Nachteilsausgleiche im Job

  • Wollte diesen interessanten Thread mal wieder aus der Versenkung holen (RW) und bei der Gelegenheit fragen, ob man in Bezug auf den Beruf wirklich (auch) von Nachteilsausgleich spricht?

    Surprised by the joy of life.

  • https://www.betriebsrat.com/wissen/schwerb…am-arbeitsplatz

    Und explizit auf Deine Frage:

    Zitat

    Der Begriff Nachteilsausgleich wird sowohl im Sozialrecht als auch im Arbeitsrecht gebraucht. Insoweit ist der Nachteilsausgleich zum einen in § 209 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) definiert und zum anderen in § 113 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Beide Begriffe haben nichts gemein; sofern man im Arbeitsrecht von Nachteilsausgleich spricht, ist regelmäßig nicht der Nachteilsausgleich im Sinne des § 209 SGB IX, sondern der Nachteilsausgleichsanspruch gemäß § 113 BetrVG gemeint.

    Also, jein, es gibt Nachteilsausgleich auch im Beruf, das ist aber dort etwas anderes, das Stichwort dort ist Teilhabe.

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