Allgemeine Haushalts- und Alltagsfragen

  • Kennt jemand dieses Phänomen?

    Das bereits geschilderte Problem mit den "offen" durch die Decke verlaufenden Rohren hatte ich auch schon mal gesehen und fand es kurios. Man konnte sogar Glasmurmeln runterwerfen und roch, was es dort zu Essen gibt.
    In dem Fall wäre es aber einfach zu beseitigen - und allein aus Brandschutzgründen auch dringend nötig. Das muss dann mit irgendner Masse verschlossen werden, die aushärtet und vollständig abdichtet.

    Veilleicht ist auch einfach nur der Heizkörper nicht richtig befestigt.
    Auf jeden Fall als Mangel melden und um Abhilfe bitten.

    _,.-o~^°´`°^~o-.,_Ich ess Blumen...,.-o~^°´`°^~o-.,_

  • Ich habe mal einen Raum gesehen, in dem die Heizungsrohre nicht in die Wand/Decke/Boden eingegipst(? - was das auch immer ist) waren, sondern mit Schellen befestigt.

    In meiner Wohnung sind die Heizungsrohre "fest" im Boden, also ohne Löcher oder ähnliches.

    ... da kannst du tatsächlich wohl nur den Mindestschallschutz nach DIN 4109 erwarten. Das bedeutet aber nicht, dass Mängel zulässig wären, es sind trotzdem alle bautechnischen Vorschriften und Mindeststandards einzuhalten.

    Es sind die Mindeststandards die Baujahr üblich waren einzuhalten ...

    Damals war halt wichtig günstig Wohnraum zu schaffen. Das geht nur mit Abstrichen im Komfort.


    Danke für die weiteren Infos :) , bevor ich mich an den Vermieter wende, werde ich erst noch mit dem Mieterverein sprechen, dort hat man bestimmt Erfahrungen mit diesem Thema.

    Seltsam, im Nebel zu wandern . . .

  • Hallo :)

    Ich habe eine Frage zum Thema Glühbirnen / Leuchtmittel.

    Früher war es ja so, dass man keine 60-Watt Glühbirnen in Lampen einschrauben sollte, die nur für 40-Watt Glühbirnen zugelassen waren, weil die Hitzeentwicklung zu Schäden an der Lampe, bis hin zum Brand, führen konnte.

    Die modernen Leuchtmittel werden ja aber kaum noch warm, das Leuchtmittel in meiner Schreibtischlampe (die schon seit einigen Stunden eingeschaltet ist) ist z.B. kaum lauwarm.

    Ich suche schon länger eine Leselampe (Stehlampe), aber immer wenn ich eine finde die mir gefällt, ist sie umgerechnet nur für die alten 40 Watt zugelassen, das ist mir aber zum lesen nicht hell genug.

    Wenn nun der einzige Grund für die alte Regelung war, dass die Leuchtmittel früher zu heiss wurden, was jetzt ja aber nicht mehr der Fall ist, könnte ich dann nicht gefahrlos ein modernes Leuchtmittel (mit umgerechnet 60 Watt) in eine Lampe einsetzen, die nur für (umgerechnet) 40 Watt zugelassen ist? :roll:

    Seltsam, im Nebel zu wandern . . .

  • Wenn nun der einzige Grund für die alte Regelung war, dass die Leuchtmittel früher zu heiss wurden, was jetzt ja aber nicht mehr der Fall ist, könnte ich dann nicht gefahrlos ein modernes Leuchtmittel (mit umgerechnet 60 Watt) in eine Lampe einsetzen, die nur für (umgerechnet) 40 Watt zugelassen ist?

    Normalerweise ja. Sollte kein Problem sein.
    Ich würde nur keine starken LED-Leuchtmittel in sehr geschlossene Lampen mit wenig Luftzufuhr einschrauben. Das Leuchtmittel wird darin sehr heiß werden, und ggf. schneller kaputtgehen.
    Und falls die Lampe einen Dimmer hat, muss auch ein dimmbares LED-Leuchtmittel rein.

  • Ich suche schon länger eine Leselampe (Stehlampe), aber immer wenn ich eine finde die mir gefällt, ist sie umgerechnet nur für die alten 40 Watt zugelassen, das ist mir aber zum lesen nicht hell genug.

    Wenn nun der einzige Grund für die alte Regelung war, dass die Leuchtmittel früher zu heiss wurden, was jetzt ja aber nicht mehr der Fall ist, könnte ich dann nicht gefahrlos ein modernes Leuchtmittel (mit umgerechnet 60 Watt) in eine Lampe einsetzen, die nur für (umgerechnet) 40 Watt zugelassen ist?

    Du hast ein kleines Missverständnis.

    Es gibt keine alten und neuen Watt. Diese Angaben sollen nur die Helligkeit der LED-Lampen mit viel kleineren Watt-Zahlen verdeutlichen.

    Du könntest problemlos in eine Stehlampe, die für 40 Watt zugelassen ist, 10 x 4 Watt LED einbauen, was natürlich viel zu hell ist. Die Wärme entsteht durch Engieverbrauch, da ist 1 x40 Watt = 10 x 4 Watt.

  • @65536

    Danke für die Hinweise, das wird die Suche nach einer schicken Leselampe erleichtern. :)

    Die Leselampen, die mir gefallen, haben übrigens alle einen großen "weiten" Lampenschirm, sodaß es bzgl. der Luftzufuhr keine Probleme gibt.


    @molek

    Danke für die Aufklärung, ich finde diesen ganzen modernen "Leuchtmittelkram" sehr verwirrend.

    Bei 'Woolworth' kaufte ich mal einen 4-er Pack LED-Leuchtmittel E27, auf der Packung stand: 800 lumen (10W = 60W), das = hatte noch das "Entspricht-Dach".

    Diese Angabe fand ich klasse, da wusste ich sofort, dass ich hier die Lichtstärke hatte, die den früheren 60 Watt-Glühbirnen entsprachen. :)

    Seltsam, im Nebel zu wandern . . .

  • Die Wärme entsteht durch Engieverbrauch

    Richtig. Aber LED-Leuchtmittel sind deutlich wärmeempfindlicher als Glühlampen.
    Und zusätzlich zu den LEDs stecken da elektronische Bauteile drin, die bei Hitze schneller altern.

    @Entspannt:
    Die Lumen-Angaben stehen aber auch ziemlich jeden LED-Leuchmittel, oder wenigstens auf der Verpackung.
    Dass die "entspricht Glühlampe mit x Watt" Angeben zunehmend verschwinden, ist mir auch schon aufgefallen. Glühlampen sind schon so lange unüblich, dass viele Leute (ich auch) gar nicht mehr so recht wissen, wie hell eine 60W Glühlampe eigentlich ist.

  • Also ich beleuchte mit 10 Watt unser gesamtes Wohnzimmer das reicht völlig aus. Schwiegervater wollte uns in der ersten Wohnung mal was Gutes tun und hat uns dann in den Flur eine 100 Watt halogenlampe eingebaut die war genau eine Stunde drin bis er wieder weg war

  • Ich hatte mir mal eine kleine Liste angefertigt, damit ich meine "60-Watt-Glühbirnen" identifizieren kann:


    Energiesparlampen

    4 Watt > 20 Watt
    9 Watt > 40 Watt
    11 Watt > 60 Watt
    20 Watt > 100 Watt


    LED

    3-4 Watt > 20 Watt
    6-8 Watt > 40 Watt
    9-12 Watt > 60 Watt
    18-19 Watt > 100 Watt


    LumenGlühlampe
    150 lm 20 W
    200 Im 25 W
    250 Im 30 W
    300-350 Im 35 W
    400-500 Im 40 W
    500 Im 50 W
    550-700 Im 60 W
    800 Im 65 W
    950 Im 75 W
    1200 Im100 W
    1500 Im120 W


    [...] Glühlampen sind schon so lange unüblich, dass viele Leute (ich auch) gar nicht mehr so recht wissen, wie hell eine 60W Glühlampe eigentlich ist.


    Das finde ich ungewöhnlich, aber das liegt vielleicht am Alter :) , für mich sind 60W-Glühbirnen immer noch präsent, ich habe auch noch einen Vorrat, zusammengekauft in 1-Euro-Läden :d . Selbst als ich noch jung war und Augen wie ein Adler hatte (RW), habe ich zum Lesen stets 60W-Glühbirnen genutzt.

    Seltsam, im Nebel zu wandern . . .

  • Ein Watt hier, ein Watt da da kommt ganz schön Watt zusammen...
    :fun:

    Spaß beiseite, im Badezimmer strahlt schon lange eine 20 Watt Energiesparlampe beziehungsweise jetzt eine 10 Watt LED Birne.
    Die Leuchte über dem Spiegel stammt aus DDR Zeiten, ist bis 40 Watt zugelassen.
    Im Gegensatz zu früher sieht man jetzt den kleinsten Pickel.

  • Wenn nun der einzige Grund für die alte Regelung war, dass die Leuchtmittel früher zu heiss wurden, was jetzt ja aber nicht mehr der Fall ist, könnte ich dann nicht gefahrlos ein modernes Leuchtmittel (mit umgerechnet 60 Watt) in eine Lampe einsetzen, die nur für (umgerechnet) 40 Watt zugelassen ist?

    Dabei geht es hauptsächlich um den Strom, der durch die Lampenfassung fließt und um die Abwärme, die auch die Fassung erhitzt.
    Zu Zeiten der Glühfäden waren die 60W dann auch halbwegs gleichbedeutend mit einer zu erwartenden Lichtmenge. Aber schon bei Halogen wurde das außer Kraft gesetzt, da reichen dann auch 46W schon für die gleiche Lichtmenge - auf diese Weise habe ich früher bereits den 40W-Sockel sehr weit ausgereizt und setze auch jetzt noch solche Leuchtmittel ein (vor allem dort, wo es sehr hell sein soll aber das Licht nur selten an ist.
    Bei LED kommt ja auch noch dazu, dass die Abstrahlung des Lichts sehr unterschiedlich sein kann. Die Meisten leuchten hauptsächlich in eine Richtung, während die die guten alten Glühbirnen ja rundum abstrahlen. Es gibt zwar auch LED-Lampen mit dünnen "Fäden", die auch in alle Richtungen leuchten. Leider ist bei diesen LEDs die Kühlung sehr schlecht, da sind mir schon viele in engen Lampen gestorben.
    Auch die Lichtfarbe spielt eine Rolle. Kaltweiß wirkt einfach heller bei gleichem Stromverbrauch als warmweiß.

    _,.-o~^°´`°^~o-.,_Ich ess Blumen...,.-o~^°´`°^~o-.,_

  • Das Entspricht-Zeichen fehlte mir auch lange beim schreiben. In word bekomme ich es jetzt indem ich 2259 tippe und dann ALT+c drücke. Das kann man dann auch kopieren und woanders wieder einfügen. :)


    In Open Office ist es umständlicher:

    Klicken Sie auf "Einfügen". Drücken Sie als nächstes auf "Sonderzeichen" und dann bei Schriftart auf "Lucida Sans Unicode". Wählen Sie als Bereich "Mathematische Operatoren". Anschließend finden Sie das Entspricht-Zeichen.


    @Garfield, auch Dir vielen Dank für Deine Erklärungen, so langsam kommt Licht in's Dunkel. :d

    Seltsam, im Nebel zu wandern . . .

  • Ich habe auch mal eine Frage: Ich bin im März 2020 in meine Wohnung gezogen und habe noch keine Endabrechnung für 2020 erhalten. Meine Nachbarin hat im Oktober eine bekommen.
    3x habe ich diesbezüglich in diesem Jahr schon die Hausverwaltung angemailt, die mir aber nicht antwortet.
    Was würdet ihr machen: Direkt dem Vermieter schreiben? Die Miete einfach mal nicht zahlen? Eine Forderung mit Fristsetzung per Brief verfassen?

    Danke euch!

  • Zitat von Fidoline

    Was würdet ihr machen: Direkt dem Vermieter schreiben? Die Miete einfach mal nicht zahlen? Eine Forderung mit Fristsetzung per Brief verfassen?

    Auf keinen Fall die Zahlung einstellen. Dafür sehe ich keinerlei Rechtsgrundlage. Dein Vermieter hat für die Abrechnung bis zum 31.12.21 Zeit. Nachforderungen, die danach eingehen, musst du - nach allem, was ich weiß- nicht zahlen.

    "Auf der Metaebene lässt sich Abstand gewinnen zum Geschehen. [...] Und dabei zeigt sich, dass es andere Perspektiven, andere Erlebensweisen und viel mehr Möglichkeiten für Lösungen gibt, als sich der Mensch in seiner alten kleinen Welt hatte träumen lassen." (Brit Wilczek)

  • Die Miete einfach mal nicht zahlen?

    Bloß nicht! Das kann ziemlich Ärger geben. Das kannst du höchstens machen, wenn du es vorher angemahnt hast und es angemessen ist. Das dürfte bei einer fehlenden Betriebskostenabrechnung nicht der Fall sein.

    Die Frist für die Abrechnung ist wohl 12 Monate, d.h. die Abrechnung muss erst am 31.12. da sein. Vorher kannst du wahrscheinlich wenig machen als nett fragen. Das hast du schon - ich würde einfach abwarten.

    Moderatorenbeiträge sind an der grünen und fetten Schrift erkennbar! Alles andere stellt meine persönliche Meinung als Forennutzerin dar.

  • Meistens muss man ja was nachzahlen. Wenn sie die Abrechnung erst nächstes Jahr schicken, haben sie keinen Anspruch mehr auf eine Nachzahlung, weil der Vermieter innerhalb von 12 Monaten eine Abrechnung machen muss. Wenn du aber vermutest, dass du etwas zurück bekommen müsstest, dann würde ich den Vermieter anmahnen und auf Abrechnung bestehen. Miete einbehalten darf man deshalb nicht.

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    Glaub nicht alles, was du denkst.
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  • Was würdet ihr machen: Direkt dem Vermieter schreiben?

    Der Vermieter ist sowieso Dein Ansprechpartner.
    Oder hat die Hausverwaltung auch die Vermietung übernommen?
    In meiner Wohnung bekomme ich jedenfalls immer die Abrechnung vom Vermieter. Der schickt mir zwar die Abrechnung der Hausverwaltung als Grundlage mit - aber nicht alle Kosten kann der Vermieter auf den Mieter umlegen, also muss der Vermieter eine angepasste Abrechnung draus machen.

    _,.-o~^°´`°^~o-.,_Ich ess Blumen...,.-o~^°´`°^~o-.,_

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