ich allein nicht benutzen. Veranstaltungen kann ich allein nicht besuchen. Wäre da ein B denkbar? Oder muss man da völlig unselbständig sein?
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Merkzeichen im Allgemeinen müssen durch Untersuchung festgestellt werden.
Nein das stimmt nicht. Wird oft nach Aktenlage entschieden. Nicht jeder muss zum Gutachter.
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Wäre da ein B denkbar? Oder muss man da völlig unselbständig sein?
Weiss ich nicht. Ausprobieren?
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Was an dieser Stelle sehr hilfreich ist: eine eigene Auflistung der Einschränkungen - am Besten mit Beispielen. (Dummerweise soll ein Nicht-Autist unsere Einschränkungen verstehen - das geht mit nur ärztlichen Attesten / Gutachten von wiederum Nicht-Autisten leider nicht.)
Autismus selbst "bringt" einen GdB ohne Merkzeichen.
Die Einschränkungen legen fest, welche Merkzeichen infrage kommen (kommt man z.B. nicht alleine in einer fremden Stadt am Hauptbahnhof klar, wäre das schon ein Hinweis für "G" - Orientierungslosigkeit ist ein rechtlicher Aspekt der Gehbehinderung). Merkzeichen "B" für Begleitung wird dagegen nur sehr selten alleine zuerkannt.
Wenn Fragen dazu vorhanden sind, könnt ihr mich gerne per PN kontaktieren.
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Eigene Beschreibungen bringen glaub ich eher wenig. Weil behaupten kann ja jeder viel. Zählen tun die ärztlichen Atteste. Ich bin in dem Punkt also anderer Meinung.
Mit Orientierungslosigkeit wird auch eher sowas gemeint sein wie bei Demenz oder geistiger Behinderung.
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Ich habe B und bin weitgehend selbstständig.
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Ich habe B und bin weitgehend selbstständig.
Hattest du dann Gefälligkeitsatteste, oder wie ging das?
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Hattest du dann Gefälligkeitsatteste, oder wie ging das?
Nicht das ich wüsste. Das B bekam ich wegen meiner Gehbehinderung.
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Ach so, sag's doch gleich.
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Ich habe das B ausschließlich wegen des Autismus und keine "Gefälligkeitsatteste" wie auch immer man an sowas kommen könnte.
Allerdings bin ich nicht sehr selbstständig. -
Weshalb hast du das B bekommen Ginome? In wieweit bist du unselbstständig?
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Ohne Hilfen würde ich nur relativ wenig hinbekommen. Ich habe eine Betreuung, einen gesetzlichen Betreuer, Hilfe im Haushalt und bei der Körperpflege.
Das B bekam ich unter anderem weil ich mit dem ÖPNV nicht unbedingt dahinkomme wo ich hinwill. Ich an irgendeiner Haltestelle aussteige / flüchte. Es hilft mir auch wenn ich mit meiner Betreuerin ins Schwimmbad gehe. Alleine wäre das gar nicht möglich. Keine Ahnung ob das auch Einfluss auf die Vergabe hatte.
Ich habe zwar auch eine körperliche Behinderung, aber beim B weiß ich 99,9%ig das es wegen Autismus ausgestellt wurde. Es wurde auch nur damit beantragt. Es wäre natürlich dennoch möglich, dass es mit hineinspielte.
Insgesamt habe ich GdB 100, G, B und RF -
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