(Schwer)behinderten Ausweis

  • Soweit ich es noch weiß, gibt man ja die Anschriften der behandelnden Ärzte an und das Versorgungsamt nimmt dann mit diesen Kontakt auf und fordert entsprechende Berichte an und danach entscheidet dann ein
    Arzt vom Versorgungsamt über den Antrag. Bei Ablehnung auf jeden Fall Widerspruch einlegen am Besten über einen Sozialverband oder einen Anwalt. Das hat mir damals weitergeholfen.

  • Im Grunde ist ja alles wesentliche schon gesagt worden.

    Du hast also eine Autismus-Diagnose von Ärzten einer Klinik bekommen - somit ist es eine ärztliche Diagnose, und das reicht aus.


    Eigene Dokumente (Klinikberichte usw.), die Dir vorliegen, kannst Du natürlich gerne Deinem Antrag beifügen, mußt Du aber nicht, da Du ja, wie hier auch gerade erwähnt wurde, alle nötigen Adressen anzugeben hast - von diesen Adressen werden dann etwaige Unterlagen, Berichte usw. angefordert.

    Falls Du einen niedergelassenen Psychiater und/oder Hausarzt hast, kannst Du natürlich auch diesen nochmals extra darauf ansprechen, möglichst aussagekräftige Unterlagen zu erstellen/zu verschicken.

    Gib selbst alle (auch ggf. kleinere) Beeinträchtigungen an.

    Nicht beirren lassen von der Maßgabe, nur Klinikaufenthalte der letzten 5 Jahre (?) oder so anzugeben - gib einfach alle Klinikaufenthalte an, auch schon lange zurückliegende - wurde mir auch in meiner Reha nach Herzinfarkt in der dortigen Beratung extra so empfohlen.

  • Du hast also eine Autismus-Diagnose von Ärzten einer Klinik bekommen - somit ist es eine ärztliche Diagnose, und das reicht aus.

    So sieht das aus.
    Bei mir war es so dass ich nur diese eine Diagnose dem Antrag beigefügt habe, sonst gar nichts. Hab ja sonst auch nichts.

  • Du schriebst ja dass du die Diagnose von einer Psychologin bekommst. Das könnte zum Problem werden.

    Also die Psychologin hat die Gespräche und die Tests gemacht, aber die Diagnose kommt wohl vom Oberarzt unterschrieben werden mit Stempel des Klinikums.

    Grüße aus der Pegasus Galaxie. :)

  • Nicht unbedingt. Man bekommt nicht automatisch durch eine ärztliche Diagnose einen SBA. Es hängt davon ab wie die konkreten Einschränkungen sind.

    So war das ja auch nicht von mir gemeint.

    Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, daß es eine von Ärzten gestellte Diagnose ist (im Gegensatz zu Psychologen) und daß, da jeder Psychiater eine solche Diagnose stellen darf, ausreichende Voraussetzungen für die Antragstellung gegeben sind.

    Damit ist natürlich nicht automatisch garantiert, daß jemand den Ausweis bekommen wird.

  • Was habt ihr dort?

    Erstmal beantragst Du keinen Ausweis sondern den GdB.
    Wenn Du den Bescheid über den GdB hast kannst Du damit den Ausweis beantragen (oder auch nicht, ich habe GdB 50 habe aber keinen Ausweis beantragt denn bisher gab es keinen Anlass ihn zu verwenden).
    Für Behördenangelegenheiten, Assistenz, Budget, etc. reicht ja der Bescheid über den GdB.
    Auch für berufliche Angelegenheiten und Unterstützung durch das Integrationsamt z.B. ist 50 ausreichend.

    Den Ausweis werde ich wohl demnächst beantragen weil man damit manchmal Ermässigung beim Eintritt bekommt, für manche Einrichtungen wie Museen oder auch kulturelle Veranstaltungen.

    Die Frage nach dem Merkzeichen kann erst beantwortet werden wenn Du die Höhe Deines GdB weisst. Mir ist schon klar dass Du gerne alles vorher wissen möchtest aber die einzelnen Schritte der Verfahrens sind nunmal so - und wenn Du z.B. GdB 50 kriegst wie ich dann kriegst Du kein zusätzliches Merkzeichen.

    Ich denke auch nicht dass Du eines kriegen wirst denn Du kannst ja eigenständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln durch die Gegend fahren und Dich orientieren (weiss ich ja Du warst alleine beim Treffen und hattest eine weite Anreise).

    Und es ist doch gut dass Du das kannst. Das Ziel ist ja sicherlich nicht eine besonders hohe Einschränkung nachweisen zu können bzw. zu haben. :)

    3 Mal editiert, zuletzt von Kraehe (26. Dezember 2017 um 11:36)

  • Na ja, solltest Du mindestens GdB 50 bekommen, so würde ich aber einfach den Ausweis gleich mit anfordern - dann hast Du ihn wenigstens schon einmal für alle Fälle, solltest Du ihn doch mal irgendwo gebrauchen können - und seien es nur Ermäßigungen bei Veranstaltungen, in einer Therme usw.

  • wenn Du z.B. GdB 50 kriegst wie ich dann kriegst Du kein zusätzliches Merkzeichen.

    Das ist generell gesagt falsch. Die Kombination ist möglich. Im Falle von Autismus vielleicht unwahrscheinlich, aber auch da habe ich davon schon gehört.

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