Frage zu Bescheid Grundsicherung

  • Spartips wie z.B. Gebrauchtartikel zu kaufen, finde ich nicht schlimm. Das unterstützt auch nicht das Hartz-IV-System. Warum soll man nicht gebraucht kaufen, wenn man Geld sparen möchte?
    Allerdings weiß man bei gebrauchten Teilen nie, wie groß der Verschleiß zum Zeitpunkt des Kaufs ist und wie lange das Teil noch hält. Besonders bei Elektrogeräten ist mir das Risiko da zu groß, daß das "neue" Teil vielleicht schon nach ein paar Monaten den Geist aufgibt.
    An gebrauchter Kleidung trage ich höchstens mal Jacken oder Mäntel. Was auf der Haut getragen wird, wie Hemden, Hosen und erst recht Unterwäsche, will ich neu!

    Das Schlimme am Hartz-IV-System sind nicht die Gebrauchtkäufe an sich, sondern die Meinung vieler Politiker, die Leute könnten ja Gebrauchtwaren kaufen, damit sie die Regelsätze auf ein unrealistisches Niveau senken können. In einem der reichsten Länder auf diesem Planeten sollten Gebrauchtkäufe freiwillig sein, aber kein indirekter Zwang durch einen zu niedrig angesetzten Mindestbedarf. Erst recht gilt das für die eigentlich nur für Notfälle gedachten Tafeln.
    Würde sich für mich auch gar nicht lohnen, dort hin zu gehen. Da müßte ich mit der Straßenbahn fahren, und von den Mehrausgaben durch das Fahrgeld kann ich auch im zu Fuß erreichbaren Supermarkt einkaufen. Zumal ich schon mehrmals gehört habe, daß man die Hälfte von dem Zeug, das man bei der Tafel bekommt, ohnehin wegwerfen kann. Ist vielleicht nicht bei allen Tafeln so, aber wohl bei mehreren.

    Und in einer Gesellschaft wie der unseren braucht ein Mensch nicht nur Kleidung, Essen und eine gezeizte Wohnung, sondern er muß auch die Möglichkeit zu sozialer Teilhabe bekommen. Also wenigstens hin und wieder mal mit Freunden ein Bier trinken können, und auch Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke für Freunde und Verwandte müssen "drin" sein.
    Mag sein, daß dieser Punkt zumindest für einige Autisten nur eine untergeordnete oder gar keine Rolle spielt und diese dadurch tatsächlich noch etwas Geld übrig behalten (das sie dann zur Finanzierung ihrer Spezialinteressen verwenden können), aber für die meisten Menschen sind Sozialkontakte nun mal sehr wichtig. Und zur Pflege dieser Sozialkontakte muß auch Geld da sein, auch wenn es nicht dem nackten Überleben dient.

    Diese Signatur wurde autistomatisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig :m(:

  • Zitat

    und mich würde tatsächlich auch Prinz Charles' Rechnung interessieren, vielleicht kann ich ja davon noch etwas lernen.


    Ich habe nie was von 21,- Euro geschrieben - das hat mir wieder jemand anders untergeschoben. :thumbdown: :frown:
    Jeder hat hier wohl ein ganz anders Ausgabeverhalten. Und keines kann man als Maßstab nehmen. Die einen brauchen (nach meiner Einschätzung) ganz schön viel für Lebensmittel und Reinigungszeug usw. Wenn da wenig übrigbleibt ist das dann logisch. Da ich einige Zeit lang selbständig war, und oft genug nur vom Erspartem lebte, lernt man auch wenig auszugeben. Und wie ich vor ein paar Tagen ausführte, habe ich keine hohen festen Ausgaben, außer die Miete natürlich. Und Hartz-IV oder Grusi bekomme ich nicht.
    Aber mir wird das hier etwas zu anstrengend, drum nicht böse sein wenn ich keine große Lust mehr habe hier was beantworten, wenn eh nur dauenerd Zahlen, Infos usw. kursieren die man mir unterjubelt.

    Grüße aus Dunkel-Deutschland.... :m(:

    Moderne linke Berichterstattung: weglassen, umdeuten, dämonisieren Andersdenkender.
    "Jesus? Ist das nicht dieser fiktive Kobold?"

  • Zitat



    Ich habe knapp 26,-€ Stromkosten, Hausratversicherung und Müllgebühr machen zusammen 14,00, Telefon/Internet 20,00. Das sind dann alle festen Kosten (60,-). Fernsehgebühr 18,00. Da diese die Hartz-IV-Empfänger oder Grusi nicht zahlen müssen, manch einer keine Hausratversicherung hat und geringere Stromkosten, kann man, wenn man kein großer Esser ist, durchaus im ein oder anderen Monat 300,- von 400,- auf die Seite legen.

    Ich habe nie was von 21,- Euro geschrieben - das hat mir wieder jemand anders untergeschoben.

    Ich war das - ich habe nachgerechnet und nach Abzug deiner Fixkosten bleiben 21 Euro übrig, ausgehend von deiner Behauptung - siehe erstes Zitat - "das bin ich schon seit laaangem gewöhnt!!", als ich dich bat, das mal auszuprobieren, von 399 Euro 300 Euro zu sparen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Neytiri (2. September 2015 um 21:23)

  • Da ich einige Zeit lang selbständig war, und oft genug nur vom Erspartem lebte, lernt man auch wenig auszugeben. Und wie ich vor ein paar Tagen ausführte, habe ich keine hohen festen Ausgaben, außer die Miete natürlich. Und Hartz-IV oder Grusi bekomme ich nicht.


    Du lebst also nicht von Hartz 4 / GruSi, hast auch nicht erwähnt dass du es mal musstest, aber du kannst trotzdem großspurige Sprüche dazu ablassen, was "man" da alles ansparen kann?
    Ich benutz diesen Smiley echt selten aber jetzt isser mal fällig :m(:

    Aber mir wird das hier etwas zu anstrengend, drum nicht böse sein wenn ich keine große Lust mehr habe hier was beantworten, wenn eh nur dauenerd Zahlen, Infos usw. kursieren die man mir unterjubelt.

    Grüße aus Dunkel-Deutschland.... :m(:


    Tschüssi.

    Einmal editiert, zuletzt von Neoni (2. September 2015 um 21:19)

  • Ich war das - ich habe nachgerechnet und nach Abzug deiner Fixkosten bleiben 21 Euro übrig, ausgehend von deiner Behauptung - sie erstes Zitat - "das bin ich schon seit laaangem gewöhnt!!", als ich dich bat, das mal auszuprobieren, von 399 Euro 300 Euro zu sparen.


    Eine Fahrt pro Monat zum Arzt: 12,-. Zweimal zur Therapie je 5,40,-.
    Hurra, da blieben mir ja Minus 1,80,- im Monat zum Leben! Aber ich hab dann 300,- gespart. Für was? Für meinen Grabstein???

  • Finanziellen

    Im Bescheid steht ja daß man alle Änderungen melden soll, zb bei den Finanziellen Änderungen, ist klar! ABER da steht sogar daß man melden soll wenn man länger als 3 Tage nicht zuhause ist, soll man das melden. Was ist das für ein Schwachsinn? Ich kann doch nicht jedesmal wenn ich mal ein paar Tage weg bin das melden, was hat das für einen Sinn?? Außerdem ist das meine Privatsache wielange ich wo bin! Außerdem kann man sowas ja auch nicht nachweisen, wenn ich nicht Zuhause bin und es nicht melde...


    Tja, so ist das eben... schwachsinnige Gesetze zur Gängelung

    Zitat


    Ich habe schon ein paar Jahre Grundsicherung, richtig wahrgenommen habe ich den Abschnitt aber erst jetzt...
    [...]

    Auch wenn es sehr nervig ist, diesen Paragraphenmist zu lesen,
    kann ich nur drintgend raten, das dennoch zu tun!
    Sonst kannst Du heftiugen Ärger bekommen.

    manchmal verschickt das Jobcenter sehr kurzfrisitige Termineinladungen.
    Wenn Du weg bist und das nicht mitbekommst, verpasst du womöglich den Termin.
    Und dann streichen die Dir Deine Bezüge (zumindest zum Teil).
    das ist zwar sehr wahrscheinlich nicht rechtsn (verfassungswidrig), aber solange das noch nicht
    juristisch geklärt ist, wird es sicherlich weiterhin so gehandhabt werden.

  • Auch wenn es sehr nervig ist, diesen Paragraphenmist zu lesen,
    kann ich nur drintgend raten, das dennoch zu tun!

    Das ist eben kein "Paragraphenmist" sondern eine individuelle Formulierung der Behörde, die nicht wirklich nachvollziebar ist.

    Zitat

    manchmal verschickt das Jobcenter sehr kurzfrisitige Termineinladungen.
    Wenn Du weg bist und das nicht mitbekommst, verpasst du womöglich den Termin.
    Und dann streichen die Dir Deine Bezüge (zumindest zum Teil).


    Mit dem Jobcenter hat er nichts zu tun. Es geht hier um Grundsicherung bei Erwerbsminderung (SGB XII). Dort gibt es keine Ortsabwesenheitsregelung wie bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II).

    anders anders

  • Dort gibt es keine Ortsabwesenheitsregelung wie bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II).

    Ich habe mir jetzt in meinen eigenen Grusi-Bescheid (SGBXII) die Meldehinweise angesehen:

    Neben den üblichen Hinweisen von Einkommens-, Familienstandsänderungen, Wohnortwechsel, steht da zu Abwesenheit folgendes:

    - Erkrankungen über 6 Wochen (Krankengeldanspruch)

    - stationäre Behandlungen in Krankenhäusern und Kuraufenthalte

    -längere Abwesenheit vom Wohnort von mehr als 3 Wochen


    Das mit dem Krankengeldanspruch bei Erkrankung ist mir unklar - ein Rentner hat doch keinen Krankengeldanspruch, oder? Wenn ich als EM-Rentner (was ja irgendeine Form der chronischen Erkrankung, welche zur dauerhaften Erwerbsunfähigkeit geführt hat, vorraussetzt) noch eine zusätzliche Erkrankung habe, die über 6 Wochen hinausgeht (Beinbruch o. ä.), dann ändert sich doch nichts. Ich kann mich nicht krankmelden - wo denn, wenn ich nicht arbeite? Und folglich habe ich auch keinen Krankengeldanspruch gegenüber der Krankenkasse - wie soll das gehen? Zudem - solange Krankengeldanspruch besteht, kann man keine EM-Rente bekommen, und damit auch keine Grusi nach SGBXII - so mein Kenntnisstand.

    Krankenhausaufenthalt wird zeitlich nicht benannt - also ab 1. Tag? Wäre unzulässig - gibt es schon zahlreiche Gerichtsurteile dazu.
    Begründung u. a. mit: Regelsatz ist pauschaliert und kann deshalb nicht gekürzt werden und Krankenhausaufenthalt ist in der Regel mit Kosten verbunden, die nicht durch den Regelsatz abgedeckt werden, bzw. in der Höhe darüber hinausgehen: Zuzahlungen, Telefon/TV, evtl. Kauf von Hausschuhen, Schlafanzügen, Jogginganzügen für Physiotherapie, Taxi nach Hause etc. - also grundsätzlich ist eine Kürzung nicht möglich.

    Zur Abwesenheit vom Wohnort - bei Planet F84.5 steht im Bescheid:


    jede Abwesentheit aus dem Haushalt von länger als 3 Tagen,

    Das ist unzulässig. Abwesenheit vom Haushalt ist was anderes als Abwesenheit vom Wohnort.
    Auch die Dauer der leistungsunrelevanten Abwesenheit (3 Tage) ist unzulässig. Die Einschränkung ist wenn dann nur auf das Verlassen des Wohnortes zu begrenzen, weil nach einer gewissen Zeit (4 Wochen), der Leistungsanspruch auf die Behörde übergeht, wo sich die leistungsberechtigte Person aufhält - das ist zumindest die Begründung dafür, für mich nicht nachvollziehbar, weil ich nehme ja meine Wohnung nicht mit, für die die Miete weiterläuft und wenn ich nur im Nachbarort bin, dann ändert sich nichts an der Behördenzuständigkeit, sollte dieser Ort im selben Einzugsbereich liegen.

    Im Umkehrschluss bedeutet das, dass eine leistungsberechtigte Person innerhalb des Wohnortes machen kann, was es will - und wenn es Bock hat 6 Wochen oder mehr beim Nachbarn nebenan zu verbringen, geht es dem Amt ´nen Scheiß an.

    Eine Bewegungsbeschränkung auf den Haushalt, welches nach drei Tagen Abwesenheit zur Leistungsminderung führen soll, dürfte für Gerichte höchstinteressant werden.

    In meinem Bescheid sind die 3 Wochen Ortsabwesenheit auch zu kurz. Es müssten - wenn dann schon - 4 Wochen sein. Aber immerhin ist es mir gestattet, drei Wochen ohne Leistungseinbußen über die Ortsgrenzen hinaus in den Urlaub zu fahren, während Planet F84.5 nicht mal länger als drei Tage die Wohnung verlassen darf, wenn sie nicht riskieren will, dass ihr Grusi-Amt an der Leistungshöhe ein "Streichkonzert" veranstaltet :m(:

    5 Mal editiert, zuletzt von Neytiri (3. September 2015 um 11:42)

  • Eine Fahrt pro Monat zum Arzt: 12,-. Zweimal zur Therapie je 5,40,-.
    Hurra, da blieben mir ja Minus 1,80,- im Monat zum Leben! Aber ich hab dann 300,- gespart. Für was? Für meinen Grabstein???

    :d Ist schon makaber .... Aber im Ernst: die Kostenaufstellungen der "Sparfüchse" würden mich ja schon interessieren. Aber bitte von Leuten, die wirklich ohne andere "Quellen" von so wenig Geld leben oder gelebt haben, und das über einen längeren Zeitraum ....

    From my youth upwards my spirit walk'd not with the souls of men. (...)
    My joys, my griefs, my passions, and my powers, made me a stranger.

  • kernelpa

    Das ist eben kein "Paragraphenmist" sondern eine individuelle Formulierung der Behörde, die nicht wirklich nachvollziebar ist.


    Mit dem Jobcenter hat er nichts zu tun. Es geht hier um Grundsicherung bei Erwerbsminderung (SGB XII). Dort gibt es keine Ortsabwesenheitsregelung wie bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II).


    Ach, dann hab ich das ja völlig falsch aufgefasst...
    ...hatte an ALG-II gedacht...

  • Ich war das - ich habe nachgerechnet und nach Abzug deiner Fixkosten bleiben 21 Euro übrig, ausgehend von deiner Behauptung - siehe erstes Zitat - von 399 Euro 300 Euro zu sparen.

    Die Berechnung bezog sich auf Hartz-IV-Empfänger. Und da diese "keine" Fernsehgebühr zahlen müssen, könnte man zu den 21,- noch 18,- dazu zählen, macht dann 39,-. Wer wenig zum Essen braucht und z.B. im Tafelladen einkauft, kann mit 25,- für Lebensmittel theoretisch auskommen. Dann bleiben noch 14,- übrig. So sparsam und penibel lebt natürlich niemand, (erst recht wenn man 399,- zum Ausgeben vom Staat bekommt), aber "es ist möglich"!
    Von daher ist meine ursprüngliche Behauptung "richtig". :nod: :prof:

    [Mir fällt auf, dass einige hier richtig Spass dran haben zu streiten...]

    Moderne linke Berichterstattung: weglassen, umdeuten, dämonisieren Andersdenkender.
    "Jesus? Ist das nicht dieser fiktive Kobold?"

  • Tafelladen heißt ja auch wieder, dass man von anderer Seite her Unterstützung benötigt, nämlich durch "gesponsorte" Lebensmittel. Ähnlich wie wenn man ab und an anderswo zum Essen eingeladen wird und dadurch Lebensmittelkosten einsparen kann (die jemand anderes trägt). Oder wie wenn man Second-Hand-Kleidung kauft (die zuvor jemand anderes gekauft hat und die nun billiger weitergegeben wird). So sollte ein Grundbedarf aber nicht berechnet werden, sondern er sollte ein von anderer Unterstützung unabhängiges Leben ermöglichen.
    Klar, wenn ich zur Tafel gehe, vielleicht noch containern, ein paar Freunde habe, die mir ihre abgelegte Kleidung geben etc., dann ist es theoretisch möglich, mit sehr sehr wenig Geld auszukommen, zumindest solange man gesund ist. Sich mit weniger als einem Euro pro Tag dauerhaft auch nur näherungsweise gesund zu ernähren, ohne Tafel, ohne andere Unterstützung durch dritte und ohne "Diebstahl" wie z.B. mal ein paar Äpfel vom fremden Feld auflesen (*), das scheint mir allerdings nicht möglich. Was isst man denn da so? (Und nein, das ist keine Frage aus Lust am Streiten, sondern tatsächlich Interesse.)

    (*) nicht, dass ich damit generell ein Problem hätte, ich tue das selbst. Aber es sollte nicht Voraussetzung dafür sein, mal ein paar Vitamine abzubekommen.

  • Sich mit weniger als einem Euro pro Tag dauerhaft auch nur näherungsweise gesund zu ernähren, ohne Tafel, ohne andere Unterstützung durch dritte und ohne "Diebstahl" wie z.B. mal ein paar Äpfel vom fremden Feld auflesen (*), das scheint mir allerdings nicht möglich. Was isst man denn da so? (Und nein, das ist keine Frage aus Lust am Streiten, sondern tatsächlich Interesse.)


    Ebenfalls ohne streiten zu wollen: Ich kann mir das auch nicht vorstellen, wie man sich mit knapp 1 Euro am Tag einigermaßen ausreichend ernähren könnte. Mal abgesehen davon: Essen hat für sehr viele Menschen auch einen Genussfaktor. Und der dürfte dann ja wahrscheinlich völlig auf der Strecke bleiben ... Na ja, irgendwie existieren kann man mit sehr wenig Geld ...

    In DOG We Trust.

  • Tafelladen heißt ja auch wieder, dass man von anderer Seite her Unterstützung benötigt, nämlich durch "gesponsorte" Lebensmittel. Ähnlich wie wenn man ab und an anderswo zum Essen eingeladen wird und dadurch Lebensmittelkosten einsparen kann (die jemand anderes trägt). Oder wie wenn man Second-Hand-Kleidung kauft (die zuvor jemand anderes gekauft hat und die nun billiger weitergegeben wird). So sollte ein Grundbedarf aber nicht berechnet werden, sondern er sollte ein von anderer Unterstützung unabhängiges Leben ermöglichen.


    Das halte ich für den zentralen Punkt. Gegen Gebrauchtkäufe ist überhaupt nichts zu sagen. Im Gegenteil, ich halte sie sogar für sinnvoll und nachhaltig, für ein Statement gegen eine "Wegwerfgesellschaft". Aber bei der Berechnung eines Grundbedarfs sollte eben nicht davon ausgegangen werden, sondern von ganz normalen Durchschnittspreisen. Wo man dann Geld ausgibt und wo man spart, sollte die eigene Entscheidung sein. Wenn die Sätze so knapp bemessen sind, dass es diese Entscheidungsfreiheit von vornherein nicht gibt, ist das eben gerade keine gesellschaftliche Teilhabe.


    Zitat

    Klar, wenn ich zur Tafel gehe, vielleicht noch containern, ein paar Freunde habe, die mir ihre abgelegte Kleidung geben etc., dann ist es theoretisch möglich, mit sehr sehr wenig Geld auszukommen, zumindest solange man gesund ist.


    Ein sehr wichtiger Hinweis. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen können viele kostengünstigere Angebote zudem oft gar nicht in Anspruch nehmen, haben Mehrkosten für Medikamente oder besondere Nahrungsmittel etc. pp. Nur in wenigen Fällen gibt es dann tatsächlich einen Mehrbedarf zugesprochen - de facto ist für diese Menschen erst recht keine gesellschaftliche Teilhabe mehr möglich.

    From my youth upwards my spirit walk'd not with the souls of men. (...)
    My joys, my griefs, my passions, and my powers, made me a stranger.

    3 Mal editiert, zuletzt von Leonora (4. September 2015 um 13:11)

  • Was isst man denn da so? (Und nein, das ist keine Frage aus Lust am Streiten, sondern tatsächlich Interesse.)


    Kartoffeln, Bananen vielleicht?
    Wenn ich sehr wenig Geld über hatte (also noch weniger als sonst) dann gab es eben jeden Tag Pellkartoffeln (Studium-Anfangszeit zB). Luxus ein Stück Wurst dazu^^ Autistische Menschen können sowas vielleicht auch länger machen, da sie Monotonie auch beim Essen oft mögen, aber dies als "normal" ansehen und "das muss jeder H4/Grusi-Empfänger so machen", das kanns nicht sein.

    Was Tafel bei uns angeht so ist sie leider im Nachbarort und es fährt kein Bus. Zu weit zum Laufen und Fahrrad (für meinen Partner, ich selbst gehe nicht einkaufen). Tja. Und wenn ein Bus fahren würde, kostet das auch Geld (mehr als Kurzstrecke, da Nachbarort). Dann lohnt das nicht.

    Ein sehr wichtiger Hinweis. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen können viele kostengünstigere Angebote zudem oft gar nicht in Anspruch nehmen, haben Mehrkosten für Medikamente oder besondere Nahrungsmittel etc. pp. Nur in wenigen Fällen gibt es dann tatsächlich einen Mehrbedarf zugesprochen - de facto ist für diese Menschen erst recht keine gesellschaftliche Teilhabe mehr möglich.


    Ja zum Beispiel Menschen ohne Auto können kaum zu zig Supermärkten fahren um Sonderangebote abzugrasen. Oder jmd der gesundheitliche Einschränkungen hat und auch alte Menschen können auch nicht zig Kilometer laufen zu einem Supermarkt der evtl billiger ist oder weil der gerade ein Angebot hat. Und man muss das Zeug ja auch wieder nachhause schleppen.

    Von den Zuzahlungen für Medikamente kann man sich befreien lassen aber erst _nachdem_ man schon einiges dafür ausgegeben hat im Jahr, das muss man bei der Krankenkasse beantragen (psychisch Erkrankten oder auch Leuten mit kognitiven Beeinträchtigungen fällt sowas auch schwer, es ist also eine Hüde auch für manche dass das so umständlich läuft). Was blebt sind Medikamente ohne Rezept (wurde hier auch schon als Beispiel gebracht), sowie das Fahrgeld zum Arzt. Das was du schreibst kommt dann auch noch dazu. Zum Glück haben sie wenigstens diese Praxisgebühr wieder abgeschafft!

    Einmal editiert, zuletzt von Neoni (5. September 2015 um 10:14)

  • Von den Zuzahlungen für Medikamente kann man sich befreien lassen aber erst _nachdem_ man schon einiges dafür ausgegeben hat im Jahr, das muss man bei der Krankenkasse beantragen

    Man kann den Eigenanteil, den man selber zu tragen hat, auch zu Beginn des Jahres an die KK überweisen und ist dann von Zuzahlungen befreit. Zur Höhe der Belastungsgrenze (wenn man Sozialhilfe bekommt): ca. 95 Euro bzw. ca. 47 Euro bei chronischer Krankheit. Und in manchen Fällen streckt der Sozialhilfeträger diese Beträge vor.

    Zitat

    8.3. Sonderregelung für Sozialhilfeempfänger im Heim

    Für Heimbewohner, die Sozialhilfe beziehen, gibt es eine Möglichkeit, auch in der Zeit bis sie die 1-%- bzw. 2-%-Grenze erreicht haben, keine Zuzahlungen mehr zu leisten: Dafür veranlassen sie, dass der örtlich zuständige Sozialhilfeträger den Zuzahlungsgesamtbetrag (95,76 € bzw. bei chronisch Kranken: 47,88 €) an ihre Krankenkasse vorab überweist. Dieser als Darlehen gewährte Gesamtbetrag wird dann in monatlichen kleinen Ratenbeträgen mit dem Taschengeld des Heimbewohners verrechnet


    Quelle


    (psychisch Erkrankten oder auch Leuten mit kognitiven Beeinträchtigungen fällt sowas auch schwer, es ist also eine Hüde auch für manche dass das so umständlich läuft).


    Klar ... Wobei aber das Antragsformular nicht so kompliziert ist.

    Was blebt sind Medikamente ohne Rezept (wurde hier auch schon als Beispiel gebracht), sowie das Fahrgeld zum Arzt. Das was du schreibst kommt dann auch noch dazu. Zum Glück haben sie wenigstens diese Praxisgebühr wieder abgeschafft!


    Da sehe ich ein ganz großes Problem, dass inzwischen die Kosten für sehr viele Medikamente gar nicht mehr von der KK übernommen werden: fast alles, was frei verkäuflich ist. Früher bekam man viele dieser Medikamente auch auf Rezept. Hinzu kommt, dass immer mehr Medikamente, die früher vom Arzt verordnet werden mussten, jetzt frei verkäuflich sind. Z.B. Voltaren-Schmerzgel gab es vor etlichen Jahren nur auf Rezept, jetzt kann man das sogar in einer neueren, höher dosierten Variante ohne Rezept kaufen. Nur eines von sicher vielen Beispielen ...

    In DOG We Trust.

  • Du machst Witze? 8o Soviel würde ich ja nicht mal für Lakritz ausgeben. Ich liebe Lakritz, aber mehr als 15 Euro gebe ich dafür im Monat nicht aus.

    Gute Schokolade ist teuer! :roll:

    Ich rechne das aber auch nicht auf den Cent genau aus. Daduch, dass ich Aufstocker bin, darf ich nicht viel sparen. Bei meiner krankheitsbedingten Inaktivität, weiß ich oft gar nicht, was ich mit dem Geld machen soll. Für andere wäre es zu wenig zum Leben.

    anders anders

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