In meiner neuen Wohnung rauschen die Heizkörper sehr stark . . .
Heute kam die Antwort des Vermieters.
Sie war in keinster Weise überraschend, aber in ihrer Textbausteinhaftigkeit zumindest ein klein wenig amüsant:
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Sehr geehrter Herr Humorist, [...] Bei der von dem Monteur vorgenommen Überprüfung hat dieser keinerlei Störungen oder Heizkörperrauschen feststellen können. Eine Erneuerung des Heizkörpers oder gar der gesamten Heizungsanlage im Haus ist aus unserer Sicht daher nicht notwendig und die Wohnung, entgegen Ihrer Aussage, in einem guten und durchweg nutzbaren Zustand. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir hier keine weiteren Schritte mehr unternehmen können und die Angelegenheit für uns als erledigt gilt.
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Ja, geht's noch?
1. Ich habe niemals eine Erneuerung der Heizkörper, oder gar der gesamten Heizungsanlage gefordert, aber das ist ein interessanter Gedanke und was notwendig ist, oder nicht, wird letztendlich ein Gericht entscheiden.
2. Dass der, vom Vermieter bestellte, bezahlte und auch weiterhin auf Aufträge seitens des Vermieters hoffende Monteur, nichts festgestellt hat, ist ja nun wirklich sehr verwunderlich.
3. "... entgegen Ihrer Aussage ..." - Hier wird mir unterstellt, dass ich entweder lüge, oder ein Depp bin.
4. "... die Angelegenheit für uns als erledigt gilt." Ja, wenn das so ist, kann ich ja auch meine Akten ablegen.
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Wir haben es hier mit einem typischen Vermieterbrief zu tun, wie ich ihn während meiner längjährigen Tätigkeiten in Anwaltskanzleien immer wieder mal gelesen habe. Der Vermieter ist offensichtlich nervös, geht sofort in die Verteidigungsposition, verweigert "vorsorglich" Maßnahmen, die gar nicht gefordert wurden, zweifelt die Glaubwürdigkeit des Mieters an und erklärt die Angelegengheit, ängstlich hoffend, als insgesamt für erledigt.
Ich habe nun einen umfangreichen Schriftsatz mit Kommentaren und Stellungnahmen an die für mich zuständige Sektion des Deutschen Mieterbundes geschickt. Im verfassen solcher Schriftsätze bin ich fit und ich habe es in der Vergangenheit oft erlebt, dass Anwälte manchmal komplette Passagen aus meinen Ausführungen, oder Akten- und Gesprächsnotizen, 1 zu 1 in ihre Schriftsätze übernommen haben.
Fortsetzung folgt ...