Bei Grundsicherung können im Extremfall sogar die Eltern herangezogen werden, nämlich in dem Fall, dass Du volle EU-Rente nur basierend auf Gesundheit bekommst, diese aber zeitlich begrenzt ist... dann wäre das nämlich innerhalb des SGB XII nicht die Grundsicherung, sondern die Hilfe zur Lebenssicherung.
Diese "Hilfe zur Lebenssicherung" ist dann die Sozialhilfe. (Die 2005 abgeschafft wurde, und durch "ALG II für alle" ersetzt wurde. - Nur, da durch dieses Verschieben / Umbenennen allen kein erwerbsunfähiger plötzlich erwerbsfähig wurde, werden diese dann seit den Folgejahren wieder zur Sozialhilfe verschoben.)
Warum auch immer steht Grundsicherung nämlich nur denjenigen zur, die unbegrenzt Rente bekommen, d.h. volle Eu-Rente auf Dauer bzw. Altersrente. Von daher sollte man eine befristete EU-Rente basierend nur auf Gesundheit vermeiden bzw. Einspruch einlegen...
Auf Anhieb eine unbefristete EU-Rente zu bekommen ist recht unwahrscheinlich. Gewöhnlich wird in den ersten (mehreren) Jahren nur befristete vergeben, es könnte ja doch plötzlich wieder gehen ... (so scheinen die jedenfalls zu denken). Erst nach einigen Jahren wird - je nach ärztlicher Prognose und Gutachter-Einschätzung - die EU-Rente dann auch unbefristet vergeben.
Du kannst ja Dir da idealerweise einen Minjob bis 450€ suchen, etwas was super mit Deinen Einschränkungen möglich ist. Und im Gegensatz zum ALG2/GruSi Bezug kannst Du ja auch jeden Cent behalten... und bist generell ein freier Mensch.
Das ist auf jeden Fall eine überlegenswerte Option, wenn man für Wohnen nichts zahlen muss UND noch eine gewisse "Rest-Arbeitsfähigkeit" hat (und einen passenden / machbaren Minijob findet). Ganz besonders dann, wenn die EU-Rente nicht allzuweit unter dem Eckregelsatz liegt.
Je nach Stadt, Bezirk, Amt kann die Belastung durch GruSi auch erheblich sein; Unabhängigkeit vom GruSi-Amt (und von Sozialhilfe) - wenn möglich - ist durchaus ein Vorteil.
Wenn man allerdings auch noch die Mietkosten hat, und die Rente so niedrig liegt, dass man auf den Minijob zum Überleben angewiesen wäre und selbst dann noch nicht in die Nähe der 400,- nach Abzug der Mietkosten kommt (oder auch Arbeiten gar nicht mehr geht), bleibt nichts anderes übrig als "aufzustocken".
trotz Behinderung und daraus resultierender Einschränkung irgendwas in einer Höhe zu erhalten, die es mir ermöglicht, gleichberechtigt die laufenden Kosten in der Partnerschaft mitzutragen. Wenn das nur geht, wenn mein Partner vorher verarmt, dann ist Auszug vielleicht wirklich eine Option, über die ich nachdenken sollte. Ab dann wird es aber vermutlich ein gutes Stück teurer, denn alleine komme ich im Alltag schlecht zurecht und bräuchte dann Hilfe von außen. Das trägt er bisher ja auch alles mit und hilft mir, wo ich nicht zurecht komme.
Beziehung oder gar Ehe / Partnerschaft ist als Behinderte/r deutlich schwieriger in dieser Hinsicht, und zu dem auf Hilfe angewiesen sein kommt das "auf der Tasche liegen" noch dazu - das ist schon echt bitter.
Und gleichzeitig wird vorausgesetzt, dass der/die Partner/in sich (natürlich unentgeltlich) möglichst so kümmert, dass keine Hilfe von aussen nötig ist. Ich finde es nicht nur diskriminierend, sondern auch ziemlich kurz gedacht, Hilfebedürftige so quasi in die "Hilfe von aussen" zu zwingen, die ja oft deutlich teurer ist ("Sachleistung"...Verträge mit "Leistungserbringern"...) - aber es ist tatsächlich so: Unterstützung vom Staat gibt es nur dann, wenn es gar keine andere Unterstützung gibt, nichts anderes da ist, und dann wird es oft gleich richtig teuer (durch zusätzliche Hilfeleistungen).
Ich denke, dass es nicht nur kostengünstiger, sondern auch für die Betroffenen besser/günstiger ("lebensgünstiger" oder keine Ahnung wie ich das nennen soll) wäre, wenn es (zumindest kleine) Unterstützungsmöglichkeiten / Zuschüsse gäbe für "Alternative Modelle" wo man es auch mit Hilfe von Nahestehenden schaffen kann, nicht das volle "staatliche Unterstützungsprogramm" zu brauchen. Aber so ist das leider halt nicht.